Europa gegen EuthaNAZI?

KRANKHEIT IM RECHT teilt mit:

Rechtsanwältin Ingeborg Muhler
Mannheim
 

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
67075 Strasbourg – Cedex
Frankreich

25.07.2006

I.
Vorab

L’existentialisme, est-il un humanisme?

Jean-Paul Sartre hat dies bekanntlich verneint. Mit anderen Worten und auf deutsch: Ist das Menschenrecht das Recht aller Existenzberechtigten, durch jedermann und unter allen Bedingungen unbestreitbar, zu existieren?

Versuchsweise wollen wir dies, malgré cela, noch einmal glauben.

Es ergeht daher der

Antrag auf
Erlaß europaweiter Gesetze gegen Euthanasie

EILSACHE

Ziel: Abschaffung aller nationalen Gesetze in Europa, welche Tötung (sogenannte Euthanasie) mitbeinhalten und Verbot des diesbezüglichen Propagandamaterials.

Begründung: sie sind unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) (s.u.).

Der Europäische Menschenrechts-Gerichtshof hat daher unverzüglich das Erforderliche zu veranlassen,

weil diese Bestimmungen unvereinbar sind mit der Europäischen Menschenrechts-Konvention ebenso wie mit der entsprechenden Menschenrechts-Konvention der Vereinten Nationen.

Eindeutig wußten dies die Kommentatoren der Europäischen Menschenrechts-Konvention in Worte zu fassen:

"Die in Artikel 2 Absatz 1 MRK erfolgte Deklaration des Rechts des Menschen auf Leben als eines Grundrechts hat ihre besondere Bedeutung. Solche Deklaration findet sich auch in der der MRK vorausgehenden UNO-Erklärung vom 20.12.1948 und im Grundgesetz (Art. 2 Abs. 2 GG), während sie in der Weimarer Verfassung nicht enthalten war. Bei der Schaffung dieser Verfassung glaubte man, auf eine deklaratorische Festlegung dieses Grundrechts als eines selbstverständlichen Menschenrechts verzichten zu können. Die Verkennung und Mißachtung dieses Menschenrechts, die in totalitären Staaten, namentlich im nationalsozialistischen Staat zu Akten der Barbarei, zu unvorstellbaren Scheußlichkeiten und zur Sabotierung des Sittengesetzes geführt hatten, standen warnend und mahnend vor den Augen der Gesetzgeber. Man wähnte darum, der Wiederholung solcher elementarer Rechtsbrüche durch eine internationale Deklaration des Rechts des Menschen auf Leben begegnen zu müssen. So sind Artikel 2 Absatz 1 MRK ebenso wie Artikel 2 Absatz 2 GG als "Reaktion auf den Erfahrungsunterricht bestimmter historischer Verletzungsvorgänge zu verstehen ..."

(Schorn, Kommentar zur Europäischen Menschenrechtskonvention, Frankfurt, 1965)

Demgemäß hätte der Europäische Menschenrechts-Gerichtshof aus eigener Initiative längst einschreiten müssen und hätte ein europaweites Tötungsverbots-Gesetz gegen EuthaNAZI schon längst durchzusetzen gehabt.

II.

Begründung des Antrags
auf Erlaß europaweiter Gesetze gegen Euthanasie

Das Europa von heute ist entstanden aus den Schlachtfeldern des Zweiten Weltkriegs und seinen 60 Millionen Toten. Es sollte Schluß sein mit jedem Nazismus und Nie wieder Krieg! Entsprechende supranationale Vereinbarungen, nach Maßgabe der ökonomischen Interessen, sollen völkerverbindend dies gewährleisten.

Aber hat der Zweite Weltkrieg tatsächlich je aufgehört? Kriegsbeginn jedenfalls war lange vor Kriegsbeginn. In Nazi-Deutschland, dieser ärztepolitischen Großveranstaltung, hatte die Ärzteklasse1 sich die geeigneten Verhältnisse geschaffen gehabt, den seit Jahrzehnten ideologisch vorbereiteten Ausrottungskrieg gegen Mißliebig gemachte, Kranke, Alte, Schwache nun auch in Tat und Tötung umzusetzen, und zwar unter Vorwänden wie "Volksgesundheit", "Erbgesundheit" und ähnlichem: Massenmord im Namen der "Gesundheit", also im Namen von etwas, das nie existiert hat und das es auch nie geben wird, es sei denn als Illusionsprodukt, aus dem der Nazismus in all seinen vergangenen und künftigen Spielarten wächst (HEILwesen).

1Wenn wir hier Ausdrücke verwenden wie Ärzteklasse, Patientenklasse, dann deshalb, um die zugrundeliegende Realität dieser Klassenspaltung begrifflich zutreffend zu fassen (Näheres siehe PF/SPK-Literatur, KRRIM – PF-Verlag für Krankheit, www.spkpfh.de ). Ebenso heißt es durchgängig "wir" und nur vereinzelt "die Unterzeichnerin", "die Beschwerdeführerin", aus eben demselben Klassenantagonismusgrund. Aus fadenscheinig-taktischen Gründen hat der im Folgenden angezeigte Andreas Praefcke sich selektiv auf Frau Rechtsanwältin Muhler geschmissen. Den KRRIM – PF-Verlag für Krankheit und KRANKHEIT IM RECHT, Pathopraktik mit Juristen, ist er allenthalben bemüht, taktisch zu umgehen und deren pures Existieren zu leugnen, ganz zu schweigen von ihrem weltweiten Wirken und ihrer Wirksamkeit.

Kriegsbeginn: 275 000 wehrlose Leute, gemeuchelt von Ärzten auf Empfehlung und unter dem Beifall der internationalen Ärztemafia schon vor und während des Krieges. Hitler war nur deren oberster Henkersknecht und der Vollstrecker dieser Ideologie, die als therapeutische in ihrem Wüten gegen alles "lebensunwerte Leben" der Welt und nicht nur den Deutschen längst vor der Naziära geläufig war. Auch Jacques Lusseyran hat das schon gemerkt: heute in Frankreich, morgen in Übersee, Vernichtungs-Deportationen in die deutschen KZs; deshalb Résistance, trotz und wegen Vollblindheit erst recht. Kriegsende dann im KZ Buchenwald erlebt, Rückkehr nach Frankreich, seinem Startpunkt als standrechtlich zum Tod Verurteilter mit mehreren Scheinexekutionen durch Ärzte der SS als einer der Führer des Widerstands in Paris.

Der Ausrottungskrieg der Ärzteklasse, dieser "weißen Armee" (Montagsmagazin) gegen Krankheit, gerichtet gegen kranke Menschen, gegen Geborene, wie noch ungeborene Kinder im Mutterleib, gegen Schwache, Alte, Ausgesonderte, kurz: Mißliebig gemachte, das Wüten dieses EuthaNAZIsmus hat nie aufgehört. Dieses Schlachtfeld wird immer weiter ausgedehnt. Denn eines steht fest: Krankheit nimmt heute immer mehr zu. Und die Fortschritte der Medizin dagegen sind alles andere als überzeugend. Besonders bezeichnend für diese Medizin ist ihr "Erfolg", Patientenausrottung und Herrenmenschenzüchtung wieder in die öffentliche Diskussion gebracht zu haben. Massenmord durch Genetik und Euthanasie: ihre Bankrotterklärung angesichts der wachsenden Krankheit.

Wer also Patient ist – und wer wäre dies nicht, wenn doch längst schon "Gesundheit" in keinem Organismus mehr auffindbar ist, spätestens seit es die wissenschaftliche Genetik (früher: "Erbgesundheitslehre") gibt –, wer also Patient ist und damit als Einzelner die "weiße Armee" der Ärzteklasse gegen sich hat, für den ist es über-lebenswichtig, daß es Patientenfront / Sozialistisches Patientenkollektiv gibt.

Das SOZIALISTISCHE PATIENTENKOLLEKTIV (SPK) gibt es öffentlich seit 1970. Es hat sich seitdem als PATIENTENFRONT/SOZIALISTISCHES PATIENTENKOLLEKTIV, PF/SPK(H) weitverbreitet und stabilisiert mit dem Ziel, der seit Jahrtausenden ungestraft mordenden Ärzteklasse endlich eine tatkräftige Patientenklasse entgegenzustellen. Das SPK hat DIE Krankheit entdeckt, jawohl entdeckt, DIE Krankheit als Gesamtgegenstand, gleich einem vorher unentdeckten Kontinent. Das ist neu und wichtig und hat alles verändert. Nicht länger die Einzel-Krankheiten, verharmlost, zurechtpräpariert, entschärft, ärztlich unter Verschluß gehalten, zerhackstückt in Spezialgebiete und fachidiotischen Diagnosenwirrwarr, sondern die Krankheit aller, verbunden mit dem Kapitalismus: Identität Krankheit – Kapitalismus (SPK-Formel). Alle betreffend, unausweichlich, zwingend, aktionsfordernd. SPK, das heißt: eine explosive Mischung aus verpfuschtem Leben und Bewußtsein, die Krankheit nicht länger für sich behält, sondern sie äußert, sie über die Grenzen des vereinzelten Lebens hinaustreibt, sich wehrt gegen den therapeutischen Terror, denn wer, wie die Ärzteklasse, schon nicht heilen kann, muß wenigstens terrorisieren lernen, im Namen einer sog. "Gesundheit", die es nicht gibt, nie geben kann, dieses biologistisch-nazistische Hirngespinst.

Alle brauchen SPK. Was heißt das? Zum Beispiel dies: keiner, der an sogenanntem Selbst-Mord stirbt (etwa 100 pro Tag allein hierzulande, einhundert), will sterben. Er will leben, aber nicht so. Kommt er in Verbindung mit SPK, mit PATIENTENFRONT(PF), erfährt er, daß auch sein individuelles Elend identisch ist mit den gesellschaftlichen Widersprüchen, die ihn soweit gebracht haben, sich "selbst" töten zu wollen. Er will nicht mehr sterben, denn es gibt diese explosive Mischung aus verpfuschtem Leben und Bewußtsein (SPK), die Konfrontations-Patienten schafft, statt Krankheit den Ärzten weiterhin als Beute auszuliefern. Schon gewußt?: Klinisch gilt eine niedrige(!) Suizidrate als Hinweis auf mangelnde(!) therapeutische Aktivität.

Das heißt: wer gegen das SPK hetzt, seine Inhalte unterdrückt und verfälscht (das muß aufhören, auch deshalb diese EMRK-Klage!), wer verhindert, daß Patienten sich an SPK, an PATIENTENFRONT(PF) wenden, der sagt Ja und bravo und weiter so zu jedem Selbstgemordeten und zu jedem, der unter dem Vorwand Krankheit von Ärzten in Kliniken, Altersheimen, Anstalten oder vom Hausarzt zuhause umgebracht wird, der sagt Ja zum therapeutischen Terror, zum urärztlichen Modern-EuthaNAZIsmus, der ist Beihelfer und mordet mit.

Wer gegen SPK ist, der ist ganz automatisch und unleugbar Nazi, urärztlicher Modern-EuthaNAZI. Das ist so sicher wie der Tod aus der ärztlichen Giftspritze in Auschwitz damals und auf der Siechenstation heute. Wer aber tatsächlich Anti-Nazi sein will, muß pro Krankheit, pro PF/SPK sein.

Als Klägerin in vorliegender Menschenrechtssache habe ich mich in Deutschland auf den Tod mißliebig gemacht und zwar bei zwei Pressesprechern. Der eine erscheint im Internet und heißt Andreas Praefcke. Der andere Pressesprecher ist bei der Staatsanwaltschaft und heißt Andreas Grossmann. Beider Parteibücher interessieren mich nicht einen Deut. Ich bin mir dessen voll bewußt, daß es richtige Nazi-Parteibücher in Deutschland nicht gibt, ebensowenig wie in Europa. Von diesbezüglichen Beweisermittlungsanträgen habe ich verständlicherweise Abstand genommen.

Ich schreibe und veröffentliche soviel ich kann über Krankheit. Dabei treffe ich immer ins Schwarze. Wenn ein Jurist schreibt, dann tragen seine Äußerungen doch hoffentlich juristische Züge. Da trifft selten etwas ins Schwarze, so geht die Rede. Enzyklopädistische Schreiber hingegen, seit Diderots Zeiten, müssen um die Gunst der sogenannten Massen buhlen; denn sonst guckt da keiner hin. Gesellt sich zu einem Pressesprecher des Internet bestätigend der Staat hinzu, dann ist der Teufel los, trägt selbiger doch nach allgemeinem Dafürhalten zuallermindest krankhafte Züge.

