Sozialistisches Patientenkollektiv/
Patientenfront (Österreich)
http://www.spkpfh.de

An den
Bundesminister der Justiz
Museumstraße 7

1070 Wien

29. Oktober 2002
Gleicher Antrag wird hiermit gestellt beim Abschrift an


Hiermit ergeht

Strafanzeige,
zugleich
Aufsichtsbeschwerde
und
Antrag auf Erlaß geeigneter ministerieller Maßnahmen zum Zweck der Abhilfe.
Tatort: Universität Wien, Hauptgebäude (Dr. Karl Lueger-Ring).
Tatzeit: Freitag, der 25. Oktober 2002.
Täterkreis: Veranstalter eines Kongresses der WFMH ("World Federation for Mental Health", "Weltverband für Seelische Gesundheit") am 25.10.2002 an der Universität Wien, desweiteren der Rektor der Wiener Universität, sowie von diesem beauftragte Polizeibeamte und sog. Sicherheitsdienst.

Letztgenannte haben den Unterzeichner beleidigt, mißhandelt und körperverletzt, denn sie seien von der WFMH "angewiesen worden, gegen Gegner der eugenischen Bewegung (d.i. gegen den Unterzeichner) mit äußerster Härte und unter Einsatz von Gewalt vorzugehen". Die dagegen sofort erstattete Anzeige wurde von der Polizei erst gar nicht entgegengenommen. Begründung gegenüber dem Unterzeichner: "Alle Ihre Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen werden sowieso entweder zurückgelegt oder erst gar nicht bearbeitet. Sie haben im Computer einen entsprechenden Vermerk".

Es geht darum, daß das Bundesministerium für Justiz Sorge trägt für die Beendigung eindeutig HEILsrassistischer Tendenzen an der Universität Wien (der alte und der neue Euthanazismus) sowie für die Abwehr eines kalten Putsches in Österreich.

Tathergang:
Am Freitag, den 25.10.2002 betrat ich gegen etwa 14:30 Uhr das Hauptgebäude der Universität Wien. Wie auch schon zuvor, bot ich den Vorübergehenden die Zeitschrift PATIENTENSTIMME Nr. 6 zum Verkauf an und stand darüber hinaus für Fragen zur Verfügung.

Um ca. 15:10 Uhr beschloß ich zu gehen, da immer mehr Ärzte aufgetaucht waren - offensichtlich Teilnehmer eines in diesem Universitätsgebäude abgehaltenen Kongresses der WFMH ("Second World Congress on Men's Health") - und ich diesem Personenkreis aufgrund seiner bis in die ärztlichen Versuchskliniken von Hartheim, Sobibor und Auschwitz zurückreichenden Kontinuität des Patientenmordens (s.u.) die PATIENTENSTIMME nicht zum Verkauf anbieten wollte.

Zudem mußte ich dringend ein WC aufsuchen. Das nächstgelegene WC neben der Mensa war derart verschmutzt, daß es nicht benutzbar war und ich sah mich deshalb veranlaßt, das dem Festsaal gegenüberliegende WC aufzusuchen. Dort wurde ich plötzlich von einer Person, die zum Sicherheitsdienst bzw. zu den WFMH-Organisatoren gehörte, gefragt, wer mich geschickt habe. Ich antwortete, daß es sich wohl um ein Mißverständnis handele, denn ich müsse nur ganz dringend auf das WC und gehöre nicht zum Kongreß. Die Person ignorierte meine Antwort und stellte weiterhin Vermutungen an. Sie sagte: "Sie hat sicher die SPÖ geschickt" und, als ich nochmal darauf verwies, daß ich nur auf das WC wolle: "Dann sind Sie halt von den Grünen geschickt". Weiterhin sagte er ohne Anlaß, geschweige denn Grund, daß es mir noch leid tun werde, wenn ich die WFMH bei ihrer Tagung störe und er beleidigte mich als "linkes Schwein". Ich ließ ihn stehen und betrat nun endlich das WC. Als ich wieder aus dem WC kam, standen vor der Tür der Portier sowie zwei Frauen vom Rektoratsbüro. Sie forderten mich auf, die Universität zu verlassen, denn diese sei nur für Studierende zugänglich und nicht für Leute wie mich, welche die Studenten "allein schon durch ihre mißgebildete Körperlichkeit belästigen" würden (sic!). Einer von der anwesenden Sicherheitsfirma versetzte mir gezielt und mit voller Wucht einen Fußtritt gegen meinen pfuschoperierten, meist schmerzlahmen Fuß. Sein Kommentar zu dieser vorsätzlichen schweren Körperverletzung: sein Vorgesetzter habe ihm und seinen Kollegen gesagt, daß sie vom Veranstalter angewiesen worden seien, "mit äußerster Härte und unter Einsatz von Gewalt gegen Gegner der eugenischen Bewegung vorzugehen".

Es ging bei dem körperlichen Angriff auf meine Person also um die Durchsetzung HEILspolitischer Interessen mittels Faustrecht. Die Universität unter dem Kommando der WFMH also längst schon kein Ort mehr der freien Meinungsbildung, der Argumentation und der kontroversen Diskussion, sondern Schlag- und Schlachtfeld gegen jedwede Gegnerschaft gegen das HEIL, und sei es gegen einen Einzelnen mit gerade mal ein paar Broschüren, aber mit Krankheit-Waffe, dies allerdings, und somit keineswegs wehrlos.

