Tratschozid gegen STERN
KRANKHEIT IM RECHT teilt mit:
Rechtsanwältin Ingeborg Muhler
Mannheim
Einschreiben-Rückschein
An den
STERN
Am Baumwall 11
20444 Hamburg
Datum: 20. Juni 1997
Nachrichtl.: Rhein-Neckar-Zeitung; Konkret Literatur Verlag; FR; FAZ; ARD; NDR; WDR
Letzte Abmahnung vor Klageerhebung
Im STERN Nr. 26 vom 19. Juni 1997 haben Sie auf S. 45 in dem Artikel ‘Der deutsche Herbst’ mit Bezug auf das Sozialistische Patientenkollektiv folgende Falschbehauptung aufgestellt:
"... Sieglinde Hofmann, geboren 1945, Arzthelferin, über das Sozialistische Patientenkollektiv Heidelberg zur RAF gestoßen. ... "
Die Behauptung ist rechtswidrig. Sie ist geeignet, unter anderen die Unterzeichnerin in ihrer Eigenschaft als aktive Teilnehmerin am Sozialistischen Patientenkollektiv (SPK ) von 1970 bis 1971 in ihrer persönlichen Ehre zu verletzen und diese Behauptung ist zudem unwahr. Die Unterzeichnerin ist durch die inkriminierte Behauptung in ihren Rechten verletzt, insbesondere in den durch die §§ 130, 185 ff StGB geschützten Rechten. Außerdem ist sie durch Mandat, insbesondere durch den Gründer des SPK, Huber WD, Dr.med., ass. prof., gehalten, sämtlichen Falschberichten rechtlich entgegenzutreten.
Die Verletzteneigenschaft ist, auch bei Nicht-Vergleich mit dem nie verjährenden NS-Holocaust, aktuell.
Merke und beachte!:
Das SPK hatte und hat
- nichts zu tun mit RAF
- nichts zu tun mit Polit-Aktivisten, sog. 68er-Bewegung
- nichts zu tun mit sog. Selbsthilfegruppen und Betroffenenverbänden
- nichts zu tun mit sog. Antipsychiatrie bzw. medizinischen oder außer-
medizinischen Fachdisziplinen,
sondern mit Krankheit versa Iatrokapitalismus.
Was die RAF betrifft, so mußte jeder seine Bereitschaft unter Beweis stellen, das SPK oder was an Personen übrig war, überhaupt alles Patientenhafte, zu liquidieren.
Zu Ihrer Falschbehauptung im Einzelnen:
- Mir ist Frau Hofmann aus den Jahren 1970 bis 1971 persönlich bekannt. Ich war deshalb überrascht, daß Sie Frau Hofmann mit dem Sozialistischen Patientenkollektiv in Verbindung brachten. Naheliegender und sachadäquater wäre es gewesen, Frau Hofmann im Zusammenhang mit der Hilfsorganisation Caritas zu nennen, der sie damals schwerpunktmäßig ihre Tätigkeit widmete, insbesondere im Bereich der Sozialarbeit.
Wenn schon, so hätte es also heißen müssen: "Sieglinde Hofmann, ..., über die Caritas zur RAF gestoßen".
Auch Frau Hofmann selbst hat sich nach der standesärztepolitisch erzwungenen Selbstauflösung des Sozialistischen Patientenkollektiv (Juli 1971) niemals positiv auf das SPK bezogen, schon gar nicht im Sinne einer anhaltenden, geschweige denn fortgesetzten, auf revolutionäre Krankheit gegründeten Aktivität, sei es praktisch, sei es theoretisch.
