Juristischer Enthauptungsschlag gegen Internet gescheitert
 

Rechtsanwältin Ingeborg Muhler
Mannheim
An den Herrn
Präsidenten des Amtsgericht
Sievekingplatz 3

20355 Hamburg

06.06.2003
EILT! BITTE SOFORT VORLEGEN!

Befangenheitsantrag zur Kenntnisnahme und weiteren dienstlichen Veranlassung

Betr.: Az. 141b-102/03 3300Js 293/02

Sehr geehrter Herr Präsident,

am 11. Juni 2003 soll vor dem Amtsgericht Hamburg eine Verhandlung stattfinden (ich habe Einspruch gegen einen mich betreffenden Strafbefehl eingelegt), deren Besonderheiten es mir geboten erscheinen lassen, mich an Sie zu wenden. Nach dem bisherigen Gang des Verfahrens und nach dem Kern der Sache ist mir die Teilnahme an diesem Verfahren verboten.

Angefangen hat es mit einer Buchveröffentlichung des KONKRET Verlags. Darin ein patientenfeindliches Hetzkapitel z. N. des SOZIALISTISCHEN PATIENTENKOLLEKTIV (SPK) mit mindestens zehn eindeutig strafbaren Falschbehauptungen. Ich hatte per Mandat des Gründers und des SOZIALISTISCHEN PATIENTENKOLLEKTIV die Sache auftragsgemäß zivil- und strafrechtlich anzugehen. Im weiteren Verlauf wurde daraus die Staatsaffäre Bundesaußenminister Fischer, der sich darob laut Selbstbekunden am Rand seines Rücktritts gesehen hat, nachdem die Hamburger Justizbehörden in unserer Sache nicht eingeschritten waren. Eine Schlüsselrolle in dieser Fischer-Regierungskrise hat Frau Oberstaatsanwältin Nix insofern gespielt, als sie zusammen mit Herrn OStA Reich uns den Rechtsweg abgeschnitten hat. Andernfalls wäre die KONKRET-Veröffentlichung gleich verramscht worden, wie es denn ja auch im Weiteren geschah.

Der uns übrigens auch namentlich bisher unbekannte Richter im vorliegenden Verfahren (auf der Ladung war nicht einmal sein Name ausfindig zu machen, geschweige denn seine Unterschrift) macht gemeinsame Sache mit der Frau OStAin Nix und dem Herrn OStA Reich, mit den genannten Rechtswegsaboteuren somit, indem er sie umstandslos als einzige Zeugen gegen mich einbestellt hat. Der als Richter gegen mich vorgesehene Anonymus ist, allein schon aus den genannten und aus den im Folgenden noch näher zu skizzierenden Gründen, im höchsten Grad befangen.

Mir ist dadurch der Rechtsweg, zu dem auch ein unbefangener Richter gehört, ein weiteres Mal gekappt.

Also auch beim Amtsgericht und erneut: abgeschnittener Rechtsweg, eine oberfaul-schlichologische Trickserei, wie sie zumal kein Konfrontationspatient mehr hinnehmen kann. Zudem ein weiteres polit-relevantes Befangenheitsindiz.

Zwar hat laut Gesetz und Verfassung jeder den Anspruch auf seinen gesetzlichen Richter, doch sei selbiger nur dem Gesetz und seinem Gewissen verantwortlich. Die letztgenannte Vorschrift wurde in Reaktion auf die Euthanazi-Verbrecher des Dritten Reichs erlassen. Das jedem Richter abverlangte "Gewissen" hat also in eben diesem historischen Sachverhalt seinen Inhalt und nirgendwo sonst. Nicht anders das Gesetz im Euthanazi-Nachfolgestaat. Es ist demzufolge jedem Richter freigestellt, gut oder schlecht bei Gewissen und Gesetz zu sein. Der Einzelrichter im vorliegenden Fall gibt weder Anlaß zu der Vermutung, er sei bei Gewissen, geschweige denn bei Gesetzesverstand. Sowohl er selbst, als auch eine Vielzahl der in vorliegender Sache einschlägig Befaßten sind befangen.