So gut es mit meinem verletzten Fuß ging, humpelte ich die Treppe hinunter. Unten angekommen, hielten mich zwei Uniformierte an, um mich zu kontrollieren. Ein Student der Rechtswissenschaft, der die Sache zufällig mitbekommen hatte, war so empört darüber, daß jemand allein deshalb von der Polizei behelligt wird, weil er gegen Eugenik und Patiententötung eintritt, daß er sie aufforderte, ihm ihre Dienstnummern zu nennen. Er bekam sie genannt. Mir gegenüber wurde die Angabe der Dienstnummern zunächst trotz Aufforderung verweigert! Erst später habe ich diese Dienstnummern doch noch erhalten.

Beim Verlassen der Universität wurde ich noch einmal von der Polizei belästigt. Dabei waren zwei Frauen vom Rektoratsbüro anwesend, die strafbare Falschbehauptungen verbreiteten mit der Absicht, die Polizei gegen mich aufzuhetzen. Sie behaupteten, wir seien eine "terroristische Vereinigung" und daß es dem Rektor auch bekannt sei, daß ich eine Schußwaffe hätte. Die Leiterin der Veranstaltung der WFMH meinte noch, daß sie vom WFMH-Chef vor Ort erfahren habe, daß die Mitglieder im SPK/PF(Ö), Sozialistisches Patientenkollektiv / Patientenfront (Österreich), zu 90% Kranke und Patienten seien. Offensichtlich stark beeindruckt von dem, was die Damen von sich gelassen hatten, nahm der eine Polizist (Dienstnummer 5250) daraufhin eine körperliche Durchsuchung bei mir vor. Er war sehr verwundert, daß ich keine Waffe bei mir hatte. Als ich zu ihm sagte, daß ich schließlich beim SPK/PF(Ö) bin und nicht Mitglied in einem Schützenverein, sagte er, er könne nur wiedergeben, was ihm die Frauen vom Büro des Rektors gesagt hatten. Eine Rechtsgrundlage für die Durchsuchung konnte er mir trotz Aufforderung allerdings nicht nennen. Nach den beiden Damen vom Rektorat, nahm nun der Portier der Universität die Sache in die Hand. Er behauptete gegenüber den Polizisten, ich hätte "Verbindung zu der Organisation Al Qaeda". Offensichtlich suchte dieser Portier selbst die "Verbindung zu Al Qaeda", hatte er mich doch am Tag zuvor selbst angesprochen. In einem fast einstündigen Gespräch hatte er mich dringend um Auskunft gebeten, was er denn tun könne gegen Ärzte, die ihn beleidigt hatten, als er in der Klinik war. Und er hatte eine PATIENTENSTIMME Nr. 6 gekauft, für die er aber nicht den vollen Preis bezahlen könne, wie er sagte, denn er habe nicht genug Geld dabei. Wie immer bei solchen Gelegenheiten, gab der Unterzeichner auch diesem Mann die begehrte PATIENTENSTIMME für die ein oder zwei Euro, die er im Geldbeutel hatte, ohne auf dem vollen Preis zu bestehen.

Anstatt über die blühende Phantasie des Portiers zu lachen oder ihn zumindest zu fragen, ob er etwa zu tief ins Glas geschaut habe, reagierten die beiden Polizisten wie dressierte Zirkustiere auf Kommando: sie legten mir Handschellen an. Von mir erneut auf die Rechtsgrundlage ihrer Handlung angesprochen, konnten sie auch diesmal keine nennen. Statt dessen sagten sie nur, ich könne mir "nach der Entlassung aus dem Gefängnis das entsprechende Gesetz kaufen".

Während dessen machte einer der beiden Täter (Dienstnummer 4471) eine Personenanfrage über sein Diensthandy. Er wurde von der Funkstelle zurückgerufen und sagte darauf zu seinem Kollegen: "Nimm ihm die Handschellen ab." Daraufhin erging er sich in schwersten persönlichen Beleidigungen gegen den Unterzeichner, dem seit Jahrzehnten zu 80% Körperbehinderung bescheinigt sind: "Wir müssen dieses fette Schwein laufen lassen. Die blade Sau ist so fett, daß sie in meine Uniformhose nicht reinpassen würde, selbst wenn die Hose 10 Nummern größer wäre. Die Zeitungen bleiben hier, die sind im Auftrag der Abteilung 1 beschlagnahmt." Der Täter mit der Dienstnummer 4471 meinte noch: "Einen schönen Gruß vom Polizeichefarzt: er empfiehlt Ihnen eine psychiatrische Therapie, denn es gab nie und gibt auch jetzt keine Euthanasie bzw. Patiententötung. Außerdem lässt er Ihnen noch ausrichten: wenn Sie statt der PATIENTENSTIMME den Augustin (eine Obdachlosenzeitung) verkaufen, dann sind Sie alle Probleme auf einen Schlag los".

Die Beschlagnahme der PATIENTENSTIMME erfolgte ohne Rechtsgrundlage. Zudem verweigerten die Täter dem Unterzeichner trotz Aufforderung einen Beschlagnahmebeschluß. Als ich protestierte, erklärten die Täter, die beschlagnahmten Zeitschriften würden wieder zurückgegeben. Zu diesem Zweck müsse sich der KRRIM - Verlag für Krankheit mit ihnen in Verbindung setzen. Das ist falsch (siehe unten). Überdies hatte ich die Täter bereits während der Beschlagnahme darauf hingewiesen, was sie jedoch ignorierten.

Als ich am Tattag, dem 25.10.2002, in dieser Sache beim Permanenzoffizier anrief, bestätigte dieser, daß die Zeitschriften bei der Polizei seien. Er sagte zu dem Unterzeichnenden: Die Polizei gibt die Zeitschriften nur heraus, wenn ein offizieller Herausgabeantrag gestellt wird.