Im Übrigen und nur weil es bezeichnend ist für Ihre tendenziöse Art der Berichterstattung: bei Frau Hofmann war, jedenfalls und insbesondere zu SPK-Zeiten (1970/71), und nicht nur für die Unterzeichnende bis hin zum Zeitpunkt des hier inkriminierten STERN-Artikels (1997!), Frau Hofmann betreffend, niemals auch nur die Rede von einer Tätigkeit als "Arzthelferin" (gesetzlich geschützter Ausbildungsberuf immerhin!) in gleichgültig welchen Belangen. Vielleicht hat ein Stammheimer Richter so ganz auf die STERN’sche "Arzthelferin" vergessen bei der Verurteilung. STERN mit dem offensichtlichen Ehrentitel Arzthelferin sonach die nach-richtende Instanz in freier Selbsternennung? Wer einem anderen eine (Betäubungs-)Spritze gibt, erspart dem Arzt die Dreckarbeit, und daher wohl der Name Arzthelferin. In der Tat mag Frau Hofmann gut und gern die Arzthelferin gewesen sein, als die sie der STERN in vielleicht unbeabsichtigter Hellsichtigkeit bezeichnet. Fürwahr, Durchblick gehört zum Handwerk, unbedingt. Mit dem SPK, ganz zu schweigen von dem zugehörigen Kalendarium aber (nach G.W.F. Hegel und schon seit Immanuel Kant eine der so beachtlichen, wie andererseits allerelementarsten Kategorien) - 1971 ist eben nicht 1977!, wer wenigstens zählen und rechnen gelernt hat, wenn schon nicht im Vollbesitz der kritischen Funktionen elementaren Unterscheidens und Urteilens - mit dem SPK und dem zugehörigen Kalendarium also hat dies weder in der Tat, geschweige denn in tatsächlicher Hinsicht auch nur das Geringste zu tun. Jeder Junkie, jede Krankenschwester, jeder Pfleger darf sogar intravenös spritzen, und subcutan und intramuskulär ja sowieso, wenn es der Arzt verantwortet. Es stand denn ja auch wohl bei Frau Hofmann kein Arzt zur Disposition. Falls dies der STERN gemeint hat, dann hätte er es ja auch hinschreiben können; daß schon seit den ersten Anfängen im SPK keiner und niemand als Arzt und eben genau und nur als Arzt hat zur Verfügung stehen dürfen, sondern jede und jeder Arzt und Patient zugleich war und weit und breit keinerlei Arzthelferin, keinerlei Arzthelfer, keinerlei karitative oder staatliche Sozialarbeit, darüber hat auch der STERN zeitnah noch zu berichten gewußt. Wie man sich doch aus dem Gedächtnis kommt, wenn es einem "STERN" geboten erscheint, Selbstverleugnung zu üben, nämlich Mogelarbeit Lichtjahre an seinen eigenen Dokumenten und Archiven vorbei. Daß die RAF, aber auch nur die RAF, immer wieder glaubte, Arzthelferinnen, Ärzte und sogar Medizinalassistenten nötig zu haben, darin gar nicht so unähnlich sonstigen Periodika, Ausdruck von Fremd- und Selbstschädigungsanankasmen in jedem militärischen Zusammenhang, steht auf manch’ anderem Blatt, stand aber schon im SPK und erst recht in allem substantiell und authentisch daraus Folgenden als möglicher Streitpunkt einer Entscheidung niemals auch nur zur Diskussion; denn: AUS DER KRANKHEIT EINE WAFFE MACHEN.
- Tatsache ist, daß sich das Sozialistische Patientenkollektiv im Juli 1971 selbst aufgelöst hat. Die von Ihnen erwähnten Ereignisse datieren dagegen aus dem Jahre 1977. Es lagen somit 6 Jahre dazwischen. Der von Ihnen konstruierte Zusammenhang ist somit schon durch einen Blick in den Kalender als grob tatsachenwidrig widerlegt.
- Zur Erinnerung: das SPK ist nie verboten worden.
- Für die kontinuierliche Weiterentwicklung des SPK steht einzig SPK/PF(H), sowie für die weitere Ausbreitung SPK/PF(MFE); MFE = Multifokaler Expansionismus.
