Konfrontations-Pathopraktik
gegen
Zwangsimpfungs-DOKTATUR
Generell und überhaupt gilt: eine Aufforderung zur Impfung braucht niemand befolgen.
Ein Mitmachen verbietet sich allein schon deshalb für jeden und jede, weil dies eine Beteiligung an den Ärzte-Verbrechen wäre (siehe Strafanzeige).
Wenn nun jemand, z.B. am Arbeitsplatz, dennoch mit einer Impfung behelligt wird, konfrontieren Sie den Arzt mit der folgenden Erklärung und fordern ihn zur Unterschrift auf.
In manchen Ländern verlangen die Ärzte eine schriftliche Zustimmung zur Impfung, mit der die Leute erklären sollen, daß sie den Arzt von aller Verantwortlichkeit freistellen, falls irgendwelche Schäden infolge der Impfung auftreten. Schaffen Sie den umgekehrten Fall: konfrontieren Sie den Arzt Ihrerseits mit der vollen Last der strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen!
Erklärung zur Verweigerung der Impfung
Hiermit verweigere ich die Impfung.
Gemäß den Deklarationen des Weltärztebundes von Tokio und Lissabon ist es weltweit allen Ärzten verboten, gegen den Willen des Patienten tätig zu werden. Kein Arzt darf dem Patienten ärztliche Maßnahmen, wie hier die Impfung, aufzwingen. Diese ärztlichen Normen haben für jeden Arzt Gesetzesrang. Gesetzesvorschriften, die im Widerspruch zu diesen Deklarationen stehen, darf der Arzt nicht beachten.
Jede gegen meinen Willen zwangsweise vorgenommene Impfung erfüllt den Tatbestand der gefährlichen bzw. der schweren Körperverletzung bis hin zum heimtückischen Mordversuch.
Schon der Versuch, mich durch Drohungen zur Impfung zu zwingen, ist verboten und strafbar als Nötigung.
Schon jetzt ist bekannt, daß der zur Anwendung kommende Impfstoff Nerven- und Stoffwechselgifte enthält. Es ist mit schweren körperlichen Schäden zu rechnen: Kopfschmerz, Schwindel, Konzentrationsstörungen, Zahnausfall, Durchfall, Geschwüre in Magen und Darm, Seh- und Hörstörungen, Sprech- und Gleichgewichtsstörungen, Lähmungen, aufsteigend von den Füßen bis zur tödlichen Atemlähmung, Krebs, Schäden an Leber und Nieren, Alzheimer, Autismus bei Kindern. Diese Schäden sind dokumentiert und den Ärzten bekannt.
Eine Vielzahl sonstiger Inhaltsstoffe wird verschwiegen. Es ist also mit weiteren lebensgefährlichen Komplikationen zu rechnen, so etwa durch nicht vorhersehbare allergische Reaktionen bis hin zum tödlichen Schock.
Strafrechtlich: schwere und gefährliche Körperverletzung, heimtückischer Mordversuch.
Zivilrechtlich: der Arzt haftet in unbegrenzter Höhe für alle in Folge der Impfung bei mir auftretenden Körperschäden.
In Kenntnis all dessen,
unter Erfüllung seiner gesetzlichen Garantenstellung
und unter Vermeidung einer gegen ihn andernfalls zu erstattenden Strafanzeige,
erklärt der unterzeichnende Arzt, daß er eine Impfung gegen meinen Willen nicht durchführen wird.
Der Arzt tritt zudem allen Versuchen, z.B. administrativer Art, entgegen, mich zu einer Zustimmung zu nötigen. Die genannten Deklarationen des Weltärztebundes fordern auch dies von ihm.
Unterschrift des Arztes, Name des Arztes, Ort, Datum
PDF der Erklärung zum Ausdrucken
Unterschreibt der Arzt, dann haben Sie Ihren Willen gegen den Arzt durchgesetzt und die Impfung findet nicht statt.
Unterschreibt der Arzt nicht, dann notieren Sie selbst auf dem Blatt seinen Namen, samt Ort und Datum und fügen hinzu: Herr / Frau (Name des Arztes) hat die Unterschrift verweigert. Auch damit ist Ihr Wider-Wille gegen die Impfung dokumentiert und eine Impfung findet nicht statt.
Im übrigen gilt auch hier: Immer Beistand dabei! (Es können auch mehrere sein).
Hier der Text einer Beistands-Vollmacht, die alle Eventualitäten berücksichtigt:
V O L L M A C H T
für den
Fall eines Klinikaufenthalts oder einer sonstigen Festhaltung
Ich, ....................................................................................................., geboren ..................................,
beauftrage und bevollmächtige gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften als meinen
Beistand
Herrn/Frau .............................................................................................................................................
Anschrift: ...............................................................................................................................................
