Rechtsanwältin Ingeborg Muhler
Mannheim
 

- Per Gerichtsvollzieher! -
KLV Konkret Literatur Verlag GmbH
– z. Hd. der Geschäftsführerin
   Frau Dorothee Gremliza -
Hoheluftchaussee 74
20253 Hamburg

                                              Mannheim, 10.11.1999


Betr.: Ihr Druckerzeugnis:
         Margrit Schiller: „Es war ein harter Kampf um meine Erinnerung.
         Ein Lebensbericht aus der RAF.“ Herausgegeben von Jens Mecklenburg.
         c 1999 Konkret Literatur Verlag, Hamburg (vormals Röhlmeinhof-Postille).

Bezug: Sozialistisches Patientenkollektiv (SPK),
            S. 30ff, also an herausragender Stelle
 

Ihnen hiermit zur Kenntnis, daß die Unterzeichnende, selbst aktive Teilnehmerin am Sozialistischen Patientenkollektiv (SPK) von 1970 bis 1971, beauftragt ist, sämtliche rechtlichen Interessen des SPK [Sozialistisches Patientenkollektiv, SPK/PF(H)] allseitig wahrzunehmen. Sie ist durch Mandat, insbesondere durch den Gründer des SPK, Herrn Dr. Wolfgang Huber, Arzt und Psychiater, heute SPK/PF(H)-FP, gehalten, sämtlichen Falschberichten rechtlich entgegenzutreten.

Mit Billigung des verantwortlichen Herausgebers ist im oben bezeichneten Verlag ein Buch des Titels: „Es war ein harter Kampf um meine Erinnerung“ erschienen. Damit mag angedeutet sein, daß sowohl der Verlag als auch der verantwortliche Herausgeber kein Wort, kein Datum für glaubhaft hält, ist doch schon allein durch die vorstehende Titulierung auf die autobiographische, romaneske Note der Verfasserin abgehoben, die längst Familienmutter in einem amerikanischen Land sei. Aus Untätigkeit bzw. aus einem falschen Tun können weder bei einer Verfasserin, noch bei einem Hersteller von Druckerzeugnissen richtige Gedanken folgen; das Sozialistische Patientenkollektiv (SPK) ist als SPK/PF(H) bis heutigentags tagtäglich und runduhr tätig. Auch deshalb sind hier schutzwürdige Interessen vorrangig geltend zu machen. Teilthema des Elaborats ist nämlich das Sozialistische Patientenkollektiv (SPK). Es besteht ein besonderes rechtliches Interesse einer Vielzahl Beteiligter, Falschbehauptungen mit der gebotenen Schärfe entgegenzutreten.

Schon allein die Inkompetenz der Verfasserin sowohl in fachlicher, sachlicher als auch politischer Hinsicht ist über jeden Zweifel erhaben. Ihr Herausgeber, sollte ihm dergleichen, aus welchen Gründen auch immer, entgangen sein, kann aus der von ihm legitimierten Titulatur „Es war ein harter Kampf um meine Erinnerung“ keinerlei Rechtsanspruch ableiten, allerlei Narreteien und Kurzweil in Umlauf gesetzt zu haben und niemand, dem es um Krankheit in ihren körperlichen, gesellschaftlichen und begrifflichen Zusammenhängen ernsthaft zu tun ist, kann dergleichen unwidersprochen und unkorrigiert hinnehmen, soweit es Rechtsmittel gibt oder welche anderen Mittel auch sonst. Auch den Konkret-Verlag hatten wir zum Selbstkostenpreis von etlichen DM 100 schon vor Jahren und mehrfach in spezifischer Sache abgemahnt (so am 14.02.95, am 28.03.95, am 29.05.97 und am 22.06.97), längst bevor dieser Verlag durch das hier in Rede stehende Druckerzeugnis, ganz im Gegensatz zu anderen medien-öffentlichen Organen, uns neuerlichen Anlaß gibt, tätig zu werden, und zwar auf dem uns schon vor SPK-Zeiten immer so heiß ans Herz gelegten Rechtsweg.