- Tatsache ist, daß niemand vom SPK als SPK je bei der RAF auch nur hat mitmachen dürfen, niemand vom SPK auch nur allerunterste Handlanger-, Hilfs- oder auch nur Zuträgerdienste hat leisten dürfen, ohne allen, aber auch allen spezifischen wie unspezifischen Inhaltsbestimmungen des SPK vorher drastisch entgegengetreten zu sein (RAF- und bei weitem nicht nur RAF-Parole: "Weg mit dem Patientenscheiß!") Das gilt ebenso für sogenannte Nachfolgeorganisationen, die es als Sozialistisches Patientenkollektiv nie gegeben hat.
Beweis: Schrifttum der RAF.
- Des Weiteren hat die Unterzeichnende vorsorglich und ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß sie dem STERN für außergerichtliche Auskünfte in Patientensachen nicht zur Verfügung steht, sollte es dortigen Journalisten wider alle unsere Erfahrungen in einschlägigen Zusammenhängen einmal beikommen, ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht zu genügen und ausnahmsweise bei den Beteiligten ante festum angefragt zu haben, und sei es auch wenigstens nur mal so ganz obenhin und der auch ihnen gebührenden Achtung und Beachtung als Teilen der zumindest steuerzahlend fortbestehenden und insofern von ihnen (zwangsläufig!) mitgetragenen, derzeitig anderweitig ebenfalls nicht befahndeten Gesellschaft wegen.
Die Unterzeichnende hat sich durch Augenschein davon überzeugt, daß die Aktivisten und Funktionäre in dem beklagten Magazin von dieser Möglichkeit, im Gegensatz zu der einen oder anderen "Zeitung", keinen Gebrauch gemacht haben, nachdem sie, zuletzt von KRANKHEIT IM RECHT, unter Zusendung von umfangreichen und auch in Relation zu den finanziellen Möglichkeiten sehr kostbaren Unterlagen inklusive Tonmaterial, wiederholt dringend und wohlbegründetermaßen dazu aufgefordert worden waren.
Die inkriminierten Äußerungen im STERN vom 19. Juni 1997 überschreiten und brechen klar und eindeutig die Grenzen jeglicher Berichterstattung im Rahmen jeglicher sogenannter und wie auch immer verstandener bzw. ausgelegter, d.h. interpretierbarer Pressefreiheit.
Hiermit ergeht letzte Abmahnung.
Im Wiederholungsfall wird Klage erhoben.
Inhalt der Klage:
Hiermit erhebe ich Klage gegen
- STERN, Das deutsche Magazin, Gruner & Jahr AG & Co., vertreten durch den Vorstand, Am Baumwall 11, 20444 Hamburg
- den Chefredakteur Dr. Werner Funk, zu laden über die Beklagte zu 1.
- Thomas Osterkorn, zu laden über die Beklagte zu 1.
- Frau Edith Kohn, zu laden über die Beklagte zu 1.
und stelle folgende Anträge:
- Die Beklagten werden verurteilt, es zu unterlassen, folgende oder ähnliche Falschbehauptungen zu wiederholen, die sie in ihrer Ausgabe vom 19. Juni 1997 auf S. 45 in dem Artikel ‘Der deutsche Herbst’ mit Bezug auf das Sozialistische Patientenkollektiv aufgestellt haben:
"... Sieglinde Hofmann, geboren 1945, Arzthelferin, über das Sozialistische Patientenkollektiv Heidelberg zur RAF gestoßen. ... "
- Den Beklagten wird angedroht, daß für jeden Fall künftiger Zuwiderhandlungen ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von DM 500.000.-- oder eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten gegen sie festgesetzt wird.
- Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
- Das Urteil ist, notfalls gegen Sicherheitsleistung, vorläufig vollstreckbar.