Mein Beistand ist berechtigt, meine Interessen wahrzunehmen und mich zu vertreten in allen Angelegenheiten, die mit meiner derzeitigen Festhaltung zusammenhängen.
Der Beistand ist berechtigt, bei ärztlicher Zwangsbehandlung alle Sachverhalte und Umstände aufzuklären, insbesondere gegen die verantwortlichen Ärzte bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige zu erstatten aus allen rechtlichen Gründen .
Ich entbinde hiermit alle Personen meinem Beistand gegenüber von der Schweigepflicht. Mein Beistand darf in alle mich betreffenden Akten und Unterlagen Einsicht nehmen sowie entsprechende Kopien anfertigen lassen.
Mein Beistand ist über alle mich betreffenden ärztlichen Maßnahmen umfassend zu unterrichten, insbesondere ist er über die mir verabreichten Mittel zu informieren (Menge, Wirkungsweise, Handels- und Wirkstoffname usw.).
Diese Bevollmächtigung umfaßt auch das Recht, mich in Fällen drohender Betreuung und Pflegschaft (Sachwalterschaft) zu vertreten, ebenso in allen Wohnungs- und Vermögensangelegenheiten.
Mein Beistand ist berechtigt, alle erforderlichen Rechtsmittel für mich einzulegen bzw. alle nötigen rechtlichen Schritte zu unternehmen und gegebenenfalls für mich einen Anwalt zu beauftragen.
Mein Beistand ist über alle mich betreffenden Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten (Adresse meines Beistands, s.o.).
Zusatz:
Im mich betreffenden Todesfall ist die Leiche sofort oder baldmöglichst
unbrauchbar zu machen, unbrauchbar für alles Ärztliche*. Jede
Sorte Autopsie, Organentnahme und damit Zusammenhängendes hat zu unterbleiben
und unterliegt gegebenenfalls der strafrechtlichen Verfolgung. Desgleichen
jede ärztlich-medizinische Behandlung samt Eingriffen aller Art, diesem
allem voraus. EuthaNAZI bleibt verboten.
* Einäscherung O
ja O
nein
Es gilt der Wille meines Beistands, gegebenenfalls auch gegenüber Angehörigen.
Datum.......................... Unterschrift...............................................................................
Abschrift ist hinterlegt
PDF der Beistandsvollmacht zum Ausdrucken
Hinweise zur praktischen Verwendung der Beistandsvollmacht
(Beistand im Krankheitswesen)
Zwangseinweisung, Zwangstherapie - gibt es das? Jede Therapie ist Zwangstherapie. Die Psychiatrie ist nur der kleinste Teil des Ganzen. Keine Krankheit schreit nach Therapie und Behandlung, sondern nach der Neu-Revolution kraft Krankheit.
Versichern Sie sich rechtzeitig eines Beistands im Krankheitswesen (jemand, den Sie selbst aussuchen und für diesen Zweck präparieren! Aber keinen Anwalt, niemanden von uns, erst recht keinen Arzt, keinen Medizinstudenten, kurz: keine "Fachkraft"; denn der Vormund, der Sachwalter, der Betreuer folgt auf dem Fuß. Also Vorsicht! Nur was Sie selbst tun in Sachen Befreiung zählt).
Viele tun das schon weltweit. Die Zeiten der Diskussion sind vorbei.
Die unterste Angriffsebene gegen den Behandlungszwang für jedermann ist die gerichtliche Ebene.
Strafanzeige aus allen rechtlichen Gründen bei jedem Übergriff ist das Mindeste. Der Text: "aus allen rechtlichen Gründen" reicht. Mehr "Rechtliches" (etwa Paragraphen) braucht in keiner Strafanzeige zu stehen. Wozu auch dem Staatsanwalt Arbeit sparen?
Der Beistand (es können auch mehrere sein, gleichzeitig und abwechselnd) muß auch die Justiz kontrollieren, erst recht über ein Justitium hinaus. Alles andere, wie beispielsweise sogenanntes Psychiatrisches Testament (ruhe sanft!), sogenannte Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht, ist im Effekt Kollaboration, Heuchel und Meuchel.
Also: pro Krankheit das Prinzip, Ärztekrieg der strategische Hauptpunkt, ohne den es ein Ende der Unterdrückung und einen Anfang der Befreiung in keiner, aber auch in gar keiner Befreiungsbewegung je geben kann, keine Utopathie, das heißt: keine Menschengattung je. Dies unsere Theorie der Revolution. Und die Praxis, die Pathopraktik?: Wir alle sind, bei aller Verschiedenheit untereinander, schon lange engstens miteinander verbunden, mindestens so eng, wie Krankheit mit jedem Einzelnen von uns. Dies die stärkste Bindungskraft. Wer die Trennung versucht, wird es erfahren.
PF/SPK(H), 03.09.2009