Sie haben unter Beweis gestellt, daß Sie, trotz der publizistischen Sorgfaltspflicht zu recherchieren, an Tatsachen und Fakten uninteressiert sind. Andernfalls hätten Sie Gelegenheit genommen, sich bei KRANKHEIT IM RECHT, einzige Stelle für SPK-Information, der zudem Quellen und Archiv über das Sozialistische Patientenkollektiv zugänglich sind, über die Tatsachen zu informieren, worauf Sie schon vor Jahren fernmündlich (14.02.95) und schriftlich (28.03.95) hingewiesen worden waren.
Von einer Zivilklage haben wir zunächst nur deshalb abgesehen, weil es sich zum einen nur um einen mittelschwachen Kleinverlag handelt, zum anderen uns der Strafrahmen (6 Monate Ordnungshaft oder DM 500.000 Ordnungsgeld) angesichts der notorischen Dickfelligkeit besagter Druckerzeuger zu gering erscheint, Wiederholungen und Rückfälle zu verhindern.

Sie sind hiermit anwaltlich

aufgefordert,

1. einen Errata-Zettel (Anlage 1) in sämtliche Exemplare des oben bezeichneten Druckerzeugnisses einzulegen, die künftig  ausgeliefert werden, Errata-Zettel, auf welchen die in diesem Druckerzeugnis aufgestellten Falschbehauptungen betreffend das SPK (siehe unten, Seite 3ff) korrigiert werden;

2. die Druckvorlage für diesen Errata-Zettel rechtzeitig vor Drucklegung der Unterzeichnerin, Frau Rechtsanwältin Ingeborg Muhler, Adresse: U 5, 18; D-68161 Mannheim, zu übersenden;

3. das SPK betreffende entsprechende Errata-Zettel auch in sämtliche noch nicht ausgelieferte Exemplare von anderen Publikationen des KLV Konkret Literatur Verlags einzulegen, in welchen das SPK genannt ist;

4. in eventuellen Neuauflagen der bisher erschienenen Veröffentlichungen diese Falschbehauptungen vor dem Druck zu  korrigieren und die diesbezüglichen Neukommentierungen des Verlags bzw. Herausgebers (Fußnoten und dergl.) der Unterzeichnerin, Frau Rechtsanwältin Ingeborg Muhler, rechtzeitig vor der jeweiligen Drucklegung zu übersenden und ggf.  in künftigen neuen Veröffentlichungen des KLV Konkret Literatur Verlags das Sozialistische Patientenkollektiv betreffende  Falschbehauptungen zu unterlassen und nicht zu wiederholen;

5. eine Eidesstattliche Versicherung darüber abzugeben, daß Sie die unter 1. bis 4. bezeichneten Handlungen vornehmen (Anlage 2);

6. die Eidesstattliche Versicherung an die Unterzeichnerin zu übersenden, und zwar spätestens bis zum

30. November 1999.

Sollte nach Ablauf der gesetzten Frist die genannte Eidesstattliche Versicherung bei der Unterzeichnenden nicht eingegangen sein, so ist die Unterzeichnende schon jetzt beauftragt, straf- und zivilrechtliche Schritte einzuleiten, insbesondere wegen Verleumdung, Volksverhetzung und Volksverdummung, und sie hat diesbezüglich freie Hand, die gebotenen Mittel auszuschöpfen. Sogar schon mancher Arzt konnte, nach etlichen Dutzend Jahren rechtlicher Auseinandersetzungen mit uns, einer gerichtlichen Verurteilung nur durch die Inanspruchnahme der Psychiatrie entgehen.

Im übrigen weist die Unterzeichnende darauf hin, daß sie weder verhindern kann noch will, daß KRANKHEIT IM RECHT, SPK/PF(H) nach fruchtlosem Ablauf der oben gesetzten Frist an die Öffentlichkeit geht, auch über Internet.

Im Einzelnen handelt es sich bei den zu korrigierenden Falschbehauptungen über das Sozialistische Patientenkollektiv (SPK) um folgende Ausführungen im eingangs bezeichneten Druckerzeugnis:
 
 

I

Seite 30, Zeile 11 von oben:

„Selbsthilfegruppe“ falsch, anachronistisch zudem! Wenn überhaupt „...gruppe“, lies: „Krankheitskriegsgruppe“.

Zur Begründung der Sachverhalt:
Die Bestimmung von außen: Haß- und Aggressionskollektiv (v. Baeyer & Co, s.u.),
Bestimmung von innen: Neurevolution-kraft-Krankheit-muß-sein-Kollektiv.
Beim SPK handelte es sich also um eine Krankheitskriegsgruppe.
 