Begründung
A
Die Beklagten haben im STERN vom 19. Juni 1997 auf S. 45 in dem Artikel ‘Der deutsche Herbst’ mit Bezug auf das Sozialistische Patientenkollektiv folgende Falschbehauptung aufgestellt:
"... Sieglinde Hofmann, geboren 1945, Arzthelferin, über das Sozialistische Patientenkollektiv Heidelberg zur RAF gestoßen. ... "
Die Behauptung ist rechtswidrig. Sie ist geeignet, unter anderen die Unterzeichnerin in ihrer Eigenschaft als aktive Teilnehmerin am Sozialistischen Patientenkollektiv (SPK ) von 1970 bis 1971 in ihrer persönlichen Ehre zu verletzen und diese Behauptung ist zudem unwahr.
Die Unterzeichnende war von 1970 bis 1971 aktive Teilnehmerin im SPK. Sie ist durch die inkriminierte Behauptung in ihren Rechten verletzt, insbesondere in den durch die §§ 130, 185 ff StGB geschützten Rechten. Außerdem ist sie durch Mandat, insbesondere durch den Gründer des SPK, Huber WD, Dr.med., ass. prof., gehalten, sämtlichen Falschberichten rechtlich entgegenzutreten.
Die Verletzteneigenschaft ist, auch bei Nicht-Vergleich mit dem nie verjährenden NS-Holocaust, aktuell.
Beweis: Berichte wie der vorliegende im STERN, aktuelle oder vergangene und damit erst recht potentielle Verletzte gleichermaßen betreffend.
B
- Tatsache ist, daß niemand vom SPK als SPK je bei der RAF auch nur hat mitmachen dürfen, niemand vom SPK auch nur allerunterste Handlanger-, Hilfs- oder auch nur Zuträgerdienste hat leisten dürfen, ohne allen, aber auch allen spezifischen wie unspezifischen Inhaltsbestimmungen des SPK vorher drastisch entgegengetreten zu sein (RAF- und bei weitem nicht nur RAF-Parole: "Weg mit dem Patientenscheiß!") Das gilt ebenso für sogenannte Nachfolgeorganisationen, die es als Sozialistisches Patientenkollektiv nie gegeben hat.
Beweis: Schrifttum der RAF.
- Tatsache ist, daß sich das Sozialistische Patientenkollektiv im Juli 1971 selbst aufgelöst hat. Die von der Beklagten erwähnten Ereignisse datieren dagegen aus dem Jahre 1977. Es lagen somit 6 Jahre dazwischen. Der von der Beklagten konstruierte Zusammenhang ist somit schon durch einen Blick in den Kalender als grob tatsachenwidrig widerlegt.
- Zur Erinnerung: das SPK ist nie verboten worden.
- Für die kontinuierliche Weiterentwicklung des SPK steht einzig SPK/PF(H), sowie für die weitere Ausbreitung SPK/PF(MFE); MFE = Multifokaler Expansionismus.
- Der Unterzeichnenden und Klägerin ist Frau Hofmann aus den Jahren 1970 bis 1971 persönlich bekannt. Die Klägerin war deshalb überrascht, daß die Beklagten Frau Hofmann mit dem Sozialistischen Patientenkollektiv in Verbindung brachten. Naheliegender und sachadäquater wäre es gewesen, Frau Hofmann im Zusammenhang mit der Hilfsorganisation Caritas zu nennen, der sie damals schwerpunktmäßig ihre Tätigkeit widmete, insbesondere im Bereich der Sozialarbeit.
Wenn schon, so hätte es also heißen müssen: "Sieglinde Hofmann, ..., über die Caritas zur RAF gestoßen"
Auch Frau Hofmann selbst hat sich nach der standesärztepolitisch erzwungenen Selbstauflösung des Sozialistischen Patientenkollektiv (Juli 1971) niemals positiv auf das SPK bezogen, schon gar nicht im Sinne einer anhaltenden, geschweige denn fortgesetzten, auf revolutionäreKrankheit gegründeten Aktivität, sei es praktisch, sei es theoretisch.
