SPK/PF(H)

Beistandsvollmacht
(Beistand im Krankheitswesen)

Zwangseinweisung, Zwangstherapie - gibt es das? Jede Therapie ist Zwangstherapie. Die Psychiatrie ist nur der kleinste Teil des Ganzen. Keine Krankheit schreit nach Therapie und Behandlung, sondern nach der Neu-Revolution kraft Krankheit.

Versichern Sie sich rechtzeitig eines Beistands im Krankheitswesen (jemand, den Sie selbst aussuchen und für diesen Zweck präparieren! Aber keinen Anwalt, niemanden von uns, erst recht keinen Arzt, keinen Medizinstudenten, kurz: keine „Fachkraft"; denn der Vormund, der Sachwalter, der Betreuer folgt auf dem Fuß. Also Vorsicht! Nur was Sie selbst tun in Sachen Befreiung zählt).

Viele tun das schon weltweit. Die Zeiten der Diskussion sind vorbei. Die unterste Angriffsebene gegen den Behandlungszwang für jedermann ist die gerichtliche Ebene. Strafanzeige  aus allen  rechtlichen Gründen bei jedem Übergriff ist das Mindeste (Der Text: „aus allen rechtlichen Gründen" reicht. Mehr „Rechtliches" (etwa Paragraphen) braucht in keiner Strafanzeige zu stehen. Wozu auch dem Staatsanwalt Arbeit sparen?). Der Beistand (es können auch mehrere sein, gleichzeitig und abwechselnd) muß auch die Justiz kontrollieren, erst recht über ein Justitium hinaus. Alles andere, wie beispielsweise sogenanntes Psychiatrisches Testament (ruhe sanft!), sogenannte Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht, ist im Effekt Kollaboration, Heuchel und Meuchel.

Also: pro Krankheit das Prinzip, Ärztekrieg der strategische Hauptpunkt, ohne den es ein Ende der Unterdrückung und einen Anfang der Befreiung in keiner, aber auch in gar keiner Befreiungsbewegung je geben kann, keine Utopathie, das heißt: keine Menschengattung je. Dies unsere Theorie der Revolution. Und die Praxis, die Pathopraktik?: Wir alle sind, bei aller Verschiedenheit untereinander, schon lange engstens miteinander verbunden, mindestens so eng, wie Krankheit mit jedem Einzelnen von uns. Dies die stärkste Bindungskraft. Wer die Trennung versucht, wird es erfahren.

 

V O L L M A C H T

für den Fall eines Klinikaufenthalts oder einer sonstigen Festhaltung
 

Ich, ....................................................................................................., geboren ..................................,

beauftrage und bevollmächtige gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften als meinen Beistand

Herrn/Frau .............................................................................................................................................

Anschrift: ...............................................................................................................................................

Mein Beistand ist berechtigt, meine Interessen wahrzunehmen und mich zu vertreten in allen Angelegenheiten, die mit meiner derzeitigen Festhaltung zusammenhängen.

Der Beistand ist berechtigt, bei ärztlicher Zwangsbehandlung alle Sachverhalte und Umstände aufzuklären, insbesondere gegen die verantwortlichen Ärzte bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige zu erstatten aus  allen  rechtlichen Gründen .

Ich entbinde hiermit alle Personen meinem Beistand gegenüber von der Schweigepflicht. Mein Beistand darf in alle mich betreffenden Akten und Unterlagen Einsicht nehmen sowie entsprechende Kopien anfertigen lassen.

Mein Beistand ist über alle mich betreffenden ärztlichen Maßnahmen umfassend zu unterrichten, insbesondere ist er über die mir verabreichten Mittel zu informieren (Menge, Wirkungsweise, Handels- und Wirkstoffname usw.).

Diese Bevollmächtigung umfaßt auch das Recht, mich in Fällen drohender Betreuung und Pflegschaft (Sachwalterschaft) zu vertreten, ebenso in allen Wohnungs- und Vermögensangelegenheiten.

Mein Beistand ist berechtigt, alle erforderlichen Rechtsmittel für mich einzulegen bzw. alle nötigen rechtlichen Schritte zu unternehmen und gegebenenfalls für mich einen Anwalt zu beauftragen.

Mein Beistand ist über alle mich betreffenden Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten (Adresse meines Beistands, s.o.).

Zusatz:
Im mich betreffenden Todesfall ist die Leiche sofort oder baldmöglichst unbrauchbar zu machen, unbrauchbar für alles Ärztliche*. Jede Sorte Autopsie, Organentnahme und damit Zusammenhängendes hat zu unterbleiben und unterliegt gegebenenfalls der strafrechtlichen Verfolgung. Desgleichen jede ärztlich-medizinische Behandlung samt Eingriffen aller Art, diesem allem voraus. EuthaNAZI bleibt verboten.
* Einäscherung  
O  ja        O  nein 

Es gilt der Wille meines Beistands, gegebenenfalls auch gegenüber Angehörigen.

 

Datum..........................                Unterschrift...............................................................................

                                 
Abschrift ist hinterlegt

PDF der Beistandsvollmacht zum Ausdrucken

Wie jeder selbst SPK/PF(MFE) machen kann

Der vollständige Krankheitsbegriff