Frischhaltepackung
II
Einstweilige Verfügung gegen die Schnüffelkraken
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KRRIM – PF-Verlag für Krankheit |
An das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg Möckernstr. 130 10963 Berlin Fax: 030-90 175 - 211 |
Postfach 12 10 41 Fax: 0049-621-15
64 17 4 Internet: www.spkpfh.de |
Datum: 16.12.2005
II.
Betr: Sozialistisches Patientenkollektiv
Bezug: "Verbotenes SPK", http: //de.wikipedia.org/wiki/Hanna_Krabbe
Hiermit ergeht der
Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung
des KRRIM – PF-Verlag für Krankheit, Postfach 12 10 41, 68061 Mannheim, vertreten durch die Geschäftsführerin, Frau W. F.,
– Antragsteller –
gegen
Wikipedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V., eingetragen beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter der Nummer 23855 Nz., vertreten durch Herrn Kurt Jansson, Wiener Straße 7, 10999 Berlin
– Antragsgegner –
wegen Unterlassung.
Vorläufiger Streitwert: EUR 4500.--
Es wird
beantragt,
wegen der Dringlichkeit der Sache ohne mündliche Verhandlung im Wege der einstweiligen Verfügung Folgendes anzuordnen:
Bezeichnung der Internetseite:
Internet-Enzyklopädie Wikipedia: http: //de.wikipedia.org/wiki/Hanna_Krabbe
Es handelt sich um folgende zu unterlassende Falschbehauptung (hervorgehoben durch Fettdruck und Durchstreichung):
"Die Schwester von Friederike Krabbe, Hanna Krabbe, ..., ist den gleichen Weg gegangen. Erst zum Sozialistischen Patientenkollektiv und dann später als die SPK
verbotenwurde (...)"
Beweis zur Glaubhaftmachung:
Interneteintrag vom 15.12.2005, Anlage 1.
Diese Behauptung ist zu unterlassen.
Grund: Es gibt und gab kein verbotenes SPK.
Beweis zur Glaubhaftmachung:
Verbotsablehnung durch Gerichtsurteil der Staatsschutzkammer Karlsruhe vom 19.12.1972, Az. I KLs 3/72, IV AK 6/72, Seite 97, Anlage 2.
Die Antragstellerin hat von der neuerlichen Falschbehauptung am 15. Dezember 2005 erfahren.
Der Antragsteller, KRRIM – PF-Verlag für Krankheit, vertreten durch die Geschäftsführerin, ist durch die angefochtene Falschbehauptung in seinen Rechten verletzt. Der KRRIM - PF-Verlag für Krankheit veröffentlicht seit nunmehr 20 Jahren die Kränkschriften des SOZIALISTISCHEN PATIENTENKOLLEKTIV und der PATIENTENFRONT (über 60 Autographien), darüberhinaus auch im Internet mehrere hundert weitere SPK- und PF-Publikationen in 11 Sprachen, darunter drei Weltsprachen, siehe: www.spkpfh.de. Die angefochtene Falschbehauptung verletzt daher die Rechte des Antragstellers.
Um über die Geschwister Krabbe zu schreiben, hat der Verantwortliche der inkriminierten Organisation Wikipedia den Text von Gerhard Wisnewski (laut Selbstbekunden) wörtlich abgeschrieben (Urheberrecht!), übrigens ein Schluder- und Schmuddeltext par excellence, offenbar in der Hoffnung, daß die Hinzufügung – in dem gekennzeichneten Text gar nicht enthalten – weniger auffällt und glatt durchgeht. Von einem "verbotenen" SPK steht in dem Wisnewski-Text nichts drin. In zwei anderen Einträgen der inkriminierten Organisation hat der Verantwortliche unter Jansson dieses "verboten" weggelassen. Nachdem er in zwei Veröffentlichungen (Buch und CD) damit gescheitert war und darin die Falschbehauptung über das SPK ganz weggelassen hatte, erscheint die Falschbehauptung über das SPK nunmehr erneut in der zuvor gelöschten Eintragung. Die Falschbehauptung ist dem Antragsgegner, vertreten durch Kurt Jansson, allein schuldhaft zuzurechnen: Organisationsverschulden! Die polit-ideologisch volksverhetzende Absicht durch die inkriminierte Falschbehauptung liegt also doppelt und dreifach zutage.
Wikipedia war bereits abgemahnt. Die Falschbehauptung stand zuvor in einer anderen Internetseite dieser inkriminierten Organisation. Hiergegen war sie durch PF/SPK(H) und den KRRIM – Verlag für Krankheit abgemahnt, zuletzt am 5. November 2005.
Beweis zur Glaubhaftmachung:
Abmahnung vom 5.11.2005, Anlage 3
Die Antragsgegner haben diese Abmahnung zur Kenntnis genommen. Die Antragsgegner lesen regelmäßig die Internetseiten von PF/SPK(H) und des KRRIM-Verlags und verweisen sogar darauf.
Beweis zur Glaubhaftmachung:
entsprechender Wikipedia-Internet-Eintrag mit einer direkten
Internet-Verknüpfung auf die Internetseiten von PF/SPK(H) und des KRRIM-Verlags,
Anlage 4.
Aus der anderen Internetseite der inkriminierten Organisation wurde die Falschbehauptung inzwischen gelöscht – Beweis des Unrechtsbewußtseins! Nun wurde diese Falschbehauptung jedoch in dem angefochtenen Wikipedia-Interneteintrag über Hanna Krabbe erneut und somit repetitiv aufgestellt.
Dem Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Verfügung ist daher stattzugeben.
Es wird
beantragt,
den Antragsgegner darüberhinaus zu verurteilen, EUR 4.500,00 Schmerzensgeld zu zahlen für jeden Tag, an dem die angefochtene Falschbehauptung weiter im Internet steht.
KRRIM – PF-Verlag für Krankheit
4 Anlagen
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