Nach mehrfachen vergeblichen Angriffen auf PF/SPK(H) via Internet ist Herr Günter Joh, der sich dafür auch anwaltlichen Beistands versichert hat, nunmehr auch im Vorfeld des Instanzenwegs gescheitert. Wir halten die Sache für erledigt, wenn er seine Postfach-Adresse und seine Email-Adresse um die irreführenden Hinweise auf das SPK erleichtert.
Allerdings wurden uns vielleicht zu Recht von juristischer Seite Beleidigungen vorgeworfen. In politisch-philosophischen Zusammenhängen sind wir stets daran interessiert, verfassungskonform zu argumentieren. Auch Juristen werden sich daran gewöhnen müssen, daß Krankheit vorläufig und weithin noch kränkend ist, so wir die Wahrheit kraft kollektiver Krankheitskraft dahingehend auszudrücken haben, daß die kollektive Krankheitskraft gesteigert und nicht etwa geschwächt wird. Auch ein Herr Günter Joh, den wir hiermit so persönlich wie unbekannterweise grüßen, wird dies verschmerzen müssen.
Elternblödels und Familiensimpel, Mehrfachbankrotteure aus der Erbmasse des Iatrokapitalismus, zum Teil sogar mit 68er Flachlandspuren, ja, Pack schlägt sich, Pack verträgt sich, versuchen SPK zu spielen. Treuherzig und bierehrlich lautet ihre Grußadresse an uns: Wir wollen das SPK nicht fertigmachen. Diese bös gerupften Zweibeiner, immer mal wieder unter dem Messer, haben es bitter nötig, sich mit fremden Federn zu schmücken. Ihr Forum, d.h. ihre Öffentlichkeit, versuchen sie, als geheime Verschlußsache zu betreiben. Wir unsererseits brauchen sie nicht bloßzustellen. Zweieinhalb Jahrtausende vor uns hat schon mal wer in der griechischen Marktöffentlichkeit ein Suppenhuhn demonstrativ hochgehalten und dazu ausgerufen: Seht den gerupften Zweibeiner in seiner schamlosen Blöße. Nach gültiger Auffassung ist dies der Mensch! Inzwischen gibt es den Vorschein Menschengattung als SPK. Wer SPK nur zu spielen versucht, würgt schon am Schmuck der falschen Federn und spürt die zunehmende Enge des Würge-Eisens nicht nur am ersterbenden Gegacker auf dem Forum des Hühnermarkts, sondern auch am vorschnell so blähsüchtigen Gockelhals.
An die Staatsanwaltschaft
bei dem Landgericht Hanau
Postfach 21 65
63411 Hanau
gegen Herrn Günter Joh (60), Kapellenweg 14, 63571 Gelnhausen,
aus allen rechtlichen Gründen,
insbesondere wegen Verletzung der im Betreff genannten
strafrechtlichen Bestimmungen.
Begründung:
In einem persönlichen Gespräch am 15.09.2003
gegen 17h30 hat der Angeschuldigte Joh mir gegenüber bekundet, daß
er eine Homepage in das Internet eingestellt habe. Auf dieser Homepage
gibt sich Herr Joh aus als "SPK/PF(H) - Eltern Forum".
Herr Joh hat weiterhin bekundet, er habe diese Seite nur zu dem Zweck in das Internet gestellt, um mich (31) zu zwingen, mit ihm in Kontakt zu treten. Wenn ich mich seinem Willen beuge, könne er diese Internetseite sofort wieder herausnehmen. Auf meine Aufforderung an ihn, die genannte Homepage bis Dienstag, den 16. September 2003, 18 Uhr, zu löschen, versuchte er, mich zu erpressen und mir darüber hinaus Zwangsbedingungen zu stellen. Er erklärte weiterhin, er werde diese Homepage nicht aus dem Internet herausnehmen.
Wie eine Überprüfung im Internet am Dienstag,
dem 16. September 2003 nach 18 Uhr ergab, hat er die oben genannte Homepage
nicht aus dem Internet genommen.
Er hat sich damit der oben genannten Straftaten
schuldig gemacht.
Der Angeschuldigte Joh gibt sich auf dieser Internet-Seite
verbotenerweise als "SPK/PF(H) - Eltern Forum " aus.
Die Bezeichnung SPK/PF(H) ist in ihrer Verwendung
eindeutig festgelegt:
In der Festschrift,
25. Januar 1995
Oder will Herr Joh etwa behaupten, er seinerseits habe vor 28 Jahren den SPK/PF-Hungerstreik aktiv unterstützt? Das hat er nicht getan. Wie glaubt er, seine Berechtigung - juristisch und tatsächlich - unter Beweis stellen zu können, sich "SPK/PF(H) - Eltern Forum" zu nennen? Hat er damals richtige Kinder aus dem SPK unterstützt, etwa auf der Flucht vor den Verfolgern, ihren Eltern über Nacht gewaltsam entrissen?! Von all dergleichen nichts.
Herrn Joh ist es nach hier und heute gültigem Recht und Gesetz bei Strafe verboten, die weltweit einmalige Bezeichnung SPK/PF(H) für sachfremde Zwecke im Eigeninteresse zu reklamieren und sei es auch nur versuchsweise, zumal mit Zusätzen wie "Eltern Forum" und dergleichen, das es weder im SPK (Sozialistisches Patientenkollektiv) noch im Zusammenhang SPK/PF(H) je gegeben hat und, schon allein zwecks Abwehr von Täuschungen im Rechtsverkehr (§ 270 StGB), niemals geben kann und darf.
Bezeichnenderweise hat es Herr Joh, privatberuflich freischaffender "Unternehmensberater" vermieden, für seine Täuschungs-, Betrugs- und Erpressungsmanöver in besagter Internethomepage mit seinem eigenen Namen oder doch wenigstens mit seiner eigenen Firma geradezustehen. Er gibt sich als eine Mehrzahl von Personen aus, ohne auch nur Name und Anschrift seiner eigenen verantwortlichen Person bekanntzugeben, geschweige denn Name und Anschrift eines seiner Mitverantwortlichen; und auch diese habe ich inzwischen in eigener Regie überführt.
Dilettantismus, Etikettenschwindel, Hochstapelei, Pfuscherei und Feigheit, würdig nicht einmal eines alkoholenthirnten Korpsstudenten und, in objektiv-historiographischer Hinsicht, euthanazihafte Meuchel- und Heuchelfeigheit, abgesehen von den Straftaten, die er damit begeht. Schwerwiegende Folgestraftaten, z.B. durch Zerrüttung von Eltern-Kind-Beziehungen unter Außenstehenden, unter Dritten und insgesamt also Unschuldigen (Verfolgung Unschuldiger und Anstiftung dazu, § 344 StGB) sind nicht ausgeschlossen, wenn diese sein sektiererisches Pamphlet im Internet vor Augen bekommen. Jedenfalls hat der Angeschuldigte Joh bereits im Januar 2003 gedroht, er werde gegen mich "Aktionen starten". Es ist nicht auszuschließen, daß Herr Joh, Mitglied einer schlagenden Verbindung, welcher schon SPD-Anhänger als "gefährliche Linke" einstuft, damit auf Bürgerwehr-Aktionen gegen mich abzielt: Anstiftung zur Pogromhetze und Volksverhetzung (Aufruf zu Bürgerwehr-Pogromen, § 130 StGB).
