Sondermeldung aus Kolumbien (8.11.2007):

Der urärztliche Modern-EuthaNAZIsmus (hier: Gesetzesvorhaben pro Euthanasie in Kolumbien)
ist auch ein zweites Mal gescheitert an der transnationalen Patientenklasse.

PF/SPK(H)
 

Die Patientenfront hat das Pro-EuthaNAZI-Gesetzesvorhaben
in Kolumbien zu Fall gebracht

  1. Das Gesetzesvorhaben pro Euthanasie in Kolumbien ist gescheitert am Angriff der Patientenfront und des internationalen Protests, auch aus Übersee, der von der Patientenfront vorangetrieben wurde.
  2. Die UNO, die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) und der Verfassungsgerichtshof von Kolumbien haben in den letzten Monaten unablässig bis zu Tausende von Unterschriften erhalten, viele aus Übersee, Proteste, die sich der öffentlichen Erklärung der Patientenfront gegen EuthaNAZI angeschlossen haben.
  3. Auf telefonische Anfrage des MFE Col antwortete die Sekretärin des Senats von Kolumbien: "Ah, ja, das Genozidvorhaben: das wurde schon zurückgezogen".

Kollektiv die Machenschaften der Ärzteklasse zerschlagen!

Stellt der Ärzteklasse jederzeit und überall eine Patientenklasse entgegen!

28.05.2007

 

Euthanasie = Tötung als Therapie
Insgesamt: Völkermord
Um wen oder was zu heilen? Den Iatrokapitalismus selbstverständlich!

Öffentliche Erklärung

  An

 

In Erwägung des Folgenden erklären die Unterzeichnenden:

Das Urteil 239, das im Mai 1997 vom Verfassungsgerichtshof von Kolumbien zugunsten der Euthanasie ausgesprochen wurde, wodurch der Arzt – und ausschließlich der Arzt -, der aktive Euthanasie gegen Patienten praktiziert, jeder strafrechtlichen Verantwortung enthoben wird, dieses Urteil bedroht das Leben aller und folglich das Leben eines jeden, der unterschreibt und ist gegen die Gemeinschaft als Ganzes gerichtet. Dies, obwohl sich dort die Angelegenheit auf Patienten beschränkt, die – von den Ärzten – als "Patienten im Terminalstadium" diagnostiziert sind und vom Arzt "Barmherzigkeit" gefordert wird und die "vorherige Zustimmung des Patienten". Das heißt, daß dieses Urteil des Verfassungsgerichtshofs für die Unterzeichnenden in jedem Fall eine völkermörderische Bedrohung gegen die Leute darstellt.

Die Unterzeichnenden haben erfahren und sind sich dessen bewußt, daß dieses Urteil des Verfassungsgerichtshofs in der Folge noch mehr euthaNAZIstische, schädliche und todbringende Propaganda gegen die Patientenklasse hervorgebracht hat, wie zum Beispiel: in dem Massenblatt El Tiempo.com vom 13. Juni 2005 erschien ein Artikel, der besagt, daß der Arzt Dr. Gustavo Quintana öffentlich anerkennt, daß er "aus Barmherzigkeit" 15 Patienten umgebracht hat, und im Gegensatz dazu wird – bis heute - nirgendwo erwähnt, daß gegen diesen Arzt ein Strafprozeß läuft wegen mehrfachem Mord. Desgleichen macht die Stiftung Pro Derecho a Morir Dignament (für das Recht auf würdiges Sterben), die von dem Arzt Dr. Juan Mendoza Vega geleitet wird, weiterhin Propaganda zugunsten der Euthanasie und für dieses Urteil 239/97 des Verfassungsgerichtshofs, wobei sie auf diese Weise zum Mord gegen Patienten anstiftet, "aus Barmherzigkeit" nur nach ärztlichen Kriterien. Die Unterzeichnenden sind sich ebenfalls dessen voll bewußt, daß auf ähnliche Propaganda und Rechtsmaßnahmen zugunsten der Euthanasie im NAZI-Europa des XX. Jahrhunderts der Massenmord an Patienten folgte: 275.000 wurden vor und während des sog. Zweiten Weltkriegs von Ärzten getötet und Millionen mehr wurden – Folter und Experimente eingeschlossen – in ärztlichen Einrichtungen und Konzentrationslagern wie dem KZ Auschwitz ermordet, das von dem Arzt Dr. Mengele befehligt wurde. In Bezug auf die Absichten und das Vorgehen der Ärzte kann man auch aus den jüngsten Erfahrungen lernen, als die von der Medizinischen Fakultät von Heidelberg befehligten Behörden in Deutschland (vergeblich) versucht haben, die Patientenklasse durch Folter und Atomisierung zu zertreten, Patienten, die als SPK – auch im Kampf gegen den urärztlichen ModerneuthaNAZIsmus – ein für alle mal mit ihrer Situation als Opfer dieser Bande gebrochen haben.