Herr Richter XY als Gerichtsvorsitzender ist wegen Befangenheit abgelehnt.

Die bisherigen Verfahren und Verfahrensweisen sind null und nichtig.
 

Im Einzelnen:

Der Richter XY, befangen und voreingenommen, hat diesmal eine Strafanzeige der Frau OStAin Nix zu meinem Nachteil aufgegriffen, eine gescheiterte Strafanzeige, in der es um Veröffentlichungen im Internet geht (www.spkpfh.de), welche Frau OStAin Nix unterbinden will.

Was ist öffentlicher: das Recht oder das Internet? Die rechtskundigen Zeugen des abgelehnten Richters, insbesondere Frau Nix, haben geschlagene 7 Monate gebraucht, um im Internet fündig zu werden. Zu Recht und Verfassung haben sie, scheint's, zusammen mit ihrem befangenen Richter, dann ja wohl doch den größeren Abstand und suchen, wenn überhaupt, nach Krankheit wie der Blinde im Heuhaufen nach der Stecknadel, die da gar nicht drin ist, statt wenigstens im doch hoffentlich noch viel öffentlicheren Recht und ihrer Verfassung. Schlechte Zeiten für Recht und Verfassung. Sollen wir uns bessere Zeiten wünschen, wo doch von und für die Krankheit der Kranken da noch nie etwas drin gewesen ist?

Eintragungen im Internet, wie bereits vom Staatsanwalt festgestellt, sind nicht strafbar, ebensowenig wurde ich für meine Verfassungsbeschwerde nebst Anlagen bestraft. Auch das Einlegen einer Verfassungsbeschwerde nebst Anlagen ist demnach nicht strafbar, gibt es doch, wie man hört, eine Unsumme von Verfassungsbeschwerden nebst Anlagen, jedoch dafür nicht einmal auch nur die Spur von Straftaten und Straftätern. Die beiden oberstaatsanwaltlichen Zeugen des mir unbekannten Amtsrichters in Hamburg scheinen es sich dessen ungeachtet in den Kopf gesetzt zu haben, rechtsschöpferisch hervorzutreten, nämlich zur Abwechslung einmal ohne Straftat und ohne Straftäter. Eine tatsacheninstanzliche Vorprüfung hat in der Sache bisher nirgendwo stattgefunden und ist demnach auch in dem durch den befangenen Richter anberaumten Termin nicht zu gewärtigen.

Könnten diese Verfahrensmängel durch eine Hauptverhandlung beseitigt werden? Nein, ganz im Gegenteil, sie würden noch potenziert. Nochmals: Als sogenannte Zeugen für den 11.06.2003 sind geladen die Anzeigeerstatterin Frau OStAin Nix und der ihr mittäterschaftlich verbundene Amtskollege Herr OStA Reich. Der befangene Richter will also allen Ernstes seine Entscheidung auf die Aussagen der Zeugen Nix&Reich stützen. Zu Gericht will er sitzen über rechtliche Beurteilungen, die ich vorgenommen habe. Zu rechtlichen Beurteilungen können keine Tatsachen oder Geschehensabläufe durch Zeugenaussagen geklärt werden. Den rechtlichen Beurteilungen kann beigetreten werden oder es kann eine andere Rechtsauffassung entgegengehalten werden. Zeugen können jedoch hierzu nichts beitragen. Hinzu kommt: die Zeugin Nix selbst steht derzeit wegen ihrer Anzeige gegen mich unter Strafanzeige. Die Sache ist beim Oberlandesgericht. Daneben ist der UNO-Menschenrechtsausschuß mit dem Fall Nix befaßt (Az: G/SO 215/51 GERM GEN). Alles, was Frau Nix als Zeugin zu Protokoll gibt, kann demzufolge gegen sie verwendet werden. Frau Nix weiß das. Sie kann keineswegs als unbeteiligte Zeugin gelten, ebensowenig ihr Amtskollege Herr OStA Reich, der einschlägig ebenfalls hervorgetreten ist. Jeder Zeuge einer so mickrigen, wie alltäglichen Straßenverkehrsbagatelle gilt vor einem unbefangenen Verkehrsrichter zu Recht oder zu Unrecht da allemal eher als unbeteiligter Zeuge, sei er nun Oberstaatsanwalt oder nichts dergleichen. Die Tatsache, daß der Richter XY dennoch die "Zeugen" Nix&Reich geladen hat, stellt unter Beweis, daß er zutiefst befangen ist.