Hinzu kommt:
Herr Joh hat seine Drohungen, gegen mich "Aktionen zu starten" in die Tat umgesetzt, und zwar aus niedrigen Beweggründen. Das Motiv ist Erbschleicherei. Er weiß, daß meine Großmutter mich als Erbin eingesetzt hat, bzw. mich in ihrem Testament mit einem Vorvermächtnis bedacht hat. Ausweislich der Bekundungen Dritter hat Herr Joh nach dem Tod meiner Großmutter und insbesondere seit Testamentseröffnung hektische Aktivitäten entfaltet, um an das Geld zu kommen.
Unter Vortäuschung falscher Tatsachen versucht er, andere für seine Zwecke einzuspannen, indem er behauptet, es gehe ihm um seine Tochter, für deren Wohlergehen er sich die ersten 26 Jahre ihres Lebens nicht interessiert hat. Unter anderem erschien er bei einer Familie in Speyer wichtigtuerisch mit einem großen Aktenordner und hetzte diese Familie auf, insbesondere den Ehemann. Dabei bezog er sich ausdrücklich und sich selbst überführend auf den Tod meiner Großmutter. Er wedelte mit einer Kopie eines Briefes meiner Anwältin in der Erbschaftssache: "Die (gemeint: die Unterzeichnerin) hat sich eine Anwältin genommen". Daß auch ich den sachkundigen Beistand einer Anwältin in der laufenden Erbrechtssache in Anspruch nehme, nachdem die anderen Beteiligten dies schon längst getan hatten, mußte den Angeschuldigten ganz besonders stören, sieht er dadurch doch seine Pläne gefährdet, an mein Erbe zu gelangen. Gleichzeitig versuchte er, sein Motiv hinter politischer Verdächtigung und verabscheuungswürdiger Heuchelei und Vortäuschen von Elternsorge zu verbergen. Die Hetze ging soweit, daß er andere so sehr aufstachelte, daß diese vor Zeugen nun ihrerseits drohten, rechtswidrige Taten, auch gegen meinen Lebenspartner, zu begehen und diese sich noch damit brüsteten, sie gingen dafür auch Jahre ins Gefängnis, aber der Angegriffene, also mein Lebenspartner, werde anschließend lebenslanger Krüppel sein und nicht mehr arbeiten können.
Um an das Ziel seiner Erbschleicherei zu kommen, schreckt Herr Joh nicht davor zurück, gegen die Patientenfront, insbesondere aber gegen SPK/PF(H), öffentlich und privat zu hetzen, Volksverhetzung zu betreiben mit dem Ziel der politischen Verdächtigung, der Verfolgung und der Aufstachelung zu Bürgerwehr-Pogromen. Herr Joh hat Dritte beeinflußt, sich dahingehend zu äußern und zu toben: "Diese Schriften sind krank. Das sind Kriminelle". Und dies ganz im Geist der nationalsozialistischen Bücherverbrennungen, 70 Jahre nach 1933 (Minderheitenhetze, Aufstachelung zur Gewalt, Anstiftung zu Straftaten. Gefahr im Verzug!).
Der Angeschuldigte läßt sich durch Anstiftung Beihilfe leisten zu seinen Straftaten von einer Buchhändlerin, die ihn zwecks "Effizienzsteigerung" auf sogenannte Internetsuchmaschinen verweist, um auch dort sein kriminelles Machwerk zu verbreiten. Diese tatbeteiligte Buchhändlerin, namentlich bekannt und voll geständig, hierzu vor Zeugen: "Niemand weiß ja, daß wir das sind".
Der Angeschuldigte Joh versucht, andere in seine counter-insurgency-Plagiate und in seinen sektiererischen Krempel einzuspannen. Aber wir sind nicht in Irland und die 70er Jahre sind auch schon eine ganze Weile vorbei. Selbstverständlich sind counter-insurgency und sektiererischer Krempel zweierlei und nur im weltmaßstäblich Iatrokratischen vergleichbar (Näheres hierzu siehe: KRRIM-Verlag für Krankheit, Postfach 12 10 41, 68061 Mannheim).
Es besteht - wie dargetan - der begründete Verdacht, daß bei den Straftaten von Herrn Joh an eine Wiederholungs-, Ausbreitungs- und Intensivierungsgefahr zu denken ist. Die Unterzeichnende hält seine Straftaten nicht zuletzt wegen ihres Ausbreitungscharakters für justiziabel, überläßt jedoch eine Prüfung der Schuldfähigkeit dem Staatsanwalt und dem Richter. Ob es sich dabei um eine sogenannte Folie à deux oder mehr handelt, haben Fachleute zu entscheiden. Wird doch die Unterzeichnerin auch von der Lebensgefährtin des Angeschuldigten Joh mit anonymen Emails am Arbeitsplatz behelligt. Laut Auskunft eines Arbeitskollegen, der zufällig oder versehentlich eine dieser Emails las, stand darin, "daß es mit Ihrem Vater immer schlimmer wird". Es gab auch schon weitere Drohungen mündlich, per Telefon und Brief und nicht erst dieser Tage.
Herr Joh steht nicht nur wegen des Internet-Etikettenschwindels unter laufender Beobachtung. Und auch ein Providerwechsel wird ihm wenig nützen, denn die Beobachtung ist nicht zuletzt auch eine ausländische.
Herr Joh hatte 24 Stunden Zeit, von seinen Straftaten zurückzutreten und
1.
seine rechtswidrige und kriminelle Homepage samt
allen Einträgen und Hinweisen auf diese Homepage bei Yahoo ("Was ist
neu?") und sonstwo
unwiderruflich zu löschen,
2.
die Unterzeichnerin von der Löschung - und
sei es telefonisch und per Anrufbeantworter - zu informieren und eine Unterlassungs-Erklärung
für künftig abzugeben.
Dies hat er nicht getan.
Er hat sich somit aus allen rechtlichen Gründen in gravierender Weise strafbar und schadensersatzpflichtig gemacht, insbesondere gemäß den im Betreff genannten Bestimmungen des Strafgesetzbuchs. Dies alles zwecks Erlangung ungerechtfertigter Bereicherung (§§ 253, 263 StGB, Erpressung und Betrug): die Unterzeichnende hat vor kurzem geerbt, er nicht.