Für die Unterzeichnenden ist klar, daß der Staat von den Ärzten besiegt wurde, was auch der Hohe Verfassungsgerichtshof bestätigt, der sich mit seinem Urteil gegen die Verfassung selber aussprach (Art. 11: "Das Recht auf Leben ist unverletzlich"), also gegen das Grundprinzip der Verfassung des Staates. Das heißt: er trat die staatliche Herrschaft und Kontrolle über das Leben ab, den sog. "Schutz des Rechts auf Leben", mit anderen Worten: er erklärte offen das Leben zu einem Gut, über das der Arzt und ausschließlich der Arzt verfügt, was schon seit jeher unumgänglich war, weil, entsprechend demselben Gerichtshof, für den Staat das "Leben ein wertvolles und kostbares Gut ist" (= es hat einen Preis) und deshalb "ist sein Schutz eingeschränkt", - durch das kapitalistische Profitsystem, das ärztlich verwaltet wird, wie dies ersichtlicherweise das Beispiel der jüngsten "Geschichte" belegt (siehe oben: ärztlich-nazistische Ausrottung). Der Staat erklärte also seinen Rücktritt gegenüber der Iatrokratie (wer regiert dann?). Mit dem Gesagten ist auch klar, daß es nicht die Aufgabe und das Ziel von uns ist, für die Patienten den Staat wiederherzustellen oder ihn zu heilen, sondern einzig und allein unser Leben zu verteidigen, das Leben der Leute überhaupt. Deshalb die Bezugnahmen, weil unverzichtbar für das Klassenbewußtsein der Patientenklasse, auf den Zusammenbruch des Staates in diesem öffentlichen Dokument, nur deshalb.

Betrachten wir also das Bewußtsein der Richter des Verfassungsgerichtshofs. Auch wenn entsprechend dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs der Mord, einschließlich "aus Barmherzigkeit" Mord bleibt, aber im Falle, daß dieser von einem Arzt begangen wird, der Mord dann gerechtfertigt, kein Verbrechen ist, nicht mehr Mord ist, sondern Therapie und darüber hinaus Therapie aus Barmherzigkeit ist (Naivität oder Scharfsinn?, jedenfalls: Vertrauen in den Arzt und ihm verpflichtet), ist für die Unterzeichnenden klar, daß der Verfassungsgerichtshof zur Gänze unfähig war, die Identität von Therapie und Terrorismus zu verstehen. Er war also weder in der Lage noch bereit, sich den vorhersehbaren schädlichen Folgen zu widersetzen – wie der oben erwähnten Ausmerze von Patienten -, sondern der Verfassungsgerichtshof bestätigt – an sich -, daß Therapie Terrorismus ist, aber er handelt gegen sein eigenes gutes Dafürhalten, indem er sich verfassungswidrig, rechtswidrig und offen Fremdimperativen unterwirft und deshalb das Urteil 239/97 zugunsten der Euthanasie fällte, das nur den Interessen (z.B. Straflosigkeit) der Ärzteklasse Vorschub leistet, aber gegen die Leute ist.