Was mir vorgeworfen wird, sind Rechtsausführungen ("Rindvieh", "bebrillter Hornochs" oder "eingebildetes, überkandideltes Arschloch", um dergleichen ging es nie).

Meine Rechtsausführung lautete: "Mißbrauch seines Amtes", das betraf Herrn OStA Reich bzw. seine Amtsführung, war er doch nicht als kulturfremder Gastarbeiter tätig, sondern im Amt, und zwar zu unterstellenderweise wohlvertraut mit den inzwischen zumindest nach partiellem und opportunem Vermuten aus der Mode gekommenen euthanazistischen Gepflogenheiten aus der Epoche des Kulturkreises, dem auch er nach wie vor angehört (Gewissen! Gesetz! s.o. in Applikation auf den ungesetzlichen und gewissensverfremdeten Richter).

Meine Rechtsauffassung betreffend Frau OStAin Nix lautete: "Absicht der falschen Verdächtigung" und: ihre "politische Verfolgungsabsicht ist evident". Das war in einem Ermittlungsverfahren gegen Frau Nix wegen falscher Verdächtigung.

Alles zutreffende Rechtsausführungen!

Ad OStA Reich:
Uns wurde der Rechtsweg abgeschnitten, die Rechtswegsgarantie wurde damit außer Kraft gesetzt. Dies geht nur, wenn man das entsprechende Amt hat, z.B. Oberstaatsanwalt ist. Diese Ämter wurden eingerichtet zur Erfüllung der Rechtswegsgarantie, nicht aber, um diese Garantie durch den jeweiligen Amtsinhaber außer Kraft zu setzen. Wird dies in einen juristischen Terminus gefaßt: "Mißbrauch des Amtes", so ist dies eine rechtliche Beurteilung und keine "üble Nachrede".

Ad OStAin Nix:
Wie soll man eine falsche Verdächtigung rechtlich erörtern, ohne den Straftatbestand beim Namen zu nennen, ohne die "Absicht der falschen Verdächtigung" zu erwähnen. Die Absicht der falschen Verdächtigung war eine "politische Verfolgungsabsicht" und als solche zu benennen (siehe unten). Ersatzformulierungen wurden von uns wiederholt und dringlich angemahnt, aber ein Angebot gab es kein einziges. Ganz klar "falsche Verdächtigung", oder wie anders soll man es nennen, zumal wenn die durch Rechtsausführungen sich beleidigt fühlende Oberstaatsanwältin über Sache, Ziel und Amt so weit hinausschießt, daß sie nicht nur den weiteren Rechtsweg rechtswidrigerweise blockiert, sondern zudem die rechtsmitteleinlegende Anwältin gleich auch noch über das anwaltliche Berufsgericht zum Schweigen bringen will? War das noch ein Rechtsstreit, oder war die vom befangenen Richter reklamierte Zeugin Frau OStAin Nix da nicht schon längst "politisch" geworden, und zwar in politischer Parteinahme gegen Krankheit.

Krankheit ist ein durch und durch politischer Sachverhalt, wenn nicht der politischste überhaupt, so hieß es schon 1970 presseöffentlich beim ersten öffentlichen Auftreten des SOZIALISTISCHEN PATIENTENKOLLEKTIV (SPK).