Es ist der Unterzeichner, an den die beschlagnahmten Zeitschriften herauszugeben sind. Dies geht hervor aus dem Impressum, das auf S. 17 der PATIENTENSTIMME Nr. 6 abgedruckt ist. Dort heißt es:

Impressum gemäß § 25 Mediengesetz
Patientenstimme - Organ des pathopraktischen Patientenwiderstands; Nr. 6
offizielle deutschsprachige Veröffentlichung des Sozialistischen Patientenkollektiv/Patientenfront (Österreich), SPK/PF(Ö), Stiftgasse 8, 1070 Wien Chefredakteur: Frontpatient Karl Schranz.
Das heißt: es gab und gibt keine juristische, keine strafrechtliche und keine ordnungspolizeiliche Handhabe gegen die Inhalte der PATIENTENSTIMME. Denn wenn dem so wäre, so dürfte die Polizei die Zeitschriften auch auf Antrag nicht herausgeben, denn damit würde ja die Verbreitung der (unterstellten) strafbaren Inhalte fortgesetzt. Es ging also einzig und allein darum, während der Tagung des alten und neuen Euthanazismus (WFMH) die PATIENTENSTIMME aus dem Verkehr zu ziehen, egal wie fadenscheinig der Vorwand, egal wie dümmlich die Beschuldigungen.

Die Polizisten waren also voll geständig, daß es sich bei ihren Angriffen gegen mich ausschließlich darum handelte, die in der PATIENTENSTIMME enthaltenen politischen Inhalte zu unterdrücken. Meine Protestkundgebung vor Ort nach erfolgter rechtswidriger Beschlagnahmung und vorübergehender Festnahme:

VERARZTEND KAM DER NAZISCHRECK
DIE WELT VERFAULT IM ÄRZTEDRECK
und:
DIE ÄRZTE MÜSSEN GANZ VERSCHWINDEN
DAS KAPITAL WIRD’S NICHT VERWINDEN
DANN WIRD SICH ALLES WEITERE FINDEN
sowie:
DER WEG AUS DER FOLTER
IST MIT ZERBROCHENEN ÄRZTEN GEPFLASTERT
(alle Zitate aus der Schrift: Iatrokratie im Weltmaßstab,
in SPK Dokumentation IV, KRRIM - Verlag für Krankheit).
Als Reaktion auf diese konstitutionell garantierte, übrigens in Österreich höchstregierungsamtlich bei anderer Gelegenheit mir bestätigte freie Meinungsäußerung, drohten mir die Polizisten nochmals mit Festnahme. Ich sagte, wenn es eine Rechtsgrundlage dafür gibt , werde ich mich nicht körperlich widersetzen. Da es aber keine Rechtsgrundlage gibt, wird es auf jeden Fall eine Dienstaufsichtsbeschwerde und eine Strafanzeige geben. Die Reaktion der beiden war so höhnisch wie unisono im Chor: "Sie haben hoffentlich schon gemerkt, daß jede - und wir betonen nochmals: jede Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen entweder zurückgelegt oder erst gar nicht bearbeitet wird. Wir haben im Computer eine entsprechende Dienstanweisung. Und außerdem sollten Sie aufhören, unschuldige Ärzte zu verfolgen". Meine Entgegnung: ich kenne keine unschuldigen Ärzte, egal ob sie Mengele oder sonst wie heißen.

Ich wollte von den beiden Polizisten noch eine Anzeige wegen Körperverletzung gegen den Schläger vom WFMH-Sicherheitsdienst aufnehmen lassen, der mir mit voller Wucht gegen meinen pfuschoperierten, meist schmerzlahmen Fuß getreten hatte. Da sagte der Portier zur Polizei: "Hier auf dem Kongreß sind alles hochrangige Ärzte. Die wollen nicht, daß Anzeige gegen ihre Veranstaltung erstattet wird. Die wollen keinen Skandal". Meine Anzeige wurde von der Polizei erst gar nicht notiert.

Soweit der Tathergang.
 

Es ist eindeutig, daß die Übergriffe und Gewaltmaßnahmen gegen mich einzig und allein den Zweck hatten, mich während der WFMH-Veranstaltung vom Universitätsgelände zu prügeln, ungeachtet auch des altehrwürdigen Menschenrechts auf Verrichtung sogar der körperlichen Notdurft auf dem nächstbesten Klo (vgl. Kritik des Gothaer Programms 1875).

Polizei, Portier und Rektorat der Universität waren die Ausführungsorgane der WFMH-Veranstalter bei deren Eliminierungsversuch gegen den Unterzeichner, weil er eine Zeitschrift verbreitet, deren Inhalte gegen Euthanazi und Patiententötung gerichtet sind. Das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung ist hiermit außer Kraft gesetzt. Desgleichen ist das Legalitätsprinzip außer Kraft gesetzt, wenn Strafanzeigen trotz vorliegender Straftaten nicht bearbeitet werden, und zwar einzig aus dem Grund, weil die Strafanzeigen von mir erstattet werden.

Die WFMH-Veranstalter haben allerdings allen Grund, die Verbreitung der Inhalte der PATIENTENSTIMME zu fürchten. Ist doch die WFMH in erster Linie auf Geheimhaltung angewiesen, um ihre Ziele durchsetzen zu können.

Wer oder was ist die WFMH?

WFMH, "World Federation for Mental Health", auf deutsch: "Weltverband für Seelische Gesundheit" – das klingt harmlos und der Gasgeruch der ärztlichen Vernichtungskliniken ist dabei nur für sehr geschärfte Nasen ohne Weiteres wahrnehmbar. Aber die Blutspur der WFMH läßt sich bis in die Todesexperimentierkliniken und Vivisezierlabors der ärztlichen Mord- und Gesundheitsaktion T 4 (1939 ff) verfolgen. ("Aktion T4", "Aktion 14f13", 275000 ermordete Patienten).

