Beschwerdebegründung in Sachen falscher Verdächtigung

 KRANKHEIT IM RECHT teilt mit:

Rechtsanwältin Ingeborg Muhler
Mannheim

Staatsanwaltschaft Mannheim
Abteilung 5
L 4, 15

68161 Mannheim

Datum: 06.10.2005

Az. 503 Js 19470/05
Ermittlungsverfahren gegen Andreas Praefcke
wegen falscher Verdächtigung
Strafanzeige vom 28.06.2005

 

Die mit Schreiben vom 20.09.2005 eingelegte Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 05.09.2005 wird hiermit begründet.

Über den Beschuldigten Andreas Praefcke hatten wir in unserer Strafanzeige folgende abschließende Feststellung getroffen:

Bei seinen sogenannten Strafanzeigen handelt es sich um Selbstbezichtigungs-Schreiben und um Mißbrauch der Justiz. Ziel und Zweck seiner Aktivitäten ist es, die anwaltliche Tätigkeit der Unterzeichnerin versuchsweise anzugreifen, so böswillig wie unbeholfen, aber deshalb noch lange nicht straffrei.

Genau dasselbe, wenn auch mit anderen Worten, meint die Staatsanwaltschaft Mannheim:

Rechtlich gebe sein Anschwärzversuch nichts her und inhaltlich bestehe er lediglich aus Zitaten, die der Beschuldigte aus den Internetseiten von PF/SPK(H) abgeschrieben habe, wobei man dem Beschuldigten doch wenigstens dies zugutehalten möge, daß er die Zitate Wort für Wort korrekt und fehlerfrei aufs Papier bringen konnte.

Zur Böswilligkeit: Stolz schmückt der Beschuldigte seine Internetseiten u.a. mit genau den Zitaten, von ihm kokett als "Lieblings-Fremddefinitionen" bezeichnet, die er gleichzeitig von der Staatsanwaltschaft als "Beleidigung", "Volksverhetzung", "Verleumdung" und was sonst noch alles verfolgen lassen will.

Wer mittels Staatsanwalt dieselben Bezeichnungen verbieten lassen will, mit denen er sich zugleich in aller Öffentlichkeit stolz schmückt, der handelt böswillig und hat eine falsche Verdächtigung begangen. Der Beschuldigte verschwieg der Staatsanwaltschaft Mannheim gegenüber wohlweislich, daß er dieselben Worte, die er bei der Staatsanwaltschaft als angebliche "Beleidigung" oder gar "Verleumdung" angezeigt hatte, auf seiner Selbstdarstellungs-Benutzerseite selbst aufführte, und zwar als epitheta ornans, das heißt als ihn und seine Internetseite schmückendes Beiwerk und keineswegs als "Beleidigung".

Wenn ihm demnächst von seinem Landsknechtsverein der, sagen wir mal: Goldene Sauspieß am Band verliehen wird, mit dem er sich gleichermaßen stolz schmückt, wird er dann auch bei der Staatsanwaltschaft vorstellig werden, mit der Beschwer, man habe ihn "beleidigt" und "verleumdet"? Immerhin hat der Beschuldigte die Staatsanwaltschaft ja schon behelligt mit dem Antrag, sein Name dürfe im Internet nicht länger genannt werden in Verbindung mit Ausdrücken wie "Ostern", "Lenz", "Mannheim" und "England".

Der Beschuldigte Praefcke fühlt sich geehrt und schmückt sich mit genau denselben Worten, die er zugleich strafrechtlich verfolgen lassen will, weil sie angeblich sein "Persönlichkeitsrecht" verletzen. Das paßt doch nicht zusammen. Mit diesem, in seiner "Persönlichkeit" selbst liegenden Spagat*, hat sich der Beschuldigte bedenklich weit auf das Gebiet der Psychopathologie begeben, wo "Spaltungsirresein", "Ambivalenzen" und "multiple Persönlichkeiten" schon darauf warten, ihn nach der neuesten diagnostischen Mode einzukleiden.

*Nur nebenbei und weil es hier ja vor allem um Sprache geht: Spagat hat im Österreichischen die Zusatzbedeutung: Strick. Honni soit qui mal y pense.

Die Untersuchung des Herrn Andreas Praefcke auf seine Rechtsfähigkeit war ja schon beantragt.

Wer andere mit den Projektionen seiner unaufgearbeiteten Konflikte behelligt, dabei die Staatsanwaltschaft mit abstrusen Anzeigen querulierend versuchsweise zum Narren hält, dem ist es zu keiner Zeit darum gegangen, irgend etwas rechtlich klären zu lassen. Der hat falsch verdächtigt. Der Beschuldigte mißbraucht die Justiz für seine privaten Rachegelüste. Auch sein Versuch, die Anwaltskammer gleich noch mit einzuspannen gegen die Unterzeichnerin ("Aberkennung Ihrer Zulassung"), zeigt seine Schädigungsabsicht. Daß die Anwaltskammer gänzlich reaktionslos blieb*, exkulpiert den Beschuldigten nicht.

