Frischhaltepackung III
Einstweilige Verfügung gegen die Schnüffelkraken
 

KRRIM – PF-Verlag für Krankheit
An das
Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
Möckernstr. 130

10963 Berlin

Fax: 030-90 175 - 211

Postfach 12 10 41
68061 Mannheim / Deutschland

Fax: 0049-621-15 64 17 4
Tel: 0049-621-25 36 6

Internet: www.spkpfh.de

Datum: 29.12.2005

Aktenzeichen: 13 C 1014/05
Betr: : Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung vom 16.12.2005
KRRIM – PF-Verlag für Krankheit ./. Verein von Wikipedia
wegen Falschbehauptung über das SPK in Wikipedia Deutschland
Bezug: Schreiben des Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg vom 21.12.2005

 

Sehr geehrte Frau Richterin Mandel,

fürs Erste ist die Gegenpartei in der Hauptsache von ihrer Falschbehauptung zurückgetreten. Siehe Anlage: Korrigierter Internetbeitrag. Der Erlaß einer einstweiligen Verfügung ist somit vorerst hinfällig geworden.

Erst im Wiederholungsfall würde die Frage nach dem Schmerzensgeld (4.500 EURO pro Tag) relevant.

Für den keineswegs auszuschließenden Wiederholungsfall jedoch, nach Kenntnis und Erfahrung mit diesen Presserecht-Politkriminellen, beantworten wir Ihnen vorsorglich Ihre Fragen, nachdem Sie ja bereits in die Sachprüfung eingetreten sind.

Ihren Fragen entnehmen wir nach Form und Absicht, daß unsere Antwort nur lauten kann:

  1. Das Sozialistische Patientenkollektiv (SPK) hat nie aufgehört zu existieren und hat sich auch unter widrigsten Bedingungen immer wieder durchgesetzt, während alle sonstigen, damals für "viel revolutionärer" gehaltenen Strömungen inzwischen längst gescheitert und beendet sind, beziehungsweise offen und endgültig kapituliert haben. Das SPK gibt es nur als SPK in der Patientenfront, PF/SPK(H).

  2. Der KRRIM – PF-Verlag für Krankheit ist Teil der Patientenfront, PF/SPK(H). Wir vom KRRIM-Verlag stützen uns in unserer Arbeit auf die Grundlagen von PF/SPK(H) und bringen ausschließlich Schriften des SPK und der Patientenfront heraus. Als SPK- und PF-Verlag ist der KRRIM – Verlag für Krankheit weltweit bekannt und auch im Internet vertreten, vergleiche www.spkpfh.de.

  3. Dem Antragsgegner Wikipedia ist sowohl aus den Verlautbarungen verschiedener Justitiariate als auch aus der Homepage von PF/SPK(H) bekannt, daß allein PF/SPK(H) in der Rechtsnachfolge des SOZIALISTISCHEN PATIENTENKOLLEKTIV an der Universität Heidelberg 1970/71 (SPK) steht, und daß einzig PF/SPK(H) befugt ist, diese Bezeichnung zu führen.

  4. Wenn Wikipedia rechtswidrigerweise und entgegen rechtskräftigen Gerichtsurteilen die (inzwischen zurückgenommene) inkriminierte Falschbehauptung über das SPK aufstellt, so ist durch diese Falschbehauptung des Antragsgegners der KRRIM – PF-Verlag für Krankheit als Teil von PF/SPK(H) in der Rechtsnachfolge des SOZIALISTISCHEN PATIENTENKOLLEKTIV ebenso unmittelbar in seinen Rechten verletzt, wie die Verlagsleiterin und die anderen Verlagsmitarbeiter.

  5. Die rechtswidrige Falschbehauptung des Antragsgegners Wikipedia verletzt die Verlagsleiterin und die Mitarbeiter des KRRIM-Verlags in ihren Rechten, da Arbeitsweise und Funktion des KRRIM – PF-Verlag für Krankheit unmittelbar auf den Grundlagen des SPK und der PF beruhen. Für den KRRIM – PF-Verlag für Krankheit selbst ist diese rechtswidrige Falschbehauptung nicht nur geschäftsschädigend. Ums Geschäft geht es vorrangig dem Antragsgegner Wikipedia. Auf Seiten der Patienten hingegen geht es um Leben und Tod. Der Antragsgegner pfuscht in krimineller Weise auf einem Gebiet herum, von dem er nichts versteht, mit absehbar schwersten Schäden für eine Vielzahl von Patienten. Wer zu PF/SPK(H) kommt – oftmals letzte Station, wenn alles andere nichts war –, hat schon eine Vorentscheidung getroffen, daß er nicht Therapie und Behandlung will, also ganz so wie die, welche 1970/71 ins SPK kamen, sich vorher entschieden hatten. Wie bereits zum SPK, kommen auch hierher Leute aus allen Bereichen der Bevölkerung. Wer im Internet nach SPK oder PF/SPK(H) sucht, findet auf der Hauptseite im Internet von PF/SPK(H) den KRRIM – PF-Verlag für Krankheit. Den KRRIM-Verlag erreichen Anfragen, nicht nur aus ganz Deutschland, sondern aus der ganzen Welt. Es steht zu befürchten, daß Patienten, die sich an PF/SPK(H) wenden wollen, beispielsweise um sich gegen Ärzteverbrechen zur Wehr zu setzen, durch die rechtswidrige Falschbehauptung des Antragsgegners davon abgehalten werden. Der Antragsgegner nimmt daher sehenden Auges schwerste Schäden an Leib und Leben von Patienten billigend in Kauf. Die rechtswidrige Falschbehauptung ist daher auch zum lebensverkürzenden Schaden all derer (Patienten!), die, ohnedies terrorisiert / therapeutisiert, es besonders schwer haben, ihre Hemmschwelle zu überwinden, wenn sie sich, oft genug ultima ratio, an PF/SPK(H) wenden wollen. Was dem isolierten Patienten in seiner Verzweiflung dann als Letztes übrig geblieben ist – der Antragsgegner liest es beim Frühstück in der Zeitung und meint, es habe mit ihm nichts zu tun. Es wäre Sache auch dieses Gerichts gewesen, ihn und seinesgleichen eines Besseren zu belehren.

Dem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung wäre daher stattzugeben gewesen. Für den Wiederholungsfall werden wir umstandslos darauf zurückkommen.

KRRIM – PF-Verlag für Krankheit

 

Anlage

Frischhaltepackung II