Es ist eine geschichtliche Tatsache, erstmals vom Sozialistischen Patientenkollektiv (SPK) schon 1970/71 öffentlich gemacht und inzwischen Bestandteil des Allgemeinwissens, daß der Massenmord an Patienten während des sog. Dritten Reichs – mindestens 275 000 Ermordete – von Ärzten im Namen der "Gesundheit" betrieben wurde. Der Massenmord an Patienten war nicht Sache der Nazis, sondern vielmehr Sache der Ärzte, die in Nazideutschland die geeigneten Verhältnisse vorfanden, die seit Jahrzehnten geplante und ideologisch vorbereitete Patientenvernichtung in die Tat umzusetzen, und zwar im Namen der "Gesundheit". Mit dem Propaganda- und Kampfbegriff "Gesundheit" wurde der Boden bereitet für die geplante Ausrottung von Patienten. Auch die Juden wurden als Patienten bekämpft und getötet, als beispielsweise "Krebsgeschwür am Volkskörper". Hitler war nur der Vollstrecker und oberster Henkersknecht dieser Ideologie, die als therapeutische in ihrem Wüten gegen alles "lebensunwerte Leben" der Welt und nicht nur den Deutschen längst vor der Naziära geläufig war.

Die meisten Ärzte, die von den Nürnberger Ärzteprozessen weitgehend verschont, bzw. zu minimalen Haftstrafen verurteilt wurden, sammelten sich nach dem Krieg in der WFMH, die als Dachorganisation der nationalen Eugenikbewegungen gegründet worden war. Nach dem offenen Auftreten während der Nazi-Zeit, sollte nach deren Beendigung der Patientenmord mit anderen, raffinierteren Methoden weitergeführt werden. Die Ziele waren unverändert die gleichen geblieben, nur sollte diesmal alles im Geheimen, also getarnt und verdeckt geschehen. Die Nachfolgeorganisation zur Fortführung der Patiententötung firmiert seit dem Zweiten Weltkrieg unter der Bezeichnung WFMH, World Federation for Mental Health. Vom Präsidenten der WFMH, J. Rees, wurde bereits 1940 eine solche Propagandatätigkeit im Geheimen, eine 5. Kolonne propagiert:

"Wenn wir die beruflichen und sozialen Aktivitäten anderer Leute infiltrieren wollen, müssen wir die Totalitären nachahmen und so etwas wie eine ‚5.-Kolonne-Aktivität‘ organisieren"
(WFMH-Präsident J. Rees, 1940).
Dies wurde in die Tat umgesetzt durch entsprechende Indoktrinierung und finanzielle Förderung von Gewerkschaftern, Lehrern, Priestern, Journalisten etc. (sog. Multiplikatoren) im Sinne der ärztlichen Zielsetzung (s. hierzu u.a.: Iatrokratie im Weltmaßstab in: SPK-Dokumentation IV, KRRIM - Verlag für Krankheit).

Lediglich das Vokabular ist heute anders als zu den Zeiten, als es "Erbgesundheit" und "lebensunwertes Leben" hieß. Die Zielsetzung aber ist dieselbe geblieben, die Methodik noch gewaltsamer und terroristischer, weil besser getarnt. Und die Parallelen zu heutzutage sind nicht zu übersehen, genauer gesagt: die Blutspur führt bis in die Gegenwart. Auch heutzutage wird von Seiten der Ärzte eine äußerst aggressive HEILspolitische Dauerpropaganda betrieben. Wieder werden Berechnungen lanciert, in denen Patienten vor allem als "Kostenfaktor" vorkommen, der "reduziert" werden müsse, weil sonst die Volkswirtschaft unter den Kosten der Krankheit zusammenbreche. Durch Kosten-Nutzen-Rechnungen wird das Leben der Einzelnen statistisch erfaßt, bilanziert, bewertet und entwertet. Aus Zahlen werden Überzählige: "lebensunwertes Leben", heute wie damals. Bei Krankheit Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit in den Vordergrund stellen, heißt letztlich: Zwangseuthanasie (Euthanazi). Heute trifft es den einen, morgen den andern. So fällt es nicht auf. Damit die Kasse stimmt, wird entschieden, wer leben darf und wer sterben muß. Wer dabei aber den Arzt übersieht, hat die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Es ist der Arzt, der entscheidet, der selektiert, als Herr über Leben und Tod, in Auschwitz an der Rampe und überall dort, wo es um gesunde Zahlen und kranke Überzählige geht.

