Betr.: Iatrogen rezidivierende Psychiatrie

Karl Schranz
A - 1110 Wien
www.spkpfh.de

An Herrn
Univ.Prof.Dr. Werner Laubichler
Vollerhofstraße 682

5412 Puch bei Hallein

16.11.2005

Betr.: Iatrogen rezidivierende Psychiatrie
Hier: Zweite Vorladung Frontpatient Karl Schranz ./. Psychiatrieprofessor Laubichler

 

Einer von uns beiden ist unzurechnungsfähig. Ich, für mein Teil, weder, noch. Der Geisteszustand des Herrn betroffenen Professor bedarf meiner Überprüfung und Auffrischung.

Meine Anhiebs- und Verdachtsdiagnose (wissenschaftlich-deskriptiv und folglich beleidigungsfrei): totales Umschulungsversagen in der Dr.-Josef-Mengele-Lehre; z.B. früh erworbener Verhältnisblödsinn mit Zuspitzung im Senium.

Ich muß ihn daher

vorladen

in den Praxisraum Auschwitz, ersatzweise Mauthausen.

Bei Verhinderung erübrigt sich jede weitere Mitteilung an meine Adresse.

Ich selbst war einmal Friedhofsgärtner und, leider auch, Rettungssanitäter. Heute bin ich immer in Zeit- und Geldnot. Der Herr Gutachter hingegen ist schon längere Zeit Allzuspätrentner. Sollte er bei genügend Krankheitseinsicht und verhindert sein, dann ist ihm hiermit meinerseits nochmals jegliche gutachterliche Korrespondenz nachdrücklich verboten.

 

Zwischenkommentar:

Meine ausgesucht pöbelhaften und plump-vertraulichen Wendungen kann der Herr Gutachter gut und gern verbuchen als Distanzlosigkeit mit Verdacht auf eine rindennahe Störung, Rangunterschiede im sozialen Feingitter wahrzunehmen (Tellenbach). Pech!: ich könnte auch anders. Der gutachtende Gutachter aber nicht, muß er doch gutachten.

 

Rechtsbelehrung (kostenlos, weil ein- für allemal und für jedermann):

Remonstrationsrecht ist vorrangig Remonstrationspflicht im vorliegenden Fall. Es war für Sie erkennbar, hochverehrter Herr Psychiatrieprofessor, daß ein großmäuliger Staatsanwalt mit gefügigen Quotenfrauen im Richteramt mit der kurzschlüssigen Gutachterbeauftragung an Sie kapitalen Mist gebaut hat. Wo war Ihr Expertengeschick, den Ihnen vom Gesetzgeber abverlangten zivilen Ungehorsam samt dem Ihnen dafür vom Gesetzgeber garantierten Schutz vor Nachteilen ins Werk zu setzen, den Auftrag umgehend zurückzuweisen? Sind Sie so verlangsamt und unsensibel, daß Ihnen überhaupt nichts auffällt? Wo ist der Patient, hochverehrter Herr Doktor, der Sie seines Vertrauens irgend für würdig erachten könnte? Worin kommt Ihre kritische Fähigkeit zum Ausdruck, zwischen Unzurechnungsfähigkeit und Dauerunterbringung unterscheiden zu können? Haben Sie nach einer halbwegs differenzierten Fragestellung auch nur gefragt, oder gilt für Sie: Befehl ist Befehl, Auftrag ist Auftrag, Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps? Ihr im Rentenalter geschrumpftes Gehalt aufbessern zu helfen, darin kann ich nun wirklich keine Lebensaufgabe sehen.

Fest steht also: müssen müssen Sie gar nichts nach dem Willen des Gesetzgebers. Aber ich muß Sie, samt Ihren Auftraggebern, strafanzeigen. Für den Papierkorb, weil ich der Strafanzeiger bin? Gemach, gemach! Wer immer von einer Straftat erfährt, ist parapolizeilich befugt und verpflichtet, die Sache zur Anzeige zu bringen. Vorliegend gibt es da außer mir schon sehr viele, die dazu bereit sind, und noch ganz andere. Da helfen Ihnen und wem noch die allerschönsten Papierkorbtricksereien rein gar nichts.

Allein verantwortlich sind Sie und eventuelle Anschlußtäter für die neuerlich wieder aufkommenden Belästigungen durch die Psychosozialen Dienste, die sogenannten, und das Simmeringer Polizeirevier. Ganz exzeptionell mache ich Sie, samt eventuellen Anschlußtätern, verantwortlich als den Rädelsführer und Drahtzieher hinter den Psychosozialen Diensten.

Diesen wenigen Hinweisen auf die Sie betreffende Remonstrationspflicht und das Legalitätsprinzip (Straftaten müssen verfolgt werden) bleibt noch manches hinzuzufügen. Was ich davon nicht tue, das werden umso mehr andere für mich tun. Für Sie jedoch, hochverehrter Herr Gutachter und Psychiatrieprofessor, kommt das alles längst schon zu spät. In Sachen Rechtsbelehrung hätten Sie und Ihre Auftraggeber viel Nachholbedarf. Walten Sie Ihres Amtes, hochverehrter Herr Patienten-Polizist (so schon J.-P. Sartre: Psychiatrie = Flic-iatrie, wie wahr!), zumal solange Ampelduelle zwar nicht waffenscheinpflichtig sind, aber einen Polizisten der Großen Chirurgie näher bringen, als einen großmäuligen Legalitätsprinzipler von weltfremder Psychiatrie trennen und bei seinem Leisten bleiben lassen.

Karl Schranz