*Bei den Anwaltskammern sieht man die Sache so: "Bei der Wahrnehmung der Interessen des Mandanten ist es dem Anwalt nicht erlaubt, immer so schonend mit den Verfahrensbeteiligten umzugehen, dass diese sich nicht in ihrer Persönlichkeit beeinträchtigt fühlen. Vor allem kann es nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG nicht darauf ankommen, ob ein Rechtsanwalt seine Kritik auch anders formulieren hätte können (vgl. BVerGE 76, 171 (192)". (Schreiben der Anwaltskammer der Bundeshauptstadt an die Unterzeichnerin vom 15.06.2005. Es ging im übrigen um eine andere Sache.)

In strafrechtlicher Hinsicht können die Taten des Beschuldigten nicht anders denn als böswillige und wider besseres Wissen begangene falsche Anschuldigung beurteilt, angeklagt und verurteilt werden. Eine irr-witzige "Beleidigungs"-Retourkutsche unter Mißbrauch der Justiz – will der Beschuldigte Praefcke eine Burleske aufführen, in der für die Staatsanwaltschaft die Rolle des Hanswurst vorgesehen ist? Dem kann kein Erfolg beschieden sein!

Da mihi factum, dabo tibi ius, dieser alte Rechtsgrundsatz besagt, daß bei Staatsanwaltschaft und Gericht nur die Sachverhalte vorgetragen werden müssen, die jeweilige Rechtsanwendung nimmt die Justiz selbständig vor, denn – so ein anderer Grundsatz – sie kennt das Gesetz: iuria novit curia.

Im Vorliegenden ist dieser altehrwürdige Rechtsgrundsatz gänzlich unanwendbar. Nicht Faktum, sondern Fiktion hat der Beschuldigte Praefcke mit seinen Strafanzeigen vorgelegt. Es gibt keine Anknüpfungstatsachen, auf die, welche Rechtsvorschrift auch immer, bezogen werden könnte. Der Beschuldigte hat bei der Staatsanwaltschaft eine Beschwerde vorgebracht, ohne überhaupt beschwert zu sein. Er hat u.a. wegen Beleidigung angezeigt, wo ihm weit und breit niemand ein Leid getan hat und er dies auch selbst nur zu gut weiß.

Der Beschuldigte und die anderen von Wikipedia sind eben auch Teil der sogenannten Spaßgesellschaft. Anfang Mai hatten sie in der Stromzeitung von PF/SPK(H) den dort veröffentlichten Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft gelesen und hatten – in stupender Unkenntnis des weiteren rechtlichen procedere – geglaubt, nun sei das Ganze für sie juristisch ausgestanden. Sie hatten sich gefreut, wenngleich zu früh. Das sah so aus:

Der Beschuldigte Praefcke "bestellte" daraufhin am 12. Mai 2005 auf der Benutzer-Diskussionsseite Carbidfischer "zum Frühstück bitte einmal" eine Schweinshaxe, die er als Bild auf dieser Seite auch gleich noch einfügte. Der so Angesprochene mit dem Alias-Name "Carbidfischer" ergänzte "Was ist da los? Die Causa Patientenkollektiv? Na denn: Schweinshaxn für alle und eine Runde Freibier." Und alias "Philipendula", bürgerlicher Name: Frau Professor Gabriele Hornsteiner, setzte noch eins drauf mit: "Ich werf ne Runde Krankheit als Waffel*", woraufhin alias Carbidfischer antwortete: "Aua! Von Krankheit getroffen werd. Du hast wohl einen an der Waffel!"