Wer das 60. Lebensjahr vollendet hat, zu dem kommt der Hausarzt zu Besuch und schlägt ihm vor, demnächst zu sterben. Der Patient sei immerhin schon 60 Jahre alt, auch nicht gesund, habe diese oder jene Beschwerden und belaste deshalb die Sozialgemeinschaft mit Kosten, die vermeidbar wären, wenn er demnächst stürbe. Dies gilt nicht nur für Holland, worauf sich das Vorstehende bezieht, und wo inzwischen auf Betreiben der Ärzte im Parlament entschieden wurde, daß auch Minderjährige ohne Zustimmung ihrer Eltern in die ärztlich vorgeschlagene Euthanasie rechtswirksam einwilligen können. Ja nochmals, Sie haben richtig gelesen: Minderjährige können gegenüber dem Arzt einwilligen, daß sie "einverstanden sind", daß der Arzt sie tötet. In Belgien haben die Ärzte inzwischen erreicht, daß ein Gesetz verabschiedet wurde, das in Sachen Patiententötung noch weiter geht als das holländische Gesetz. Dort können auch Patienten, denen man ansonsten Geschäftsfähigkeit und Kritik und Urteilskraft abspricht, rechtswirksam "in ihre Tötung einwilligen", ein Freibrief für kaltblütigen Mord durch Ärzte! Und: lebt jemand in einem Heim, gleichgültig ob in Holland, in Belgien oder sonstwo, so ist die Sache für die Ärzte noch einfacher. Durch Giftbeigabe ins tägliche Essen kommen die Ärzte schnell an ihr Tötungsziel. Auf Grund dieses systematisierten Tötens könne die Lebenserwartung für Ältere in Pflegeheimen inzwischen nur noch "in Stunden gemessen werden" (Medical Economics, 7.3.1988, Richard Fenigsen, MD PhD). Vom "Todesengel von Wien" war vor Jahren die Rede, als öffentlich wurde, daß Patienten in Altersheimen gezielt getötet wurden. Ganz vereinzelt wurden auch "Todesengel" in anderen Ländern vor Gericht gestellt. Dies zur Tarnung, denn die Öffentlichkeit soll glauben gemacht werden, es handele sich um Einzelfälle und diese würden verurteilt. Die sehr vereinzelten Verurteilungen verschleiern aber, daß in den allermeisten Fällen von gerichtlicher oder justizieller Seite nicht eingeschritten wird.

Auch gegen diese Euthanasie, treffender: Euthanazi richtet sich die Tätigkeit von SPK/PF(Ö). Auch dagegen wird vom Unterzeichner unter anderem auch an der Wiener Universität die PATIENTENSTIMME Interessierten zugänglich gemacht. WFMH und PATIENTENSTIMME sind unvereinbar, allerdings. Aber warum läßt sich ein Universitätsrektor zum Handlanger von Patiententötungsinteressen machen und holt die Polizei, um Patientenmördervereinigungen zu schützen? Sowohl die Frauen vom Rektorat als auch der Portier beriefen sich auf den Rektor der Universtität. Freie Meinungsbildung, rationale Argumentation und kontroverse Diskussion vorausgesetzt, kann keine Universität etwas einwenden gegen die Inhalte, die mit der PATIENTENSTIMME verbreitet werden.
 

Inhaltlich geht es in der PATIENTENSTIMME Nr. 6 unter anderem

Aber auch ganz speziell Österreich betreffende Themen finden sich in der PATIENTENSTIMME: In der PATIENTENSTIMME sind also Themen angesprochen, die alle angehen. Es geht um Sachverhalte, von denen alle betroffen sind. Und all das gehört auch in eine Universität, wenn sie ihrem Begriff entspricht, denn nach ihrem Selbstverständnis muß eine Universität offen sein für alles, oder sie ist keine (universitas, auf deutsch: Gesamtheit, alles umfassend). Es kommt hinzu, daß die Universität von den Steuern aller finanziert wird. Alle sind krank und alle bezahlen Krankenkassenbeiträge. Die Wiener Universität setzt diese von allen bezahlten Gelder und Mittel gegen diejenigen ein, von denen sie, die Universität lebt. Das kann die Universität, genauer gesagt: der Rektor aber nur, solange die steuerzahlende, kranke Bevölkerung dies duldet und mit sich machen läßt. Wie lange noch?

Wie der Vorfall am 25.10.2002 gezeigt hat, ist an der Wiener Universität der Universalismus offensichtlich ersetzt durch die HEILspolitisch einseitige Parteinahme für Patiententötung und Euthanazismus, ausgeübt durch illegales Faustrecht im Auftrag der WFMH.

Die WFMH als Vereinigung alter Nazi-Ärzte abzutun, läge neben der Sache, zumal diese bis auf wenige Ausnahmen inzwischen so ziemlich alle durch Zeitablauf ausgestorben sein dürften. Denn erstens war und ist, wie oben ausgeführt, die Patiententötung in erster Linie nicht Nazi-Sache, sondern war und ist genuin ärztliches Mordhandwerk und gewiß nicht auf mickrige gerade mal 12 Jahre NS-Diktatur beschränkt.

Und zweitens gab es auch schon Zusammentreffen des Unterzeichners mit notorischen Nazi-Ärzten an der Universität Wien, was aber keine vergleichbare gezielte Gewaltanwendung gegen den Unterzeichner zur Folge hatte. Anläßlich einer Sponsionsfeier an der Wiener Universität mußte der Unterzeichner zu seiner Überraschung feststellen, daß auch der deutsche Arzt Dr. Münch dabei war. Dieser Dr. Münch, erwiesenermaßen und sogar laut eigenem stolzem Selbstbekunden in Auschwitz tatbeteiligter Assistent von Dr. Mengele (Spiegel-Interview, Nr. 40/1998, schauerliche Einzelheiten), erwartete ein Strafverfahren wegen Mordes an Patienten. Das Verfahren wurde eingestellt wegen des Alters und der fehlenden Prozeßfähigkeit dieses Dr. Münch. Das hinderte Dr. Münch aber nicht daran, zeitgleich mit seiner Prozeßunfähigkeitserklärung munter Presseinterviews zu geben. Dr. Münch war auch weder zu alt noch zu krank, um bei der Zusammenkunft in der Wiener Universität munter mitzufeiern. Selbst die Anreise aus Deutschland war ersichtlich für ihn keine zu große Strapaze gewesen. Keine Polizei, so Dr. Münch ausdrücklich, wolle er gegen den Unterzeichner holen, denn dies gäbe nur Aufsehen und womöglich nachfolgende Presseberichte. Auch die Universität sah sich zu nichts veranlaßt.

