Schnüffelkraken und Spendenzitterer in Personalausdünnung (OVIDumm, Fluchmetamorphosen)





Rechtsanwältin Ingeborg Muhler
Mannheim
 

An die
Staatsanwaltschaft
beim Landgericht Mannheim
L 10, 11-12
68161 Mannheim

Datum: 21.02.2005

 

Betr: Strafanzeige gegen Unbekannt
Wikipedia-Mitarbeiter, Deckname "Zinnmann"
bei Wikipedia "die freie Bibliothek im Internet", www.de.wikipedia.org

Hiermit wird

Strafanzeige
erstattet und
Strafantrag

gestellt aus allen rechtlichen Gründen, insbesondere wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte gemäß Art. 2 Grundgesetz, Verletzung von

zum Nachteil der Patientenfront/Sozialistisches Patientenkollektiv, PF/SPK(H), zum Nachteil der Unterzeichnenden und zum Nachteil zahlreicher weiterer Personen.
 

Begründung:

1. Zur Person des Straftäters:

Der Straftäter hat sich den Decknamen "Zinnmann" zugelegt. Seine Identität ist zu ermitteln durch Verhör der folgenden Personen:

  1. Kuno Dünhölter (Klarname), Straße: I 2, 20, 68159 Mannheim, alias "Kerbel"
  2. Andreas Praefcke (Klarname), Stauferstr. 34, 88214 Ravensburg, alias "Praefcke"
  3. Dominik Bach (Klarname), Universitätsklinik für Klinische Psychiatrie, Bolligenstr. 111, 3000 Bern 60, Schweiz, alias "Dbach"
  4. den Verantwortlichen der Wikimedia Deutschland, Herrn Kurt Jansson (Klarname), Wiener Str. 7, 10999 Berlin
letztere ggf. im Wege der Amtshilfe durch die dortige Polizei.

Die genannten Personen sind zu befragen über Name, Anschrift, Telefon etc. des Straftäters alias "Zinnmann", der seine Straftaten unter diesem Decknamen im Internet betreibt.
 

2. Zur Straftat selbst:

Der Straftäter "Zinnmann" ist strafrechtlich verantwortlicher Verfasser von tatsachenwidrigen, krankheitsfeindlichen und patientenfeindlichen Einträgen im Internet unter Wikipedia "die freie Bibliothek im Internet", www.de.wikipedia.org. Siehe hierzu seine Auslassungen auf der Seite "Diskussion" zum Eintrag SOZIALISTISCHES PATIENTENKOLLEKTIV.

Beweis: Siehe Anlagen
Internet-Auszug aus Wikipedia

In diesen Einträgen hat er Falschbehauptungen über das Sozialistische Patientenkollektiv, SPK und PF/SPK(H) zum Teil aufgestellt, zum Teil wiedergegeben und kolportiert, Falschbehauptungen, die strafbar sind aus allen rechtlichen Gründen, insbesondere auch gemäß den oben genannten Bestimmungen des Strafgesetzbuches.

Tatsache ist nach allen vergangenen und abschließenden gerichtlichen Feststellungen: Niemand von denen, die wegen SPK verurteilt wurden, wurde jemals wegen RAF verurteilt. Niemand von denen, die wegen RAF verurteilt wurden, wurde jemals wegen SPK verurteilt.

Gerichtlich geprüfte Tatsache ist ebenfalls:
Das SPK hatte und hat nichts zu tun mit Antipsychiatrie.

Der Straftäter mit Deckname "Zinnmann" ist seinen um sofortige Streitvermeidung bemühten Mitarbeitern heute mit unbelehrbarem Starrsinn entgegengetreten. Hierzu die Äußerung seines Mitarbeiters Kuno Dünhölter ("Kerbel") im Internet:

"Ich habe mich heute noch einmal mit dieser Sache beschäftigt und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass der richtige Artikel-Text so aussieht:
Wie angemessene Darstellungen zur Geschichte des Sozialistischen Patientenkollektivs auszusehen haben, das ist Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Die Wikipedia möchte sich an diesen Auseinandersetzungen nicht beteiligen und verzichtet daher bis zur Klärung dieser Angelegenheit darauf, einen Text zu diesem Thema anzubieten.
Begründung: (...) Insgesamt: Das SPK-Thema ist ein Thema, bei dem die Juristen bestimmen, was gesagt werden kann und was nicht. Solange man keine Klarheit hat, was denn nun eigentlich juristisch abgesichert ist und was nicht, plädiere ich für den von mir vorgeschlagenen Text.
Kerbel"
Soweit Dünhölter gestern, 20.02.2005 gegen seinen "Vorgesetzten" alias "Zinnmann" öffentlich im Internet.