Detaillierte weitere Begründung folgt, namentlich auch zu den Geschäftspraktiken des Angeschuldigten, zu seinem Werdegang, zu seiner Aszendenz, zum Umfeld und nicht zuletzt zu den sacheinschlägigen Spezifitäten der Täterpersönlichkeit.
(Unterschrift)
Im Ganzen: Unsichere Kantonisten können wir in der PATIENTENFRONT nicht brauchen. Die Weltlage steht auf Quarantäne, KZ und sonstwas. Von den Babbes geht, wie wir gesehen haben, keine reale Bedrohung aus, auch nicht für Einzelne. Diese sollten sich von uns trennen, wenn sie nicht zwischen Babbes und Weltlage zu unterscheiden wissen; denn im Unterschied zu allen politischen Gruppen aus der Normalinski-Megasekte schmeißen wir niemanden raus, wenn er uns, durch welche privaten Angelegenheiten auch immer, untragbar unbequem wird. Unsere gegenwärtige Situation ist, für alle Beteiligten erkennbar, gefestigt und stabil. Wer dennoch unbegründeterweise unsicher ist, wird, auf sich allein gestellt, umfallen, und zwar auf alle anderen drauf. Die Babbes und ihr Berater-Klüngel wollen uns zu Zutreibern ihrer Beutestücke funktionalisieren. Da sind sie schief gewickelt. Das sollte den Betroffenen klar sein. Falls nicht, ist es ihre Sache, sich dies schleunigst klar zu machen.
63411 Hanau
Vollmacht wird anwaltlich versichert.
Begründung:
Auf seiner Internet-Seite verwendet der Beschuldigte
Joh rechtswidrig und unbefugterweise die Bezeichung: "SPK - Eltern
Forum" und in seiner Postfach-Adresse verwendet er, gleichermaßen
rechtswidrig und unbefugterweise, die Bezeichnung: "SPK/PF - Eltern
Forum". Damit machte und macht sich der Beschuldigte strafbar.
Dem Beschuldigten ist bekannt, und zwar sowohl aus den Verlautbarungen verschiedener Justitiariate als auch aus der Homepage von SPK/PF(H), www.spkpfh.de, daß allein SPK/PF(H) in der Rechtsnachfolge des SOZIALISTISCHEN PATIENTENKOLLEKTIV an der Universität Heidelberg 1970/71 (SPK) steht und einzig SPK/PF(H) befugt ist, diese Bezeichnung zu führen.
Dem Beschuldigten ist es verboten, diese Bezeichnung zu führen.
Einzig der KRRIM - PF-Verlag für Krankheit veröffentlicht die Schriften von SPK/PF(H), SOZIALISTISCHES PATIENTENKOLLEKTIV / PATIENTENFRONT (H) mit inzwischen über 60 Publikationen in den wichtigsten Weltsprachen.
Durch die unbefugte Verwendung der Bezeichnung SPK bzw. SPK/PF greift der Beschuldigte verbotenerweise in die Rechte des KRRIM - PF-Verlag für Krankheit ein.
Der Beschuldigte steht und stand zu keiner Zeit in irgendeiner Verbindung zum SOZIALISTISCHEN PATIENTENKOLLEKTIV. Er war 1970/71 nicht dabei. Er stand auch zu keiner Zeit in irgendeiner Verbindung zu SPK/PF(H). Dennoch maßt er sich diese Bezeichnungen an und verwendet sie mißbräuchlich in dem Namen seines anonymen "Forums", das in keinem Vereinsregister und auch sonst nirgendwo verzeichnet ist.
Unter Berufung auf drohende Verwechslungsgefahr hat das "Handelsblatt" einer kleinen Zeitschrift verbieten lassen, den Namen "Wandelsblatt" zu führen, obwohl beide Zeitschriften in Aufmachung, Inhalt und Adressatenkreis völlig verschieden und in keiner Weise zu verwechseln waren. Das Gericht sah dennoch eine verwechslungsfähige Gleichsetzung gegeben. Der Zeitschrift wurde es untersagt, die verwechslungsfähige Bezeichnung zu führen. Um so mehr hat dies für den hier vorliegenden Fall zu gelten: der Beschuldigte Joh hat nicht nur eine verwechslungsfähige Bezeichnung für seine Internet-Seite und sein Postfach verwendet, sondern er führt unbefugt und rechtswidrigerweise die eindeutig definierte und weithin bekannte Bezeichnung SPK, bzw. SPK/PF. Und noch am 12.09.2003 führte er die Bezeichnung SPK/PF(H).
Beweis: Internet-Ausdruck vom 12.09.2003, Kopie in Anlage
Nicht zuletzt sind dadurch auch urheberrechtliche Straftatbestände zum Nachteil des KRRIM - PF-Verlag für Krankheit erfüllt, die sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen (hohe Geldstrafen bzw. Haft).
Dem Beschuldigten ist aus der Homepage von SPK/PF(H)
unter anderem der folgende Rechtsvorbehalt bekannt, der ihm und anderen
die unbefugte Verwendung der Bezeichnung SPK, SPK/PF bzw. SPK/PF(H) verbietet:
SPK/PF(H) Internet: www.spkpfh.de
Januar 1998
Kennwort SPK
Hier: Tratschozid in Sachen Presse, TV & Konsorten Das Sozialistische Patientenkollektiv (SPK) hat nie aufgehört zu existieren und hat sich auch unter widrigsten Bedingungen immer wieder durchgesetzt, während alle sonstigen, damals für "viel revolutionärer" gehaltenen Strömungen inzwischen längst gescheitert und beendet sind, beziehungsweise kapituliert haben, auch unaufgelöst. Das SPK gibt es nur als SPK in der Patientenfront, SPK/PF(H). Merke und beachte!:
In der damaligen Zeit hat sich einzig das SPK positiv auf Krankheit bezogen. Keine andere politische, sozialistische, kommunistische, anarchistische oder militaristische Gruppierung war dazu bereit. Inzwischen aber hat sich das SPK/PF(H) weitverbreitet und stabilisiert mit dem gemeinsamen Interesse und Ziel, der seit Jahrtausenden ungestraft mordenden Ärzteklasse endlich wenigstens den Anfang einer Patientenfront und Patientenklasse entgegenzustellen. Das Ausbreitungsprinzip von SPK/PF heißt wie schon damals Multi-Fokaler Expansionismus (MFE). Es gibt zum Beispiel SPK/PF(MFE) Österreich (‘Patientenstimme’), desgleichen MFE Spanien, Griechenland und mehrere andere. Die Texte von SPK/PF(H) veröffentlicht der KRRIM - PF-Verlag für Krankheit, aktuell (seit 5.5.2000): SPK/PF(H), KRANKHEIT IM RECHT, MA/HD/LU, Postfach 12 10 41, D-68061 Mannheim. Einzige Stelle für SPK-Information: SPK/PF(H)
Das heißt unter anderem: Wer die alten Falschbehauptungen über das SPK wiederholt, den erwarten € 250 000.- Strafe oder bis zu 6 Monate Gefängnis. Seit 1995 hat es daraufhin niemand mehr gewagt, für eine der oben näher bezeichneten Falschbehauptungen persönlich einzustehen, weder privat und schon gar nicht gerichtsöffentlich. Das Verfallsdatum besagter Lügen und so lange hartnäckig wiederholter Reporter-Legenden wurde somit und übrigens in dreijähriger Laufzeit einige dutzend Male herausgeprüft. ___________________________ Text für Einträge über das SPK bei Brockhaus, Duden u.a.: Sozialistisches Patientenkollektiv (SPK) In Heidelberg, Februar 1970 vom Frontpatienten
Huber, WD, Dr.med. gegründet. Das SPK-Programm: Aus der Krankheit
eine Waffe machen!, bleibt in die Tat umgesetzt. Das SPK, das aus der Patientenfront
(PF) hervorging, hat im Juli 1971 seine Selbstauflösung erklärt
(strategischer Rückzug). Als Patientenfront der Konfrontationspatienten
gab es dieses SPK schon seit 1965 und es besteht weiter und es ist weiterhin
einschnittslos in der tätigen Aktivität als ebensolches aktiv,
und zwar als SPK/PF(H).