Ich selbst entstamme einer begüterten Familie. Mein Vater ist Rechtsanwalt, zeitlebens im Bankgeschäft. Er kam nämlich aus dem Afrikakorps des Erwin Rommel in kanadische Gefangenschaft und durfte von dort aus im Fernstudium Rechtsanwalt werden. Unter seinen Vorfahren waren Lehrer, Pfarrer und Hugenotten und Landwirte, die es zu etwas gebracht hatten. Ich selbst durfte in die Sprachlabors für Dolmetscherinnen, wechselte aber schon bald über in mein allererstes juristisches Praktikum. Keiner der eingangs genannten Pressesprecher kann je dergleichen absolviert haben. Es handelt sich nämlich bei diesem, meinem allerersten juristischen Praktikum um das Sozialistische Patientenkollektiv. Pressesprecher haben uns dort mit ihren Hetzartikeln 17 Monate lang tagtäglich verteufelt. Jede juristische Gegenwehr – und wir haben keine ausgelassen – war glatt für die Katz, und die Aktenordner mit unseren rechtlichen Eingaben sind inzwischen veröffentlicht. Mann, war das ein juristisches Praktikum und wie herrlich krankhaft in all seinen justizialen Zügen, vom ersten bis zum letzten. Keine zehn Pferde konnten und können mich Pressesprechern näherbringen, nach diesem Erfolgspraktikum SPK, seien sie nun beim Internet, seien sie beim Staat.

Stolz führe ich den Namen meines geschiedenen Mannes. Der Enzyklopedia-Pressesprecher Andreas Praefcke hat mit Spott und Hohn über diesen meinen Namen wahrlich nicht gespart. Das Recht dazu, wie jedes andere, nimmt er sich bei seinem Pressesprecherkollegen Grossmann bei der Staatsanwaltschaft Mannheim, welcher dergleichen glatt durchgehen läßt, indem er mich pauschal auf den Privatklageweg verweist, bei Herrn Praefcke jedoch ein öffentliches Interesse wahrzunehmen glaubt.

Es gehört durchaus zu meinen juristischen Praktikumserfahrungen dazu, daß ich meinen Mann des Namens Muhler, nachdem sie ihn als Einzigen in der Untersuchungshaft fertiggemacht hatten durch Folter, durch halb Europa begleitet habe, allein fähig, mit meiner Hände Arbeit gegen sein Verhungern zu kämpfen, damit ihm, den niemand, insbesondere aus der Ärzteklasse, mehr haben wollte, eine Wiederholung erspart blieb.

Ein Pressesprecher kann sich demnach viel herausnehmen, besonders in so illustrer Gesellschaft, gleich noch mit der Staatsrepräsentanz dabei. Schon 1983 hat der Europa-Abgeordnete D’Angelosante zu KRANKHEIT IM RECHT den folgenden Kommentar geliefert:

"Wenn es in der Bundesrepublik mit rechten Dingen zuginge,
müßten längst alle Ärzte und Staatsanwälte der Bundesrepublik
ins Gefängnis gesperrt sein".

Das Europa von heute, mit seiner Menschenrechtskonvention und seinem Gerichtshof für Menschenrechte kann und darf schon allein aufgrund seiner Entstehungsgeschichte und den antinazistischen Intentionen seiner Gründer zufolge keinerlei EuthaNAZIsmus dulden.

Im Vorliegenden geht es um urärztlichen Modern-EuthaNAZIsmus mit den Mitteln der modernen Elektronik (Internet), um Hetze gegen SPK, gegen die Patientenklasse insgesamt und namentlich auch gegen die Unterzeichnerin. Es geht um den Elektronischen Klassenkampf, in dem sich gegenüberstehen die Klasse der Patienten, Patientenfront, SPK, gegen die Ärzteklasse und ihre Fachidioten samt Helfershelfern, Idioten auch ganz ohne Fachkenntnis.

Das Wort "Idioten" führt zum Kern der vorliegenden Auseinandersetzung. Es geht um Idioten, auf deutsch "Privatpersonen", die urärztlichen Modern-EuthaNAZIsmus und Beihilfe zur Patiententötung betreiben unter Ausnutzung der technischen Möglichkeiten des Computerzeitalters, im Schutz der Anonymität und im Rahmen einer Vereinigung, die sich selbst "Wikipedia" nennt, gerichtet gegen alle. Ihnen ist von Europa aus schleunigst ihr kriminelles Handwerk zu legen.

 

III.

Exkurs

Es folgen hier zwei Strafanzeigen aus aktuellem Anlaß. Sie gehören in den sachlichen und rechtlichen Zusammenhang dieser EMRK-Klage. Im Anschluß an diese Strafanzeigen folgt die Darlegung des Sachverhalts, der Verfahrensgang und die rechtliche Begründung dieser EMRK-Klage.

Strafanzeigen gegen Herrn Staatsanwalt Andreas Grossmann und gegen Herrn Andreas Praefcke (bei "Wikipedia")

Hiermit ergeht

Strafanzeige und Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen

zugleich

Dienstaufsichtsbeschwerde

gegen Herrn Staatsanwalt Andreas Grossmann, Staatsanwaltschaft Mannheim.

Zugleich wird der

Antrag

gestellt an das Justizministerium von Baden-Württemberg, eine andere Staatsanwaltschaft mit der Sachbearbeitung zu befassen. Die Staatsanwaltschaften in Mannheim und im Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe waren mit dem Verfahrenskomplex schon mehrfach befaßt. Zudem ist der Angezeigte der Pressesprecher für alle Belange der Mannheimer Staatsanwaltschaft, insbesondere aber ihrer politischen Belange. Die Sache ist also, schon allein aufgrund der Geschäftsverteilung, eine politische Strafsache. Welche Sache ist hier aus dem Gerichtlichen herausgehoben und zum Thema des Nichtjuristischen gemacht, ist doch politische Justiz, gleichwie Klassenjustiz und kriminelle Justiz schlicht verboten? Antwort: Das Massenmorden2 durch die Ärzteklasse ist das höhere Rechtsgut, hier: seine propagandistische Förderung, betrieben durch "Wikipedia" (siehe: Der Modern-EuthaNAZIsmus bei der sich selbst so nennenden "Wikipedia": hier in dieser EMRK-Klage, Abschnitt IV).

2 Jährlich 400.000 Tote in den Kliniken der USA, und zwar zugegebenermaßen aufgrund der ärztlichen Therapie. Die Zahlen in Deutschland und Europa sind entsprechend.

Der urärztliche Modern-EuthaNAZIsmus ist weltweit am Wirken, unterstützt von der Allparteienkoalition "Gesundheits"partei, diesem "legalen Arm" (Montagsmagazin) der Ärzteschaft. Und weltweit sind die Angriffe hiergegen von Leuten, die sich nicht von Ärzten unter dem Vorzeichen Therapie umbringen lassen wollen. Der Signifikant EuthaNAZI, eingeführt durch Huber, PF/SPK(H), Universalienpathopraktiker, und zwar gerichtet gegen die Ärzteklasse, dieser Signifikant wird hierbei über die Kontinente hinweg aufgegriffen. Auch von Beratern der UNO und Mitgliedern der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften. Bei pro und contra ärztlicher EuthaNAZI ist das Parteibuch gleichgültig, ist die Religion gleichgültig. Befürworter und Gegner finden sich quer durch die politischen Couleurs und quer durch die Weltreligionen. In Südamerika gehen die Leute auf die Straße und sammeln Unterschriften für einen Volksentscheid und für ein Verbot der EuthaNAZI durch den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte. In Italien wandte sich ein christlicher Regierungspolitiker gegen die EuthaNAZI in den Niederlanden und es gab einen europaweiten Skandal. Vertreter der Partito Radicale, der linken, sogenannten Radikalen Partei forderten im Internet dazu auf, den Politiker selbst als ersten zu euthanazieren (!) und wollten ihn für verrückt erklären. In Griechenland veröffentlichte die Athener Zeitung Kyriakatiki Eleftherotypia einen Artikel gegen EuthaNAZI unter der Überschrift: "Lebensvollmacht oder Todesvollmacht?", versehen mit dem Bild von einer Demonstration, bei welcher Leute aller Altersgruppen mit Plakaten "EuthaNAZIa, no thanks!" gegen den alltäglichen ärztlichen Massenmord unter dem Vorwand "Euthanasie" auf die Straße gingen (vgl. Anlage). Andere greifen den ärztlichen Massenmord an mit folgendem Aufruf:

Apprenez: plûtot EMFir que souffrir.
Cela sera la devise des hommes.

FP, connais-tu l'ennemi de l'espèce humaine,
Cette classe cannibale qui la maladie enchaîne?
A l'attaque avec tous les moyens depuis d'un Jean-Paul Sartre
SPK/PF(H) fût la clé pour finir avec tout l'archiatre

Übersetzung:

Besser MFE3 als Weh (besser MFE-ieren als leiden)!
Das wird die Menschenlosung sein.

FP, kennst Du den Feind der menschlichen Gattung,
Diese Kannibalen-Klasse, welche die Krankheit fesselt?
Zum Angriff mit allen Mitteln gemäß Jean-Paul Sartre
SPK/PF(H) ist der Schlüssel, um Schluß zu machen mit jeder Archiatrie.

3 MFE = Multi-Fokaler Expansionismus, vgl. SPK – Aus der Krankheit eine Waffe machen, S. 53ff; Krankheit die Ganzheit mit Zukunft, S. 87, 374; Utopathie vorweg, S. 71, alle Veröffentlichungen bei KRRIM – PF-Verlag für Krankheit.

In diesem Zusammenhang betreiben "Idioten", auf deutsch "Privatpersonen", urärztlichen Modern-EuthaNAZIsmus und Beihilfe zur Patiententötung unter Ausnutzung der technischen Möglichkeiten des Computerzeitalters, im Schutz der Anonymität und im Rahmen einer Vereinigung, die sich selbst "Wikipedia" nennt, gerichtet gegen alle. Ihnen ist von Europa aus schleunigst ihr kriminelles Handwerk zu legen.

Wir legen dem genannten Staatsanwalt in diesem Zusammenhang folgenden Sachverhalt zur Last:

Als Sachbearbeiter unserer Strafanzeigen gegen den urärztlichen ModerneuthaNAZIsmus (hier mit Namen "Wikipedia") habe er die wesentlichen Inhalte, die von lebenswichtigem Interesse für alle sind, nicht zur Kenntnis genommen und uns abschieben wollen auf das tote Gleis des Privatklagewegs (siehe Anlagen). Dagegen habe er Folge geleistet dem Antrag eines der angezeigten ModerneuthaNAZIs gegen uns.

Damit hat Staatsanwalt Grossmann diese ganze Richtung – genuin ärztlicher ModerneuthaNAZIsmus bei der sich selbst so nennenden "Wikipedia" – versuchsweise legitimiert und er hat diese zur Fortsetzung ihrer Haß-Treibjagd ermutigt.

Staatsanwalt Grossmann ist von Amts wegen verpflichtet, sich über die neueste Rechtsprechung auf dem Laufenden zu halten. Die Verurteilung einer rechtsradikalen Musikgruppe wegen Volksverhetzung und krimineller Vereinigung anhand ihrer Texte war Staatsanwalt Grossmann spätestens durch uns bekannt. Die strafrechtlichen Parallelen zu "Wikipedia" (Volksverhetzung durch ihre Internettexte gegen das SPK) liegen zwar für jeden Juristen auf der Hand. Dennoch hatten wir die Anwendbarkeit dieses Urteils auf die kriminelle Vereinigung "Wikipedia" speziell für die Staatsanwaltschaft in aller Ausführlichkeit dargelegt. Staatsanwalt Grossmann jedoch hielt das euthaNAZIstische Treiben der Wikipediatäter für nicht verfolgungsrelevant und nur von privatem Interesse. Seine fehlerhafte und tendenziöse Bearbeitung unserer diesbezüglichen Beschwerden wurde von uns mit den entsprechenden Rechtsmitteln bis hin zu dieser EMRK-Klage angegriffen.

Bleiben EuthaNAZIs unverfolgt, werden sie ermutigt. Das weiß jeder. Werden diejenigen, die EuthaNAZIs angreifen, darüberhinaus auch noch von Staats wegen verfolgt, etwa durch Antrag auf Strafbefehl gegen jeden, der dagegen vorgeht, so ist es der Staat selbst, der EuthaNAZIsmus fördert. Das ist dann keine Frage mehr von verschiedenen Rechtsauffassungen, kann auch nicht Gegenstand ordentlicher Rechtsbehelfe sein und geht weit hinaus über jede Befangenheit. Das verstößt gegen das Grundgesetz (Recht auf Leben!), bricht gleichermaßen die Europäische Menschenrechtskonvention (Recht auf Leben!) und dergleichen Parteinahme ist unvereinbar mit dem Amt eines Staatsanwalts. Die Sache ist ein Politikum und von öffentlichem Interesse. Strafanzeige ist geboten. Das Massenmorden durch die Ärzteklasse, hier: seine propagandistische Förderung durch die "Wikipedia"-Täter kann und darf nicht das höhere Rechtsgut sein. Die sachbezüglichen Darlegungen in dieser EMRK-Klage werden vollinhaltlich zum Gegenstand dieser Strafanzeige gemacht. Hinweis: der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bundesrepublik vor kurzem schon einmal verurteilt wegen Tötung durch Ärzte, die in der Bundesrepublik durch die innerstaatlichen Gerichtsinstanzen unverfolgt geblieben waren.

