Euthanazistische Wiederbetätigung

"Ich werde nicht eher ruhen, bis jeder Deutsche einsieht, daß es eine Schande ist, Jurist zu sein."
Reichstagsrede 26.4.1942

Europaklage über die österreichische Verfassung

"Ich werde nicht eher ruhen, bis jeder Deutsche einsieht, daß es eine Schande ist, Jurist zu sein."

Also sprach Adolf, der aus dem Stamme Schicklgruber. Als seinerzeit oberster Henkersknecht der Inter-Jackerklasse, ist er unser Erb- und Erzfeind. Er gibt keine Ruhe. Herr Schüssel, der österreichische Bundeskanzler, tut für die Meinungsfreiheit in Wiener Straßen, was immer er kann. Aber die Krankenhäuser und Kliniken sind fest in der Hand der Euthanazisten (Pflegepersonal, Sozialdienste usw. samt Magistraturen und Anwaltskammern). Einzugreifen wäre Sache der Amerikaner. Der Euthanazismus ist zwar ihre Erfindung, aber die Wiederbetätigung (deutsch: Gewaltverherrlichung und dergleichen) haben sie verboten. Aber was tun, wenn die Wiederbetätigungsnester Kliniken, Krankenhäuser und sozialdemokratische Sozialdienste, ja sogar im Speziellen Psychosozialdienste sind? Da sind die Chefs verantwortlich, und das sind Ärzte, allüberall. Das Personal weiß, was es an ihnen hat, und sie selbst wissen es wohl am besten, was sie an ihrem Personal haben. Auch der Abstand zwischen sogenannten Regierungen und Ärzten hat den Radius Null, interkontinental sogar. Und die Juristen? Keine Schande, das sei Schicklgruber geklagt, vielmehr eine Affenschande, im Nachäffen ärztlicher Meßlatten nämlich.

Das RA-Oberkammergericht in Wien ist im Begriff, rassenschöpferisch tätig zu werden. Da gibt es die Rasse der europäischen Juristen, und vor denen haben die österreichischen mords Mores. Schon bald werden sie fusionieren müssen. Dann sind auch sie die Herren, und der Rest, die sogenannten Rechtsuchenden, sind und bleiben, von rassenschänderischen Vermischungen und Auswüchsen abgesehen, die fußkranken Fußvölker (vgl. stipendia mereri, meritorisch usw., vgl. in früheren Schriften von uns). Dies entnehmen wir einem 15 Seiten langen Urteil der Wiener RA-Oberkammer. Das ist kein Urteil über Frau Rechtsanwältin Ingeborg Muhler, sondern eine Schutzschrift ihrer österreichischen Oberkammer-Juristen, ihrer österreichischen Oberkammer-Justizherren, angesichts des Juristeneuropa, das seinen Rachen schon weit aufgesperrt hat und im Begriff ist, sie zu verschlingen und sie vielleicht als neue Mitrassenherren auszuscheißen oder vielleicht auch nicht. Sie haben das Urteil der Vorinstanz, nämlich den Verweis durch die nicht existente Anwaltskammer bestätigt. An der Anwältin und an allem, was Sache ist, haben sie sich mit akribischem Fleiß und pedantischer Flucht in sachfremde und personfremde Einzelheiten vorbeigemogelt, und kein Gesetzes- und Verfassungsbruch war ihnen dafür schäbig genug. Das ist aus ihrer Schrift durch konkrete und bestimmte Tatsachen belegbar. So war es beispielsweise der Frau Richter Öllinger verboten, die Vorabinformation an die Anwältin zu unterlassen. Kein Wort hierzu in der 15-seitigen Schrift der Herren Oberkämmerer. So war der 2. April 1999 in aller Welt der Heilige Karfreitag. Da wollte der Euthanazi-Magistrat durch Frau Amtsrichterin Öllinger und Frau Mollik-Kreuzwirt, als psychiatrische Gutachterin ihr zur Seite, einen Patienten zur Elektroschlachtung spruchreif machen. Kein Wort darüber in dem 15-Seitenschrieb. Vielmehr haben die Herren Berufsoberkämmererjuristen dafür den Heiligen Karfreitag 1999 geopfert, weil das ja in Österreich gar kein Feiertag sei. Aber die Elektroschlachtvorschau hat nun einmal am 2. April stattgefunden, weil das 1999 auch in Österreich der 2. April gewesen ist, Feiertag hin, Feiertag her. Diese dummen Ausländer und Europäer, wie sollen sie den österreichischen Kalender kennen? Sind ihnen doch Schlachtfeste nur immer heilig, lägen sie nun neben der Justiz oder lägen sie haarscharf genau auf dem Julianischen Kalender. Der Frau Rechtsanwältin haben sie bescheinigt, daß sie, wie alle Juristen, eine hochgebildete Person sei, aber unartig dürfe sie deshalb erst recht nicht und um so weniger sein; geschweige denn auf einer Tonbandkassette, enthalte selbige doch außer dem Sachvortrag auch einige Unartigkeiten, verboten sogar, wenn man einen Kommentar in einer juristischen Fachzeitschrift darauf anwendet (ein arges Notbehelf!). Die von ihr und dem Gesetz geforderte Vorabvorlage eines juristisch zwingend gebotenen Antrags bei den Europäern haben sie einfach nicht durchgeführt, und zwar mit der versuchsweisen Begründung, die Europa-Juristen seien so vernünftig und erfahren wie sie selbst, wodurch es sich ja ganz klar erübrige, gesetzlich verbrieften Vorschriften den Vorzug zu geben. Ist das nicht Klasse, Bande, Rasse, oder ist es vielleicht doch die Ärzte-Affenschande, Jurist zu sein, die in all dem zum Ausdruck kommt?! Der selige Adolf vom Ostmark-Stamme Schicklgruber könnte da im Grab Polka tanzen, hätte er eins. Aber Polka tanzen im Grab ist zweifellos Störung der Totenruhe. Der Name Mollik-Kreuzwirt, Psychiatriegutachterin, mehrfach abgelehnt sogar von dort heimischen Juristen, ganz wie ja auch Frau Amtsrichterin Öllinger, und auch der Name Birnbaum kommen nicht vor. Kartusch wird öfters erwähnt, vielleicht wegen seiner größeren Nähe als gefeuerter Magistratsbeamter zu den Psychosozialen Diensten. Womit wir immer noch beim Thema wären, nämlich bei den Euthanazisten. Ja, was tun und treiben sie eigentlich?