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Ebenso wie es bei Strafe verboten ist zu behaupten, das SPK sei beispielsweise eine medizinische oder außermedizinische Fachdisziplin, ebenso ist es bei Strafe verboten zu behaupten, beim SPK gäbe es ein SPK - Eltern Forum. Das SPK hat sich nie durch Biologismen oder andere ärztlich-nazistische Kategorien definiert.
Der Beschuldigte Joh kann auch nicht behaupten, er sei ein MFE und als solcher befugt, die Bezeichnung SPK zu führen. Dies gibt er auch nicht vor, sondern grenzt sich vielmehr vom SPK ab. Dennoch verwendet er mißbräuchlich diese Bezeichnung zum rechtlichen Nachteil des KRRIM - PF-Verlag für Krankheit.
Weil es zu Verwechslungen Anlaß gibt, ist Etikettenschwindel verboten im Geschäftsleben. Ums Geschäft geht es auch im Vorliegenden, nämlich auf Seiten des Beschuldigten, sind es doch, laut Selbstbekunden vor Zeugen, auch und gerade pekuniäre Interessen, die er verfolgt. Auf Seiten der Patienten geht es um Leben und Tod. Durch die verwechslungsfähige Umetikettierung des SPK zu einem SPK - Eltern Forum, das mit dem SPK nicht das Geringste zu tun hat, verfolgt der Beschuldigte Joh eigennützige Interessen und Zielsetzungen.
Der Beschuldigte Joh weiß, daß die unbefugte Führung der Bezeichnung SPK, SPK/PF bzw. SPK/PF(H) rechtswidrig, kriminell und strafbar ist.
Beweis: Nachdem er auf die Strafbarkeit seines Tuns hingewiesen worden war, hat er inzwischen in seiner Homepage die Bezeichnung SPK/PF(H) - Eltern Forum ersetzt durch die ihm gleichermaßen verbotene Bezeichnung SPK - Eltern Forum. Allerdings führt er nach wie vor als Postfach-Adresse die folgende Bezeichnung auf: SPK/PF - Eltern Forum.
Beweis: Internet-Ausdruck vom 25.09.2003
für die Bezeichnung SPK - Eltern Forum
Internet-Ausdruck vom 12.09.2003 für die Bezeichnung SPK/PF(H)-
Eltern Forum
Der Beschuldigte Joh setzt sein kriminelles Tun wissentlich und willentlich fort. Die hohe kriminelle Energie des Beschuldigten, die dadurch zum Ausdruck kommt, erfordert eine entsprechend hohe Strafe und Bestrafung des Beschuldigten.
Durch das rechtswidrige Verhalten des Beschuldigten Joh wird der KRRIM - PF-Verlag für Krankheit fortgesetzt in seinen Rechten verletzt und geschädigt. In verleumderischer und diffamierender Weise bezeichnet der Beschuldigte Joh in seiner inkriminierten Internet-Seite die Publikationen des KRRIM - PF-Verlag für Krankheit, die unter anderem auch im Internet Interessierten zur Verfügung gestellt werden, als das "ins Netz gestellte Uralt-Material". Es handelt sich hierbei jedoch um sämtliche Publikationen und Materialien, die der KRRIM - PF-Verlag für Krankheit veröffentlicht hat, also um Publikationen deren Erstveröffentlichungsdatum von 1970 bis 2003 reicht und somit eine Kontinuität der Publikationen bis heute darstellt. Demgegenüber kann nicht eingewendet werden, daß die ersten Publikationen des SPK aus den 70er Jahren stammen. Man stelle sich vor, der Beschuldigte Joh spreche von der Bibel, immerhin inzwischen 2000 Jahre alt, als "Uralt-Material". Es handelt sich bei den Auslassungen des Beschuldigten Joh um Verlagsschädigung zum Nachteil des KRRIM - PF-Verlag für Krankheit.
Der Beschuldigte hat durch seine Straftaten nicht nur den selbstdefinierten sozialen Geltungsanspruch (verfassungsrechtlicher Grundrechtsanspruch aus Artikel 2 Grundgesetz!) verletzt, sondern auch unerlaubte Handlungen begangen, welche die Straftatbestände der üblen Nachrede, der Verleumdung, der Volksverhetzung und Volksverdummung erfüllen. Dadurch sind die schutzwürdigen Interessen nicht nur des KRRIM - PF-Verlag für Krankheit verletzt, sondern auch die schutzwürdigen Interessen einer Vielzahl von Personen, nicht nur der Patienten des SPK, des SPK/PF(H) und SPK/PF (MFE), sondern auch die Interessen aller anderen Patienten, die zu SPK/PF(H) kommen. Das Ausbreitungsprinzip von SPK/PF heißt und ist wie schon damals Multi-Fokaler Expansionismus (MFE). Es gibt zum Beispiel SPK/PF(MFE) Österreich, desgleichen MFE Griechenland, Spanien und mehrere andere in Europa und Übersee. Sie alle, und alle, die zu ihnen kommen, sind verletzt durch die strafbaren Handlungen des Beschuldigten.