Staatsanwalt Grossmann vertritt derzeit qua Amt die Anklage im Prozeß gegen einen Rechtsextremisten, und im Gerichtssaal "entdeckt man Staatsanwalt Grossmann dabei, wie ihm die Augen zufallen", so die lokale Tageszeitung Mannheimer Morgen in ihrem Prozeßbericht vom 12.07.2006 (zeitnahe Rache der Tageszeitung für eine von Staatsanwalt Grossmann bei ihr veranlaßte Hausdurchsuchung im "Froschkönig-Skandal"? Grossmann dabei zurückgepfiffen durch die Landesregierung im Wahlkampf!).

Wir werfen Staatsanwalt Grossmann vor, daß er die Augen verschlossen hat vor den von uns dargelegten EuthaNAZIbestrebungen mit Namen "Wikipedia", die er sträflich unverfolgt gelassen und statt dessen die Unterzeichnerin verfolgt hat. Rechtsanwälte, die sich für Krankheit und gegen ärztlichen EuthaNAZIsmus einsetzen, werden umgebracht. Hierfür genügen erfahrungsgemäß juristische Schreiben4 (vergl. hier unter 15. Geltend gemachte EMRK-Verletzungen). Um wieviel mehr dann ein so falscher wie unverantwortlicher Artikel in "Wikipedia" gegen das SPK und gegen die Unterzeichnerin, zumal wenn verstärkt und potenziert in seiner Wirkung durch die Billigung eines Staatsanwalts!

4 Rechtsanwalt Schifferer hat – allseits unbescholten wie die Unterzeichnerin – für die Rechtsetzung durch Krankheit und für Patienten gekämpft und war von Ärzten dafür berufsgerichtlichen Angriffen ausgesetzt worden. Ihm wurde Verletzung des inzwischen für verfassungswidrig erklärten "Kammertons" vorgeworfen, er habe sich im Ton vergriffen, der von der Anwaltskammer vorgeschrieben sei. Die Ärzte gingen sogar so weit, ihn für "verrückt" erklären zu wollen – ein Unterfangen, das kläglich und zum großen Schaden auf die ärztlichen Urheber zurückgefallen ist – weil er von Iatrokratie sprach, von der Tatsache, daß sich Ärzte über Legislative, Judikative und Exekutive straffrei hinwegsetzen können. Nicht nur die Europäische Menschenrechtskommission und andere europäische Organisationen haben das ärztliche Vorgehen gegen Herrn Rechtsanwalt Schifferer verurteilt, sondern die Bundesrepublik stand und steht deswegen sogar vor der UNO unter Anklage.

Die Anwaltskammer Karlsruhe hat davon noch heute die Hosen gestrichen voll. Sie war es schließlich gewesen, die ein Zwangspsychiatrisierungsverfahren gegen Herrn Rechtsanwalt Schifferer hatte durchführen lassen. Ergebnis: keinerlei Geisteskrankheit bei Herrn Rechtsanwalt Schifferer. Freispruch durch den Ehrengerichtshof und sämtliche Verfahrenskosten zu Lasten der Anwaltskammer. Weiteres Ergebnis: Rechtsanwalt Schifferer tot (47!), Krankheitsursache nach Obduktion: keine. Der damalige, für die versuchte Zwangspsychiatrisierung verantwortliche Kammerrichter Schibel, Millionärsanwalt, wenige Jahre später ebenfalls tot. (Obduktion?)

Seine einseitige und parteiische Haltung wurde erst recht deutlich im Zusammenhang mit dem vorgenannten Wikipedia-Idiotes-Antrag, geht es doch dabei um Leben und Tod, ging es doch beim Froschkönig-Skandal lediglich um innerparteipolitischen Hausmüll, nämlich zwischen CDU-Mitgliedern, die Streit bekommen hatten, und gegeneinander geholzt hatten wie Schulbuben in der Vesperpause.

Staatsanwalt Grossmann hat nicht nur den Tatsachenzusammenhang EuthaNAZIsmus sträflich ignoriert, er hat zudem aus unseren Schriftsätzen, aus unseren Rechtsausführungen, einzelne Worte aus ihrem inhaltlichen und sprachlichen Zusammenhang gerissen und er hat diese Worte willkürlich aneinandergereiht. Dabei hat er es zugleich an jeglicher vom Gesetz geforderten Begründung fehlen lassen. Dies alles zum Nachteil der Unterzeichnerin. Das ist grundrechtswidrig, menschenrechtswidrig und strafbar.

 

 

Antrag des Staatsanwalt Grossmann (Anlage)

Widerlegung und Nachweis der Strafbarkeit

Einzelne Worte
in Zeile 12 – 14,
in Zeile 19 – 20 und
in Zeile 25 – 26
des Antrags

Der Bundesgerichtshof hat hierzu ausgeführt:

"Die Herauslösung eines einzelnen Elements aus einer komplexen Äußerung und ihre vereinzelte Betrachtung ist unzulässig, weil dies den Charakter der Äußerung verfälscht und ihr damit den ihr zustehenden Grundrechtsschutz von vornherein versagt. "
(BGH NJW 1997, 2513)

Auch die einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wenden sich in aller gebotenen Schärfe gegen jeden Versuch, durch Weglassen der entscheidungserheblichen Tatsachen und Zusammenhänge eine verbotene Textverfälschung zu betreiben. Die höchstrichterliche Rechtsprechung fordert zwingend die "Berücksichtigung der gesamten Argumentationskette" und verbietet ein fleischhackermäßiges Zerstückeln eines schriftsätzlichen Textganzen. Gerade dies aber hat der genannte Staatsanwalt sträflich getan.

Staatsanwalt Grossmann hat sich über die höchstrichterliche Rechtsprechung hinweggesetzt und willkürlich einzelne Textstellen aus unseren Schriftsätzen herausgegriffen. Dadurch hat er zugleich gezielt ein Präjudiz gesetzt, das es in der Folge dem Verfassungsgericht und den untergeordneten Gerichten verunmöglicht hätte, wesentliche Bestandteile unseres rechtlichen Vorbringens in Sachen rechtlich und erst recht menschenrechtlich nicht hinnehmbarer Tötung auch nur beiläufig in Erwägung zu ziehen.

Den sachlichen und rechtlichen Zusammenhang hat er weggelassen, Bruchstücke aus der Argumentationskette spitzfingrig herausgezupft, um aus diesem Häckselwerk versuchsweise einen Vorwurf gegen die Unterzeichnende zusammenzustückeln. Das ist verboten und strafbar (vgl. BGH, BVerfG, ständige Rechtsprechung).

Mit unseren Schriftsätzen, also unseren Rechtsausführungen, haben wir durch Darstellung der fundamentalen Zusammenhänge die strafbare Bedeutung der Falschdarstellungen in "Wikipedia" über das SPK aufgezeigt, Zusammenhänge, die zwar auf dem Papier nur durch Druckerschwärze repräsentiert sind, aber ohne die zugrundeliegende Realität nicht auf das Schreibpapier gekommen wären, eine blutige Realität von Patiententötung und Weißkittel-EuthaNAZItum, tagtäglich und stündlich in Altersheimen und Operationssälen exekutiert, und von denen bei "Wikipedia" propagandistisch vorangetrieben. (Vergleiche unsere diesbezüglichen Ausführungen in den beiliegenden Strafanzeigen, Beschwerden und der Verfassungsbeschwerde).

Als vorprüfende Instanz, laut derzeitigem Gesetz und Recht einem Richter gleichgestellt, hätte Staatsanwalt Grossmann zu beurteilen und zu gewichten gehabt.

Antrag des Staatsanwalt Grossmann

Widerlegung und Nachweis der Strafbarkeit

Darüberhinaus hätte es der vom Gesetzgeber geforderten substantiierten und differenzierten Begründung eines "öffentlichen Interesses" bedurft, wenn er schon glaubt, gegen die Unterzeichnende einen Vorwurf zusammenstoppeln zu müssen.

Ob es um Meinungsäußerungen in Verfolgung beschränkt privater Interessen geht (mittelalterlicher "Wikipedia"-Idiotismus, vgl. Bolz, Berliner Medienprofessor) oder um Stellungnahmen zu Themen, welche die Interessen aller berühren (Schluß mit EuthaNAZIsmus!), dies wird in der Rechtsprechung jeweils ganz anders gewichtet und abgewogen im Hinblick auf den Grundrechtsschutz der freien Meinungsäußerung. Unter dem Schutz des Grundgesetzes stehen solche Äußerungen, welche die Interessen aller berühren (hier: SPK), während Meinungskundgaben, die lediglich der Verfolgung privater Interessen dienen, also buchstäblich idiotisch sind, demgegenüber von Rechts wegen zurücktreten müssen. Hierzu eine kürzlich ergangene Kammergerichtsentscheidung:

Bei der Auslegung des § 193 StGB (Wahrnehmung berechtigter Interessen) haben die Gerichte zu beachten, daß der in dieser Bestimmung enthaltene Rechtfertigungsgrund eine besondere Ausprägung des in Art. 5 I GG normierten Grundrechts der freien Meinungsäußerung darstellt (vgl. BVerfGE 42, 143; BVerfGE 93, 266; BVerfGE 99, 185; BGHSt 12, 287; KG, Beschl. v. 27.9.2000) und daher der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts hinreichend Rechnung getragen werden muß. Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß das Ausmaß des Schutzes des Art. 5 I GG vom Zweck der Meinungsäußerung abhängt. Bezieht sie sich auf eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage, so ist sie stärker geschützt als eine Äußerung, die lediglich der Verfolgung privater Interessen dient (Vgl. BVerfGE 82, 727; KG, Beschl. v. 27.9.2000.).
NJW 2005, 2872; KG, Urteil v. 12.8.2005, Hvhbg. v. Uz.

Die Hetze gegen Mißliebig gemachte, wie betrieben von "Wikipedia", ist durch kein Recht der Meinungsäußerung geschützt. Ganz im Gegenteil: dies ist strafbar als Volksverhetzung.

Es versteht sich von selbst, daß kein Mensch einfach so sterben will, nur weil der Täter Arzt ist und der Mord Therapie heißt. Allein schon aus Demokratiegründen, d.h. weil orientiert am Interesse der Mehrheit, müssen die Zeiten endgültig vorbei sein, in denen die genwissenschaftlich defizitäre Gesamtmenschheit durch Minderheiten, nämlich durch die Ärzteklasse, als abschußreif gesprachregelt wird. Sie müssen auch vorbei sein für deren Hand- und Kopflanger bei "Wikipedia".

Antrag des Staatsanwalt Grossmann

Widerlegung und Nachweis der Strafbarkeit

Einem jeglichen EuthaNAZIsmus, gleichgültig in welcher Form er auftritt, muß entschieden entgegengetreten werden. Dies laut Grundgesetz, laut einschlägiger Einzelgesetze, laut Europäischer Menschenrechtskonvention. Die Unterzeichnerin hat es diesbezüglich zu keiner Zeit an der nötigen Deutlichkeit und sachbezogenen Entschiedenheit fehlen lassen. Dabei geht es in anwaltlicher Sicht nicht in erster Linie darum,

"daß ehrverletzenden Angriffen oder überspitzter Kritik scharf und drastisch erwidert werden darf" (BVerfGE 12, 113, 132)

und daß

"es dem Anwalt nicht erlaubt ist, immer so schonend mit den Verfahrensbeteiligten umzugehen, dass diese sich nicht in ihrer Persönlichkeit beeinträchtigt fühlen" (BVerfGE 76, 171, 192)".

Es gilt allgemein: gegen EuthaNAZI-Beihelfer kann man gar nicht drastisch genug vorgehen, bleibt doch sowieso jede Sprache an Drastik hinter der blutigen Realität der euthaNAZIstischen Morde weit zurück.

Die Äußerungen der Unterzeichnerin sind rechtlich geschützt. Es ging und geht um eine "die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage", nämlich um Krankheit, festgemacht an pro und contra SPK, pro und contra urärztlichem Modern-EuthaNAZIsmus, pro und contra Tötung von Menschen. Dies berührt die Interessen aller und beileibe nicht erst dann, wenn die jüngste ärztlich verschriebene Epidemie samt Massenzwangsimpfung und Quarantäne-KZ ins Haus steht.

Die Modern-Enzyklopädisten von "Wikipedia" wollen speziell die Anwaltsfunktion der Unterzeichnerin weghaben, Recht-scheu wie sie nunmal sind. Der genannte Staatsanwalt hat die "Wikipedia"-Hetzer ermutigt. Er ist Staatsanwalt für Politische Strafsachen. Qua Amt hat er strafbare Rechtfertigungsversuche der Nazizeit zu verfolgen. Von dem Folgenden weiß er sehr wohl, hatten wir es ihm doch geschrieben:

Mord und Massenmord waren juristisch auch während der ärztepolitischen Großveranstaltung Nationalsozialismus noch allemal verboten. Erst späterhin war es unter der Ärztediktatur allen Rechtsanwälten verboten, auch im Einzelfall und auf Antrag der Hinterbliebenen, gegen die Massenmordaktion (mindestens 275.000 Tote) juristisch vorzugehen. 1941 erwirkten die Ärzte einen Erlaß, der von Seiten des Justizministeriums ausgefertigt wurde. Richter und Staatsanwälte wurden dazu vergattert, Anzeigen nicht zu bearbeiten, die von Angehörigen oder von Rechtsanwälten zwecks Aufklärung der Todesfälle erstattet wurden.