 

II

Seite 30, Zeile 15 von oben:

 „verstand sich als Teil einer neuen Psychiatrie, der Anti-Psychiatrie.“ Falsch!
Lies: „war und ist transdisziplinäraprioristische Universalistik.“

Zur Begründung der Sachverhalt:
Das SPK war nach Plan und Durchführung transdisziplinäraprioristisch, also alles andere als „anti-psychiatrisch/psychiatrisch“, ein Sachverhalt, der andernorts so umschrieben ist:

Das SPK gibt es nur als SPK in der Patientenfront, SPK/PF(H)
Merke und beachte!:
Das SPK hatte und hat
– nichts zu tun mit RAF
– nichts zu tun mit Polit-Aktivisten, sog. 68er-Bewegung
nichts zu tun mit sog. Antipsychiatrie bzw. medizinischen oder
   außermedizinischen Fachdisziplinen,
sondern mit Krankheit versa Iatrokapitalismus.
Ganz entgegen der Auffassung von Frau M. Schiller stand im SPK 1970/71 die sogenannte Antipsychiatrie nie auch nur ernsthaft zur Debatte, geschweige denn hätte auch nur ein einziges Buch darüber herumstehen dürfen, schon gar nicht zum allgemeinen Gebrauch und zudem unübersetzt.

Herr Prof. Walter Ritter von Baeyer, psychiatrischer Klinikdirektor und Erzfeind des SPK, somit unverdächtiger Zeuge diesbezüglich (Gutachten auch presseöffentlich und Frau Schiller sehr wohl bekannt):

„... Damit (scil. SPK) ist ein letzten Endes antitherapeutisch wirkendes Behandlungsprinzip aufgedeckt, das von allen verantwortlichen Psychotherapeuten abgelehnt wird.
Es gibt in der Tat außerhalb des SPK im In- und Ausland einzelne Gruppen, in denen psychiatrische Patienten sich selbst therapieren oder an der Gestaltung ihrer Behandlung wesentlich selbst mitbeteiligt sind. Solche Gruppen gehen nach dem Prinzip der von dem schottischen Psychiater Maxwell Jones am weitestgehenden verwirklichten „therapeutischen Gemeinschaft“ vor. Doch stehen diese therapeutischen Gemeinschaften meistens dann doch unter Kontrolle verantwortlicher, gut ausgebildeter Ärzte und Psychotherapeuten und sie haben, soviel ich sehe, allesamt nicht die einseitige, politisch-aggressive Ausrichtung und den politisch-utopischen Charakter, der dem Huber-Kollektiv eigen ist.“
Alle medizinischen Teil- und Fachdisziplinen mit Ausnahme der Psychiatrie selbst sind Anti-Psychiatrie. Sie alle sind seit jeher gegen Psychiatrie und Psychiater, die Internisten, Chirurgen etc., folglich Anti-Psychiatrie. Ja, sogar die Psychiater ihrerseits (s.u.) sind fakultativ Antipsychiater.

Antipsychiatrie im engeren Sinn gab es in Büchern und in geschlossenen, und selektiv zu öffnenden Institutionen. Die Patienten in der Poliklinik waren von vornherein draußen, es war ja ambulant, in der Poliklinik mit Huber Poliklinikleiter-Stv. Antipsychiatrie beinhaltet Öffnung von geschlossenen Anstalten für Einzelne, Angepaßte. Laing, Cooper und Basaglia, diese „Antipsychiater“ waren Psychiater und haben stets darauf bestanden, wenigstens dies zu bleiben, und zwar unter allen Umständen, Patient hin, Patient her.

Nur bei einem kleineren Teil der Patienten des SPK handelte es sich aus ärztlich-medizinischer Sicht um psychiatrische Patienten. Es handelte sich beim SPK in der überwiegenden Mehrzahl um Patienten, die wegen der üblichen körperlichen Krankheiten und Unfallfolgen, wegen verpfuschten Operationen, Vergiftungsfolgen, Elektroschock-Traumen, neurologischen Ausfallserscheinungen etc. oder oft eher zufällig wegen nichts auch in einer Poliklinik (urspr. Armenklinik!) an der Universität Heidelberg mal vorbeigekommen waren, aber nicht selten schwerstens auch psychiatrisch gezeichnet waren, angeschwärzt, und freiwillig beschlossen hatten, insbesondere seit es das SPK gab, dort zu bleiben und mitzumachen.

Soviel und sowenig hatte das Sozialistische Patientenkollektiv je mit Psychiatrie oder Anti-Psychiatrie zu tun, d.h. gar nichts! Ärzteklasse heißt das zu lösende Problem, klassenlose Gesellschaft heißt das Ziel, Psychiatrie ist Ablenkung, Antipsychiatrie eine der zugehörigen Verstärkungen. So viel oder so wenig hat Krankheit mit Psychiatrie/Anti-Psychiatrie zu tun.

Im Übrigen hatte es das SPK von 1970/71 auch in der Folge und bis heute niemals nötig, nach Vorbildern zu suchen, die es nicht gab und bis heute (leider!) nicht gibt.
 
 

III

Seite 43, Zeile 5 von unten:

„... Kontakt („RAF“ gab es damals noch nicht, d.Verf.) wolle?“ Falsch!
Lies: „... Asylvermittlungsanfrage zu Gunsten von Anonymi, also Routinesache.
Merke: Sozialistisches Patientenkollektiv, Namenlose, und zwar per Prinzip, Methode und allgemeiner Billigung und vorsichtshalber letztendlich.“

Zur Begründung der Sachverhalt:
„Rotkäppchenbande“, stadtbekannt, schon längst dabei; s. auch wissenschaftliche Selbstdarstellung des SPK 1970.
 
 

IV

Seite 232, Zeile 15 von oben:

„Mitbegründer“ falsch! Lies: „Gründer“.

Zur Begründung der Sachverhalt:
Herr Dr. Wolfgang Huber hat die Gruppentherapie als solche schon vorgefunden. Als Gründer der Gruppentherapie gelten J. L. Moreno und R. Battegay. Herr Dr. Huber hat u.a. auch schon Gruppentherapie während seiner Ausbildung durchgeführt, gesamtklinisch stationär und ambulant, und dann später ambulant in der Poliklinik der Universität Heidelberg fortgesetzt. Dann, seit 1965, nach Methode, Form und Inhalt abrupt erneuert. Daher zunächst seine Namensgebung Patientenkollektiv, später und nach tätiger Beseitigung aller Unterschiede zwischen Arzt und Patient seine Namensgebung Sozialistisches Patientenkollektiv (am Montag nach Beendigung der Rektoratsbesetzung). Erstmalig, einmalig und letztgültig. Niemand sonst hätte zunächst die Befugnis und später zu all dem die Kompetenz und die totale Risikobereitschaft gehabt. Er war im SPK unter Gleichen der Letzte und Erste. Dr. Huber ist Gründer, nicht Mitbegründer. Niemand sonst war dazu befugt und kompetent.
 
 

V

Seite 232, Zeile 12 von unten:

„Ehemaliges SPK- und RAF-Mitglied“, falsch! Lies: „Zeitweise im SPK, Jahre später RAF-Mitglied“.

Zur Begründung der Sachverhalt:
Im SPK gab es keine Mitglieder und keine Mitgliedschaft. Hierzu siehe auch im Folgenden (VII). Außerdem suggeriert die zu korrigierende Formulierung eine zeitgleiche „Doppelmitgliedschaft“. Tatsache ist jedoch, daß niemand vom SPK als SPK je bei der RAF auch nur hat mitmachen dürfen, niemand vom SPK auch nur allerunterste Handlanger-, Hilfs- oder auch nur Zuträgerdienste hat leisten dürfen, ohne allen, aber auch allen spezifischen wie unspezifischen Inhaltsbestimmungen des SPK vorher drastisch entgegengetreten zu sein (RAF- und bei weitem nicht nur RAF-Parole: „Weg mit dem Patientenscheiß!“). Jede „Mitgliedschaft“ war laut RAF-Beschluß, praktiziert seit 1973, zwingend bis zur angedrohten Tötung an den Bruch mit sämtlichen SPK-Positionen gebunden.
 
 

VI

Seite 246, Zeile 1 von oben:

„Selbsthilfeorganisation“ falsch, desgleichen „Selbsthilfegruppe“ S. 30, Z. 11 v.o. Lies: „Krankheitskriegsgruppenkollektiv“ (vgl. oben).

Zur Begründung der Sachverhalt:
Das SPK 1970/71 inklusive bis dato war niemals eine Organisation, niemals eine Einrichtung. Ganz im Gegenteil handelte und handelt es sich um einen amorphen Wärmekörper-in-ständiger-Umschmelzung. Bekanntlich unterschied J.-P. Sartre (s. Kritik der dialektischen Vernunft) sinnadäquat mehrere Stadien revolutionärer Bewegungen: 1. Das Fusionieren, 2. ... (nur 1. ist SPK-relevant), Unterscheidungen, von ihm an vielen Beispielen erprobt und als Denkgesetze den Naturgesetzen gleich zu achten. Es hat denn auch schon der exorbitanten Hirnleistungskapazität eines Prof. H. E. Richter und eines Jochen Noth bedurft, das SPK als Michael Kohlhaas-Chaos zu bezeichnen (ersterer) und als an-die-Wand-zu-stellenden Sauhaufen (letzterer für die 68er und den SDS). Tja, ein Körnchen Wahrheit erpicken manchmal sogar die blindesten Hühner, so konkret wie schillernd noch obendrein. Aber dessen ungeachtet sind Mythosradikale um Wortbildungen, zusammengesetzt aus Organisiertheitlichkeiten und Crupusculitäten (K. Marx), gesetzwidrig auch im Sinn des StGB in SPK-Zusammenhängen gebraucht, zurückzuweisen. Sie sind durch der Sache angemessene Descriptiva zu ersetzen, auch und zumal in sämtlichen Konkret-Texten über das SPK. Als beispielgebend ist dabei auf Krankheitskriegskollektiv hinzuweisen, herrscht doch allemal Krieg, nicht nur in unseren Städten, und auf transdisziplinäraprioristische Universalistik, wo doch SPK-bezüglich sonstige Normoisie-Topoi schlechterdings ins Leere greifen, Schaden und Verwirrung stiften und gesetzlich garantierte Schutzinteressen zu zertrampeln geeignet wären, stünden nicht sämtliche heute noch viel progredientere Krankheitswärmekräfte entgegen.
 
 

VII

Seite 246, Zeile 1 von oben:

„400 Mitglieder“ falsch! Lies: „500 Teilnehmer und jeder Mitarbeiter, alle Patienten, niemand als Arzt, Psychologe oder sonstwas beteiligt. Null Therapie seit 30 Jahren SPK/PF(H).“
 
 

VIII

Seite 246, Zeile 5 von oben:

„gesund“ falsch! Lies: "utopathisch“.

Zur Begründung der Sachverhalt:
„... die Zerschlagung des kapitalistischen Systems den Menschen, und zwar allein kraft Krankheit, die Gattung Mensch bringen würde, nämlich die Menschengattung, die Gattung, die es bislang nur als Tier- bzw. Pflanzengattung gibt.“
Merke: „gesund“ ist ein nazistisch-biologistisches Hirngespinst (siehe SPK-Literatur bei: KRRIM-Verlag für Krankheit, Postfach 12 10 41, D-68061 Mannheim).
 
 

IX

Seite 251, Zeile 20 von oben:

„Verbot des SPK“ falsch, und zwar a) in tatsächlicher Hinsicht, b) in gerichtsobjektiver Hinsicht. Lies: „Selbstauflösung des SPK am 13.07.1971 durch strategischen Rückzug.“

Zur Begründung der Sachverhalt:
Verbotsablehnung durch Gerichtsurteil im Dezember 1972, s. auch Prozeßakten der Staatsschutzkammer Karlsruhe.
 
 

X

Seite 272, Zeile 15 von oben:

„Selbstverlag“ falsch! Lies: „Verlag“.

Zur Begründung der Sachverhalt:
Beim KRRIM – Verlag für Krankheit handelt es sich nicht um einen Selbstverlag. Irreführung der Leser, die meinen, das Buch könnte vergriffen sein oder nicht im offiziellen Buchhandel erhältlich. Deshalb ist auf dem Errata-Zettel eine Ausnahme in der Bezeichnung des Verlags zu machen, um den Fehler zu korrigieren. Bezeichnung muß korrekt sein.
 

Der fristgerechten Übersendung der Eidesstattlichen Versicherung und einer Vorlage für die zu druckenden Errata-Zettel sehen wir entgegen.

     Muhler
Rechtsanwältin

Anlagen:
1. Errata-Zettel
2. Eidesstattliche Versicherung


Anlage 1

Margrit Schiller: „Es war ein harter Kampf um meine Erinnerung. Ein Lebensbericht aus der RAF.“ c 1999 Konkret Literatur Verlag, Hamburg.

