Strafanzeige gegen die Bundesärztekammer und die
Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)
wegen Mordes und Bildung einer kriminellen Vereinigung

An die
Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin
Turmstr. 91

10559 Berlin

18. Mai 2012

Hiermit erstatten wir Strafanzeige und stellen Strafantrag gegen

Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer,
Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin

sowie gegen

Prof. Dr. med. Günter Kirste, Medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation,
Deutschherrnufer 52, 60594 Frankfurt/M.

Straftatbestand: Mord und Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Die Genannten sind die Manager und Marketingstrategen des Organhandels. Unter dem Vorwand "Hirntod" werden Patienten getötet. Das "Hirntodkonzept" ist ein ärztliches Tötungs-Konzept. Das Mordmerkmal "Habgier" ist erfüllt. Der organisatorische Zusammenschluß und der gemeinsame Wille zur Begehung der Morde erfüllen den Tatbestand der kriminellen Vereinigung. Es ist Anklage zu erheben.

Des weiteren ist Anklage zu erheben auch gegen all diejenigen Ärzte, die bei der Bundesärztekammer und bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation täterschaftlich in den Organhandel eingebunden sind. Die Namen dieser Mittäter am Tötungsgeschäft sind von der Staatsanwaltschaft zu ermitteln.

Sachverhalt:

Organentnahme ist das chirurgische Öffnen des Körpers eines Lebenden, der durch diesen Eingriff stirbt. Schon beim Ansetzen des Skalpells und der Säge ist es beschlossene Sache, daß der Patient nach dem Eingriff tot sein wird. Organentnahme ist die wissentlich und willentlich herbeigeführte Tötung des Operierten. Lebende Organe können nur von Lebenden entnommen werden. Jeder Arzt, der Organe entnimmt, ist ein Mörder. Das ist die Rechtslage.

Demzufolge kommen Ärzte, die Organe entnommen und getötet haben, richtigerweise wegen Mordes vor Gericht. In Japan wurde ein Transplantationschirurg wegen Mordes verurteilt. Das war 1968. Ein Jahr zuvor hatte die erste Herztransplantation stattgefunden. Diesen neuen Markt hatten sich die Ärzte weltweit sogleich tatkräftig erschlossen, hatten in 70 Fällen Organe entnommen und ebensoviele Menschen getötet. Deshalb kamen Ärzte vor Gericht.

Das Geschäft mit den Organen war gerade erst angelaufen. Schutz des Lebens? Menschenrecht auf Leben? Blut und Qual der Ausgeschlachteten genauso wie die der aufgeschnittenen Empfänger der Organe? Unbeachtlich für die Ärzte. Die Ärzte, gewohnt über Leichen zu gehen, wollten sich diese einmalige Gewinnmöglichkeit natürlich nicht entgehen lassen, "nur" weil es das Menschenrecht auf Leben gibt. Ging es doch um ein Mordsgeschäft mit Mordsprofit, das es nirgendwo sonst gibt! Wer eine Ware in seinen Besitz bringen will, muß dafür bezahlen. Das ist das Grundgesetz der Tauschgesellschaft. Ganz anders, wenn man Arzt ist! Die Ärzte können sich umsonst bedienen, Organe rausnehmen, soviel sie wollen und zahlen nichts dafür. Der Ausgebeutete verliert zudem sein Leben. Der Reingewinn ist auf Seiten der Ärzte, ohne Abzug, alles gratis und ungeschmälerter Profit beim Verhökern der Organe!

Diesem Mordsgeschäft stand nun allerdings der Schutz des Lebens und das geltende Recht im Weg, das Mord bestraft. Die Ärzte, gewohnt über Leichen zu gehen, fanden auch hier einen Weg, ihre Interessen durchzusetzen. Um für sich einen privilegierten rechtsfreien Raum zu kreieren und exklusiv für sich das Strafrecht abzuschaffen, haben die Ärzte der amerikanischen Harvarduniversität 1968 den Tod umdefiniert. Sie erfanden den "Hirntod". Eine zweckgerichtete Erfindung, eine Zwecklüge zum bösen Zweck, eine Fiktion, bar jeder Realität.

Man kennt das aus anderen Bereichen: wenn es opportun ist, werden die "Grenzwerte" verschoben. Die Grenze zum Tod wurde per Definition verschoben, die Hemmschwelle gegen das Töten herabgesetzt.

Der "Hirntod" ist kein Tod. Das liegt schon im Wort. Ist jemand tot, sagt man: er ist tot. Man braucht kein anderes Wort, um zu bezeichnen, daß jemand tot ist. Warum also das neue Wort "Hirntod"? Darum: für tot erklären, um zu töten. Ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Wer "hirntot" ist, lebt. Wer von einem "Hirntoten" Organe entnimmt, ist ein Mörder. Das ist die Rechtslage.