*SPK – Aus der Krankheit eine Waffe machen, so müsste das richtig heißen, Titel der gleichnamigen Veröffentlichung des SPK, erstmalig erschienen 1972, mit einem Vorwort von Jean Paul Sartre. Aber das kommt ihnen nicht über die Lippen und nicht auf den Bildschirm, das fürchten sie wie der sprichwörtliche Teufel das Weihwasser, zumal wenn nachhaltig beeindruckt durch eine streng katholische Erziehung, wie alias Philipendula laut Selbstbekunden.
Übrigens haben sie dies bei der österreichischen Schwachmatikerin ("Das fröhliche Wohnzimmer") Kilic falsch abgeschrieben, befleißigen sich also auch hier wieder des Konsenses mit dem, was sie für eine behördliche Feststellung halten, ganz allwie schon in ihrem Schandeintrag gegen das SPK. Soll man sagen: nichts, aber auch gar nichts, ist auf ihrem eigenen Mist gewachsen, oder besser ganz im Gegenteil: alles, aber auch alles, ist auf ihrem eigenen Mist gewachsen, Mist, Mist, Mist! Und diesen Mist wird keiner und niemand vermissen, wenn ihn die Staatsanwaltschaft endlich eskamotiert haben wird. Die staatsanwaltschaftliche Bezeichnung "Wertung" allein bringt das nicht, hat man es doch mit einem Praefcke zu tun, der vom Verkauf von Löschpapier lebt, aber zu arm ist an Geist, die längst überfällige Löschung selbst zu tätigen. Einen Lanthenas hat die nämliche Armseligkeit vor der Guillotine bewahrt (Robespierre, gefragt nach einer Begründung für diesen Gnadenakt: "Lanthenas ist zu arm an Geist".).

Niemand hat sie gezwungen, sich in aller Öffentlichkeit so bloßzustellen. Sie selbst sind es, die sich so darstellen und so gesehen werden wollen. Also bitte: welches "Persönlichkeitsrecht" und bei wem soll die Staatsanwaltschaft da noch schützen?

Inzwischen ist gegen den Beschuldigten neues Belastungsmaterial hinzugekommen in Sachen fiktionale Anzeigen ohne Tatsachenbezug, aber mit umso mehr falsche-Verdächtigungs-Absicht.

Unter dem Datum des 8. Juli 2005 hat sich der Beschuldigte schriftlich an die Staatsanwaltschaft Mannheim gewandt. In heuchlerischem Jammerton beklagt er sich über seine Internetpräsenz, d.h. darüber, daß unter der Internetadresse www.spkpfh.de etwas über ihn zu lesen ist. Offensichtlich in der Absicht, die Staatsanwaltschaft auf Trab zu bringen, macht der Beschuldigte gleich auch noch von ihm unterstellte Schutzbedürfnisse der "deutschen Justiz" geltend.

Dies zu lesen wird den Staatsanwalt nicht wenig geärgert haben. Ist es doch dieselbe Justiz, mit denselben Richtern und Staatsanwälten, die von dem Beschuldigten und seinesgleichen in Wikipedia unter anderem als "arschrunzelnde Dummköpfe" verspottet werden. Dieselbe Justiz schützen wollen, die man andererseits verspottet – ist das nicht auch wieder irgendwie unlogisch, widersprüchlich, wenn nicht gar gespalten?

Es ist derselbe Andreas Praefcke, der hier theatralisch die verfolgte Unschuld spielt, unecht wie Gummidolch und Kunstblut auf der Bühne, den sogar seinesgleichen eher für einen üblen Haudrauf halten:

"Irgendwie scheinst Du jemand zu sein, der gerade auf Menschenhatz aus ist."
so Wikipedia-Benutzer ZzT am 23. Juni 2005 an die Adresse von Herrn Praefcke.

Und weiter:

"Wenn Du Ideologenhatz machen willst, bewerbe Dich beim Verfassungsschutz. Die können solche Leute wie Dich brauchen."

Das Ganze sei eine "unselige Angelegenheit", so der Beschuldigte schriftlich an den Staatsanwalt und meint damit die Tatsache, daß er und seinesgleichen unter Strafverfolgung stehen.

Zur Erinnerung: Bevor die Unterzeichnerin gegen die Wikipedia-Täter Strafanzeige erstattet hat, waren diese zuvor monatelang nachdrücklich und wiederholentlich von der Unterzeichnenden und von der Patientenfront zur Korrektur ihres Falscheintrags über das SPK aufgefordert gewesen und zwar über das von den Wikipedia-Straftätern bevorzugte Medium, nämlich über das Internet, und dann noch einmal schriftlich per Post (Praefcke, Dünhölter, Bach). Sie waren also abgemahnt und gewarnt. Sie blieben reaktionslos.

Und noch in ihrer Anzeige vom 25.02.2005 hatte die Unterzeichnerin entgegenkommenderweise auf Folgendes hingewiesen:

Verschwindet die inkriminierte Falscheingabe von Wikipedia aus dem Internet und bleibt es dabei, dann wäre die Unterzeichnerin ermächtigt, den Fall für beendet zu erklären.

Auch darauf gab es keine Reaktion.