Sie sind längst schon über das Weichbild der Klinikeinrichtungen hinausgetreten. In aller Welt weiß man inzwischen, nicht zuletzt durch uns, daß sie in dem Gebäude einer Dr.-Mengele-Gesellschaft hausen, von ihnen so genannt nach jenem Auschwitz-Arzt der Ostmark. Sie setzen Schulmädels ihre Kampfmesser an die Kehle, landen dann zusammengeschlagen durch eben diese in der nächstbesten Klinik, einem ihrer Euthanazinester, und führen bittere Klage, außerjuristisch selbstverständlich. Sie greifen 80% Körperbehinderte tage- und nächtelang in einem ihrer Elendsquartiere an, auch mit ihren Nazi-Kampfkeulen so lange, bis diese Blut kotzen und Blut scheißen. Ein fanatischer Arzt vom Psychosozialen Dienst ist ihr Anführer und landet gelegentlich selbst in seiner Klinik, weil er, bekannt als Nazi-Demonstrant, bei seiner ethisch höchststehenden Berufsausübung zufällig oder überzufällig an die Falschen geraten ist.

Das innere Bild der Kliniken hat sich schon stark gewandelt. Dressierte Patienten unter Psychopharmaka sind darauf abgerichtet, den einen oder anderen Patienten, wie das so schön und juristisch angepaßt heißt: in ihre Kampfkeule laufen zu lassen. Andere werden aus den Krankenhäusern herausgesäubert. Man frage nicht, wie.

Das Wiener Stadtbild bleibt blütenrein wie jeder Weißkittel, denn auf Tourismus und Demokratiefassade ist man ja schließlich angewiesen, so man nach Wien kommt. Der Herr Regierungschef Schüssel, von dem wir nicht wissen, ob er ebenfalls Jurist ist, aber was denn auch sonst noch alles, kann da offensichtlich mehr nicht machen und tut was er kann. Nochmals daran zu erinnern: "Ich werde nicht eher ruhen, bis jeder Deutsche einsieht, daß es eine Schande ist, Jurist zu sein." In Europa liegt ja auch Deutschland, oder ist es umgekehrt? Ob der Dr.-Mengele-Gesellschaft haben schon viele den Kopf geschüttelt, weit über Europa hinaus.

Aus Touristen- und Passantengesprächen:

Wißt Ihr, daß die von PF/SPK schon unzähligen Menschen das Leben gerettet haben? ...

Nein, die sind nicht der Kaiser von Österreich. Die sind weit oben drüber, weit über allen Regierungen, Kaiser der Welt. Die wissen Bescheid über Krankheit wie niemand sonst. Und Krankheit ist das höchste, wenn jemand dafür ist und nicht dagegen.

Der Weg aus der Folter ist mit zerbrochenen Ärzten gepflastert.



 
 
 
 
 

PF/SPK(H), 7.2.2004