Die amerikanischen Transplantationsärzte machten eine Kosten-Nutzen-Rechnung auf: Es sei doch sehr viel rentabler, wenn die kostenintensiven Betten auf den Intensivstationen frei würden, weil die Schwerkranken nicht länger betreut und versorgt würden, sondern als Hirntote der Verwertung als Organspender zugeführt. Organbeschaffung und Krankenhausrentabilität sind die Eltern des Hirntodkonzepts. Ein Tötungs-Konzept. Todeskalte Nützlichkeit.

"Zustimmung des Spenders muß vorliegen", "Organspende ist Nächstenliebe" – mit solchen Flausen haben sich die Ärzte im Rausch der damaligen Goldgräberstimmung nicht aufgehalten. Die "bemerkenswerte Gefühlskälte" der Transplantationschirurgen war schon damals aufgefallen.

Nochmal, zur Verdeutlichung: am Anfang der Hirntoddefinition standen keine "neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse", keine "Ergebnisse einer langjährigen Studie" und wie die Floskeln üblicherweise heißen. Nichts dergleichen. Der Hirntod kam genau in dem Moment auf die Welt, als die Ärzte ein neues Marktsegment für sich erschlossen. Die Erfindung des Hirntods fiel punktgenau zusammen mit der Einführung dieses neuen Geschäftsmodells, dem Organhandel, ein Mordsgeschäft, ausschließlich und konkurrenzlos den Ärzten vorbehalten. Das killing business sollte weiterlaufen. Das Strafrecht stand im Weg. Deshalb die Hirntoddefinition. Nur deshalb. Eine neue Marketingstrategie. Mord-Markt-Strategie.

Im Rom des Cicero und Caesar, wie schon im alten Griechenland, bekam der Verstorbene eine Bronzemünze in den Mund gelegt, als Fährgeld für die Überfahrt ins Jenseits, ohne das er nicht ankam. Überall auf der Welt war und ist es Brauch, Verstorbenen etwas mitzugeben (Grabbeigaben, gute Wünsche). Unter der Diktatur der Ärzte wird dem Sterbenden alles genommen. Zuerst die Organe, dann das Leben, geradeso als bestünde Tributpflicht, und die guten Wünsche werden vom Geräusch der Säge verschluckt, wenn der Brustkorb aufgefräst wird. Grabräuber werden verfolgt. Und Organräuber?

Die Manager und Organisatoren des Organhandels hierzulande – Mörder und Mitglieder einer kriminellen Vereinigung – das sind:

  1. die sogenannte Bundesärztekammer, ein nicht-rechtsfähiger Verein. Das "Bundes" hat nichts zu tun mit einem Bundesministerium, sondern ist ein Titel wie: Bundesvereinigung der Schlachthofbetreiber,

  2. die sogenannte Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO), eine gewinnorientierte, ebenfalls rein privatwirtschaftliche Vereinigung.

Sie halten das Geschäft mit den Organen am Laufen. Das Schmierfett für die Tötungsmaschinerie ist das "Hirntodkonzept". Ein Tötungs-Konzept. Die Bundesärztekammer, von den Volksvertretern mit unbeschränkter Vollmacht über Leben und Tod ausgestattet, hat 1998 dekretiert: "Mit dem Hirntod ist naturwissenschaftlich-medizinisch der Tod des Menschen festgestellt."

Der Humanmediziner Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer: Hirntote mit ihren körperlichen Reflexen seien Fröschen vergleichbar, denen man den Kopf abgeschnitten hat.

Hirntote dürfe man ungestraft töten, so das Credo der Ärzte. Neu ist das nicht. Ein Arzt 1933 ff:

"Vollidiotische Menschen sind biologisch gar keine Menschen, sondern eine stumpf hinvegetierende Masse ohne funktionsfähiges Großhirn. Vollidiotische Wesen sind keine Menschen, da sie eben über keine Personalität verfügen. Die Auslöschung dieser Menschen bedeutet also weder Mord noch Tötung."

Dies die Ansicht der Ärzte. Die Ansicht der Gerichte: Tod durch den Strang, Nürnberger Ärzteprozeß 1947.

Die Angezeigten sind die Manager und Marketingstrategen des Organhandels. Unter dem Vorwand "Hirntod" werden Patienten getötet. Das Mordmerkmal "Habgier" ist erfüllt. Der organisatorische Zusammenschluß und der gemeinsame Wille zur Begehung der Morde erfüllen den Tatbestand der kriminellen Vereinigung. Es ist Anklage zu erheben.

Der "Hirntod" ist eine Marketingstrategie der Ärzte. In Wahrheit gibt es keinen Hirntod. Hier die Tatsachen.

Haben die in den USA andere Hirne, so daß diese Feststellungen für die deutsche Bundesärztekammer unbeachtlich sind, von der Bundesärztekammer so vollständig ignoriert werden dürfen?!