Bei anderen Gelegenheiten löschen der Beschuldigte Praefcke und sein Mitbeschuldigter alias Dickbauch um die Wette und lassen ganze Artikel, einschließlich der Vorfassungen, spurlos verschwinden. Es wäre ihnen technisch ein Leichtes gewesen, auch in Sachen SPK gleichermaßen zu verfahren. Nachdrücklich aufgefordert waren sie ja gewesen. Die Tatbeteiligten, insbesondere auch der Beschuldigte Praefcke, zeigten sich jedoch hartnäckig uneinsichtig und unbelehrbar.

Seitdem wird die Auseinandersetzung auf rechtlicher Ebene geführt und auf dem juristischen Instanzenweg weiterverfolgt. Dank der Patientenfront ist dies auch im Internet nachzulesen, und das ist es, was dem Beschuldigten Praefcke nun so gar nicht paßt. Daß Rechtliches seit Roms Zeiten eine res publica ist und vor das Forum der Öffentlichkeit gehört, weiß er anscheinend auch nicht.

Für die von Wikipedia ist dies alles natürlich bitter, wähnten sie sich doch noch bis vor kurzem in dem Irrglauben, gegen sie und ihre Schmierereien käme keiner an, denn sie allein verfügten monopolistisch über die mediale Plattform, ihre und allein ihre Sicht der Dinge diktatorisch durchzusetzen, diese Abschalter aller anderen Meinungen.* Inzwischen hat es bei ihnen einige Kurzschlüsse gegeben, Zusammenbrüche ihrer Server kamen massenhaft hinzu, und überhaupt ist aus dem Ganzen so ziemlich der Saft raus, und auch was Beteiligung und Interesse betrifft, sitzen sie gestrandet auf dem Trockenen.

*Um so empfindlicher reagieren sie, wenn zur Abwechslung einmal andere, nämlich Journalisten, über Wikipedia schreiben und das auch ganz ohne Sachkenntnis, wie sonst nur bei Wikipedia üblich: So etwas dürfe es nicht geben! Nur: was tun sie selber, sie, die Wikipedia-Schreiber denn anderes, als über Themen zu schreiben, von denen sie keine Ahnung haben, exemplarisch über das SPK? Sie pfuschen damit in krimineller Weise auf einem Gebiet herum, von dem sie nichts verstehen, mit absehbar schwersten Schäden für eine Vielzahl von Patienten. Auch deshalb ist ihre Strafverfolgung geboten.

Im übrigen: der Beschuldigte Praefcke hat bis heute seine Anzeige nicht zurückgezogen. Mehrfach wurde er ausführlich darüber belehrt, daß und warum seine Anzeige rechtsmißbräuchlich ist. Er kann es seit Monaten im Internet lesen. Dennoch blieb er auch diesbezüglich hartnäckig uneinsichtig und unbelehrbar.

Wider besseres Wissen und mit voller Denunziationsabsicht hat der Beschuldigte Praefcke eine falsche Verdächtigung begangen, und zwar durch keinerlei Beachtung gültiger Rechtsvorschriften behindert, also zur Gänze vulgo. Es geht dem Beschuldigten nur um die Anschuldigung als solche, in versuchsweiser Anwendung des schon aus dem alten Rom bekannten politischen Rhetorikertricks: audacter calumniare, semper aliquid haeret (immerzu kühnlich verleumden, irgend etwas bleibt allemal hängen). Im Erfolgsfall Sturz des politischen Gegners – wer aber scheiterte, verlor selber Amt, Würde, Sitz im Senat, Heimatrecht und manchmal auch den Kopf.

Der Straftatbestand der falschen Verdächtigung ist erfüllt. Die Sache ist von höchster aktueller und somit auch generalpräventiver Wichtigkeit. Der Beschuldigte Praefcke ist unter Anklage zu stellen.

Ad generalpräventive Wichtigkeit hier noch das Folgende:

Der Beschuldigte mißbraucht die Justiz versuchsweise als Instrument privater Rachegelüste. Privatperson zu sein, war schon im griechischen Sklavenhalterstaat eines der alleredelsten Prärogative und Privilegien, d.h. Vorrechte. Allerdings hieß das Wort für dieses "Persönlichkeitsrecht" so schlicht wie ergreifend: Idiot.

Wenngleich durch den Beschuldigten versuchsweise zum Narren gehalten, hat die Staatsanwaltschaft dennoch nicht den Idioten-Standpunkt bezogen. Sie hat ganz im Gegenteil und völlig sachgerecht darauf hingewiesen, daß es bei der vorliegenden Rechtssache nicht um die Privatangelegenheit eines Einzelnen geht, sondern daß vielmehr Belange einer Vielzahl von Personen berührt sind.