Dies gilt insbesondere für den KRRIM - PF-Verlag für Krankheit, der die Texte von SPK bzw. SPK/PF(H) publiziert. Wer zu SPK/PF(H) kommt – oftmals letzte Station, wenn alles andere nichts war –, hat schon eine Vorentscheidung getroffen, daß er nicht Therapie und Behandlung will, also ganz so wie die, welche 1970/71 ins SPK kamen, sich vorher entschieden hatten. Wie bereits zum SPK, kommen auch hier Leute aus allen Bereichen der Bevölkerung. Den KRRIM - PF-Verlag für Krankheit erreichen Anfragen, nicht nur aus ganz Deutschland, sondern aus der ganzen Welt.
Der Beschuldigte erweckt durch die Bezeichnung SPK - Eltern Forum den irreführenden Eindruck, man könne sich in SPK-Angelegenheiten genauso gut an ihn wenden. Diese Strategie des Beschuldigten aus Desorientierung und versuchsweiser Abschreckung, letztlich zwar auch dies unwirksam gegen Krankheit und Pathopraktik, ist zum lebensverkürzenden Schaden all derer (Patienten!), die verwirrt und verschreckt davon abgehalten werden, sich an SPK/PF(H) bzw. an den KRRIM - PF-Verlag für Krankheit zu wenden. Was dem isolierten Patienten in seiner Verzweiflung dann als Letztes bleibt – – der Beschuldigte Joh liest es beim Frühstück und meint, es ginge ihn nichts an. Es ist Sache der Staatsanwaltschaft und des Strafgerichts, den Beschuldigten zumindest hinsichtlich des strafrechtlichen Schuldzusammenhangs eines Besseren zu belehren und darüber, daß durch seine irreführende Bezeichnung eine Vielzahl von Personen in ihren vitalen Interessen geschädigt wird, weit über den KRRIM - PF-Verlag für Krankheit hinaus, bei weitem nicht nur die Patienten des SPK, des SPK/PF(H) und SPK/PF(MFE), sondern auch alle anderen Patienten, die zu ihnen kommen bzw. – ginge es nach dem Beschuldigten – davon abgehalten werden.
Wer im Internet nach SPK oder SPK/PF(H) sucht, wird durch den Beschuldigten und seine Bezeichnung SPK - Eltern Forum bzw. SPK/PF - Eltern Forum, Postfach, fehlgeleitet auf seine betrügerische, irreführende und verleumderische Homepage bzw. seine gleichermaßen rechtswidrige Postfach-Adresse. Der Beschuldigte Joh gibt sich als Teil von SPK bzw. SPK/PF(H) aus, nämlich als ein SPK - Eltern Forum. Unter dieser Bezeichnung versteht der durchschnittliche Teilnehmer am Rechts- und Geschäftsverkehr eine Gruppe von Eltern innerhalb des SPK, ein Eltern-Forum, das es weder im SPK noch im Zusammenhang SPK/PF(H) je gegeben hat und niemals geben kann und darf.
Es steht zu befürchten, daß Patienten, die sich gegen Ärzteverbrechen zur Wehr setzen wollen und Rat und Auskunft bei SPK/PF(H) suchen, durch den Beschuldigten Joh irregeführt, E-Mails an seine E-Mailadresse schreiben oder Briefe an das Postfach des Beschuldigten Joh. Bei Briefen und Anfragen, die SPK/PF(H) erreichen, handelt es sich oft genug um Notfälle, die sofortiges Tätigwerden erfordern. Ob der Beschuldigte Joh diese Notrufe in den Papierkorb wirft oder ob er sie an SPK/PF(H) weiterleitet, mag dahingestellt bleiben. Selbst wenn man unterstellen würde, der Beschuldigte leite die irrtümlich an ihn gelangten Anfragen weiter an SPK/PF(H), so nimmt der Beschuldigte damit sehenden Auges schwerste Schäden an Leib und Leben von Patienten billigend in Kauf, allein schon durch die verzögerte Bearbeitung der Anfrage. Trägt der Beschuldigte etwa dafür Sorge, daß das von ihm angegebene Postfach täglich mindestens einmal geleert wird? SPK/PF(H) ist telefonisch runduhr erreichbar und beim technischen Telefonnotdienst unter der gleichen Dringlichkeitsstufe vermerkt wie Feuerwehr, Polizei und Notarzt, damit im Falle einer technischen Störung die Telefonleitung von SPK/PF(H) zu jeder Tages- und Nachtzeit sofort wieder freigehalten wird.
Die auf der Internetseite des Beschuldigten angegebene E-Mail-Adresse ist eine weitere Irreführung und Täuschung. Es handelt es sich um einen toten Briefkasten. Diese E-Mail-Adresse gibt es nicht. Sie funktioniert nicht.
Der Beschuldigte pfuscht in krimineller Weise auf einem Gebiet herum, von dem er nichts versteht, mit absehbar schwersten Schäden für eine Vielzahl von Patienten.
Es wird
Es genügt nicht, wenn dem Beschuldigten Joh aufgegeben wird, die Bezeichnung seines so genannten Eltern - Forums im Internet oder in seiner Postfach-Adresse so zu ändern, daß jegliche Bezugnahme auf SPK oder SPK/PF lediglich in der Namensführung unterbleibt. Auch jegliche Bezugnahme auf SPK im Inhalt seiner Internet-Seite ist strafbar und muß gelöscht werden, weil irreführend und verleumderisch.
Gegen den Beschuldigten Joh ist unverzüglich Anklage zu erheben. Er ist der Strafe zuzuführen, die er verdient und dringend nötig hat.
Es wird beantragt, der Unterzeichnenden
den Eingang der Strafanzeige, das Aktenzeichen und den Namen des sachbearbeitenden
Staatsanwalts mitzuteilen.
Muhler
Rechtsanwältin
Anlagen: wie erwähnt
Rechtsanwältin
Ingeborg Muhler, Dipl.-Inform.
Mannheim
Einschreiben - Rückschein
Deutsche Post AG
Geschäftsbereich Vertrieb Brief
Gewerbekunden
Servicemanagement Postfach
- Geschäftsleitung -
Postfach 45 13 50
50888 Köln
EILT, bitte sofort vorlegen!
Betr.: Auskunft über Postfach
Hier: Ihr Schreiben vom 09.10.2003
Ihr Zeichen: 02376-1
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Auskunft im Schreiben vom 09.10.2003 liegt neben der Sache. Einschlägig sind nicht nur das Postgesetz und das Unterlassungsklagegesetz, sondern ebenso das Zivilrecht und das Strafrecht.
Der Inhaber des Postfachs
XX
firmiert im Internet rechtswidrig und
unbefugterweise unter der Bezeichnung SPK/PF(H) Eltern -Forum bzw. SPK
- Eltern Forum und gibt sich im Internet unter der Postfach-Nr. XX als
SPK/PF - Eltern Forum aus. Damit macht sich der Postfach-Inhaber strafbar,
sowohl gemäß dem Strafgesetzbuch als auch gemäß dem
Bürgerlichen Gesetzbuch (unerlaubte Handlung).