Die Mörder wissen, was sie tun. Der Sachverständige der Bundesärztekammer, Prof. Dieter Birnbacher hat ganz offen zugegeben (2010):

Es werden "Organe von einem lebenden Organismus entnommen".
"Wir müssen anerkennen, daß hirntote Menschen eben noch nicht tot sind, daß wir sie aber dennoch als Organspender heranziehen können."
"Bei der Explantation von Organen von Hirntoten werden die Organe einem lebenden menschlichen Individuum entnommen."

Ein deutscher Medizinnobelpreisträger: "Ärztetrupps tauchen mit gezücktem Messer am Sterbelager einer Patientin auf, nicht um ihr zu helfen, sondern, fiebernd vor Gier, um ihren wehrlosen Körper auszuschlachten".

Ein Arzt der Medizinischen Hochschule Hannover im Fernsehen, selbstvergessen und gerade so, als gäbe es keine Staatsanwaltschaften: Wir brauchen das Hirntodkonzept, um "handlungsfähig zu bleiben". Handel & Wandel. Blut muß fließen, Menschen müssen sterben, the show must go on, gespielt wird das Lied vom Tod, jeden Abend volles Haus, volle Kasse, ausgebuchter OP, Kopfgeld für die Beute.

Strafrechtlich: Wer an Lebenden Organe entnimmt unter Berufung auf einen Hirntod, den es nicht gibt, ist strafrechlich ein Mörder. Das Hirntodkonzept ist ein ärztliches Tötungs-Konzept. Die Angezeigten sind die Manager und Marketingstrategen des Organhandels. Das Mordmerkmal "Habgier" ist erfüllt. Der organisatorische Zusammenschluß und der gemeinsame Wille zur Begehung der Morde erfüllen den Tatbestand der kriminellen Vereinigung. Es ist Anklage zu erheben.

Das Transplantationsgesetz (1997) steht einer Verurteilung wegen Mordes nicht entgegen.

Das Transplantationsgesetz regelt die "post-mortale Organspende". Eine "post-mortale" Organspende gibt es nicht. Niemandem wurde je nach seinem Tod ein Organ entnommen. Alle haben sie noch gelebt. Sie wurden getötet durch die Organentnahme. Jeder Arzt weiß das.

Jeder Arzt, der Organe von Lebenden entnommen hat, hat gemordet, und das haben sie alle, sie alle haben gemordet. Das Gesetz deckt sie nicht. Anklage wegen Mordes und Bildung einer kriminellen Vereinigung!

Kein "Transplantationsgesetz", kein ärztliches Tötungskonzept kann das Recht auf Leben abschaffen. Hierzu Prof. H. Tröndle, Kommentator des Strafgesetzbuches:

Das Recht auf ein natürliches Sterben und die Gewährleistung einer ungestörten Endphase dieses Sterbens ist ein integraler Teil des grundgesetzlich verbürgten Lebensschutzes. Dieses Grundrecht kann niemandem genommen werden.

Eine medizinwissenschaftliche Meinung (!) kann die Reichweite der Grundrechte nicht einschränken. Hinzu kommt, daß diese medizinische Meinung (!) für Durchschnittsbürger und medizinische Laien im Grund der Evidenz ermangelt. Denn für jedermann ist erkennbar, daß unbeschadet des totalen Hirnversagens, alle übrigen Organe voll funktionieren und auch funktionieren sollen.

Von offizieller und interessierter Seite wird die Hirntodkontroverse bagatellisiert. Wie wird das Vertrauen in den Gesetzgeber leiden, wenn diese neuen Erkenntnisse in der Medizin breiteren Boden gewinnen und es dann offensichtlich nicht mehr vertretbar erschiene, Hirntod und Ganzheitstod in eins zu setzen? Die Transplantationsmedizin wäre von Grund auf diskreditiert.
(Prof. Tröndle)

Jeden Tag finden Hinrichtungen statt. Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Alte, Männer und Frauen, sie alle werden zum Hinrichtungsplatz geschleppt und getötet. Ein Gesetz gibt es nicht. Der Tyrann hat es so verfügt. Ist das aus einem Film, aus dem Geschichtsbuch, oder passiert das hier bei uns, Tag für Tag?

Das Geschäft mit den Organen ist ein Geschäft mit dem doppelten Tod.
Wer sich fremde Organe hat einsetzen lassen – sie versagen früher oder später –, ist ein Toter auf Abruf. Wer aber bereit ist, Organe zu spenden, sitzt ebenfalls beim Tod im Wartezimmer. Nach einem Unfall auf der Autobahn beispielsweise wird alles unterlassen, was ihn retten könnte. Interessant sind nur seine Organe, mit Blaulicht und Sirene ab in die nächste Ausschlachtungsfabrik.