- Im Übrigen und nur weil es bezeichnend ist für die tendenziöse Art der Berichterstattung der Beklagten: bei Frau Hofmann war, jedenfalls und insbesondere zu SPK-Zeiten (1970/71), und nicht nur für die Unterzeichnende bis hin zum Zeitpunkt des hier inkriminierten STERN-Artikels (1997!), Frau Hofmann betreffend, niemals auch nur die Rede von einer Tätigkeit als "Arzthelferin" (gesetzlich geschützter Ausbildungsberuf immerhin!) in gleichgültig welchen Belangen. Vielleicht hat ein Stammheimer Richter so ganz auf die STERN’sche "Arzthelferin" vergessen bei der Verurteilung. STERN mit dem offensichtlichen Ehrentitel Arzthelferin sonach die nach-richtende Instanz in freier Selbsternennung? Wer einem anderen eine (Betäubungs-)Spritze gibt, erspart dem Arzt die Dreckarbeit, und daher wohl der Name Arzthelferin. In der Tat mag Frau Hofmann gut und gern die Arzthelferin gewesen sein, als die sie der STERN in vielleicht unbeabsichtigter Hellsichtigkeit bezeichnet. Fürwahr, Durchblick gehört zum Handwerk, unbedingt. Mit dem SPK, ganz zu schweigen von dem zugehörigen Kalendarium aber (nach G.W.F. Hegel und schon seit Immanuel Kant eine der so beachtlichen, wie andererseits allerelementarsten Kategorien) - 1971 ist eben nicht 1977!, wer wenigstens zählen und rechnen gelernt hat, wenn schon nicht im Vollbesitz der kritischen Funktionen elementaren Unterscheidens und Urteilens - mit dem SPK und dem zugehörigen Kalendarium also hat dies weder in der Tat, geschweige denn in tatsächlicher Hinsicht auch nur das Geringste zu tun. Jeder Junkie, jede Krankenschwester, jeder Pfleger darf sogar intravenös spritzen, und subcutan und intramuskulär ja sowieso, wenn es der Arzt verantwortet. Es stand denn ja auch wohl bei Frau Hofmann kein Arzt zur Disposition. Falls dies der STERN gemeint hat, dann hätte er es ja auch hinschreiben können; daß schon seit den ersten Anfängen im SPK keiner und niemand als Arzt und eben genau und nur als Arzt hat zur Verfügung stehen dürfen, sondern jede und jeder Arzt und Patient zugleich war und weit und breit keinerlei Arzthelferin, keinerlei Arzthelfer, keinerlei karitative oder staatliche Sozialarbeit, darüber hat auch der STERN zeitnah noch zu berichten gewußt. Wie man sich doch aus dem Gedächtnis kommt, wenn es einem "STERN" geboten erscheint, Selbstverleugnung zu üben, nämlich Mogelarbeit Lichtjahre an seinen eigenen Dokumenten und Archiven vorbei. Daß die RAF, aber auch nur die RAF, immer wieder glaubte, Arzthelferinnen, Ärzte und sogar Medizinalassistenten nötig zu haben, darin gar nicht so unähnlich sonstigen Periodika, Ausdruck von Fremd- und Selbstschädigungsanankasmen in jedem militärischen Zusammenhang, steht auf manch’ anderem Blatt, stand aber schon im SPK und erst recht in allem substantiell und authentisch daraus Folgenden als möglicher Streitpunkt einer Entscheidung niemals auch nur zur Diskussion; denn: AUS DER KRANKHEIT EINE WAFFE MACHEN.
Die inkriminierten Äußerungen der Beklagten, hier: des Chefredakteurs und der Artikelverfasserin des STERN, überschreiten und brechen klar und eindeutig die Grenzen jeglicher Berichterstattung im Rahmen jeglicher so genannter und wie auch immer verstandener bzw. ausgelegter, d.h. interpretierbarer Pressefreiheit.
Weitere Begründung und Beweisanträge (gegebenenfalls Benennung von Zeugen, Sachverständigen, Beizug von Akten) bleiben vorbehalten.
Muhler
Rechtsanwältin