Internet-Antwort "Zinnmann" einen knappen Tag später:

"Nix gibt’s!"

Folgt Kommentar des Stils: Erst komme ich, dann das Recht. Tatsachen zählen nicht.

Die Unterzeichnende, selbst aktive Teilnehmerin am Sozialistischen Patientenkollektiv (SPK) von 1970 bis 1971, ist durch die inkriminierten Falschbehauptungen in ihren Rechten verletzt. Die Verletzteneigenschaft kommt darüber hinaus einer Vielzahl von Personen bzw. Teilen der Bevölkerung zu, die Arbeit und Inhalte des SPK, und zwar als PF/SPK(H) in tätiger Kontinuität seitdem fortgeführt haben und weiter fortführen. Die Strafverfolgung des Straftäters "Zinnmann" ist deshalb auch im öffentlichen Interesse durchzuführen.

Der Straftäter alias "Zinnmann" hat sich der oben genannten Straftaten schuldig gemacht. Er ist unter Anklage zu stellen und der Strafe zuzuführen, die er verdient und dringend nötig hat.
 

3. Zur Schadensbeseitigung:

Die Löschung der entsprechenden Internet-Einträge bei Wikipedia

ist durch die Staatsanwaltschaft zu veranlassen.
 

Zusammenfassung:

Wenn die "Autoren" des inkriminierten Internetartikels und der Internetdiskussionseintragungen ("Zinnmann", sowie die oben unter 1. - 3. Genannten) dem SPK in ihren Interneteintragungen sogenannte RAF-Straftaten zuschreiben, dann ist demgegenüber festzuhalten:

1. Die Unterzeichnerin war nie in Haft.

2. Herr Dr. Huber kann mit dergleichen nichts zu tun haben, denn er hat das denkbar beste Alibi, war er doch in Haft. Das schwedische Fernsehen hat eben dies 1977 sofort bestätigt, als es mit Herrn Rechtsanwalt Schifferer Kontakt aufgenommen hat und ist unverrichteter Dinge nach Stockholm zurückgereist.

3. Der Versuch des Ordinarius für Forensische Psychiatrie, Dr.med.Dr.iur Heinz Leferenz in Heidelberg, das SPK in einem Gutachten als "antipsychiatrisch" in Verruf zu bringen, wurde schon in den Jahren 1982 ff. erstinstanzlich durch das anwaltliche Berufsgericht Heidelberg und letztinstanzlich durch das Oberlandesgericht Stuttgart zurückgewiesen. Die Kassation des Gesamturteils endete mit Freispruch, die Gebühren hatte die Staatskasse zu tragen und schuldig daran war, wie ausgeführt, der Verfahrensgutachter Leferenz auf Grund seines langatmigen Versuchs, das SPK bei mittels von "Antipsychiatrie" in Verruf zu bringen.

Durch die Internetartikel und -diskussionseintragungen der "Autoren" und das Legen falscher Spuren (sog. Links) haben die "Autoren" die ihnen eingangs zur Last gelegten Straftaten begangen. Sie haben darüber hinaus den Straftatbestand der Volksverhetzung vollumfänglich erfüllt und glauben es sich herausnehmen zu können, ihre Minderheitenhetze trotz aller Vorabmahnungen durch uns (spätestens seit November 2004: siehe Internet: www.spkpfh.de/schnueffelkraken.htm) unbeirrbar und unbelehrbar fortsetzen zu können. Sogar weitere Spuren (sog. Links) haben sie neuerdings hinzugefügt, zuletzt am 20.02.2005 ("Hinweis: Antipsychiatrie").

Die Strafanzeige ist form- und fristgerecht erstattet.

Muhler
Rechtsanwältin