Die Staatsanwaltschaft hat ihren Bescheid eingeleitet mit dem Verweis auf die "Vorgeschichte" und die "um das Sozialistische Patientenkollektiv (SPK) kreisende Auseinandersetzung" und hat sich dabei bezogen auf die gegen Wikipedia schon geführten Strafverfahren wegen Volksverhetzung und Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Der Hinweis auf das SPK ist sachgerecht und die Kenntnis der zugehörigen "Vorgeschichte" zur rechtlichen Beurteilung auch der vorliegenden Strafanzeige unabdingbar.

Es geht um das SPK und es geht nicht um Einzelpersonen, auch bei der vorliegenden Anzeige nicht. Es geht weder um die Unterzeichnerin als Person, noch um den Angezeigten Andreas Praefcke als Einzelnen.

SPK, das heißt und ist nicht zuletzt: Schluß mit Euthanazismus jeder Sorte! Der Beschuldigte Praefcke und die anderen Beschuldigten bei Wikipedia sind gegen SPK und folglich für Euthanazismus. "Killen, so medizinisch", dies ihre Euthanazi-Parole, wenn es um SPK im Speziellen und um die Patientenklasse im allgemeinen geht.

Einem jeglichen Euthanazismus, egal in welcher Form er auftritt, kann gar nicht entschieden genug entgegengetreten werden. Die Unterzeichnerin hat es diesbezüglich zu keiner Zeit an der nötigen Deutlichkeit und sachbezogenen Entschiedenheit fehlen lassen. Das hebt auch der Staatsanwalt in seinem Bescheid hervor. Gegen Euthanazi-Beihelfer kann man gar nicht drastisch genug vorgehen, bleibt doch sowieso jede Sprache an Drastik hinter der blutigen Realität der euthanazistischen Morde weit zurück.

Ob es um Meinungsäußerungen in Verfolgung beschränkt privater Interessen geht (Herr Praefcke) oder um Stellungnahmen zu Themen, welche die Interessen aller berühren (SPK), dies wird auch von der Rechtsprechung jeweils ganz anders gewichtet im Hinblick auf den Grundrechtsschutz der freien Meinungsäußerung. Unter dem Schutz des Grundgesetzes stehen die letztgenannten Äußerungen, während Meinungsäußerungen, die lediglich der Verfolgung privater Interessen dienen, also buchstäblich idiotisch sind, demgegenüber zurücktreten müssen.

Hierzu eine kürzlich ergangene Kammergerichtsentscheidung:

Bei der Auslegung des § 193 StGB (Wahrnehmung berechtigter Interessen) haben die Gerichte zu beachten, daß der in dieser Bestimmung enthaltene Rechtfertigungsgrund eine besondere Ausprägung des in Art. 5 I GG normierten Grundrechts der freien Meinungsäußerung darstellt (vgl. BverfGE 42, 143; BVerfGE 93, 266; BVerfGE 99, 185; BGHSt 12, 287; KG, Beschl. v. 27.9.2000) und daher der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts hinreichend Rechnung getragen werden muß. Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß das Ausmaß des Schutzes des Art. 5 I GG vom Zweck der Meinungsäußerung abhängt. Bezieht sie sich auf eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage, so ist sie stärker geschützt als eine Äußerung, die lediglich der Verfolgung privater Interessen dient (Vgl. BverfGE 82, 727; KG, Beschl. v. 27.9.2000.).
NJW 2005, 2872; KG, Urteil v. 12.8.2005, Hvhbg. v. Uz.

Was heißt das in Anwendung auf das vorliegende Verfahren? Die Hetze gegen Kranke, wie betrieben durch Wikipedia und den Beschuldigten, nicht zuletzt durch seine rechtsmißbräuchlichen Strafanzeigen gegen die Unterzeichnerin als SPK/PF-Anwältin, ist durch kein Recht der Meinungsäußerung geschützt. Ganz im Gegenteil: dies ist strafbar als Volksverhetzung.

Die Äußerungen der Unterzeichnerin dagegen sind rechtlich geschützt. Es ging und geht um eine "die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage", nämlich um Krankheit, festgemacht an pro und contra SPK, pro und contra Euthanazismus, pro und contra Tötung von Menschen. Dies berührt die Interessen aller und beileibe nicht erst dann, wenn die jüngste ärztlich verschriebene Epidemie samt Massenzwangsimpfung und Quarantäne-KZ ins Haus steht.

Armut und Unterdrückung gerinnen zu Krankheit. Aber es wird an der Auswirkung herumgedoktert, statt die Einwirkung zu beseitigen. Beseitigt werden statt dessen die Kranken, Alten und Schwachen. Das geschieht meist im Verborgenen, manchmal aber tritt es auch zu Tage, beispielsweise wenn durch eine Überschwemmung die Klassenstrukturen einer Gesellschaft in aller Drastik auftauchen.