Durch die unbefugte Verwendung der Bezeichnung SPK/PF für sein Postfach greift der Postfach-Inhaber verbotenerweise in die Rechte des KRRIM - PF-Verlag für Krankheit ein.
Dem Postfach-Inhaber ist bekannt, daß es ihm zivil- und strafrechtlich verboten ist, diese Bezeichnungen zu führen.
Der KRRIM - PF-Verlag für Krankheit hat mich beauftragt, ihn anwaltlich zu vertreten. Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Die Unterzeichnerin ist damit befaßt, namens und im Auftrag des KRRIM - PF-Verlag für Krankheit gegen den Postfach-Inhaber strafrechtliche und zivilrechtliche Schritte zu prüfen.
Dem Postfach-Inhaber ist sowohl aus den Verlautbarungen verschiedener Justitiariate als auch aus der Homepage von SPK/PF(H) www.spkpfh.de bekannt, daß allein SPK/PF(H) in der Rechtsnachfolge des SOZIALISTISCHEN PATIENTENKOLLEKTIV an der Universität Heidelberg 1970/71 (SPK) steht und daß einzig SPK/PF(H) befugt ist, diese Bezeichnung zu führen.
Der KRRIM - PF-Verlag für Krankheit veröffentlicht die Kränkschriften des SOZIALISTISCHEN PATIENTENKOLLEKTIV und der PATIENTENFRONT, SPK, PF/SPK(H), PF/SPK, SPK/PF, PF/SPK(MFE) und SPK/PF(MFE) (über 60 Autographien), darüberhinaus auch im Internet mehrere hundert weitere SPK- und PF-Publikationen, siebensprachig, darunter drei Weltsprachen, vgl.: www.spkpfh.de.
Der Postfach-Inhaber steht und stand zu keiner Zeit in irgendeiner Verbindung zum SOZIALISTISCHEN PATIENTENKOLLEKTIV. Er war 1970/71 nicht dabei. Er stand auch zu keiner Zeit in irgendeiner Verbindung zu SPK/PF(H). Dennoch maßt er sich diese Bezeichnungen an und verwendet sie mißbräuchlich in dem Namen seines anonymen "Forums", das in keinem Vereinsregister und auch sonst nirgendwo verzeichnet ist.
Unter Berufung auf drohende Verwechslungsgefahr hat das "Handelsblatt" einer kleinen Zeitschrift verbieten lassen, den Namen "Wandelsblatt" zu führen, obwohl beide Zeitschriften in Aufmachung, Inhalt und Adressatenkreis völlig verschieden und in keiner Weise zu verwechseln waren. Das Gericht sah dennoch eine verwechslungsfähige Gleichsetzung gegeben. Der Zeitschrift wurde es untersagt, die verwechslungsfähige Bezeichnung zu führen. Um so mehr hat dies für den hier vorliegenden Fall zu gelten: der Postfach-Inhaber hat nicht nur eine verwechslungsfähige Bezeichnung für sein Postfach verwendet, sondern er führt unbefugt und rechtswidrigerweise die eindeutig definierte und weithin bekannte Bezeichnung SPK, bzw. SPK/PF.
Er benutzt somit sein oben genanntes Postfach, um unerlaubte und strafbare Handlungen zu begehen, strafbar gemäß dem Strafgesetzbuch, dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Urheberrechtsgesetz.
Nicht zuletzt sind dadurch auch urheberrechtliche Straftatbestände zum Nachteil des KRRIM - PF-Verlag für Krankheit erfüllt, die sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen (hohe Geldstrafen bzw. Haft).
Dem Postfach-Inhaber ist aus der Homepage
von SPK/PF(H), die er kennt (siehe unten, S. 4) unter anderem der folgende
Rechtsvorbehalt bekannt, der ihm und anderen die unbefugte Verwendung der
Bezeichnung SPK, SPK/PF bzw. SPK/PF(H) verbietet:
SPK/PF(H) Internet: www.spkpfh.de
Januar 1998
Kennwort SPK
Hier: Tratschozid in Sachen Presse, TV & Konsorten Das Sozialistische Patientenkollektiv (SPK) hat nie aufgehört zu existieren und hat sich auch unter widrigsten Bedingungen immer wieder durchgesetzt, während alle sonstigen, damals für "viel revolutionärer" gehaltenen Strömungen inzwischen längst gescheitert und beendet sind, beziehungsweise kapituliert haben, auch unaufgelöst. Das SPK gibt es nur als SPK in der Patientenfront, SPK/PF(H). Merke und beachte!:
In der damaligen Zeit hat sich einzig das SPK positiv auf Krankheit bezogen. Keine andere politische, sozialistische, kommunistische, anarchistische oder militaristische Gruppierung war dazu bereit. Inzwischen aber hat sich das SPK/PF(H) weitverbreitet und stabilisiert mit dem gemeinsamen Interesse und Ziel, der seit Jahrtausenden ungestraft mordenden Ärzteklasse endlich wenigstens den Anfang einer Patientenfront und Patientenklasse entgegenzustellen. Das Ausbreitungsprinzip von SPK/PF heißt wie schon damals Multi-Fokaler Expansionismus (MFE). Es gibt zum Beispiel SPK/PF(MFE) Österreich (‘Patientenstimme’), desgleichen MFE Spanien, Griechenland und mehrere andere. Die Texte von SPK/PF(H) veröffentlicht der KRRIM - PF-Verlag für Krankheit, aktuell (seit 5.5.2000): SPK/PF(H), KRANKHEIT IM RECHT, MA/HD/LU, Postfach 12 10 41, D-68061 Mannheim. Einzige Stelle für SPK-Information: SPK/PF(H)
Das heißt unter anderem: Wer die
alten Falschbehauptungen über das SPK wiederholt, den erwarten
___________________________ Text für Einträge über das SPK bei Brockhaus, Duden u.a.: Sozialistisches Patientenkollektiv (SPK) In Heidelberg, Februar 1970 vom Frontpatienten
Huber, WD, Dr.med. gegründet. Das SPK-Programm: Aus der Krankheit
eine Waffe machen!, bleibt in die Tat umgesetzt. Das SPK, das aus der Patientenfront
(PF) hervorging, hat im Juli 1971 seine Selbstauflösung erklärt
(strategischer Rückzug). Als Patientenfront der Konfrontationspatienten
gab es dieses SPK schon seit 1965 und es besteht weiter und es ist weiterhin
einschnittslos in der tätigen Aktivität als ebensolches aktiv,
und zwar als SPK/PF(H).