Anders beim Kongreß der WMFH, Nachfolgeorganisation in Sachen Patiententötung von damals und Dachorganisation des gleichen Mordprogramms heute, das die Patientenmorde in den KZ-Kliniken an Umfang, Heimtücke und weltweiter Verbreitung längst weit hinter sich gelassen hat.

Die Tatsache, daß die Universität bzw. ihre Verwaltung von sich aus nichts gegen den Unterzeichner und die Verbreitung der PATIENTENSTIMME einzuwenden hatte, solange keine WFMH dazukam, geht nicht zuletzt auch daraus hervor, daß der Unterzeichner schon seit geraumer Zeit immer wieder mal auch in den Universitätsgebäuden unterwegs ist und es dabei zu keinen vergleichbaren Vorkommnissen seitens der Universität kam, Vorkommnissen, wie sie vom Universitätspersonal am 25.10.2002 im Auftrag der WFMH gegen den Unterzeichner exekutiert wurden. So hatte sich der Unterzeichner noch am Tag zuvor, am 24.10.2002, im selben Universitätsgebäude aufgehalten. Zu dieser Zeit fand an der Universität eine akademische Feier unter Beteiligung von hochrangigen Militärangehörigen statt. Auch dort hatte der Unterzeichner die PATIENTENSTIMME angeboten. Dabei wurde dem Unterzeichner zu seiner nicht geringen Überraschung mitgeteilt, daß speziell der Kommandeur der Landstreitkräfte die PATIENTENSTIMME immer wieder lobend erwähnt und deren Lektüre auch den Mannschaftsgraden wärmsten empfiehlt, ein Lob, das zwei Tage später bei Gelegenheit einer ebenfalls militärischen Feierzusammenkunft Dritten gegenüber fast wörtlich wiederholt wurde, wie dem Unterzeichner berichtet wurde. Der ranghöchste Militär kaufte selbst gleich 10 Exemplare der PATIENTENSTIMME zur Weitergabe an Kameraden und Untergebene (Anleitung zur Auskundschaftung der Bevölkerung). Auch Teilnehmer von Sponsionsfeiern sind immer wieder sehr interessiert an der PATIENTENSTIMME und suchen das Gespräch mit dem Unterzeichner. So auch erst kürzlich der Dekan der Juristischen Fakultät, der sich auf die deutsche Rechtsanwältin Frau Ingeborg Muhler bezog, die auch in der PATIENTENSTIMME veröffentlicht, und deren Eingabe bzw. Klage bei der Europäischen Kommission gegen das Land Österreich Gegenstand von Lehrveranstaltungen an der Juristischen Fakultät sei. Es kam auch schon die Rede auf das "Gefängnis" der Frau Dr. Birnbaum (Rechtsanwaltskammer Wien, Strafanzeige gegen diese in PATIENTENSTIMME Nr. 6).

Das heißt: Der Unterzeichner kann an der Universität Wien seit Jahren die PATIENTENSTIMME anderen zugänglich machen. Universität und Inhalte der PATIENTENSTIMME schließen sich also nicht aus. Aber, wie sich gezeigt hat, sind PATIENTENSTIMME und Patientenmordorganisation WFMH unvereinbar. Zu welcher Seite gehört die Universität? Schließen sich Universität und Patiententötung aus? Oder wird eher ein Frontpatient ausgeschlossen, der all dies angreift? Eine Frage an den Wissenschaftsminister. Wie steht der Wissenschaftsminister, wie steht die Universität zu der antifaschistischen Gedenktafel, die an der Wiener Universität angebracht wurde? Feigenblätter dienen andernorts anderen Zwecken.

Die Frage an den Justizminister kann hier gleich angeschlossen werden: Wie ist mit einem Rechtsstaat und mit rechtsstaatlichen Grundsätzen die Tatsache zu vereinbaren, daß sämtliche Anzeigen und Aufsichtsbeschwerden des Unterzeichners generell und von vornherein erst gar nicht bearbeitet oder ohne weiteres zurückgelegt werden. Dies ungeachtet des Inhalts und allein wegen des Absenders, da es einen speziellen Ukas gibt, der dies anordnet. Wie ist dies damit vereinbar, daß Österreich beansprucht, ein Rechtsstaat zu sein? Vor dem Gesetz sind alle gleich zu behandeln und Eingaben bei Staatsanwaltschaften und Gerichten sind zu behandeln "ohne Ansehen der Person". "Die Strafanzeigen werden nicht bearbeitet oder zurückgelegt, weil sie von Ihnen kommen", sagten die polizeilichen Täter.

Durch den genannten Ukas wird das Legalitätsprinzip außer Kraft gesetzt.

Gab es so etwas nicht schon einmal?
Hierzu folgender Zeitungsartikel, verfaßt von einem Richter an einem deutschen Oberlandesgericht:

Überschrift:
Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte als Gehilfen der NS-Euthanasie; Selbstentlastung der Justiz für die Teilnahme am Anstaltsmord.

Es geht um Ereignisse, die inzwischen sechs Jahrzehnte zurückliegen:

Zahlreiche Mitbetroffene und Angehörige von Patienten hatten Strafanzeigen erstattet und Beschwerden eingereicht bei Staatsanwaltschaften und Gerichten und Aufklärung über die plötzlichen und zahlreichen Todesfälle in den psychiatrischen Anstalten gefordert.

Angesichts der Proteste seitens der Kirche und seitens der zutiefst beunruhigten und empörten Bevölkerung gegen die ärztlich-psychiatrische Massenmordaktion - 275 000 Patienten meuchlings ermordet durch Gas, Hunger, Benzininjektionen - beriefen die Organisatoren der Massenmordaktion am 23./24. April 1941 eine Konferenz ein, bei der ca. 100 oberste Justizbeamte aus dem ganzen Reich anwesend waren.

