SPK/PF(H)
 


Offene Abrechnungen

Es sind schon in den ersten Wochen nachstehend abgedruckter Spontaninitiative Hunderte beigetreten.
Aktenzeichen: 110 AR 3143/98
Wenn auch Sie dem Antrag beitreten wollen, können Sie auf die nachstehende Seite Ihren Namen, Ihre Anschrift und das Datum eintragen und unterschreiben. Bitte trennen Sie dann die Seite aus der Patientenstimme heraus und senden Sie diese an:
KRANKHEIT IM RECHT
PATHOPRAKTIK MIT JURISTEN
Straße: U 5, 18
D-68161 Mannheim
Fax: 0049/621/1564174


Absender:

Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen
zur Verfolgung von NS-Verbrechen
Schorndorfer Str. 58
71638 Ludwigsburg

Datum:

Hiermit ergeht an die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Verfolgung von NS-Verbrechen zuständigkeitshalber der

Antrag,

die verantwortliche Bundesärztekammer im Einvernehmen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen

zu verurteilen,

die Einkünfte aufgrund des Nichtentzugs der Approbation bei den KZ-Ärzten,
namentlich Dr. Hans Münch, Dr. Joseph Mengele, Dr. Kurt Borm,
an die Einrichtung KRANKHEIT IM RECHT, U 5, 18, D-68161 Mannheim, zu entrichten , und zwar in voller Höhe, d.h. pro Arzt (bei vorsichtiger Schätzung) etwa DM 5.000.000,-- (DM fünf Millionen), zuzüglich Zinsen.
Begründung:
Als Patienten des von ihnen gegründeten Sozialistischen Patientenkollektiv (SPK) haben namentlich die Ärzte Dr. Ursel Huber und Dr. Wolfgang Huber
aufgrund ihres durch wachsame Erfahrung und Kenntnisse gereiften Eintretens für die Interessen der Patienten
und aufgrund ihrer Ablehnung, mit KZ-Ärzten auch nur die Approbation gemeinsam haben zu können,
durch Strafe des Entzugs der Approbation, verbunden mit Berufsverbot, diese durch Zwangsmitgliedschaft an eine Approbation gebundene Einkommensquelle lebenslänglich verloren, mit entsprechendem Verdienstausfall,
und dies 29 Jahre nach Beseitigung des Nationalsozialismus, aber nach auch somit offenkundigem Fortbestehen der Ärzteherrschaft (Iatrokratie) im NS-Nachfolgestaat Bundesrepublik.
Da sich die Dres. Huber weiterhin weigern, auch nur einen einzigen Pfennig von diesen (wörtl.:) „fortbestehenden KZ-Ärztekammerärzten und Morastblüten der weltweit allein herrschenden Ärzteklasse anzunehmen“, treten sie die geforderten Gelder ab an KRANKHEIT IM RECHT, PATHOPRAKTIK MIT JURISTEN; U 5, 18, D-68161 Mannheim, das die Kontinuität des Sozialistischen Patientenkollektiv als SPK/PF(H) in Tat und Schrift gewährleistet. Die Abtretung erfolgt zur zweckgebundenen Verwendung als revolutionäres Produktionsmittel und zur Bekämpfung von heutigen und damaligen Ärzteverbrechen.
Unterschrift: