Was tun gegen Medienscheißer-EuthaNAZIpropagandisten
Es bleibt dabei:
Die Patientenklasse hat das EuthaNAZI-Gesetz
in Luxemburg zu Fall gebracht.
Bekämpft die Falschmelder! Hier eine weitere Pathopraktik.
Weitersagen! Selbermachen!
Kurzmeldung von der PATIENTENFRONT (24.06.2008):
Weitere Niederlagen der euthaNAZIstischen Hand- und Kopflanger
der Jackerklasse
Merke: Kein Presserat und kein Parteitagsvotum beseitigen den urärztlichen Modern-EuthaNAZIsmus. Deshalb: Patientenklasse ist erste Bürgerpflicht. Patientenklasse durch dick und dünn.
H. A.
Mannheim
An den
MANNHEIMER MORGEN
Postfach 10 21 64
68021 Mannheim
29.03.2008
Mannheimer Morgen vom 29. März 2008, S. 2, "Therapie, aber nicht bis zum Tod"
Unter der Überschrift "Hohe Dunkelziffer" schreiben Sie: "Aktive Sterbehilfe ist in Belgien, den Niederlanden und Luxemburg erlaubt". Das ist sachlich falsch und zum Schaden der Patientenklasse, nämlich Beihilfe zum urärztlichen Modern-EuthaNAZIsmus.
Es gibt kein Gesetz in Luxemburg, das "Sterbehilfe" erlaubt. Der Staatsrat hat den Gesetzes-Entwurf zurückgewiesen, vor allem auf Grund von Protesten aus Deutschland (siehe Anlage).
Die Ärzteklasse hat eine weitere Schlacht verloren.
H. A.
Anlage: Die Ärzteklasse hat eine weitere Schlacht verloren. Patientenklasse ist erste Bürgerpflicht.
Patientenklasse durch dick und dünn (Internet-Ausdruck).
nachrichtl.: Reuters Deutschland
H. A.
Mannheim
An den
Deutschen Presserat
Postfach 7160
53071 Bonn
03.04.2008
Betr.: Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht
Weigerung des MANNHEIMER MORGEN, eine Falschmeldung zu korrigieren
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Tageszeitung MANNHEIMER MORGEN (MM) hat in einer alle betreffenden, sehr wichtigen Angelegenheit von Leben und Tod falsch berichtet. Ich habe in schriftlicher Form und mit allem Nachdruck darauf hingewiesen (siehe Anlage).
Der MANNHEIMER MORGEN hat seine Falschmeldung nicht korrigiert. Viele in meinem alters- und interessenbedingt großen Bekanntenkreis sind darüber empört.
Der Deutsche Presserat möge satzungsgemäß das Nötige veranlassen, damit der MANNHEIMER MORGEN unverzüglich eine Korrektur seiner Falschmeldung vornimmt. Die Leser haben ein Recht darauf.
Es darf nicht sein, daß der MANNHEIMER MORGEN seine Monopolstellung als einzige Tageszeitung vor Ort dazu mißbraucht, Nachrichten zu unterdrücken, ja, sogar sie zu fälschen.
Dieser Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht ist unverzüglich zu ahnden.
Bitte unterrichten Sie mich über die von Ihnen unternommenen Schritte.
Mit freundlichen Grüßen
H. A.
Anlage: Mein Schreiben an den MANNHEIMER MORGEN vom 29. März 2008
Kopie an MANNHEIMER MORGEN
Kopie an Reuters Deutschland
H. A.
Mannheim
An den
Deutschen Presserat
Postfach 7160
53071 Bonn
23.05.2008
Betr.: Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht durch den MANNHEIMER MORGEN
Weigerung des MANNHEIMER MORGEN, seine Falschmeldung zu korrigieren
Mein Schreiben an Sie vom 03.04.2008
Bezug: Ihr Schreiben vom 21.04.2008, Wy/vq, BK2-39/08
Sitzung des Beschwerdeausschusses am 03.06.2008
Sehr geehrter Herr Tillmanns,
Ihr Schreiben vom 21.04.2008 habe ich erhalten.
Die Nachrichtenagentur Reuters hat mir inzwischen bestätigt, daß die Agentur Anfang März 2008 die Nachricht herausgegeben hat, daß das Luxemburger EuthaNAZI-Gesetz nicht in Kraft getreten, also gescheitert ist.
Der MANNHEIMER MORGEN hat in seiner Ausgabe vom 29. März 2008 gezielt falsch berichtet, entgegen der Agenturmeldung. Dies ist ein besonders schwerer Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht und ist entsprechend zu bestrafen.
Es handelt sich um einen gezielten Verstoß zum Vorteil der Ärzteklasse, mit dem Ziel, die Patientenklasse auszurotten, wie schon einmal gehabt in der ärztepolitischen Großveranstaltung, vulgo und made in USA auch immer noch genannt "Das Dritte Reich", mit den 275.000 ermordeten Patienten insbesondere in den Beneluxländern unter speziell deutsch-ärztlicher Oberhoheit.
Der MANNHEIMER MORGEN hat bis heute keine Richtigstellung veröffentlicht.
Im Nichterfüllungsfall ergeht Strafanzeige. Name und Anschrift der Verantwortlichen sind inzwischen auch aus der Agentur Reuters bekannt und uns wiederholentlich bestätigt.
Mit freundlichen Grüßen
H. A.
2 Anlagen (Internet-Ausdrucke):
Kopie an MANNHEIMER MORGEN