Der Chef und organisatorische Leiter der ärztlich-psychiatrischen Massenmordaktion - Tarnname T 4 - Prof.Dr.med. Heyde, forderte die obersten Justizbeamten nachdrücklich und ultimativ auf, die Aktion T 4 vor jedweder Störung durch Staatsanwälte und Richter der Unterinstanzen abzuhüten. Insbesondere wurden die Oberlandesgerichtspräsidenten und Oberstaatsanwälte darauf festgelegt zu veranlassen, daß alle Eingaben und Strafanzeigen bezüglich der Tötungen von Patienten durch Ärzte unbearbeitet bleiben und statt dessen dem Reichsministerium vorgelegt werden. Zu diesem Zweck wurde eine Rundverfügung an alle Staatsanwaltschaften und Gerichte versandt: "Sachen, die die Frage der Vernichtung lebensunwerten Lebens zum Gegenstand haben, bitte ich in Ihrem Bezirk in jedem Einzelfall zur Vortragssache bei Ihnen zu erklären" - das heißt: sie abseits von juristischer Überprüfung dem Reichsministerium zwecks Bestätigung und Würdigung vorzulegen.

Keiner der anwesenden Justizbeamten hatte auch nur die geringsten Bedenken gegen die ärztliche Anstiftung der Justiz zur Beihilfe zum Massenmord gegen Patienten.

Die Justiz hätte den ärztlich-psychiatrischen Homicid gegen wehrlose und gefangene Patienten verhindern können, hätte sie die Strafanzeigen bearbeitet und die Ärzte wegen vollendeten Mordes verurteilt. So aber hat sie sich mitschuldig gemacht an dem Meuchelmord an 275 000 Patienten.

Dies in Zusammenfassung die Ereignisse, auf die sich der Zeitungsbericht von Dr. Helmut Kramer, Richter am Oberlandesgericht Braunschweig bezieht (Frankfurter Rundschau vom 26.4.1984).

An die Stelle geänderter Zeiten sind in der Auswirkung unvergleichlich schlimmere Methoden getreten, und das ideologische Fratzengesicht kann den Mordinstinkt und die Zuschlagbereitschaft derer im Gefolge der WFMH nur noch zur weltweit überbordenden Leistungsreife demaskieren (vgl. auch Erika Feyerabend, freie Pressemitarbeiterin).

Die österreichischen Justizangehörigen sind auf Grund ihres Lebensalters persönlich nicht mehr mit den oben geschilderten Vorgängen in Verbindung zu bringen. Es liegen zwischen der erwähnten Reichskonferenz von 1941 und dem Erlaß gegen den Unterzeichner gut 60 Jahre und ein Weltkrieg mit 60 Millionen Toten. Die Konferenz von 1941 fand auf höchster Justizebene statt, während von dem Ukas gegen den Unterzeichner nicht bekannt ist, von wem er ausgeht. Dies die Unterschiede.

Die Gemeinsamkeiten sind jedoch ebenfalls nicht zu übersehen. Beiden Vorgängen ist gemeinsam, daß
a) jeweils eine Übereinkunft dahingehend erzielt wurde, daß nichts ermittelt und kein Ermittlungsverfahren durchgeführt werden solle, das heißt: die Außerkraftsetzung des Legalitätsprinzips war und ist beschlossene Sache,
b) es sich um Patienten bzw. um deren Angehörige handelte, die Anzeige erstattet hatten,
c) die Anzeigen sich gegen Ärzte richteten.

Offiziell durfte es so etwas nicht einmal in Nazideutschland geben. Deshalb wurde die Absprache der Nazijustiz geheimgehalten.

Ob es so etwas heute geben darf - eine Frage an den Justiz-Minister. Denn die Sache ist ein iatro-kriminelles Justitium (deutsch: Stillstand der Rechtspflege): Der Ukas ist faktisch ein "kalter Putsch", mit dem geltendes Recht, unbemerkt von der Öffentlichkeit, außer Kraft gesetzt wird. Ein "kalter Putsch", weil es des Einsatzes von Militär nicht bedarf, denn dies würde der Öffentlichkeit und vor allem auch dem Ausland nicht verborgen bleiben.

Die Außerkraftsetzung des Legalitätsprinzips durch eben diejenige Behörde und diejenigen Beamten, die von Gesetzes wegen gerade für die Beachtung dieses Rechtsstaatsgebots zu sorgen hätten, - dieser Vorgang fällt in die Zuständigkeit und den Verantwortungsbereich des Justizministers. Sollte dieser jedoch nicht für Abhilfe sorgen können, wäre dies allerdings ein Fall für die zuständigen europäischen Instanzen.

Zugleich ist der oben geschilderte Vorgang aber auch Sache des Wissenschaftsministeriums. Denn es geht um die behauptete "Freiheit der Meinungsäußerung" ebenso wie um die behauptete "Freiheit der Wissenschaft", die von den Ärzten der WFMH außer Kraft gesetzt werden.

Vom Rektor der Universität bis zum Portier, von den Polizeibeamten vor Ort bis zu den Polizeidienststellen und Staatsanwaltschaften, sie alle als Dienstboten und Befehlsempfänger der Ärzteschaft, dem gegenüber kann weder das Justizministerium noch das Innenministerium, noch das Wissenschaftsministerium untätig bleiben. Es sei denn, die österreichischen Behörden erklären ihre völlige Kapitulation vor der internationalen Ärzteschaft, der Iatrokratie!

Der Eingang vorliegender Eingabe ist per Adresse Stiftgasse schriftlich zu bestätigen. Dem Unterzeichner ist mitzuteilen, welche Maßnahmen getroffen werden. Als Frist hierzu habe ich mir den

29. November 2002

vorgemerkt.