Die rechtliche Kontrolle durch die Justiz wurde auf diese Weise faktisch ausgeschaltet. So konnten die Ärzte die Patientenvernichtung juristisch ungestört betreiben.

Daraus folgt: Es kann eine lebensverlängernde Wirkung haben, ob Rechtsmittel ergriffen werden oder nicht.

Antrag des Staatsanwalt Grossmann

Widerlegung und Nachweis der Strafbarkeit

 

Heute gibt es nicht weniger urärztlichen EuthaNAZIsmus als damals. Es ist deshalb nicht gleichgültig, ob es KRANKHEIT IM RECHT gibt oder nicht. Es macht einen Unterschied, ob es Rechtsanwälte wie die Unterzeichnende gibt oder nicht, es macht einen lebensverlängernden oder lebensverkürzenden Unterschied, ob Mißliebig gemachte, Ausgesonderte, Alte, Kranke, Schwache alleingelassen werden oder nicht. Es ist nicht gleichgültig, ob dem ungebremsten ärztlichen Mordmonopol das immerhin durch Gesetze beschränkte staatliche Gewaltmonopol entgegengesetzt wird oder nicht. Die von "Wikipedia" hetzen im In- und Ausland gegen SPK, gegen PF/SPK(H) und gegen die Unterzeichnerin als Anwältin, als eine unter vielen Rechtspersonen, die uns unterstützen (Pathopraktik mit Juristen, siehe unser Messingschild).

Für Herrn Staatsanwalt Grossmann hat es, anders als noch vor 65 Jahren, eines Befehls oder Erlasses nicht bedurft, um die Rechtsmittel der Unterzeichnerin so rechts- wie verfassungsbrüchig abzulehnen und seinen rechtswidrigen Antrag gegen die Unterzeichnerin zu stellen.

Gegen Staatsanwalt Grossmann ist die öffentliche Klage zu erheben.

Seine Straftaten haben bereits Früchte getragen:

Einer der Haupttäter bei "Wikipedia", Andreas Praefcke, macht gerade so weiter. Er sieht sich durch Staatsanwalt Grossmann ermutigt. Ist der genannte politische Staatsanwalt blind für solche Entwicklungen? Biedermann und die Brandstifter, gibt es das oder gibt es das nicht? Und um wieviel mehr können sich die Brandstifter und Hetzer ermutigt sehen, wenn sie der Billigung eines Staatsanwalts sicher sein können?

Beweis: neuerlicher hetzerischer Eintrag des Andreas Praefcke vom 6. Juli 2006 gegen das SPK auf seiner Internet-Seite bei "Wikipedia". (Anlage)

Er bezeichnet uns als Müll, und fordert die ganze Welt dazu auf, uns auszulöschen. Strafanzeige ist obligatorisch. Staatsanwalt Grossmann hat ihn dazu ermutigt, uns zu "müllen".

Überleitung

Praefcke-Epistel aus scheinheiligem Wimmern und Gnadenwinseln. "Gutes Theater in Mannheim", besser demnach: Schmierenkomödie aus dem Duett zwischen einem ehrenverursachten Europa-Grünabgeordneten in Frankfurt (Cohn-Bendit), der Ohnmachtsanfälle simuliert, um damit seinen Staatsanwalt gefügig zu machen. Man erinnert sich. Für Mannheimer Zwecke hat dafür ja schon die inkriminierte Epistel (s.u.) vollauf genügt, das evasive Wunschtraumleben ins Werk zu setzen, fuzzylogisch nämlich, das heißt ausmerzgerecht, wie dies sogar im alten Sparta noch kein Idiotes hätte befehlen können, weil es damals die computerisierte und fuzzologische Gerechtigkeit noch nicht gegeben hat, wenn auch digitale Ausmerzidioten schon allerdings. Und die 300 tapferen Spartaner des Leonidas, allzumal selbstentleibt durch ihren eigenen Starrsinn, hatten allein den Schaden, und jede Beschreibung kann ihrer noch spotten. Ja, Wanderer kommst Du nach Frankfurt, dann vergiß auch Europa nicht und seine urärztliche EuthaNAZI-Ausmerzpolitik.

Es wird des Weiteren

Strafanzeige

erstattet und

Strafantrag

gestellt

gegen Herrn Andreas Praefcke wegen seines Schreibens vom 11. Juli 2005 an Staatsanwalt Grossmann, das uns erst ein Jahr später durch Akteneinsicht zur Kenntnis kam.

Rechtlicher Hinweis:

Als Andreas Praefcke dieses Schreiben verfaßte, stand er wegen seiner "Wikipedia"-Hetze gegen das SPK unter zweifacher Strafanzeige durch uns und zwar wegen Volksverhetzung und, zusammen mit anderen von "Wikipedia", wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Er war also Beschuldigter. Als solcher darf er, von Gesetzes wegen, leugnen, lügen und vertuschen. Praefcke hat von dieser Möglichkeit ausgiebig Gebrauch gemacht in seinem Schreiben an den gegen ihn ermittelnden Staatsanwalt.

Das kennt man: vor Gericht gestellt wegen vollendetem Mord an einem Schwarzafrikaner, leugnen die Täter jeden nazistischen Zusammenhang. Man habe an diesem Abend nur etwas zuviel getrunken, "Kanake" sei nicht abfällig gemeint, "schlag ihn tot" nur ein Bierwitz, und alles sowieso nur ein harmloser, unpolitischer Dummejungenstreich. Daß er dann plötzlich tot war, das habe ja niemand gewollt. Im übrigen habe man rein gar nichts gegen Ausländer, und die kahlgeschorenen Köpfe und die Springerstiefel seien nichts als eine Moderichtung.

Nach diesem Muster ist das Praefcke-Schreiben abgefaßt. Nur: im Unterschied zu dem obigen Beispiel läßt Praefcke den Zusammenhang gleich ganz weg oder spielt – gemäß seiner Opernleidenschaft – gleich selbst noch den Schwarzafrikaner. Er, der Hetzer und deshalb unter Strafanzeige u.a. wegen Volksverhetzung, spielt die verfolgte Unschuld und das Opfer, unecht wie Gummidolch und Kunstblut auf der Opernbühne, versucht auf Nebensächliches abzulenken, will nachträglich mit all dem rein gar nichts zu tun gehabt haben – Schutzbehauptungen in eigener Sache en masse. Dem Inhalt nach ist sein Schreiben ein weiteres Beweismittel für seine völlige Unbelehrbarkeit, für seine hartnäckig von ihm aufrecht erhaltenen, von uns längst widerlegten Lügen. Zielrichtung auch dieses neuerlichen Praefcke-Schreibens ist nach wie vor seine Ausmerz-Hetze gegen das SPK und gegen die Unterzeichnerin als SPK-Anwältin. Man mache sich nichts vor.

Zum euthaNAZIstischen Tatsachenzusammenhang siehe unsere Strafanzeigen, Beschwerden und die Verfassungsbeschwerde in der Anlage.

Schreiben des Praefcke
vom 11.07.2005

Strafbarkeit

Sehr geehrter Herr Grossmann,

anbei ein weiterer Fund aus dem Internet – wieder von RAin Muhler veröffentlicht und in bewährter Weise beleidigend und m.E. von vorn bis hinten erlogen. Die Adresse: http://www.spkpfh.de/ Muell_Abfuehrer_ganz_ modern.htm ((unsere Beschwerde vom 28.06.2005 in der Strafsache gegen Praefcke u.a., die von KRANKHEIT IM RECHT im Internet mitgeteilt wurde, vergleiche hier Anlage zu dieser EMRK-Klage, d.Uz.))

Eine Korrespondenz direkt mit Muhler halte ich aus verständlichen Gründen für sinnlos, daher erneut dieses Schreiben zur Erläuterung meiner Standpunkte an Sie. Ich stehe gerne für Fragen – auch telefonisch – zur Verfügung.

Besonders interessant ist in der Anlage m.E. die Meinung von Muhler, dass ich durch Veröffentlichung einiger Details meines Privatlebens die Erlaubnis zur Wiedergabe willkürlichen Verdrehung all dieser Tatsachen durch sie gebe ("Postkartenvertrieb"? Ich habe noch nie eine verkauft oder vertrieben. "England"? Da war ich schon Jahre nicht mehr. Mein Vater war nie bei der Kostümgruppe "Landsknechte". Meine "rechtskundigen Verwandten" – es gibt zwei Rechtsanwälte Praefcke in Ravensburg – haben rein gar nichts mit diesem Fall zu tun und kennen ihn auch nicht. Und so weiter und so fort.)

Neulich war sie noch höchst verächtlich ein einzelnes Tierchen für Herrn Andreas Praefcke. "Trolle", "Vandalen", "Wirre", "Inkohärente", "Verrückte" (so ihre Internetdialoge)* sind für die Praefckes ja sowieso alle diejenigen, die ihnen nicht passen.

*(vergleiche "Internationale Gaunersprache" nach August Bier, er selber allerdings seinerzeit ordinierter und hochdekorierter Chirurg)

Hat ein Staatsanwalt zu ermitteln, oder nur Lügner zu überführen? Also braucht Herr Praefcke "Lügner", damit der Herr Staatsanwalt eine volle Futterkrippe vorfindet. Hunderttausende bis Millionen Unterschriftleistende sind für Herrn Andreas Praefcke Lügner und Schwindler, wenn er sie auf unserer Seite weiß (siehe seine Hetzschmiere im Internet). Nur einige Zehntausende Mitwirkende seines Vereins gibt es auf der ganzen Welt nach behördlichen Feststellungen, und zumal Herr Andreas Praefcke glaubt, als Letztverantwortlicher, an sowas.

Er hat längst schon einmal korrespondiert, ist jedoch nicht ohne Antwort geblieben. Das hat ihn mächtig gefuchst, weil es mit dem bewährten "Wikipedia"-Diagnosenarsenal von Trolle bis Mißliebige (s.o.) nicht totzumachen war.

Es ist alles andere als interessant, was einer aus der mittelalterlichen Idiotae-Clique oder aus dem gleichermaßen rückfälligen Altertums-Arsenal der Idiotes so oder anders vorzufinden glaubt (Nikolaus von Kues; Bolz, Berliner Medienprofessor, Quelle: Montagsmagazin No 29/2006). Idiot bleibt Idiot. Die Überprüfung seiner Rechtsfähigkeit hatten wir angeregt. Herr Andreas Praefcke hat davon bedauerlicherweise bis dato keinen Gebrauch gemacht. So blieb es denn auch dem Staatsanwalt verwehrt, diesbezüglich in irgendwelche Ermittlungen einzutreten, obwohl er ja gerade dafür und für die richtige Wahrheitsgewichtung, und einzig dafür, von Amts wegen da ist.
Postkartenvertrieb: Steuerbetrug werden wir gesondert verfolgen.


Eines nicht geringeren als eines (wörtlich:) Kampfschweins von einem Rechtsanwalt gegen die Unterzeichnende hatte Herr Andreas Praefcke sich noch vor Monaten zu erwehren gehabt. Den Rest des Praefcke-Statements hätte der Staatsanwalt zu ermitteln gehabt, wenn wir es uns nicht hätten EUR 3.600.-- kosten lassen, das Staatsanwalt-Grossmann-Duo kürzesterhand niederzuschlagen.

Schreiben des Praefcke vom 11.07.2005

Strafbarkeit

Ich habe mit dieser Farce nicht angefangen, ich fühle mich vielmehr immer mehr als Opfer einer wild gewordenen Rechtsanwältin, die anscheinend selbst meint, über Recht und Gesetz zu stehen, aber gerade mir das vorwirft.

Muhler meinte, das auf freiwilliger Mitarbeit und Gutwilligkeit basierende Projekt "Wikipedia – die freie Enzyklopädie" (ein faszinierendes Internetprojekt zur Verbreitung freien Wissens und Gewinner des Grimme Online Awards 2005) und einzelne der Tausenden von Mitarbeitern – darunter mich und Kuno Dünhölter –, mittels m.E. rechtswidrigen, jedoch immerhin kostenfreien Abmahnungen einschüchtern zu können und mit öffentlichen Beleidigungen vorführen zu können. Wohl alle der von ihr genannten Mitarbeiter sind überhaupt erst durch die hasserfüllten Anwürfe und leider sachlich und auch sprachlich unverständlichen Klageandrohungen von Muhler auf den harmlosen Enzyklopädieartikel zum "SPK" auf das Thema aufmerksam geworden (Frau Muhler sieht sich anscheinend als eine Art Rechtsnachfolger dieser Vereinigung). Mir war jedenfalls diese Organisation völlig unbekannt, bis durch eine kurze Frage des US- amerikanischen Gründers von Wikipedia, der mit den schriftlichen Anwürfen von Frau Muhler nichts anzufangen wußte, auf den Artikel aufmerksam wurde ((sic! Praefcke-Deutsch, schon obenstehend noch mehr davon))

"... ich fühle mich vielmehr immer mehr als Opfer ...". Ist das psychiatrisch oder strafrechtlich? Wir haben das Verfahren auch nicht zuletzt deshalb niedergeschlagen, weil eine Rechtsanwältin unter dem Gebot der Sachlichkeit steht und folglich sogar Gerichte daran zu hindern hat, zum Spektakel-Referenten herabgewürdigt zu werden. EUR 3.600. – waren uns nicht zu schade dafür.