Im untergehenden New Orleans wurden Gebrechlichenheime mit Veteranen, Hilflosen, Meuternden, vereinzelt bewaffnet gegen "Hilfe" Rebellierende mit voller Absicht nicht evakuiert, obwohl genug Zeit gewesen wäre und auch Helfer bereit standen. Die Menschen ertranken.

"Im Altenpflegeheim schoben die Bewohner verzweifelt elektrische Rollstühle vor die Türen, um das Wasser abzuhalten, und nagelten Tischplatten in Fensterrahmen. Schwestern brachten andere Rollstühle vor dem Eingang in Stellung, in der Hoffnung, daß Hilfe kommen würde. Doch sie kam nicht. Die Fluten überspülten das Heim. Es gab offenbar Wichtigeres zu tun, als sich um Leute zu kümmern, die ohnehin keine hohe Lebenserwartung mehr hatten. So wurde entschieden über Leben, das mehr, und Leben, das weniger wert ist.
Dies hat gezeigt, daß die Schwarzen in den USA zumindest eines haben: eine Lobby. Diejenigen, die dem Sturm noch viel hilfloser ausgeliefert waren, die Alten und Gebrechlichen, haben jedoch nicht einmal dies".
Frankfurter Rundschau, 16.9.2005

Es ist die ärztlich eingeführte HEILsideologie vom "lebensunwerten Leben", die je nach situativen und Zeitumständen ärztlich Selektierte in die Gaskammer führt oder alte Menschen unter Wassermassen ersäuft.

Wie kommt es dazu, daß alte Menschen sehenden Auges zum Ertrinken freigegeben werden? Wie kann das sein, hat doch ein jeder und eine jede selber auch Eltern und Großeltern, die alt sind?!

"Krankentötungen nehmen zu", titelte die Tageszeitung Mannheimer Morgen am 25.6.2005 auf Seite 1. Das Ergebnis einer Studie:

"Nirgends tötet es sich so leicht wie bei Alten und Kranken. Wenn wir von Alten als Soziallasten sprechen, Kranke entwerten und über die Legalisierung der Euthanasie debattieren, sinkt die Hemmschwelle ... In dieser Atmosphäre fühlen sich die Täter nur als Vollstrecker des Mehrheitswillens."

Wer sind die Täter? Wie werden sie zu Tätern? Wie kommt es zu dieser Tötungs-"Atmosphäre"?

Wie aus ganz normalen Menschen Massenmörder werden, so der Titel einer kürzlich erschienenen Buchveröffentlichung, in der zum x-ten Mal der Frage nachgegangen wird, in was sich die Täter der Massenmorde von den anderen unterscheiden.

Inzwischen ist der Tätertyp gefunden: jedermann.

Es liegt nicht in den Leuten. Sind erst einmal bestimmte Personengruppen gesellschaftlich und terminologisch gebrandmarkt und damit zum Abschuß freigegeben, kann jeder mitmachen. Es fängt mit Kleinigkeiten an, mit alltäglichen Demütigungen durch Sprache. Von Anfang an und durchgängig bis hin zu den Massenmorden hängt alles an der (Zitat) "sozialen Definition des Anderen. Für den Täter gehört der andere gar nicht zu der gleichen Kategorie Lebewesen wie er selbst. Die Tötung selbst definiert den anderen als irrelevant, sie ist der Beweis für seine Irrelevanz".

"Killen, so medizinisch" (will sagen: totmachen, ausmerzen mit allen Mitteln der modernen und früheren Nazi-Euthanasie), heißt es bei Wikipedia in Bezug auf SPK. "Troll" und "Tierchen" sind ebenfalls Totschlagskategorien, gehört doch (Zitat) "für den Täter der andere gar nicht zu der gleichen Kategorie Lebewesen wie er selbst". Und Frau Gabriele Hornsteiner von Wikipedia hat gleich auch noch die unterzeichnende Rechtsanwältin dafür namhaft gemacht: "Dieses eine einzige Menschlein" sei Schuld, denn aus ihr und niemandem sonst bestehe KRANKHEIT IM RECHT, SPK, PF/SPK(H), die Patientenklasse, die Patienten in Konfrontation gegen die Ärzteklasse. Also sprach die von uns inzwischen enttarnte Gabriele Hornsteiner mit ihren Beziehungen zu der Nachfolge-Wehrmachts-Bundeswehrhochschule. Kann jemand ein solches unabsichtlich äußern*, ist das eine Volksverhetzung oder ist das keine Volksverhetzung, ist das eine Aufforderung zum Mord oder ist das keine Aufforderung zum Mord, weil es nur gegen eine Einzelne geht, ist das keine Volksverhetzung, weil die deutsche Wehrmacht ja noch gar nicht auf Rechtsanwältin Ingeborg Muhler geschossen hat? Dies müssen wir wieder einmal mehr die Staatsanwaltschaft fragen. Die zugehörigen Gesetzesvorschriften und die rechtsverbindlichen Gesetzeskommentare hatten wir der Staatsanwaltschaft ja schon vorgetragen:

*Ja, er kann, liegt doch die Wahrheit der Absicht in der Tat (Hegel). Aber die Mord- und Volkshetze ist schon die Tat, ist schon die Straftat selbst; wäre dem hinzuzufügen.