Es waren nur vordergründig die genannten rechtlichen Formulierungen, welche Anlaß geboten haben, für wen auch immer, sich versuchsweise beleidigt zu fühlen. All dem liegt zugrunde der generelle Krankheitshaß und die durchgängige Feindschaft gegen Patienten, die von Frau Nix auf Einzelne, hier: auf mich projiziert wurde und wird, in deutlich überwertiger Weise, wie mehrfach dokumentiert in den Akten. Hatte die Hamburger Zivilkammer in der KONKRET-Pressesache meine Verletzteneigenschaft als aktive Teilnehmerin am SOZIALISTISCHEN PATIENTENKOLLEKTIV (SPK) gerade eben durch Beschluß bejaht, so war dies für Frau OStAin Nix (im Gegensatz zum Landgericht) der Anlaß, mir einerseits jeden Bezug zum SPK rundweg abzusprechen (und aufgrund meiner angeblich fehlenden Verletzteneigenschaft hat sie den weiteren Rechtsweg in der Strafsache gegen KONKRET amputiert), um andererseits im gleichen Atemzug Krankheitliches bei mir zu wittern, eben gerade wegen meines, von ihr gerade geleugneten Bezugs zum SPK, wegen meiner Verletzteneigenschaft also. Wie anders ließe sich dieser Widerspruch, diese Irrationalität erklären: Kein Bezug zum SPK, also nicht verletzt, aber Bezug zum SPK, also krank, und dies beides zugleich gegen mich, bzw. meine rechtlichen Eingaben, wie ist sowas erklärbar, wenn nicht durch den Krankheitshaß, der bei Frau Nix so reflexhaft wie strafrechtsrelevant ansprang. Während Frau Nix, wenn es um andere geht, bei "Verletzteneigenschaft", sofort rot sieht, nimmt sie für sich persönliches Gekränkt- und Beleidigtsein so extensiv wie neben der Sache liegend in Anspruch. Weit davon entfernt, den Erfordernissen des Amtes und der gebotenen Sachlichkeit, zumal bei der "objektivsten Behörde der Welt", den Vorrang zu geben gegenüber persönlichen Idiosynkrasien und überwertigem Eingeschnapptsein, versucht Frau OStAin Nix seit Jahren landauf landab, Staatsanwaltschaften und Gerichte zu mobilisieren in ihrem ausschließlich von politischen Interessen getragenen Kreuzzug mit schon heute beträchtlichem juristischen und politischen Flurschaden.

Nun hat ein Richter XY am Amtsgericht Hamburg dieser Verfolgungsidee durch tätige Mithilfe weiteren Auftrieb gegeben, statt streng nach Sach- und Rechtslage zu entscheiden und das Begehren auf Erlaß eines Strafbefehls abzulehnen. Nach Einspruch lädt der Richter zur Verhandlung die "Zeugen Nix&Reich". Zur Beurteilung von Rechtsauffassungen hat er Zeugen bestellt! Zeugen, deren Straffälligkeit mit eben diesen Rechtsauffassungen beim Namen genannt wurden. Einmal abgesehen davon, daß der Richter selbst rechtskundig sein muß - ius novit curia, heißt das - welche "Wahrheit" soll ans Licht kommen, wenn der Richter die Angezeigten als "Zeugen" lädt? Ein solches "Verfahren" darf durch Teilnahme keine Legitimation, nicht einmal eine Schein-Legitimation finden.

Die vorgenannten Irrationalismen des befangenen Gerichts sind nicht mehr faßbar als Rechtsansicht, und sei es als noch so abseitige. Sie sind Ausdruck eines Krankheitshasses, deren unbegriffenes Opfer auch Frau Nix ist und, in ihrem Gefolge, der Richter am Amtsgericht. Diese krankheitsfeindliche Vernichtungswut springt reflexartig an (bei Frau Nix war es die Buchstabenfolge SOZIALISTISCHESPATIENTENKOLLEKTIV) und richtet sich gegen alles vermeintlich Schwache, Schlechte, Widerwärtige, Störende. Diese Feindschaft gegen Kranke hat beileibe nicht eine Frau Nix erfunden. Dieser Krankheitshaß kommt originär aus der Ärzteschaft, die mit ihrem Klassenfeind Patient therapeutisch nur durch dessen Tötung "fertig" wird. Dieses Wüten gegen alles Kranke wird seit alters her von den Ärzten ideologisch vorbereitet, ärztlich gesteuert und wird bei weitem nicht nur von Ärzten allein durchgeführt. Die internationale Ärzteklasse hat 275.000 Patienten ermordet, Auftakt zum Zweiten Weltkrieg im Rahmen der gesundheitspolitschen Großveranstaltung Nazi-Faschismus. Es waren die Ärzte, welche 1971 die 500 Patienten des SPK regierungsamtlich zum Abschuß freigegeben haben (Nazi-Marinerichter Filbinger, nach ärztlicher Maß- und Vorgabe: "Kampfpanzer gegen SPK", vgl. Ärzteblatt). Es waren die Ärzte, die Rechtsanwalt Schifferer, einen Anwalt in der PATIENTENFRONT, zu Tode gebracht haben († 1991), auf Veranlassung der Wieslocher HEILanstaltsärzte und unter Zuhilfenahme der Rechtsanwaltskammer Nordbaden (die Bundesrepublik stand deshalb international unter Anklage, bis hin zur UNO).