Das ist ein Schwindelunternehmen. Mit Kundenprell und sonst nichts. Sogar wir sind zunächst darauf hereingefallen, als wir ihren falschen SPK-Artikel selbst in "Wikipedia" korrigieren wollten. Unsere Korrektur haben sie umgehend gelöscht. Universitäten auf der ganzen Welt verbieten es inzwischen Studenten, von deren Texten Gebrauch zu machen. Grund: Unglaubwürdigkeit. (Quelle: internationale Nachrichtenagenturen).
Straftatbestand: Völkerverhetzung, Volksverdummung, § 130 StGB.

 

 

 

Praefcke kann weder Deutsch, noch deutsche Grammatik; er ist ein verklemmter, wirrer, monomaner Psychopath. Dies haben ihm Kollegen, Experten und Erfahrene kraft direkter Mitarbeit öffentlich im Internet bescheinigt und beurkundet. Ein diesbezügliches Dementi fehlt bis zur Stunde.
Dergleichen psychosen- und neurosenrelevante Faxen kann man sich nicht leisten, wenn man, wie die Unterzeichnende, Frau Rechtsanwältin Ingeborg Muhler, aus dem hessischen Ministerium zur Umweltministerin vorgeschlagen worden ist (1992).

 

In jedem 2. Berliner Haushalt liegen die SPK-Bücher. Wen interessieren die blamablen Wissenslücken eines "Wikipedia-Enzyklopädisten" wie Praefcke?! Das ist nicht schlimm für Herrn Praefcke, sind doch für ihn im Bedarfsfall alle anderen Müll, den jeder auslöschen soll, wie er dies erneut (06.07.2006) gefordert hat. Und Staatsanwalt Grossmann hat ihn dazu ermutigt.

Praefcke hält das souveräne Kolumbien für Deutschland und eine Rechtsanwältin darin (idiotischer Haß macht blind, oder doch zumindest wirr, klirrklirr!!).

Schreiben des Praefcke vom 11.07.2005

Strafbarkeit

– ich habe auch selbst so gut wie gar nichts inhaltlich an diesem Artikel beigetragen und nur minimal redigiert. Mir ist der ganze Verein (oder was das immer sein soll), das ganze Thema und auch Frau Muhler ehrlich gesagt völlig "schnuppe" – soll sie sich lächerlich machen, wie und wo sie will.





 

Inhaltlich habe ich weder sie noch das SPK (so es das noch geben sollte) angegriffen; ihre Methoden der Einschüchterung und Beleidigung aber sehr wohl. Es scheint Frau Muhler nur gegen den Strich zu gehen, daß ich mich nicht – wie vielleicht andere vor mir – durch ihre Rechtsanwaltsfunktion (manche der Mitarbeiter glauben bis heute nicht, daß so etwas tatsächlich von einem zugelassenen deutschen Rechtsanwalt stammen kann), durch Abmahnungen und durch Strafanzeigen einschüchtern lasse und nicht der Meinung bin, daß der fragliche Enzyklopädieartikel einfach gelöscht werden soll, weil eine angeblich Betroffene (weder namentlich noch sonst genannte) das so wünscht. Deshalb möchte ich die Mißachtung des Verfassungsgrundsatzes der Meinungsfreiheit durch Frau Muhler nicht hinnehmen und stehe deshalb zu meiner Meinung, daß der Artikel zum

Gelogen. Erbärmliche Schutzbehauptung gegen unsere Beschwerde vom 28.06.2005 in der Strafsache gegen Praefcke und Andere (Anlage zu dieser EMRK-Klage). Die Schwarze Liste in "Wikipedia" – Person für Person durch uns widerlegt, die wir dabeigewesen sind – zwecks Zuordnung des SPK zu einer patientenfeindlichen Organisation (RAF), samt kriminalisierender Hetze und Ruf nach Verfassungsschutz bis hin zum sogenannten "Finalen Rettungsschuß" und polizeilich sogenannter "Putativnotwehr"; erneut virulent gemacht durch Andreas Praefcke auch in der englischsprachigen "Wikipedia". Die Rechtsnachfolge des SPK zugunsten der PATIENTENFRONT, ganz zu schweigen vom Alleinvertretungsrecht seitens PF/SPK(H), ist längst gerichtlich festgestellt. Aber Herr Andreas Praefcke stellt sich über die Gerichte; und dies für alle Zukunft gleich noch mit.
Straftatbestand: Falsche Verdächtigung, § 164 StGB, und Anstiftung zur Verfolgung Unschuldiger, § 26, 344 StGB.


Vollblödsinnige Schutzbehauptungen, gespickt mit böswilligen, grob tatsachenwidrigen Unterstellungen! Gezielte und vorsätzliche öffentliche Mordhetze an die Adresse unserer Rechtsanwaltsfunktionen. Einschüchterungsterror am falschen Objekt. Rechtsanwälte, die sich für Krankheit einsetzen, werden umgebracht. Dafür genügen erfahrungsgemäß juristische Schreiben (siehe Fußnote 4, vergleiche auch hier unter 15. Geltend gemachte EMRK-Verletzungen). Um wieviel mehr dann ein so falscher wie unverantwortlicher Artikel des Hauptverantwortlichen Praefcke.
Straftatbestand: Morddrohung und Nötigung, § 240 StGB.

 

 

 


 

Wer sonst, außer Herrn Praefcke, exponiert sie denn die ganze Zeit selektiv, namentlich und als Betroffene bis nach England auf den "Wikipedia"-Seiten?! Blanke Mordhetze!

 

 

Schreiben des Praefcke vom 11.07.2005

Strafbarkeit

SPK in der Wikipedia stehen bleiben soll und nicht durch die Selbstdarstellung der Frau Muhler ersetzt werden soll. Ich habe bislang bewußt auf die Einschaltung von Rechtsanwälten verzichtet, da ich das Problem als nun wirklich nicht sonderlich wichtig, in der Sache eindeutig und nicht strittig ansah. Selbst das wird mir jetzt von Frau Muhler zum Vorwurf gemacht, da ihrer Meinung nach wohl nur Volljuristen ein Recht auf Strafanzeige etc. haben. Mein Vorwurf der Beleidigung durch Bezeichnung als "Straftäter" usw. bezieht sich selbst-verständlich auch nicht auf Muhlers Brief als solchen, sondern auf die Veröffentlichung desselben im Internet ohne die entsprechende Kenntlichmachung als "Verdacht".

Anfangs habe ich die rechtlich substanzlosen und sprachlich wirren Anwürfe Muhlers eher amüsiert zur Kenntnis genommen (wie sich an meiner ironischen Wortwahl und auch der anderer Mitarbeiter der Wikipedia ablesen läßt, die Muhler jetzt zu einer menschenverachtenden Nazisprache aufbauscht ... – so ist "Troll" das im Internet ständig verwandte Wort für Menschen, die im Internet "Beiträge verschicken, mit denen sie erkennbar nur provozieren wollen, ohne einen wirklichen Beitrag zur Diskussion zu leisten"). Auch das mehrmals tägliche Zumüllen meiner Wikipedia-Diskussionsseite (internetweit als "Spam" bekannt), war zwar nervig, aber halb so schlimm.

 

 

Praefcke und die Seinen sind nicht nur rechtsanwaltsscheu, sondern offen Recht-scheu. Beleg: ihre zahlreichen diesbezüglichen Aufrufe im Internet, nach Möglichkeit auf Rechtsmittel um jeden Preis zu verzichten. Siehe auch unsere diesbezüglichen Beweise in der genannten Beschwerde vom 28.06.2006, Anlage.
Straftatbestand: Nötigung, § 240 StGB.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Praefcke und die Seinen haben sich längst angeschickt, das Umbringen Mißliebiger lauthals und unverhohlen zu propagieren. Sie halten dies für harmlos, zulässig und tunlich.
Straftatbestand: Gewaltverherrlichung, Volksverhetzung, § 130 StGB

Schreiben des Praefcke vom 11.07.2005

Strafbarkeit

Ich kann aber die letzten Veröffentlichungen Muhlers beim besten Willen nicht mehr amüsiert zu den Akten legen. Es ist nicht hinzunehmen, daß Muhler ihre Propaganda gegen mich persönlich weiterführt – meine Strafanzeige ist nur ein Versuch, weiteren Schaden von mir, meinem Unternehmen und anderen freiwilligen Mitarbeitern der Wikipedia abzuwenden. Öffentlich als Nazi und Euthanasie-Befürworter beschimpft zu werden, ist für mich nicht hinnehmbar (zumal wirklich völlig aus der Luft gegriffen), und ich hoffe, daß sich schnell eine Lösung finden läßt, diese Beleidigungen aus dem jedem öffentlich zugänglichen WWW zu entfernen.

Freundliche Grüße
Andreas Praefcke

Totmachen, und jetzt auch noch mundtot machen, das kommt hinzu.
Für "Ironie", Späßchen und Witzchen geht uns jedes Verständnis ab, insbesondere dann, wenn das Thema nicht die Unterhaltungsindustrie ist, sondern der blanke, unverhüllte Tötungstrieb und seine unverhohlene Propagierung.
Straftatbestand: falsche Anschuldigung, § 164 StGB, Nötigung, § 240 StGB, Gewaltverherrlichung und Volksverhetzung, § 130 StGB.

Schön, daß Herr Praefcke voll geständig alles auf die eigene Kappe nimmt und sich nicht einmal versuchsweise auf "Zinnmann" herausredet, der ihm und Dünhölter seinerzeit verboten hat, seinen Eintrag über das SPK zu löschen.

Das SPK in Sache und Ausdruck gehört weder einem Andreas Praefcke, noch einem "Zinnmann", noch sonst irgendwem, sondern Huber. Dies hat dem Bundesverfassungsgericht, allseitig unbeanstandet, zur Prüfung vorgelegen. Es gilt: selbstbestimmter Ausdruck statt fremder Hetzidiotismen! Alles andere ist strafbar: Bruch des Urheberrechts, Verleumdung, Volksverhetzung.

Gegen Andreas Praefcke ist die öffentliche Klage zu erheben.

 

IV.

Darlegung des Sachverhalts

Wir klagen an: die Bundesrepublik Deutschland und ihre Einrichtungen. Diese Klage gemäß der Europäischen Menschenrechts-Konvention (EMRK) richtet sich gegen Entscheidungen der deutschen Justiz. Den beteiligten Justizpersonen machen wir zum Vorwurf, daß sie durch ihre rechtsfehlerhaften Entscheidungen urärztlichen Modern-EuthaNAZIsmus fördern und dessen Propagandahelfer, die sich selbst so nennende "Enzyklopädie Wikipedia": Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 EMRK.

Die bundesrepublikanischen Instanzen haben der Beschwerdeführerin ein faires Verfahren im Sinne der EMRK verweigert: Verstoß gegen Art. 6 EMRK. Desweiteren wurde die Unterzeichnende diskriminiert: Verstoß gegen Art. 14 EMRK. Die Klägerin wurde verletzt in ihren Menschenrechten und Grundfreiheiten, welche durch die Europäische Konvention garantiert sind. Die Klägerin wurde in diesen Menschenrechten verletzt in Ausübung ihrer anwaltlichen Tätigkeit für PF/SPK(H) und für das SPK. Das ist eine Verletzung des Rechtsanspruchs der Unterzeichnenden auf Meinungsfreiheit und Freiheit der Berufsausübung gem. Art. 10 Abs. 1 EMRK.

Angefangen5 hat es mit einem verleumderischen, gewaltverherrlichenden und hetzerischen Artikel über das Sozialistische Patientenkollektiv (SPK) im Internet (sich selbst so nennende "Freie Enzyklopädie Wikipedia"). Von Patientenfront/SPK zur Verfügung gestellte sachgerechte Ersatzformulierungen über das SPK, wie sie zuvor schon textgleich, beispielsweise von den seriösen Standard-Lexika-Verlagen Brockhaus und dtv umstandslos entgegengenommen und positiv beschieden worden waren, wurden von den dann unter Strafanzeige Gestellten bei "Wikipedia" einfach gelöscht. Das heißt: Patienten – auch und gerade dann, wenn es um sie selbst geht – werden in der sich selbst so nennenden "Freien Enzyklopädie Wikipedia" mundtot gemacht, ihre eigenen Beiträge werden kurzerhand gelöscht und ersetzt durch übelste Hetze (vgl. hierzu Anschwärzliste, S. 16). Die unterzeichnende Rechtsanwältin wurde selbst namentlich in diesen Beiträgen erwähnt und sie und ihre Anwaltstätigkeit versuchsweise verunglimpft.