§ 130 Strafgesetzbuch, der Volksverhetzung unter Strafe stellt, hat juristisch die Funktion eines sogenannten "Vorfeldschutzes". Er soll Täter davon abhalten, eine Straftat gem. § 6 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB), ehemals § 220a StGB zu begehen. § 6 VStGB bestraft den Völkermord. Das heißt: Hetzer sollen verurteilt werden wegen Volksverhetzung, bevor es Tote gibt, und sie werden verurteilt, um zu verhindern, daß es Tote gibt. Der Lexikon-Eintrag der Abschalter ist nicht nur Volksverhetzung. Er ist völkermörderisch.

 

Den Staatsanwalt haben unsere diesbezüglichen Ausführungen in den bisherigen Ermittlungsverfahren gegen Wikipedia nicht kalt gelassen. Er hat in den Akten unsere folgende Textstelle angestrichen:

Ein Wikipedia-Mittäter mit dem Decknamen "Anathema" bezeichnet die Verfasser des SPK-Artikels von PF/SPK(H) ((also uns)) als "Trolle" (Eintrag vom 2.11.2004), also als Nicht-Menschen, oder soll man sagen: Unter-Menschen? Als Trolle werden nicht nur Frontpatienten des PF/SPK bezeichnet, der Gebrauch dieses Unworts durch die Wikipedia-Straftäter gegen Mißliebige ist geradezu inflationär und verweist auf eine zutiefst menschenverachtende Gesinnung der Straftäter. Der Straftatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 I, 2 StGB ist somit erfüllt.

Auch die folgende Stelle war dem Staatsanwalt als wichtig aufgefallen:

Weltweit tobt der Vernichtungskampf der Ärzteklasse, gerichtet gegen kranke Menschen, gegen Geborene, wie noch ungeborene Kinder im Mutterleib, gegen Schwache, Alte, Ausgesonderte.
Aber weltweit wird hiergegen inzwischen Front gemacht: Patientenfront.

Es kann tatsächlich über Leben und Tod entscheiden, ob der Tötungs-"Atmosphäre" in Bezug auf Alte und Schwache etwas entgegengesetzt wird oder nicht. Die Unterzeichnerin weiß, wovon sie redet. In langjähriger Berufserfahrung hat sie den Unterschied erlebt, ob beispielsweise in einem sogenannten Psychiatrischen Landeskrankenhaus eingesperrte Patienten isoliert und alleingelassen sind, oder ob sie den Beistand eines KRANKHEIT-IM-RECHT-Anwalts haben, der den Widerstand des Patienten gegen die lebensverkürzende Zwangsbehandlung mit Nerven- und Stoffwechselgiften auch mit juristischen Mitteln unterstützt. Wer solcherart unterstützt und verteidigt wird, lebt länger. Die anderen, in der gleichen Abteilung, auf der gleichen Station, aber ohne Beistand, erfüllen weiterhin die klinikübliche Statistik mit Herzstillstand (nach Medikamentenüberdosierung), mit Leberversagen und Hirnschlag (nach jahrelanger Nervengiftbehandlung), mit Selbstmord (Folge der Behandlung mit sog. Antidepressiva).

Es ist also nicht gleichgültig, ob es SPK, PATIENTENFRONT, KRANKHEIT IM RECHT gibt oder nicht. Es macht einen Unterschied, ob es Rechtsanwälte wie die Unterzeichnende gibt oder nicht, ob Alte, Kranke und Schwache alleingelassen werden oder nicht. Es ist nicht gleichgültig, ob dem ungebremsten ärztlichen Mordmonopol das immerhin durch Gesetze beschränkte staatliche Gewaltmonopol entgegengesetzt wird oder nicht.

Praefcke und seine Mitverschworenen hetzen in Wort und Schrift gegen SPK, gegen PF/SPK(H) und gegen die Unterzeichnerin. Sie befürworten "killen, so medizinisch" und sind pro Euthanazismus. Der Beschuldigte Praefcke wurde erst kürzlich von Wikipedia gelobt für seine Verdienste bei der "Öffentlichkeitsarbeit". Zur Belohnung gab es das "Goldene Gummibärchen" (kein Witz), noch so ein Narrenorden.