Man muß schon sehr verzweifelt sein und keinen anderen Ausweg mehr sehen, wenn man seine Zustimmung dazu gibt, aufgesägt zu werden und sich die Organe eines anderen einsetzen zu lassen, der dafür sterben mußte. Diese Verzweiflung wird künstlich erzeugt, ist einkalkuliert und gehört zum Geschäftskonzept der Organhändler. Abhängigkeit erzeugen, Ausweglosigkeit suggerieren, um dann als Retter und Heiland aufzutreten.

Alle anderen Möglichkeiten der Besserung in Bezug auf geschädigte Herzen, Nieren und Lungen werden systematisch verschwiegen und unterdrückt, arztfreie Möglichkeiten, bei denen man nicht nach 5 Jahren stirbt (wie bei der Lungentransplantation die Regel), sondern weiterlebt. Es ist wie bei der Krebstherapie. Ihr chronifizierter Bankrott ist seit Jahrzehnten offensichtlich. Aber weiterhin werden Patienten Jahr um Jahr belogen, betrogen, unter Druck gesetzt, terrorisiert, bis sie sich durch Chemotherapie vergiften und durch Operationen verstümmeln lassen. Wieviele ganz ohne Ärzte überlebt haben, viel mehr als mit Therapie, daß nämlich alles viel besser geht ohne Ärzte, das wird verschwiegen. Genauso wie die Ärzte alle Berichte unterdrücken über die wieder aufgewachten "Hirntoten", die heute studieren, zum dritten Mal verheiratet sind, sich ihres Lebens freuen und mit Entsetzen daran denken, wo sie heute wären, hätten sie nicht den Ärzten entkommen können.

Diese Menschenschinder! Anklage wegen Mordes und Bildung einer kriminellen Vereinigung!

Der Startschuß für die Jagd auf Organe hierzulande war 1997 (Transplantationsgesetz). Seitdem sind 15 Jahre vergangen. Laut eigenen Angaben der Todeshändler wurden jährlich 4000 Organentnahmen durchgeführt. In 15 Jahren also insgesamt 60.000. Sechzigtausend Morde. Um eine Vorstellung zu bekommen, was das heißt, was das ist, muß man den Schauplatz wechseln, und aus der Distanz von einigen Tausend Kilometern wird der Sachverhalt in aller Drastik deutlich. Genau dasselbe, aber nicht hier bei uns, sondern in Serbien oder in Ruanda, und dies wäre die Berichterstattung:

Unvorstellbare Grausamkeiten! Menschen bei lebendigem Leib die Organe herausgeschnitten! Schlächter, Blutsäufer, Bestien in Menschengestalt! Unbeschreibliches Grauen und Entsetzen! Sofortige Entsendung einer UNO-Einsatztruppe! Völkermord! Verbrechen gegen die Menschlichkeit! Alle vor den Internationalen Strafgerichtshof!

Strafrechtlich: Warum ist diese kriminelle Vereinigung nicht schon längst hinter Schloß und Riegel? Warum bedarf es überhaupt einer Strafanzeige? Es handelt sich um Offizialdelikte, die Staatsanwaltschaft muß von sich aus tätig werden, ganz ohne Anzeige.

Nur Schreibtischtäter? Prof. Dr.med. Karl Brandt, Chef-Arzt des Dritten Ärzte-Reichs, Organisator und Manager der EuthaNAZI-Massenmorde, wurde wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation und wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit 1947 in Nürnberg gehängt.

Die Tatsachen liegen vor. Alle genannten Beweise sind zudem jedem Staatsanwalt als Konsument der einschlägigen TV- und Zeitungsberichterstattung zugänglich. Gegen die Angeschuldigten ist Anklage zu erheben wegen Mordes und wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Es besteht Verdunkelungs- und Fluchtgefahr, die Angezeigten sind in Haft zu nehmen.

Bei Nichtverfügbarkeit eines Staatsorgans ist jedermann befugt, "anstelle eines Staatsorgans" einen Täter festzunehmen. Dieses "Parallelrecht zu dem der staatlichen Organe erlaubt auch Gewaltanwendung" (Tröndle/Fischer zu § 32 Strafgesetzbuch). Sollte die bisherige Untätigkeit der Staatsanwaltschaften eine diesbezügliche Aufforderung an alle sein?

Initiative gegen Mordärzte

 

Auch jeder und jede andere kann diese Strafanzeige an eine Staatsanwaltschaft schicken. Die genannten Offizialdelikte muß jeder Staatsanwalt von Amts wegen verfolgen, sobald er davon erfährt, egal auf welchem Weg.

Strafanzeige als PDF

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Die Strafanzeige wird von der Staatsanwaltschaft Berlin unter dem Aktenzeichen 234 Js 208/12 bearbeitet.

 

 

 

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