5 Am Anfang ging das alles noch im Stil von: wir die Goldrichtigen, die Elite, aber sie die Verrückten; na sowas von aufreizend interessant! Wikigrazer Rotzlöffel, waren sie damals für uns. Konnte doch niemand von denjenigen, bei denen wir uns damals erkundigt haben, sich vorstellen, daß sowas auch nur die elementarsten und primitivsten Sozialisierungshürden jemals auch nur gestreift haben könnte.

So fängt es an: zuerst die Diffamierung, Diskriminierung und Brandmarkung mittels Sprache in der Presse und den Medien, und dann zuletzt das "Abschalten", "Ausmerzen" und Töten der zuvor Gebrandmarkten. Damals "Der Stürmer", heute der gleiche urärztlich-enzyklopädische Modern-EuthaNAZIsmus.

"Das euthanazistische Morden geht stündlich ungestraft weiter. Nach wie vor ungelöscht steht der "Wikipedia"-Text gegen das SPK im Internet. Wie Andreas Praefcke selbst zugibt (siehe sein Schreiben vom 11.07.2005 an den Staatsanwalt), ein gezielt schludriger, unangemessener und herabwürdigender Artikel über das SPK. Umfunktionalisiert in stehende Ovationen an die Scheusale in den Kliniken, Kinderkliniken, Arztpraxen und Altersheimen: dazu haben die Euthanazilümmel und ihre Kundschaft aus der Normoisiemegasekte ihren Eintrag gegen das SPK umfunktionalisiert: in Beifall für den aktuellen Massenmord."

So hatten wir schon Anlaß, in unserer Verfassungsbeschwerde Klage zu erheben.

Gegen den "Wikipedia"-Text und seine strafrechtlichen Implikationen hat die Unterzeichnerin Strafanzeige erstattet u.a. wegen Volksverhetzung und Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Justizbehörden der Bundesrepublik blieben diesbezüglich untätig. Sie billigen damit bis zur Stunde den Modern-EuthaNAZIsmus und seine weltweite Propagierung durch die Modern-Enzyklopädisten "Wikipedia". Doch der Staatsanwalt, der Richter ist gewiß ein ehrenwerter Mann; das sind sie alle, alle ehrenwert, bis hin zum Bundesverfassungsgericht, das (in einer anderen Sache) auch den Tod durch ärztliche Brechmittelgabe für mit dem Grundgesetz vereinbar hielt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bundesrepublik deshalb jetzt verurteilt. In der Sache: Tötung durch Ärzte, unzählige Tote; nur der Beschwerdeführer Jalloh hatte das Glück, noch einmal mit dem Leben davongekommen zu sein (Entscheidung vom 11. Juli 2006 im Fall Jalloh ./. Deutschland).

EuthaNAZIsmus, das ist die Tötung von Einzelnen oder Mehreren zum HEIL verkalkter Verhältnisse und zwar so, daß – horribile dictu! – die Gemordeten dem Umgebrachtwerden zustimmen und es sogar noch für das Beste halten, nämlich weil es unter Ärzteaufsicht geschieht und Therapie heißt und Sterbehilfe. Es wirft ein böses Licht auf eine Gesellschaft, die sich mit der freiwilligen Zustimmung ihrer Opfer in Sachen Lebensverkürzung brüsten darf. Besteht doch eine Gesellschaft aus gesellschaftlichen Wesen. Eine Gesellschaft aber, die zwischen Wesen und Verwesung nicht mehr unterscheiden kann, muß wohl im Ganzen ziemlich tot sein. Zwangsweise Lebensverkürzung ist ein Massenschicksal, um nicht zu sagen: Klassenschicksal, das heißt, ein von Ärztehand beschertes und in völliger Verblendung und Arzthörigkeit sogar obendrein von den Betroffenen auch noch "gut" und "gesund" geheißenes "Schicksal".

Es steht fest, daß die Gesellschaft mit allen ihren Bestandteilen leben will, und manche Erfahrung, die ihnen im arztkünstlich (lege artis) verkürzten Leben entgeht oder erspart bleibt, könnte im Rückblick der Einzelnen eine der gesamtgesellschaftlich wichtigsten Erfahrungen gewesen sein.

Wird in einer Gesellschaft auch nur ein einziger, eine einzige der Krankheit wegen ausgesondert, so ist dies eine Ausschluß- und Ausschußgesellschaft, also gar keine. Selektion, von Auschwitz bis Genlabor, von Intensivstation bis Altersheim. Auch Dr.med. Mengele und Seinesgleichen haben reinsten Humanismus praktiziert, im KZ Auschwitz, nämlich durch Beseitigung der Kranken, Verkrüppelten, Alten, um sie von ihrem "menschenunwürdigen Dasein zu erlösen", im Namen der Menschlichkeit, des Mitleids und der Barmherzigkeit. Aktion Gnadentod. Auch heute argumentieren die Propagandisten der Krankenvernichtung mit dem Leiden Einzelner, etwa so: "Sie können einer Frau doch nicht zumuten..., mit einem kranken Kind überfordert ... für alle das Beste". Wenn die Tötung, hier: eines Kindes, die Lösung eines gesellschaftlichen Problems sein soll, so kann man mit demselben Recht fordern: "Wenn eine Frau durch ihre Ehesituation überfordert ist, so ist diese Frau vollauf berechtigt, ihren Ehemann zu töten, denn die Fortsetzung der Ehe wäre grausam und unmenschlich und gegen die freie Selbstbestimmung zudem." Im Fall der Tötung des Ehemanns wird jeder sagen: da muß es andere Lösungen geben. Aber sobald es um Krankheit geht und ein Arzt hinzutritt, ist der Tod das Mittel der Wahl.

Euthanasie ist der Massenblutrausch der Ärzteklasse. Es gibt keine gute, keine schlechte Euthanasie, keine gute, keine schlechte Sterbehilfe: all das war, ist und bleibt EuthaNAZI, solange es auch nur noch einen einzigen Arzt gibt, der folglich dabei das Sagen hat. Vorher ist schon der Versuch einer Diskussion darüber pro EuthaNAZI, für alle laufenden und folgenden Holocaustereien.

Die Ärzteklasse, diese Massenmörderklasse braucht die wie auch immer erlangte Zustimmung anderer. Gesundes Volksempfinden, nannte man das früher. Normoisie-Megasekte, sagt SPK dazu. "Der Stürmer" hieß das früher, "Wikipedia" heißt das heute.

Der Modern-EuthaNAZIsmus bei der sich selbst so nennenden "Wikipedia"

Gesellschaftsfeindlich und somit im höchsten Grad gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und zwar nach Absicht und Vorsatz für jeden rechtlich Denkenden mühelos erkennbar, kommt der inkriminierte Artikel über das SPK in "Wikipedia" daher. Es ist keine presserechtlich belanglose Wertung, sondern eine tendenziell massenmörderische Sauerei, dem SPK mit Genetik zu kommen. Den Gründer Assistenzarzt zu nennen, statt Wissenschaftler, versetzt ihn versuchsweise aus der Universität, in der es Assistenzärzte nicht gibt, in die Wolhynischen Sümpfe des I. Weltkriegs zurück und zwar auf die Seite der dort jämmerlich in Sumpf und Morast abgemurksten Russen. Beziehungssetzung ohne Anlaß? Der inkriminierte Artikel gegen das SPK hat Früchte getragen: beim Versuch, unseren signifikanten Ausdruck FRONTPATIENT der Welt zu erklären, haben diese Schmierfinken ohne jeden Anlaß und Grund erst neulich beanstandet, der Ausdruck FRONTSOLDAT reiche vom I. Weltkrieg als ein Ehrentitel bis in den II. Weltkrieg hinein. Na, so ein Irrwitz!

In ihrer gegen die Mehrheit gerichteten Hetze verdrehen sie die Patientenklasse am Beispiel SPK in eine Therapiegemeinschaft, hetzen so munter wie beschränkt mit Psychiatrie und nochmals Psychiatrie gegen eine falsch bezifferte Patientenzahl drauf los und bilden schließlich noch eine RAF-Gemeinschaft, weil dies einem neuerlichen EuthaNAZIsmus nur förderlich sein kann. Sie verdrehen das SPK in eine ausgestorbene Absichtserklärung ("versuchten, aus der Krankheit eine Waffe zu machen") und die Patientenklasse in ihrem heutigen Fortwirken als KRANKHEIT IM RECHT, Pathopraktik mit Juristen, in eine Abmahnklitsche. Sie sehen auch darin in wahnhafter Realitätsverkennung ihr verfassungsmäßig verbrieftes Recht. In ihrem freislerianischen Ausmerzverhältnis zum SPK und zur Patientenklasse erklären sie sich zur behördlichen Behörde. Dies aus keinem anderen Grund als dem, daß sie aus wieder und wieder kopierten Falschberichten über das SPK, gegründet auf abgrundtiefe Mordgelüste gegen Krankheit und gegen Patienten, abschreiben und kopieren, um es frei und ungezwungen in alle Medienwelt hineinzuposaunen, in der Absicht, Spenden und Staatsgelder einzusäckeln und selbige sogar bis ins ferne Afrika fließen zu machen. Mag sein, daß der erklärte Massenmord gemeinnützig ist. Der Patientenklasse paßt ein solches verständlicherweise nicht und der Europäischen Menschenrechtskonvention dürfte dergleichen wohl auch nicht gerade zur Zierde gereichen.

Die von "Wikipedia" betreiben Hetze im Massenmaßstab. Verächtlichmachung mit Bezeichnungen wie "Trolle", "Troll-Zoo", "Tierchen", "killen, so medizinisch", "Müll", das ist Basisvokabular bei "Wikipedia" gegen andere. Die Hetze gegen ihnen Mißliebige, gegen Andersdenkende, diese menschenverachtende Sprache ist durchgängig in Gebrauch bei "Wikipedia". Das ist auch anderen schon längst aufgefallen:

"Faschistoides Rechtsverständnis, ... Benutzer werden ganz in teutscher Tradition als "Schädlinge" bezeichnet. ... Sprache aus dem Sprachgebrauch der Nazis: "Schädlinge gehören vernichtet",

all dies sind die Feststellungen anderer über "Wikipedia". Diese Selbst-Qualifizierungen sind in juristischer Sicht Geständnisse; denn diese Feststellungen stammen von "Wikipedia"-Mitgliedern selbst. Es gibt also inzwischen sogar bei "Wikipedia" welche, denen die EuthaNAZI-Terminologie bei "Wikipedia" auffällt.

Eine vormals bei "Wikipedia" aktiv Gewesene schreibt dazu Folgendes:

"Eines der in seiner Infamie und menschenverachtenden Schnodderigkeit atemberaubendsten Beispiele ... findet sich auf der ... Diskussionsseite zum Eintrag Phenol http:// de.wikipedia.org /wiki/ Diskussion:Phenol. Jeder, der noch einigermaßen klar bei Verstand ist, sollte sich diesen Vorgang einmal zu Gemüte führen, dann weiß er, wovon ich rede. Dramatis personae dieser braunen ... Show: u.a. der wehrmachtsläufige Zinnmann ((ebenfalls von uns angezeigt, wegen Volksverhetzung u.a., d. Uz.)), ein rechtsradikaler Administrator. Zur Erinnerung: Mit Phenol haben KZ-Ärzte wie Mengele jüdische Versuchsopfer totgespritzt. Dieses sollte in dem naturwissenschaftlich orientierten Wikipedia-Artikel über Phenol erwähnt werden. Es entspann sich nun eine Debatte darüber, inwieweit diese "historische" Verwendung dieser Chemikalie in den Artikel mit einfließen müsse, denn mit Spaten und Schaufel sei schließlich auch gemordet worden.
Chemiker Dschanz ((einer von "Wikipedia")), ... wollte das unschuldige Phenol vor den bösen Anfeindungen der Geschichte schützen, damit seine deutschen Studenten nicht durch arbeitshinderliche Schuldgefühle vom wertfreien Forschen abgehalten würden - und der Nazi aus dem Ruhrgebiet ((noch einer von "Wikipedia")) pöbelte und pöbelte, ohne dass irgendwer eingriff.

Der rechtsradikale Administrator Zinnmann gab die Parole aus, nur wenn die Zahl der Todesopfer in KZs durch Phenol eine bestimmte Marke überschreite, sei es "wikiwürdig und relevant". Über den Daumen gepeilt: 20 Totgespritzte raus, mehr als 1000 Totgespritzte rein. Daumen rauf oder runter wie weiland Dr. Josef Mengele an der Rampe.

Diese Idee fanden alle an dieser makabren Farce Beteiligten offenkundig mehr als amüsant und überboten sich im Jonglieren mit Zahlen und in Relevanz-Vergleichen der Todesarten, mit denen Nazis Juden umbrachten. Dass sie keine Liste - auch ein beliebter Zeitvertreib der Wikipedianer - aufstellten mit den 100 häufigsten Mordmethoden der SS - das grenzt schon an ein kleines Wunder".
(www.blogger. com / gretchengermany)

Unser Kommentar hierzu: akademischer brauner Abschaum, weißbekittelt.