Das heißt: was Praefcke tut, einschließlich seiner mißbräuchlichen Strafanzeigen, findet die Billigung der Mittäter bei Wikipedia. Die Bestrafung des Beschuldigten Praefcke ist deshalb auch von dieser Seite her von generalpräventiver Wichtigkeit, wenngleich die Maxime: bestrafe einen und erziehe hundert ursprünglich nicht aus dem Strafrecht stammt.

Die Wikipedia-Straftäter, insbesondere der Beschuldigte Praefcke hetzen gegen das SPK und gegen die Unterzeichnerin. Aber nicht für alle zahlt sich das aus, nicht alle kriegen gleichermaßen was ab: Big money für die Bosse, und die unten werden mit "Graswurzel" abgespeist, darauf hatten wir schon hingewiesen in den anderen Verfahren gegen Wikipedia.

Auch hinsichtlich des moneymaking sind die Grundstrukturen bei Wikipedia inzwischen deutlicher hervorgetreten:

"Jimmy Wales braucht Wikipedia als Warenzeichen für die Vermarktung. Wikipedia hat inzwischen genug Konsumenten an sich gebunden, so daß seine (Jimmy Wales‘) Wiki Inc. mit Sitz in Florida bald reichlich Gewinn abwerfen wird",

frohlockt ein japanischer Investor in der US-Zeitung Florida Trend Business News am 27.08.2005 und ist zuversichtlich, daß seine investierte Wiki-Million bald ein Vielfaches an Profit abwerfen wird.

Spätestens beim Geld hört die Freundschaft in der "Wiki-Community" auf.

Dazu paßt es, daß der Wikipedia-Chef Jimmy Wales die Einflußnahme anderer selbstherrlich ausschaltet mit dem Verdikt, bei Wikipedia könne man ja nicht jeden (sic!) mitentscheiden lassen, man sei schließlich, wörtlich (User talk: Jimbo Wales, 31.07.2005): keine "Mobokratie" (dtsch: Herrschaft des Pöbels).

Dann wohl schon eher Plutokratie, also Geldherrschaft, Pluto im übrigen und in traditioneller Sicht zuständig für Erdbeben, Umsturz, Chaos, manchmal auch durch Überschwemmung, wie jüngst in Florida und Umgebung.

Schnelles Geld und viel davon, darum ging es von Anfang an. Wiki, wiki, das soll ja "schnellschnell" heißen, auf südseeinsulanisch.

Was Wikipedia heißt, ist Wikipecunia (lat. pecunia, deutsch: Geld, aber auch Vieh). Klartext: schnelles Geld, und wer dabei stört, wird zur Sau gemacht.*

*Übrigens: Völlig entgegengesetzt den Wikipedia-Statuten der behaupteten Neutralität und des Unpolitischen hat der oberste Chef und Diktator Jimbo Wales dieses Jahr in Frankfurt anläßlich eines Wikipedia-Kongresses sein neues, längst schon praktiziertes Dogma verkündet:

"Wir sind eine politische Macht."
(Jimmy Wales, 08.08.2005, TV und Presse).

Ja, die "Neutralität" ist tatsächlich futsch und ersetzt durch die nun auch öffentliche und ausdrückliche Bestimmung von Wikipedia als eines politischen Kampfinstruments. Wo früher eine behauptete "Neutralität" der Türöffner für Geschäfte mit allen sein sollte, ist jetzt, auch nach außen, explizit der politische Aktivismus getreten.

Nach geltender Definition ist konstitutiv für alles Politische das durchgängige Freund-Feind-Verhältnis, und dies ist ersichtlicherweise das glatte Gegenteil von "Neutralität", von "Lexikon" und dergleichen Schmu, welcher der Öffentlichkeit anfangs noch vorgegaukelt wurde. Politik ist per definitionem einseitige Parteinahme, durch einseitige Interessen gesteuert.

 

Das können die unter sich halten, wie sie wollen. Und die Quittung dafür haben sie längst bekommen: immer mehr ehemals Wikipedia-Begeisterte haben ihnen inzwischen den Rücken gekehrt.

Wenn es jedoch um Krankheit geht, um Patienten und gegen Euthanazismus, da sind von Gesetzes wegen Grenzen gesetzt und zu setzen. Es ist Sache der Staatsanwaltschaft, Straftaten zu verfolgen. Deshalb hier diese ergänzenden Ausführungen zur generalpräventiven Wichtigkeit der Strafverfolgung.

Der Beschwerde gegen die Einstellung ist stattzugeben. Gegen den Beschuldigten Praefcke ist Anklage zu erheben.

Muhler
Rechtsanwältin