PF/SPK(H):

Antrag beim Justizministerium von Österreich

Im Folgenden bringen wir den Text an das Wiener Justizministerium,
der dieser unserer Strafanzeige vorausgegangen ist.

Bundesministerium für Justiz
Museumstraße 7
A - 1070 Wien

11. Mai 2000
Betr.: Rechtsanwaltskammer Wien, GZ: 3629/99; D 261/99

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

aus der Privatkanzlei des Herrn Rechtsanwalt Dr. Kubac, der sich als Beauftragter in obiger Sache vorstellig macht, erhielt ich dieser Tage ein Schreiben. Zu meinem dringenden Antrag auf vollständige Akteneinsicht darin kein Wort, desgleichen keinerlei Antwort oder Stellungnahme zu Inhalt und Sache aller meiner bisherigen Schreiben an die dortige Kammer.

Das Schreiben des Herrn Rechtsanwalt Dr. Kubac wäre mir gänzlich unverständlich, eröffnet es doch keinerlei Perspektive auf eine Sinnentnahme, es sei denn diejenige, daß der Herr Kollege von der Wiener Anwaltskammer auf meinen Antrag beim Wiener Justizministerium zum einen hat irgendwie reagieren müssen, zum anderen sich versuchsweise schützend vor oder hinter Herrn Rechtsanwalt Dr. Hochegger zu stellen versucht, gegen den in vorliegender Sache meine Anzeige bei der nämlichen Wiener Rechtsanwaltskammer läuft, besser: vorliegt, denn laufen tut da für mich erkennbar nichts. Herr Rechtsanwalt Dr. Hochegger bedarf, nebenbei bemerkt, keines besonderen Schutzes, steht er doch, in moderner genetischer Sicht, als einer der zahlreichen Nachkommen aus der Familie eines Adolf Hitler sozusagen unter Naturschutz.

Das Schreiben des Herrn Rechtsanwalt Dr. Kubac, dem ich, wie gesagt, zu vorliegender Sache bei aller sonstigen Unverständlichkeit erzwungenermaßen nur diese Art Sinn entnehmen kann, beginnt einleitend mit dem Versuch, nationalistisch-ethnische Unterschiede zwischen Österreich und Deutschland, unterstelltermaßen auf der Anwaltsebene, sprachregelnd und konventionalistisch meinem Verständnis näher zu bringen. Dies großzügig unterstellt, ist die Belanglosigkeit evident. Zum zweiten und letzten im Rest seines Schreibens versucht er es mit einer Anspielung auf das Bezirksgericht Wien, nämlich die Frau Nervenärztin Mollik-Kreuzwirt und die Frau Richterin Öllinger, mich einer schriftlichen Unterlassung nicht nur zu zeihen, sondern zu einer Beantwortung seines Schreibens zu provozieren die, nach bisher unbeantwortetem Sachvortrag meinerseits, soweit neben Sinn und Sache liegt, daß die Unverständlichkeit evidentermaßen die Grenzen zum Absurden längst hinter sich gelassen hat.

In Erledigung des bezüglichen Schreibens sehe ich mich, zu meinem Bedauern, ein weiteres Mal gezwungen, aus allen vorgenannten und rechtlichen Gründen, ganz zu schweigen von der Sache, nämlich Euthanazipraktiken beim Wiener Magistrat, das Wiener Justizministerium in seinem Zuständigkeitsverhältnis gegenüber der Wiener Rechtsanwaltskammer einmal mehr in Anspruch zu nehmen. Lediglich dem Fall Rechtsanwalt Dr. Hochegger, betreffend meine Anzeige, habe ich Beantragung hinzuzufügen.

Muhler
Rechtsanwältin
 
 
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