Errata

S. 30, Z. 11 v.o.: „Selbsthilfegruppe“ falsch, anachronistisch zudem! Wenn überhaupt „...gruppe“, Lies: „Krankheitskriegsgruppe“.
S. 30, Z. 15 v. o.: „verstand sich als Teil einer neuen Psychiatrie, der Anti-Psychiatrie.“ Falsch! Lies: „war und ist transdisziplinäraprioristische Universalistik.“
S. 43 Z. 5 v. u.: „... Kontakt („RAF“ gab es damals noch nicht, d.Verf.) wolle?“ Falsch! Lies: „... Asylvermittlungsanfrage zu Gunsten von Anonymi, also Routinesache. Merke: Sozialistisches Patientenkollektiv, Namenlose, und zwar per Prinzip, Methode und allgemeiner Billigung und vorsichtshalber letztendlich.“
S. 232, Z. 15 v. o.: „Mitbegründer“ falsch! Lies: „Gründer“
S. 232, Z. 12 v. u.: „Ehemaliges SPK- und RAF-Mitglied“, falsch! Lies: „Zeitweise im SPK, Jahre später RAF-Mitglied“.
S. 246, Z. 1 v. o.: „Selbsthilfeorganisation“ falsch, desgleichen „Selbsthilfegruppe“ S. 30, Z. 11 v.o. Lies: „Krankheitskriegsgruppenkollektiv“ (vgl. oben).
S. 246, Z. 1 v. o.: „400 Mitglieder“ falsch! Lies: „500 Teilnehmer und jeder Mitarbeiter, alle Patienten, niemand als Arzt, Psychologe oder sonstwas beteiligt. Null Therapie seit 30 Jahren SPK/PF(H).“
S. 246, Z. 5 v. o.: „gesund“ falsch! Lies: "utopathisch“.
S. 251, Z. 20 v. o.: „Verbot des SPK“ falsch, und zwar a) in tatsächlicher Hinsicht, b) in gerichtsobjektiver Hinsicht. Lies: „Selbstauflösung des SPK am 13.07.1971 durch strategischen Rückzug.“
S. 272, Z. 15 v. o.: „Selbstverlag“ falsch! Lies: „Verlag“.



Anlage 2
EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG
und rechtsverbindliche Verpflichtung

In Kenntnis der strafrechtlichen Folgen einer falschen Eidesstattlichen Versicherung (strafbar gem. §§ 156, 163 StGB und mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bedroht) erklärt die Unterzeichnende für die KLV Konkret Literatur Verlag GmbH rechtsverbindlich Folgendes an Eides statt:

Die KLV Konkret Literatur Verlag GmbH verpflichtet sich hiermit rechtsverbindlich betreffend die Veröffentlichung:
Margrit Schiller: „Es war ein harter Kampf um meine Erinnerung. Ein Lebensbericht aus der RAF.“ Herausgegeben von Jens Mecklenburg.  c 1999 Konkret Literatur Verlag, Hamburg,

1. einen Errata-Zettel (Anlage) in sämtliche Exemplare der oben bezeichneten Veröffentlichung einzulegen, die künftig ausgeliefert werden, Errata-Zettel, auf welchen die in dieser Veröffentlichung aufgestellten Falschbehauptungen betreffend das Sozialistische Patientenkollektiv (SPK) korrigiert werden;

2. die Druckvorlage für diesen Errata-Zettel rechtzeitig vor Drucklegung Frau Rechtsanwältin Ingeborg Muhler, Adresse: U 5, 18; D-68161 Mannheim, zu übersenden;

3. das SPK betreffende entsprechende Errata-Zettel auch in sämtliche noch nicht ausgelieferte Exemplare von anderen Publikationen des KLV Konkret Literatur Verlags einzulegen, in welchen das SPK genannt ist;

4. in eventuellen Neuauflagen der bisher erschienenen Veröffentlichungen diese Falschbehauptungen vor dem Druck zu korrigieren und die diesbezüglichen Neukommentierungen des Verlags bzw. Herausgebers (Fußnoten und dergl.) Frau  Rechtsanwältin Ingeborg Muhler rechtzeitig vor der jeweiligen Drucklegung zu übersenden und ggf. in künftigen neuen Veröffentlichungen des KLV Konkret Literatur Verlags das Sozialistische Patientenkollektiv betreffende Falschbehauptungen zu unterlassen und nicht zu wiederholen.
 
 

Hamburg, den..........................                         .................................................
                        (Datum)                                     Dorothee Gremliza
                                                                         (Geschäftsführerin)
 

Anlage: Errata-Zettel als rechtsverbindlicher Bestandteil dieser Erklärung