Wenn ein Arzt einen Patienten umbringt, nur dann ist es selbstverständlich erlaubt von der "Würde", der "Freiheit", der "Autonomie" und der Straflosigkeit des überlebenden Arztes zu sprechen, aber nie von derjenigen des ermordeten Patienten. Für den Verfassungsgerichtshof ist das ärztlich verschriebene Schicksal unausweichlich, weshalb er sich auf den "Tod in Würde" bezieht = daß man tot besser lebt als lebend. Dieses euthaNAZIstische Argument ist ein völlig sinnwidriges Argument, ärztliche Metaphysik für das Jenseits, so daß also klar ist, daß der Verfassungsgerichtshof das Leben mit Ausmerze verwechselt, und deshalb sind die Unterzeichnenden zu dem Schluß gekommen, daß es sich um ein Urteil handelt, bei dem viele Indizien dafür sprechen, daß es von Richtern in einem ärztlich verursachten Zustand der Entfremdung, Oppression und Unterwerfung ausgesprochen wurde.

Im Gegensatz dazu ist es für die Unterzeichnenden klar, daß es sich lebend besser lebt als tot. Nur lebend kann man den wahren Sinn von Teilen des Lebens erfahren. Also: eine Sache ist es, das durch die iatrokapitalistische Realität verursachte Leiden abzuschaffen und eine andere, völlig verschiedene und damit unvergleichbare Sache ist die Ausrottung von Patienten im Über"lebens"interesse eines mörderischen Systems mit seiner herrschenden Klasse von Überzähligen, den Ärzten. Für die Unterzeichnenden ist klar, daß die Therapie darin besteht, daß der Arzt die Fähigkeit aufrechtzuerhalten und wiederherzustellen versucht, damit der Patient den mörderischen Bedingungen des Kapitalismus unterworfen bleibt, von denen die Therapie ein grundlegender Teil ist; und wenn der Patient weder bereit noch in der Lage ist, sich (z.B. "heldenhaft") diesen unerträglichen mörderischen Bedingungen des Iatrokapitalismus zu unterwerfen, dann besteht die Therapie darin, ihn einzusperren oder ihn schließlich umzubringen. Wenn Therapie Folter ist, wenn Therapie Mord ist, wenn Therapie Terrorismus ist, dann ist eine andere, völlig verschiedene und damit unvergleichbare Angelegenheit die Revolution, um nicht zu sagen Revolution kraft Krankheit und aus Krankheitskraft, eine Revolution, die nicht unmöglich, sondern wirksam ist, probatum est!, folglich vom Volk für gut und richtig befunden.

Aus allen Gründen, einschließlich der hier ausgeführten, sind die Unterzeichnenden bewußt damit einverstanden, daß die vorliegenden Erklärungen – auch im rechtlichen Sinne – gegen die Ärzteklasse und ihre Helfer eingesetzt werden, die für diese euthaNAZIstische Propaganda verantwortlich sind, verantwortlich sind für die euthaNAZIstische Gesetzgebung und verantwortlich sind für die entsprechenden schädlichen und tödlichen Folgen. Das heißt, daß die Unterzeichnenden damit einverstanden sind, daß diese Erklärungen pro Krankheit eingesetzt werden, für die Patientenklasse und für die Leute im allgemeinen.

Bogotá (Kolumbien), Juli 2006
www.spkpfh.de

Lebend lebt sich’s besser als tot.
Nur lebend kann der wahre Sinn von Teilen des Lebens erfahren werden.

Nur der Iatrokapitalismus hat ein Recht auf Sterbehilfe

 

Alle und jeder einzelne der Unterzeichnenden ist mit der vorstehenden öffentlichen Erklärung einverstanden und schließt sich ihr zur Gänze und in allen ihren Teilen an.

Lebend lebt sich’s besser als tot.
Nur lebend kann der wahre Sinn von Teilen des Lebens erfahren werden.

Nur der Iatrokapitalismus hat ein Recht auf Sterbehilfe

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