"... das Jammern aus den Anwaltskammern ..."
Rechtsanwältin
Ingeborg Muhler, Dipl.-Inform.
Mannheim
Oberste Berufungs- und Disziplinarkommission
für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter
Justizpalast
Schmerlingplatz 11

1010 Wien
Österreich

Datum: 15. November 2002 Betr.: Rechtsanwaltskammer Wien,
Az: D 261/99

Nach Aktenlage der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe hat sich die demnach fortbestehende Ex-Rechtsanwaltskammer Wien bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe danach erkundigt, ob gegen die Unterzeichnende standesrechtlich etwas vorliegt. Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe hat diese Anfrage negativ* beantwortet.

* Was eine Anschwärze werden sollte, ist auf die Anschwärzer zurückgefallen. 
  Abgeblitzt!
Es ist daher davon auszugehen, daß der auch ansonsten in einschlägiger Sache faktisch inexistente Disziplinarrat der Ex-Rechtsanwaltskammer Wien bemüht ist, sich den Anschein zu geben, er habe inzwischen gegen die Unterzeichnende nicht nur verhandelt, sondern auch ein Urteil, ein sog. "Erkenntnis" ausgesprochen.

Gegen ein dort so genanntes, eventuell ergangenes "Erkenntnis" wird

Berufung

eingelegt.

Zwecks Begründung der Berufung wird

Akteneinsicht

durch Übersendung eines vollständigen und lückenlosen Satzes Fotokopien der Akten an die Unterzeichnende beantragt. Unkosten werden erforderlichenfalls erstattet.
 
 

Vorab und zur vorläufigen Begründung:

  1. Die von allem Anfang an (1999) durch und durch verkorkste, verschleppte, zappelige und verfahrene Kammerchaotenklamotte haben wir schon vor Jahresfrist mit dortigem Wissen auch rechtsförmlich zu einer Angelegenheit des Europäischen Rechts und der entsprechenden supranationalen Instanzen gemacht.

  2. Zur weiteren Begründung und zum Beweis wird der Antrag an die Europäische Kommission vom 12.1.2002 beigefügt, sowie unsere ergänzenden Ausführungen vom 18.06.2002 an die Europäische Kommission.
  3. Es handelt sich daher bei einer so genannten Verhandlung und einem so genannten "Erkenntnis" des auch ansonsten in einschlägiger Sache faktisch inexistenten Disziplinarrats der Ex-Rechtsanwaltskammer Wien um einen Eingriff in ein schwebendes Verfahren der übergeordneten Europäischen Instanzen.
  4. Es handelt sich zudem um den verbotenen Eingriff in ein schwebendes Verfahren auch auf nationaler Ebene. Die Wiener Anwaltskammer steht seit 2 Jahren, genau: seit dem 15.1.2001 unter Anzeige (Kriminalfall Birnbaum, mit Tatsachen- und Aktenunterdrückung). Auch beim Justizministerium ist die Sache noch in Bearbeitung (Schreiben des Justizministeriums vom 6.2.2001).
Zugleich wird hiermit der

Antrag

gestellt, den vorliegenden Sachkomplex dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen und das Verfahren bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auszusetzen.

Bei Streitfragen des europäischen Rechts hat (sic!) ein nationales Gericht die Sache an die europäische Instanz abzugeben. Nationale Gerichte sind nicht befugt, über Streitfragen des europäischen Rechts selbst zu entscheiden.

Der Unterzeichnerin ist der Eingang der vorliegenden Berufung zu bestätigen und der Name des Bearbeiters mitzuteilen.

Muhler
Rechtsanwältin


24.November 2002
Nachtrag

Inzwischen via Personalakten das "Urteil", das "Erkenntnis": ein Verweis, mein erster in 6 Jahren Anwaltstätigkeit. Na ja, "Aller Anfang ist leicht, und die letzten Stufen werden am schwersten und seltensten erstiegen" (Goethe). Mein Ankläger, ein Millionärsanwalt, wie denn auch anders, wollte € 1.500 von mir. Abgeblitzt. Frontpatienten greift man nicht in die nackte Tasche. Umso mehr als Jacker seinem "Krankengut".

Urteilsgründe, sogenannte: 2 Bettelbriefe sei ich ihnen schuldig geblieben, den einen für den Eintritt, den andern für das "Meritorische"* . Frau Richterin Öllinger sei auch für mich keine Lügenmärchentante (Rechtsbeugung bei Richtern ganz generell, siehe Patientenstimme Nr. 6, siehe Broschüre Krankheitsweltgericht). Frau Mollik-Kreuzwirt (siehe ebendort), kommt in der "Urteilsbegründung" erst gar nicht mehr vor. Na ja, inzwischen soll ja ein österreichischer Richter sie wegen ihres Gutachterquargels in anderer Sache angezeigt haben. Eine Tatsachenschilderung rund um den Jacker-Mordanschlag gegen den Patienten und Sozialfall Dr. A. fehlt gänzlich.