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Ebenso wie es bei Strafe verboten ist zu behaupten, das SPK sei beispielsweise eine medizinische oder außermedizinische Fachdisziplin, ebenso ist es bei Strafe verboten zu behaupten, beim SPK gäbe es ein SPK/PF - Eltern Forum oder ein SPK/PF(H) - Eltern Forum. Das SPK hat sich nie durch Biologismen oder andere ärztlich-nazistische Kategorien definiert. Im Internet firmiert der Postfach-Inhaber unter der oben bezeichneten Postfach-Nummer als SPK/PF(H) - Eltern Forum in der Suchmaschine Yahoo unter der Rubrik: Medizin / Psychiatrie / Organisationen.
Der Postfach-Inhaber kann auch nicht behaupten, er sei ein MFE und als solcher befugt, die Bezeichnung SPK zu führen. Dies gibt er auch nicht vor, sondern grenzt sich vielmehr vom SPK ab. Dennoch verwendet er mißbräuchlich diese Bezeichnung zum rechtlichen Nachteil des KRRIM - PF-Verlag für Krankheit.
Weil es zu Verwechslungen Anlaß gibt, ist Etikettenschwindel verboten im Geschäftsleben. Ums Geschäft geht es auch im Vorliegenden, nämlich auf Seiten des Postfach-Inhabers, sind es doch auch und gerade pekuniäre Interessen, die er verfolgt. Auf Seiten der Patienten hingegen geht es um Leben und Tod. Durch die verwechslungsfähige Umetikettierung des SPK zu einem SPK/PF - Eltern Forum mit Postfach-Adresse, ein so genanntes "Eltern-Forum", das mit dem SPK nicht das Geringste zu tun hat, verfolgt der Postfach-Inhaber eigennützige Interessen und Zielsetzungen.
Der Postfach-Inhaber weiß, daß die unbefugte Führung der Bezeichnung SPK, SPK/PF bzw. SPK/PF(H) in strafrechtlicher Hinsicht rechtswidrig, kriminell und strafbar, in zivilrechtlicher Hinsicht unerlaubt und schadensersatzpflichtig ist.
Die Straftaten und unerlaubten Handlungen führt der Postfach-Inhaber in Anonymität unter dem Schutz der Deutschen Post AG aus.
Es ist nicht Sache der Deutschen Post AG, dem Postfach-Inhaber Beihilfe zu leisten, indem sie, die Deutsche Post AG, es dem Postfach-Inhaber ermöglicht, seine Straftaten und unerlaubten Handlungen durch die Anonymität eines Postfachs zu verdunkeln.
Durch das rechtswidrige Verhalten des Postfach-Inhabers wird der KRRIM - PF-Verlag für Krankheit fortgesetzt in seinen Rechten verletzt und geschädigt. In verleumderischer und diffamierender Weise bezeichnet der Postfach-Inhaber in seiner neben seinem Postfach ebenfalls inkriminierten Internet-Seite die Publikationen des KRRIM - PF-Verlag für Krankheit, die unter anderem auch im Internet Interessierten zur Verfügung gestellt werden, als das "ins Netz gestellte Uralt-Material". Es handelt sich hierbei jedoch um sämtliche Publikationen und Materialien, die der KRRIM - PF-Verlag für Krankheit veröffentlicht hat, also um Publikationen, deren Erstveröffentlichungsdatum von 1970 bis 2003 reicht und somit eine Kontinuität der Publikationen bis heute darstellt. Demgegenüber kann nicht eingewendet werden, daß die ersten Publikationen des SPK aus den 70er Jahren stammen. Man stelle sich vor, der Postfach-Inhaber, dem Vernehmen nach praktizierender Katholik, spräche betreffend die Heiligen Schriften (Bibel usw.), immerhin inzwischen viele tausend Jahre alt, in verächtlicher Weise von "Uralt-Material", um seiner bodenlosen Verachtung Ausdruck zu geben. Praktizierter Katholizismus ist dies, speziell in rechtlicher Würdigung, und darauf kommt es hier an, jedenfalls nicht, sondern vielmehr Blasphemie, strafbar gemäß § 166 StGB.
Es handelt sich bei den Auslassungen des Postfach-Inhabers um Verlagsschädigung zum Nachteil des KRRIM - PF-Verlag für Krankheit.
Die Verleumdungen, üblen Nachreden etc., welche der Postfach-Inhaber darüber hinaus unter dem Schutz der Anonymität eines Postfachs bei der Deutschen Post AG begeht, hat die Deutsche Post AG mit zu verantworten.
Der Postfach-Inhaber hat durch seine Straftaten via Postfach nicht nur den selbstdefinierten sozialen Geltungsanspruch (verfassungsrechtlicher Grundrechtsanspruch aus Artikel 2 Grundgesetz!) verletzt, sondern auch unerlaubte Handlungen begangen, welche die Straftatbestände der üblen Nachrede, der Verleumdung, der Volksverhetzung und Volksverdummung erfüllen. Dadurch sind die schutzwürdigen Interessen nicht nur des KRRIM - PF-Verlag für Krankheit verletzt, sondern auch die schutzwürdigen Interessen einer Vielzahl von Personen, nicht nur der Patienten des SPK, des SPK/PF(H) und SPK/PF (MFE), sondern auch die Interessen aller anderen Patienten, die zu SPK/PF(H) kommen. Das Ausbreitungsprinzip von SPK/PF heißt und ist wie schon damals Multi-Fokaler Expansionismus (MFE). Es gibt zum Beispiel SPK/PF(MFE) Österreich, desgleichen MFE Griechenland, Spanien und mehrere andere in Europa und Übersee. Sie alle, und alle, die zu ihnen kommen, sind verletzt durch die strafbaren Handlungen des Postfach-Inhabers.
Dies gilt insbesondere für den KRRIM - PF-Verlag für Krankheit, der die Texte von SPK bzw. SPK/PF(H) publiziert. Wer zu SPK/PF(H) kommt – oftmals letzte Station, wenn alles andere nichts war –, hat schon eine Vorentscheidung getroffen, daß er nicht Therapie und Behandlung will, also ganz so wie die, welche 1970/71 ins SPK kamen, sich vorher entschieden hatten. Wie bereits zum SPK, kommen auch hier Leute aus allen Bereichen der Bevölkerung. Den KRRIM - PF-Verlag für Krankheit erreichen Anfragen, nicht nur aus ganz Deutschland, sondern aus der ganzen Welt.