Die Anwaltskammer Karlsruhe hat davon noch heute die Hosen gestrichen voll. Sie hatte, analog der Frau Nix, schließlich ein Zwangspsychiatrisierungsverfahren gegen Herrn Rechtsanwalt Schifferer durchführen lassen. Ergebnis: keinerlei Geisteskrankheit bei Herrn Rechtsanwalt Schifferer. Freispruch durch den Ehrengerichtshof und sämtliche Verfahrenskosten zu Lasten der Anwaltskammer. Weiteres Ergebnis: Rechtsanwalt Schifferer tot (47!), Krankheitsursache nach Obduktion: keine. Der damalige, für die versuchte Zwangspsychiatrisierung verantwortliche Kammerrichter Schibel, Millionärsanwalt, wenige Jahre später ebenfalls tot. (Obduktion?)

Der Haß auf Krankheit und Kranke kann sich auch einmal einer Frau Oberstaatsanwältin Nix, eines OStA Reich oder eines beliebigen Richters XY bedienen. Es geht dabei nur vordergründig gegen eine Anwältin. Wer den genuin ärztlichen Euthanazipraktiken der modernen und künftigen Differentialeuthanasie entgegentritt, wer die Geschundenen und Getretenen sachgerecht verteidigt - und alles andere wäre Parteiverrat! -, den wollen sie ebenfalls weg haben, den hassen sie zutiefst. Und sie glauben, gegenüber Kranken leichtes Spiel zu haben. Daß das bei den Konfrontationspatienten des SPK schon einmal nicht mehr der Fall war, ist auch Frau Nix und den anderen bekannt.

Diese drastische und blutige Realität ist der Kern der vorliegenden Sache, wie verdeckt und versuchsweise geschönt auch immer durch noch so untaugliche, zumal eindeutig rechtswidrige Justizkosmetik.

Diese Zusammenhänge sind dem Richter am Amtsgericht qua Aktenlektüre seit Monaten bekannt. Dennoch hat er terminiert, mit Nix&Reich als Zeugen. An einem solchen Verfahren ist mir die Teilnahme aus sachlichen und rechtlichen Gründen verboten.

Der Gerichtspräsident hat daher einzuschreiten.

Befangenheitsantrag ist hiermit gestellt.

Auch der Anschein einer Legitimierung eines solchen Verfahrens durch mich, und sei es auch nur durch meine Anwesenheit, ist zu vermeiden. Strafbefehl samt Verfahren sind zu annullieren, aber nicht mehr zu retten.

Dieser Befangenheitsantrag ist rechtzeitig gestellt. Dem befangenen Richter XY hatten wir durch Anträge vom 15.04.2003, 04.04.2003 und 25.03.2003 Gelegenheit gegeben, von der beabsichtigten Farce ("Verhandlung" am 11.06.2003) rechtzeitig Abstand zu nehmen. Dies hat er bis heute nicht getan. Deshalb dieser Antrag erst jetzt.

Beweismittel zur Glaubhaftmachung:
1) Antrag auf Durchführung des Klageerzwingungsverfahrens gegen Frau OStAin Nix vom 22.04.2003
2) Verfahrensakten

Muhler
Rechtsanwältin
 
 
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