Abschließend wird beantragt, schriftliche oder telefonische Vorladungen des Unterzeichners zur "Zeugenvernehmung" und dergleichen, zu unterlassen. Alles Erforderliche ist vorgetragen.

Karl Schranz
(Bundesvorsitzender)





post scriptum 29. Oktober 2002:
Der Unterzeichner hatte am 27. Oktober 2002 einen Antrag auf Herausgabe der unrechtmäßig beschlagnahmten Exemplare der PATIENTENSTIMME Nr 6 gestellt (Kopie in Anlage).

Heute verließ der Unterzeichner um die Mittagszeit seine Wohnung. Auf der Straße vor dem Haus kam ein Polizist in Uniform, der sich weder namentlich noch durch Dienstnummer auswies, auf den Unterzeichner zu und schlug ihm mit voller Wucht in den Bauch, so daß der Unterzeichner erbrechen mußte. Unter Bezugnahme auf den Antrag auf Herausgabe der beschlagnahmten Exemplare der Zeitschrift drohte er, "Laß' meine Kollegen in Ruhe!", und verschwand.

Dringendes und sofortiges Eingreifen von Seiten der Ministerien ist geboten!

Karl Schranz
(Bundesvorsitzender)

Anlage: 1
 

Allfällige Rechtsmittelbelehrung:

Die Ärzte sollen nicht die Polizei vorschicken und für die Dreckarbeit mißbrauchen, sondern selber kommen. Dann ist die Gleichung Therapismus = Terrorismus offengelegt. Die Polizei und sonstige Staatsbeamte haben sich daran zu erinnern und daran zu halten, daß sie Befehlsverweigerung zu leisten haben bei Euthanazi-Befehlen. Denn per Gesetz ist festgelegt, daß der Befehlsempfänger auch bei noch so randständiger Mitwirkung andernfalls individualstrafrechtlich in Haft zu nehmen ist. Davor schützt ihn zufolge der auch in Österreich gültigen Nachkriegsverfassung keine Berufung auf einen sogenannten Befehlsnotstand.


(Anlage)

Sozialistisches Patientenkollektiv/Patientenfront (Österreich)
Stiftgasse 8, A-1070 Wien
http://www.spkpfh.de

EINSCHREIBEN - RÜCKSCHEIN
An das
Bezirkspolizeikommissariat
Innere Stadt Wien
Deutschmeisterplatz 3

1010 Wien

Gegebenenfalls zur Weiterleitung an die Abteilung 1 ("Staatsschutz")

27.10.2002
Unter
Fristsetzung auf den 8. November 2002

sind Sie hiermit aufgefordert, die am 25.10.2002 beschlagnahmten 30 Exemplare der Zeitschrift des SPK/PF(Ö): PATIENTENSTIMME Nr.6 an den Unterzeichner

herauszugeben.

Sachverhalt:
Am 25.10.2002 nachmittags haben zwei Beamte Ihrer Dienststelle vor dem Hauptgebäude der Universität Wien (Dr. Karl Lueger-Ring 1) dem Unterzeichner 30 Exemplare der Zeitschrift PATIENTENSTIMME Nr. 6 abgenommen. Die Täter, die ihre Dienstnummern mit 4471 bzw. 5250 angaben, erklärten, die Beschlagnahme erfolge im Auftrag der Abteilung 1 bzw. durch sie als Polizisten der Abteilung 1.

Die Beschlagnahme erfolgte ohne Rechtsgrundlage. Zudem verweigerten die Täter dem Unterzeichner trotz Aufforderung einen Beschlagnahmebeschluß. Als ich protestierte, erklärten die Täter, die beschlagnahmten Zeitschriften würden wieder zurückgegeben. Zu diesem Zweck müsse sich der KRRIM - Verlag für Krankheit mit Ihnen in Verbindung setzen. Das ist falsch (siehe unten). Darauf hatte ich die Täter bereits während der Beschlagnahme hingewiesen, was sie jedoch ignorierten.

Als ich am Tattag, dem 25.10.2002, in dieser Sache beim Permanenzoffizier anrief, bestätigte dieser, daß die Zeitschriften bei der Polizei seien. Er sagte zu dem Unterzeichnenden: Die Polizei gibt die Zeitschriften nur heraus, wenn ein offizieller Herausgabeantrag gestellt wird.

Es ist der Unterzeichner, an den die beschlagnahmten Zeitschriften herauszugeben sind. Dies geht hervor aus dem Impressum, das auf S. 17 der PATIENTENSTIMME Nr. 6 abgedruckt ist. Dort heißt es:

Impressum gemäß § 25 Mediengesetz
Patientenstimme - Organ des pathopraktischen Patientenwiderstands; Nr. 6
offizielle deutschsprachige Veröffentlichung des Sozialistischen Patientenkollektiv/Patientenfront (Österreich), SPK/PF(Ö), Stiftgasse 8, 1070 Wien Chefredakteur: Frontpatient Karl Schranz.
Der Unterzeichner ist zudem Bundesvorsitzender des SPK/PF(Ö). Die Herausgabe der beschlagnahmten Zeitschriften hat also an ihn zu erfolgen bis spätestens zum 8. November, und zwar durch Übersendung der 30 Exemplare an die Adresse des SPK/PF(Ö): Stiftgasse 8, 1070 Wien.

Die zahlreichen, vorwiegend politisch-ideologischen, aber auch die sehr schwerwiegenden persönlichen Beleidigungen, durch die Täter vor Zeugen gegen mich gerichtet, habe ich mir notiert. Eine Wiedergabe erübrigt sich an dieser Stelle.

Karl Schranz
(Bundesvorsitzender)