Das Internet, insbesondere die sich selbst so nennende "Wikipedia" mit ihrer Anonymität der Täter, bietet ideale Möglichkeiten der Hetze. Den Haß gegen die Patientenklasse, gegen Mißliebig gemachte, gegen Kranke, Schwache, Alte, Fremde haben die "Wikipedia"-Täter nicht erfunden. Aber sie betätigen ihn. Die johlende Menge, die auf dem Scheiterhaufen Bücher verbrennt oder "Hexen" als Haßobjekte, kann im Zeitalter des elektronischen Klassenkampfs auch mal die Gestalt einer Abschalter-Clique annehmen, kriminell vereinigt im Schutz der "Wikipedia"-Anonymität, Ku-Klux-Klan-Kapuze überflüssig. Am Anfang steht das "Abschalten" und Löschen von Äußerungen der Mißliebig gemachten. Am Ende steht das "Abschalten" und Auslöschen des Lebens der Mißliebig gemachten, wie von Ärzten tagtäglich praktiziert. Krankheitshaß, wie er von den "Wikipedia"-Tätern praktiziert und propagiert wird, paart sich besonders gern mit Arroganz und Dummheit, und die Ausgeburten dieser Verbindung tragen Namen wie Kerbhölter, Praefbauch, Zinndübel und Philippi. Aber nicht dort, sondern bei Gericht sieht man sie wieder, als Volksverhetzer und kriminellen Verein. Und sie hatten sich so sicher gefühlt. Anfangs zumindest, aber nur anfangs. Inzwischen zweigen sie von den Spendengeldern Zehntausende von Euro ab, um Rechtsanwälte, Geldstrafen und Gerichtskosten davon bezahlen zu können. Kundenprell!

Die von "Wikipedia" mit ihren krankheitsfeindlichen Äußerungen betreiben im Internet Volksverhetzung und Gewaltverherrlichung und fördern damit den urärztlichen Modern-EuthaNAZIsmus.

Klartext:

Das euthanazistische Morden geht stündlich ungestraft weiter. Nach wie vor ungelöscht steht der "Wikipedia"-Text gegen das SPK im Internet. Umfunktionalisiert in stehende Ovationen an die Scheusale in den Kliniken, Kinderkliniken, Arztpraxen und Altersheimen: dazu haben die Euthanazilümmel und ihre Kundschaft aus der Normoisiemegasekte ihren Eintrag gegen das SPK umfunktionalisiert: in Beifall für den aktuellen Massenmord.

So hatten wir schon Anlaß, in unserer Verfassungsbeschwerde Klage zu erheben.

Das Europa von heute, mit seiner Menschenrechtskonvention und seinem Gerichtshof für Menschenrechte kann und darf schon allein aufgrund seiner Entstehungsgeschichte und den antinazistischen Intentionen seiner Gründer zufolge dergleichen moderneuthaNAZistische Rückfälle nicht dulden.

 

V.

Verfahrensgang

Der innerstaatliche Rechtsweg ist ausgeschöpft. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Erhebung einer Menschenrechtsbeschwerde sind erfüllt.

Die Klägerin ist berechtigt, eine Menschenrechtsbeschwerde zu erheben. Durch die genannten Entscheidungen ist die Klägerin in ihren Menschenrechten verletzt, ebenso wie der SPK-Gründer, Huber, Universalienpathopraktiker, und die Patientenklasse insgesamt.


1.

  1. Die Klägerin erstattete mit Schreiben vom 21.02.2005 und vom 25.02.2005 Strafanzeige gegen die "Wikipedia"-Täter Dominik Bach, Kuno Dünhölter, Kurt Jansson, Andreas Praefcke und andere wegen Volksverhetzung, krimineller Vereinigung u.a.
  2. Der Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 28.04.2005 ging bei der Klägerin am 03.05.2005 ein (Az. 503 Js 7300/05).
  3. Die hiergegen eingelegte Beschwerde der Klägerin vom 06.05.2005 ist fristgerecht am 09.05.2005 bei der Staatsanwaltschaft Mannheim eingegangen. Die Beschwerde-begründung erfolgte mit Schreiben vom 23.06.2005.
  4. Der Einstellungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe datiert vom 18.07.2005, der Klägerin zugegangen am 25.07.2005 (Az. Zs 1200/05).
  5. Der gegen die Einstellungsbescheide der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft erhobene Klageerzwingungsantrag nach § 172 Abs. 2 StPO vom 18.08.2005 wurde fristgerecht eingereicht beim OLG Karlsruhe.
  6. Der Beschluß des OLG Karlsruhe, Az. 3 Ws 357/05, datiert vom 14.10.2005 und ist bei der Unterzeichnerin eingegangen am 19.10.2005.

2.

  1. Die Klägerin erstattete mit Schreiben vom 27.04.2005 weitere Strafanzeige gegen Dominik Bach, Kuno Dünhölter, Kurt Jansson, Andreas Praefcke, Hauke Zuehl, Gabriele Hornsteiner alias Philipendula und andere wegen des Verdachts der Volksverhetzung u.a.
  2. Der Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 11.05.2005 ging bei der Klägerin am 17.05.2005 ein (Az. 503 Js 12894/05).
  3. Die hiergegen eingelegte Beschwerde der Klägerin vom 23.05.2005 ist fristgerecht am 23.05.2005 bei der Staatsanwaltschaft Mannheim eingegangen. Die Beschwerdebegründung erfolgte mit Schreiben vom 28.06.2005.
  4. Der Einstellungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe datiert vom 18.07.2005 und ist bei der Klägerin eingelangt am 25.07.2005 (Az. Zs 1201/05).
  5. Der gegen die Einstellungsbescheide der Staatsanwaltschaft und der Generalstaats-anwaltschaft erhobene Klageerzwingungsantrag nach § 172 Abs. 2  StPO vom 22.08.2005 wurde fristgerecht eingereicht beim OLG Karlsruhe.
  6. Der Beschluß des OLG Karlsruhe, Az. 3 Ws 358/05, datiert vom 14.10.2005 und ist bei der Unterzeichnerin eingegangen am 19.10.2005.

3.

  1. Gegen die am 19.10.2005 zugegangenen Beschlüsse des OLG Karlsruhe erhob die Unterzeichnerin innerhalb der Monatsfrist mit Schreiben vom 26.10.2005 Verfassungsbeschwerde. Die vorausgegangenen Entscheidungen der Mannheimer und der Karlsruher Justizbehörden verstoßen insbesondere gegen das Grundrecht der Unterzeichnerin auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG.
  2. Das Bundesverfassungsgericht weigerte sich, die Verfassungswidrigkeit der vorausgegangenen behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen festzustellen und hat die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde ohne Angabe von Gründen mit Beschluß vom 8.3.2006 "nicht zur Entscheidung angenommen" (Az. 2 BvR 2109/05). Diese letzte innerstaatliche Entscheidung ging der Unterzeichnerin am 16.03.2006 zu.

Hiergegen richtet sich die vorliegende Menschenrechtsbeschwerde.

Da der 16.09.2006 ein Samstag ist, an dem keine Frist abläuft, endet die 6-monatige Frist für die Erhebung der Menschenrechtsbeschwerde am Montag, dem 18.09.2006. Die vorliegende MRK-Beschwerde ist somit fristgerecht eingereicht.

 

VI.

 Angabe der geltend gemachten Verletzungen der Europäischen Menschenrechts-Konvention (EMRK) und Begründung der Menschenrechtsbeschwerde

Die Unterzeichnerin hat gegen den Modern-EuthaNAZIsmus von "Wikipedia" Anzeige erstattet. Die deutschen Behörden sind untätig geblieben. Dies ist ein Verstoß gegen die EMRK zum Nachteil der Unterzeichnerin.

Wir hatten die sich selbst so nennende "Wikipedia" wiederholentlich (zwei Mal) angezeigt wegen Volksverhetzung und Bildung einer kriminellen Vereinigung, und haben dabei Roß und Reiter genannt. Die deutsche Justiz blieb untätig. Dies ist ein Verstoß gegen den Rechtsgrundsatz des rechtlichen Gehörs zum Nachteil der Unterzeichnerin. Iuria novit curia – bei Gericht kennt man das Recht – das galt hier nicht. Weit und breit keine Rechtsanwendung seitens der deutschen Justiz. Also Stillstand der Rechtspflege (Justitium), und darüberhinaus tatkräftige Förderung des urärztlichen Modern-EuthaNAZIsmus.

Es ging bei unseren Strafanzeigen um den Inhalt Krankheit und um Presserechtliches unter den technischen Bedingungen des Computerzeitalters. Angefangen bei der Mannheimer Staatsanwaltschaft (Abt. politische Strafsachen) bis hin zu den vereinzelt sogar philosophisch angehauchten Richtern des Bundesverfassungsgerichts war keiner der mit der Sache befaßten Juristen imstande, diese Inhalte adäquat rechtsförmig aufzugreifen. Wir dagegen haben in unseren rechtlichen Ausführungen diesen Inhalten sowohl materialiter als auch speziell der Form nach adäquat und vollumfänglich entsprochen. Dem steht gegenüber der Formfehler auf Seiten der damit befaßten Instanzen, der darin besteht, daß durchgängig die Rechtsform gefehlt hat dafür, unser Vorbringen juristisch adäquat und sachgemäß zu fassen.

Es wäre seitens der befaßten Instanzen erhöhte Aufmerksamkeit geboten gewesen hinsichtlich der justizförmigen Bewältigung neuer strafrechtlicher Erscheinungsformen, wie sie mit "Wikipedia" und ihrem modernen urärztlichen EuthaNAZIsmus mit den Mitteln des Internet Einzug gehalten haben.

Alle innerstaatlichen Entscheidungen, die von uns hier mit dieser EMRK-Klage angegriffen werden, stehen unter dem tot-Schlagschatten F O R M F E H L E R . Nach Sache und Inhalt ist keine justiztechnische Form da, über Presseberichte zum Thema SPK angemessen zu urteilen. Nun ist aber die Form ganz prinzipiell der erste und wichtigste Inhalt, realisiert sich doch die Wahrheitsfindung als stufenweise fortschreitender Vorgang und jede Form sprengt die nächste, jeden Realinhalt, prinzipiell unbewältigbar, hinter sich lassend. Fehlt es an der Form (Formfehler), dann ist jeder Bescheid, jede Entscheidung, jedes Urteil von vornherein verfehlt. Dies könnte und müßte längst schon anders sein. Den Inhalt Krankheit und seine angemessene Form (Krankheitsbegriff) gibt es, veröffentlicht, seit mehr als 30 Jahren. Den Inhalt Presserecht-im-Computerzeitalter gibt es seit mindestens einem halben Jahrhundert. Aber die Justiztechnik ist stehengeblieben im Gegensatz zur Computertechnik. Desgleichen sieht sie sich jetzt ganz urplötzlich von dem Gesamtgegenstand Krankheit überfallen und in Abwehrschwäche dagegen (Formfehler). Unvermerkt haben die Computer mit ihrer Fuzzy Logik, d.h. defekten Logik, der Justizlogik (Gleichrangigkeit der Denk- und Naturgesetze) Grund und Boden entzogen. Der dialektischen Logik (Hegel) wußten sie zu entraten. Jetzt haben sie gar keine mehr. Auch dies rächt sich bitter. Fragt sich höchstens, an wem.

Alle von uns angegriffenen Entscheidungen leiden an einem prinzipiell unbehebbaren Formfehler. Es fehlte auf Seiten der Justiz jegliche Rechtsform, um unser Vorbringen justizförmig zu fassen. Es wurde kein Recht angewendet. Der Modern-EuthaNAZIsmus blieb und bleibt deshalb bis auf den heutigen Tag juristisch unverfolgt.

Dies ist eine Verletzung der entsprechenden Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), Artikel 6: faires Verfahren (Rechtliches Gehör), Artikel 2 Absatz 1 EMRK: Recht auf Leben.

Bei Gericht gehört werden oder nicht, ist eine Sache. Leben oder ausgemerzt werden, zumal von Ärztehand, d.h. unter dem Palliativ und Deckmantel der Gewaltlosigkeit, ist eine andere Sache. Gab es bei den innerstaatlichen Vorinstanzen keine Rechtsform für den Inhalt Presserecht-im-Computerzeitalter und keine Rechtsform für den Inhalt arztfreie Krankheit bzw. SPK, so sind diese Inhalte durch die Vorinstanzen justiztechnisch vernichtet, sie sind nicht in der Welt. Die zugehörigen Personen, Leute, Menschen gibt es damit ebenfalls nicht. Der urärztliche Modern-EuthaNAZIsmus und seine menschenrechtsfeindliche Propagierung durch "Wikipedia" haben damit freie Bahn.

Die Europäische Menschenrechts-Konvention, aufgrund ihres konstitutiven Anti-Nazismus, hat schon längst gewichtet, nämlich zu Gunsten der Mehrheit, nämlich der Patientenklasse, und das sind alle (wer ist schon gesund, wenn doch längst schon Gesundheit evidentermaßen und für jedermann erkennbar nichts anderes ist und war, als ein preisgekrönter Markenartikel der Werbebranche, eine Mogelpackung (!) somit, ist doch Gesundheit in keinem Organismus mehr auffindbar, spätestens seit es die wissenschaftliche Genetik gibt).