* Zu "meritorisch" vergleiche: auxiliaria stipendia mereri (lat.). Der Gebrauch dieses Wortes 
  setzt das alte Römische Weltreich (imperium romanum) mit seinen Einrichtungen voraus. 
  Dort mußten sich ausländische Kolonialsklaven, wenn sie Hilfsdienste leisten wollten oder 
  mußten, ihres Soldes erst einmal für würdig erweisen durch Kriegsdienstschindereien im 
  Römischen Heer oder durch Gunst und Bettel. Das Österreich von heute ist weder seinen 
  Einrichtungen nach, zum Beispiel Anwaltskammer, noch überhaupt irgendwie als Weltreich 
  zu würdigen. Aber das Wort "meritorisch" wäre ohne das einst real existierende Römische 
  Weltreich nie in Österreichs Sprache gekommen. Es heute noch zu verwenden, und sich 
  dafür besolden zu lassen, wäre Cäsaren-Wahnsinn, den es ja auch schon im Alten Rom 
  gegeben haben soll, fehlte es nicht in Österreich, so gänzlich denn ja auch wieder nicht, 
  am "Reich" und der zugehörigen Ausstattung. Eine Chaotenkamarillaklamotte einem 
  Pour-le-mérite (franz., seit 1740) mit lebenslänglichem, freiherrlichem Adelsprädikat zum 
  Vergleich gestellt, ja, das letztere gab es noch im 1. Weltkrieg auf deutsch, ist das nicht 
  der helle Wahnsinn? Verweis zurück an Absender, lebenslänglich und verdienstgeadelt für 
  von und zu Birnbaum & Konsorten samt Creutzfeldt-Jakob und magistralen Bombalos! 
  Jawohl!
  Im Namen der österreichischen Frontpatienten danken wir an dieser Stelle für die 
  zahlreichen Beifallskundgebungen.


Urteilsschelte mehrerer hiesiger Rechtsgutachter: "Lächerlich! Total lächerlich! Kindisch! Blödsinn! Blödsinn! Blödsinn! Schande! Schande! Justizschande für alle Juristen! Das Allerhinterste und Letzte in europäischen Landen!" Nur ein Vorprüfer des Europarechts hatte ein Einsehen mit der Ostmark des Dr.med. Mengele. Seine Begründung: Wenn alle Länder Europas das Recht haben, auf die Anmeldeformalitäten für Rechtsanwälte zu verzichten, dann muß ein Österreich auch das Recht haben, darauf zu beharren.
Na denn, dann beharrt mal weiter schön.

Nachzutragen wäre noch, daß sie mir schon anfangs retrograd die Tür zugeschlagen hatten. Um über mich zu richten, mußten ihre Sekretärinnen dutzendfach ein in Wien verteiltes Tonbandprotokoll abtippen. Mangels Anwesenheit meiner Person, von Anfang an ausgesperrt, wie gesagt, haben sie das kurzerhand zur Verteidigungsrede, zum Plädoyer erklärt. Meine Zustimmung brauchten sie auch dafür nicht. Von Beleidigungen und dergleichen in dieser Schimpfkanonade ist nirgendwo in meiner Personalakte noch die Rede. Auch nicht von Inhalten aus der Broschüre Krankheitsweltgericht, die sie ebenfalls zu den Akten gepackt hätten. Ebensowenig von dem aktenkundig uns angedrohten "lebenslänglichen Berufsverbot", mit dem sie von ihrer Terrorkamarilla aus anfangs noch versucht hatten, uns telefonterroristisch einzuschüchtern.

Die Frontpatienten des SPK haben im Dunstkreis der Wiener Kamarilla mächtig zugelegt. Es Osrama-bimmelt nur noch so von einer gewissen so genannten Al Kaida an allen Ecken und Enden. Und die Rot- und Weißfraktionsarmisten, für die wir früher herhalten mußten, von denen ist nur noch die Jackerklasse der Weißfraktionsarmisten, ebenfalls arg gerupft, geblieben. Alle sind sie ins Hintertreffen geraten; denn "geisteskranke Rechtsbrecher", wo wären sie noch zu finden, ohne die Wiener Kamarilla und uns, weltweit, und was mehr ist: europaweit? Die Achse des Guten ist immer "geschäftsfähig", das Bombengeschäft der mordanschlagende Beweis, wie einst auch in Wien. Der Magistrat erhalte nach dem heute noch anstehenden Wahlsieg ein Hüllgefängnis, aber Frau Birnbaum, die vormalige, sitze schon in der Beruhigungszelle und verlange nach mir als Rechtsbeistand. Das halte ich für ein Gerücht, und weder einer schriftlichen Verteidigungserlaubnis, noch einer meritorischen Würdigung für würdig.

Zur Erinnerung, vgl. Krankheitsweltgericht-Broschüre:

Ja, das Jammern aus den Anwaltskammern,
sogar das Krankheitsweltgericht,
das kann uns einfach alles nüscht.


Und selbstverständlich könnte ich die vorstehende Berufung zurückziehen. Die Krankheitsfeinde und Patientenhasser können dies nicht. Ausweislich meiner Personalakten haben sie nämlich keine eingelegt. Sie haben ihre Millionenkonten ja schon auf der Bank. € 1.500 mehr oder weniger, fallen ihnen da nicht weiter auf. Aber wir haben unsere kollektive Krankheitskraft und noch einiges mehr beisammen. Auch dies gehört eben zum Klassen-Gegensatz Patientenklasse gegen Jackerklasse, im Unterschied zu Kassenunterschieden. Da gibt es keinen Tausch.