Der Postfach-Inhaber erweckt durch die Bezeichnung SPK/PF - Eltern Forum mit seinem Postfach bei der Deutschen Post AG den irreführenden Eindruck, man könne sich in SPK-Angelegenheiten genauso gut an ihn wenden, per Adresse Postfach XX. Dieser Etikettenschwindel zielt verbotenerweise darauf ab, nicht nur persönliche und eigennützige Vorteile aus der weltweiten Bekanntheit der Bezeichnung SPK und SPK/PF zu ziehen, sondern Patientenfeindschaft zu praktizieren, und zwar zum lebensverkürzenden Schaden all derer (Patienten!), die, ohnedies terrorisiert/therapeutisiert, es besonders schwer haben, ihre Hemmschwelle zu überwinden, wenn sie sich, oft genug ultima ratio, an SPK/PF wenden wollen. Was dem isolierten Patienten in seiner Verzweiflung dann als Letztes geblieben ist – – der Postfach-Inhaber liest es beim Frühstück und meint, es ginge ihn nichts an. Die Deutsche Post AG muß sich unter allen Umständen in die Pflicht genommen sehen, auch uns gegenüber den Namen des Postfach-Inhabers bekanntzugeben, dies auch im eigenen, wohlverstandenen Schutzinteresse des Postfach-Inhabers und der Deutschen Post AG in Wahrung der rechtlichen Ebene vorstehender Angelegenheit. Wissen doch unter den Außenstehenden ohnedies schon viele, allzuviele, um wen es sich bei diesem Anonymus einzig und allein handeln kann.
Wer im Internet nach SPK oder SPK/PF(H) sucht, wird durch den Postfach-Inhaber und seine Bezeichnung SPK/PF - Eltern Forum, Postfach XX, fehlgeleitet auf seine betrügerische, irreführende und verleumderische Postfach-Adresse. Der Postfach-Inhaber gibt sich als Teil von SPK bzw. SPK/PF aus, nämlich als ein SPK/PF - Eltern Forum. Unter dieser Bezeichnung versteht der durchschnittliche Teilnehmer am Rechts- und Geschäftsverkehr eine Gruppe von Eltern innerhalb des SPK, ein Eltern-Forum, das es weder im SPK noch im Zusammenhang SPK/PF je gegeben hat und niemals geben kann und darf.
Es steht zu befürchten, daß Patienten, die sich an SPK/PF(H) wenden wollen, beispielsweise um sich gegen Ärzteverbrechen zur Wehr zu setzen, durch den Postfach-Inhaber irregeführt werden und Briefe an das Postfach des Postfach-Inhabers schreiben. Bei Briefen, Unterlagen und Anfragen, die SPK/PF(H) erreichen, handelt es sich oft genug um Notfälle, die sofortiges Tätigwerden erfordern. Ob der Postfach-Inhaber Notrufe, die irrtümlich an ihn gelangen, in den Papierkorb wirft oder ob er sie an SPK/PF(H) weiterleitet, mag dahingestellt bleiben. Selbst wenn man unterstellen würde, der Postfach-Inhaber leite diese Post weiter an SPK/PF(H), so nimmt der Postfach-Inhaber damit sehenden Auges schwerste Schäden an Leib und Leben von Patienten billigend in Kauf, allein schon durch die dortigerseits verschuldete verzögerte Bearbeitung der Anfrage. Irregeleitet durch den Postfach-Inhaber, unter Beihilfe der Deutschen Post AG, wenden sich Patienten an sein Postfach, statt direkt an SPK/PF(H). SPK/PF(H) ist telefonisch runduhr erreichbar und beim technischen Telefonnotdienst unter der gleichen Dringlichkeitsstufe vermerkt wie Feuerwehr, Polizei und Notarzt, damit im Falle einer technischen Störung die Telefonleitung von SPK/PF(H) zu jeder Tages- und Nachtzeit sofort wieder freigehalten wird. Wer weiß das in seiner Not, und von wem? Von dem Postfach-Inhaber und der Deutschen Post AG bestimmt nicht!
Der Postfach-Inhaber pfuscht in krimineller Weise auf einem Gebiet herum, von dem er nichts versteht, mit absehbar schwersten Schäden für eine Vielzahl von Patienten.
Es genügt nicht, wenn dem Postfach-Inhaber aufgegeben wird, die Bezeichnung seines so genannten Eltern - Forums in seiner Postfach-Adresse so zu ändern, daß jegliche Bezugnahme auf SPK oder SPK/PF lediglich in der Namensführung unterbleibt. Der Postfach-Inhaber kann im Internet, in E-Mails, in Briefen, bei Werbe-Anzeigen und sonstwo immer noch die Bezeichnung SPK/PF - Eltern Forum verwenden und darunter seine Postfach-Adresse ohne weitere Namensbezeichnung angeben. Damit wird das Postfach weiter für die Straftaten des Postfach-Inhabers verwendet, ohne daß dies die Deutsche Post AG verhindern könnte.
Die Deutsche Post AG wird deshalb nochmals aus allen sachlichen und rechtlichen Gründen aufgefordert,
Es wird hierzu eine Frist gesetzt bis zum
30. Oktober 2003.
Anhand der dargelegten Straftaten und Umstände
ist es Sache der dortigen Rechtsabteilung, ihrerseits ebenfalls, und zwar
unverzüglich auf dem Weg der Unterlassungsklage und dem des Postrechts
sowie des Strafrechts gegen den gemein- und selbstgefährlichen Postfach-Inhaber
vorzugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Muhler
Rechtsanwältin
Von dem Straftäter Joh bzw. 2003 (sogenanntes Eltern Forum) haben sich die Herren Brehm vom AOL-Internet und Niebuhr, von der dortigen Rechtsabteilung, mittäterschaftlich distanziert. Eine rechtskräftige Verurteilung wird somit nur Herrn Joh selbst und seine uns namentlich bekannten Komplizen (Hiltrud Petry, Gelnhausen; Gabi und Thomas Adam, Speyer) treffen.
Die öffentliche und sehr offene bedingungslose Kapitulationserklärung dieses "Triumvirats" im Internet ändert nichts an der fortbestehenden Patientenfeindschaft und am Krankheitshaß, die den Humbug mit diesem ach so selbstgewissen ("juristisch völlig abgesichert") und so genannten "Eltern Forum" zur Selbstbloßstellung veranlaßt haben, mit nichts davor und nichts dahinter außer einer oberfaulen Prise emotional-affektiven Gattungsgifts, nichtsdestoweniger aus derselben ärzteklassischen Giftküche, die als iatrobiontische Kriegführung, wie vermittelt auch immer, darauf aus ist, einer lediglich statistischen Milliardenauswahl ein letztes Hatschi abzuquetschen, längst und weit im voraus gesprachregelt mit Ausdrücken wie Zweidrittelfriedhof (Triage), Epidemie, Impfschutz, Antibiotikzwischenfall, Würdetod (Euthanazi) und dergleichen mehr. Gegen die emotionale Pest (W. R.), wie im vorstehenden Beispiel, schützen gelegentlich Aktivitäten auf der gerichtstechnischen Ebene. Aber gegen das iatrobiontische Massensterben schützen keine Markenartikel, und das SPK ist zum Glück kein solcher aus dem Spielwarenladen. Ohne den Untergang der Ärzteklasse und ihrer grundfalschen Normen ist alles nichts.
Tun und Glücken kraft Kranksein!
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