Auch wenn den innerstaatlichen Instanzen die Rechtsform fehlte, die neuen Inhalte (Krankheit und Presserechtliches unter den technischen Bedingungen des Computerzeitalters) juristisch angemessen zu bewältigen, so gilt noch immer und nach wie vor: die Basis des Rechts ist der Wille. Nicht minder ist es der Widerwille, im hier Vorliegenden der Widerwille von Patienten, die nicht noch einmal umstandslos ins Gas abwandern wollen oder sonstwie ärztlich-instrumentell ermordet werden wollen, was auf das Gleiche hinausläuft. Spätestens seit dem Sozialistischen Patientenkollektiv, gegründet von Huber, Universalienpathopraktiker, haben sich diesbezüglich die Zeiten gründlich geändert, hat doch dieser Teil der Patientenklasse, zum allerersten Mal in aller bisherigen Begebenheitsgeschichte, als SPK mit der ihr von der Ärztebande zugedachten Opferrolle gebrochen, und zwar ein- für allemal.

Es versteht sich von selbst, daß kein Mensch einfach so sterben will, nur weil der Täter Arzt ist und der Mord Therapie heißt. Die Europäische Menschenrechts-Konvention sieht das genauso.

Einem jeglichen Modern-EuthaNAZIsmus hat die Europäische Menschenrechts-Konvention eine Absage erteilt. Allein schon aus Demokratiegründen, d.h. weil orientiert am Interesse der Mehrheit, müssen die Zeiten endgültig vorbei sein, in denen die genwissenschaftlich defizitäre Gesamtmenschheit durch Minderheiten, nämlich durch die Ärzteklasse, als abschußreif gesprachregelt wird. Sie müssen auch vorbei sein für deren Hand- und Kopflanger bei "Wikipedia".

Die Justizlogik hat, prinzipiell unbehebbar, versagt. Es fehlt am rechtsförmigen Begriffsinstrumentarium. Wie lange noch sollen sich Computer-Kapitalismus & EuthaNAZIsmus, samt ihrer Ausgeburt Wikipedismus, ungebremst austoben dürfen, zum Nachteil und zum lebensbedrohlichen Schaden aller?! Von Europarechts wegen (Europäische Menschenrechtskonvention) darf das nicht sein.

Die von "Wikipedia" mit ihrem unverhohlenen Begehren, das SPK kaputt zu machen, dazu dessen Anwaltskanzleien mit KRANKHEIT IM RECHT, dessen Notrufverbindungen samt Verlagstätigkeit, vor allem aber dessen Stromzeitung im Internet kaputt zu machen, sind gründlich gescheitert. Umso wichtiger ist der juristische Nachsatz, um dergleichen EuthaNAZIsmereien auch gesetzlich ein für alle mal den nötigen Riegel vorzuschieben.

Wie dargelegt, fehlt es der bundesrepublikanischen Justiz an rechtlichen Bewältigungsformen gegen den modernen EuthaNAZIsmus im Computerzeitalter. Uns fehlt es diesbezüglich an nichts. Ganz im Gegenteil: in Ersatzvornahme und stellvertretend für die diesbezüglich unfähige Justiz haben wir die Tatbestände benannt, die Beweismittel vorgelegt und Klage erhoben gegen den modernen urärztlichen EuthaNAZIsmus, der auch einmal unter dem Namen "Wikipedia" auftreten kann.

Die Unterzeichnerin hat längst ihr Informatikstudium mit Diplom abgeschlossen. Sie ist von daher mit den modernen Kommunikationstechniken (Internet etc.) seit deren Anbeginn bestens vertraut. Die Unterzeichnerin hat des Weiteren Rechtswissenschaft studiert, war designierte, jedoch daran gänzlich uninteressierte Umweltministerin in Hessen, sie ist als Rechtsanwältin international tätig und beim Oberlandesgericht seit 5 Jahren. Andere Rechtsanwälte vor Ort treten ebenfalls für das SPK ein. Und die Zahl der aktiven Unterstützer ist Million, überall auf der Welt, von Australien bis Kolumbien schon seit 2003, und transkontinental schon länger, nämlich seit wir im Internet sind. Nur ein gewisser Herr Andreas Praefcke (glückloser Schulbedarfshändler) hält das Internet, von dem er lebt, für eine Fälschung, wenn es nicht für ihn und sein Konsortium bei "Wikipedia" arbeitet, sondern für alle. Idiot = Privatmann.

Die Ausarbeitungen der Unterzeichnerin haben als universitäres Lehrmaterial seit Jahren Eingang gefunden in die juristischen Fakultäten auch im deutschsprachigen Ausland. Rechtsausführungen gelten als wissenschaftliche Leistungen. Dies trifft für richterliche Urteile ebenso zu wie für juristische Ausarbeitungen der Unterzeichnerin, sie selbst Organ der Rechtspflege mit der Befähigung zum Richteramt.

Die Angriffe der "Wikipedia"-Täter richten sich nur vordergründig gegen eine Anwältin. Wer den genuin ärztlichen EuthaNAZIpraktiken der modernen und künftigen Differentialeuthanasie entgegentritt, wer die Geschundenen und Getretenen sachgerecht verteidigt – und alles andere wäre Parteiverrat! –, den wollen sie ebenfalls weg haben, den hassen sie zutiefst. Der Haß auf Mißliebig gemachte, auf Krankheit und Kranke, dieser Modern-EuthaNAZIsmus, kann auch einmal in Gestalt sich selbst so nennender "Wikipedia"-Administratoren (Abschalter) daherkommen. Anfangs glaubten sie, leichtes Spiel zu haben, wenn es um Patienten geht. Sie hatten SPK noch nicht kennengelernt. Das ist inzwischen anders.

Eine Rechtsanwältin ist nicht Rechtsanwältin, um zu schweigen oder wem auch immer nach dem Mund zu reden, wofür letztendlich die Patienten bluten müssen.

Es gibt schon genug Rechtsanwälte, die nur noch Zensur im Kopf haben, wenn sie auch nur daran denken, wie sie Inhalte wirksam formulieren. In der Furcht, ein Verfahren zu riskieren, opfern sie eher nicht nur ihre Berufsfreiheit und ihre Meinungsfreiheit, sondern auch ihre Mandanten, um ihr Einkommen zu retten. Von Rechtsanwalt Schifferer, einem Anwalt in der PATIENTENFRONT, dessen durch Ärzte (Bechtold, Baeyer, Leferenz etc.) unter Zuhilfenahme der Rechtsanwaltskammer Nordbaden um Jahrzehnte vorverlegten Todestag sich inzwischen zum 14. Mal jährte, von Rechtsanwalt Schifferer also wurde der Rest der Anwälte deshalb "Berufszitterer" genannt. Rechtsanwalt Schifferer hat – allseits unbescholten wie die Unterzeichnerin – für die Rechtsetzung durch Krankheit und für Patienten gekämpft und war von Ärzten dafür berufsgerichtlichen Angriffen ausgesetzt worden. Ihm wurde Verletzung des inzwischen für verfassungswidrig erklärten "Kammertons" vorgeworfen, er habe sich im Ton vergriffen, der von der Anwaltskammer vorgeschrieben sei. Die Ärzte gingen sogar so weit, ihn für "verrückt" erklären zu wollen – ein Unterfangen, das kläglich und zum großen Schaden auf die ärztlichen Urheber zurückgefallen ist – weil er von Iatrokratie sprach, von der Tatsache, daß sich Ärzte über Legislative, Judikative und Exekutive straffrei hinwegsetzen können. Nicht nur die Europäische Menschenrechtskommission und andere europäische Organisationen haben das ärztliche Vorgehen gegen Herrn Rechtsanwalt Schifferer verurteilt, sondern die Bundesrepublik stand und steht deswegen sogar vor der UNO unter Anklage.

Die Anwaltskammer Karlsruhe hat davon noch heute die Hosen gestrichen voll. Sie war es schließlich gewesen, die ein Zwangspsychiatrisierungsverfahren gegen Herrn Rechtsanwalt Schifferer hatte durchführen lassen. Ergebnis: keinerlei Geisteskrankheit bei Herrn Rechtsanwalt Schifferer. Freispruch durch den Ehrengerichtshof und sämtliche Verfahrenskosten zu Lasten der Anwaltskammer. Weiteres Ergebnis: Rechtsanwalt Schifferer tot (47!), Krankheitsursache nach Obduktion: keine. Der damalige, für die versuchte Zwangspsychiatrisierung verantwortliche Kammerrichter Schibel, Millionärsanwalt, wenige Jahre später ebenfalls tot. (Obduktion?)

Inzwischen ist der "Kammerton" für verfassungswidrig erklärt und es warnen (vergeblich!), wenn auch ganz vereinzelt und sporadisch, sogar Ärzte in Gesamteuropa vor der Iatrokratie als einer "ärztlich durchherrschten Gesellschaft", weil ihnen das Patiententöten ihrer Kollegen zu weit geht. Sogar diese Ärzte hüten sich jedoch davor, es Huber, PF/SPK(H), W.D., Dr.med., gleichzutun, und sich als Patienten mit Patienten für Krankheit bedingungslos einzusetzen. Sind die Verhältnisse für Patienten und ihre Lebensinteressen besser geworden, so daß der Grund entfallen wäre? Nein, ganz im Gegenteil.

Als Klägerin in vorliegender Menschenrechtssache habe ich mich in Deutschland auf den Tod mißliebig gemacht und zwar bei zwei Pressesprechern. Der eine erscheint im Internet und heißt Andreas Praefcke. Der andere Pressesprecher ist bei der Staatsanwaltschaft und heißt Andreas Grossmann. Beider Parteibücher interessieren mich nicht einen Deut. Ich bin mir dessen voll bewußt, daß es richtige Nazi-Parteibücher in Deutschland nicht gibt, ebensowenig wie in Europa. Von diesbezüglichen Beweisermittlungsanträgen habe ich verständlicherweise Abstand genommen.

Ich schreibe und veröffentliche soviel ich kann über Krankheit. Dabei treffe ich immer ins Schwarze. Wenn ein Jurist schreibt, dann tragen seine Äußerungen doch hoffentlich juristische Züge. Da trifft selten etwas ins Schwarze, so geht die Rede. Enzyklopädistische Schreiber hingegen, seit Diderots Zeiten, müssen um die Gunst der sogenannten Massen buhlen; denn sonst guckt da keiner hin. Gesellt sich zu einem Pressesprecher des Internet bestätigend der Staat hinzu, dann ist der Teufel los, trägt selbiger doch nach allgemeinem Dafürhalten zuallermindest krankhafte Züge.

Ich selbst entstamme einer begüterten Familie. Mein Vater ist Rechtsanwalt, zeitlebens im Bankgeschäft. Er kam nämlich aus dem Afrikakorps des Erwin Rommel in kanadische Gefangenschaft und durfte von dort aus im Fernstudium Rechtsanwalt werden. Unter seinen Vorfahren waren Lehrer, Pfarrer und Hugenotten und Landwirte, die es zu etwas gebracht hatten. Ich selbst durfte in die Sprachlabors für Dolmetscherinnen, wechselte aber schon bald über in mein allererstes juristisches Praktikum. Keiner der eingangs genannten Pressesprecher kann je dergleichen absolviert haben. Es handelt sich nämlich bei diesem, meinem allerersten juristischen Praktikum um das Sozialistische Patientenkollektiv. Pressesprecher haben uns dort mit ihren Hetzartikeln 17 Monate lang tagtäglich verteufelt. Jede juristische Gegenwehr – und wir haben keine ausgelassen – war glatt für die Katz, und die Aktenordner mit unseren rechtlichen Eingaben sind inzwischen veröffentlicht. Mann, war das ein juristisches Praktikum und wie herrlich krankhaft in all seinen justizialen Zügen, vom ersten bis zum letzten. Keine zehn Pferde konnten und können mich Pressesprechern näherbringen, nach diesem Erfolgspraktikum SPK, seien sie nun beim Internet, seien sie beim Staat.

Stolz führe ich den Namen meines geschiedenen Mannes. Der Enzyklopedia-Pressesprecher Andreas Praefcke hat mit Spott und Hohn über diesen meinen Namen wahrlich nicht gespart. Das Recht dazu, wie jedes andere, nimmt er sich bei seinem Pressesprecherkollegen Grossmann bei der Staatsanwaltschaft Mannheim, welcher dergleichen glatt durchgehen läßt, indem er mich pauschal auf den Privatklageweg verweist, bei Herrn Praefcke jedoch ein öffentliches Interesse wahrzunehmen glaubt.

Es gehört durchaus zu meinen juristischen Praktikumserfahrungen dazu, daß ich meinen Mann des Namens Muhler, nachdem sie ihn als Einzigen in der Untersuchungshaft fertiggemacht hatten durch Folter, durch halb Europa begleitet habe, allein fähig, mit meiner Hände Arbeit gegen sein Verhungern zu kämpfen, damit ihm, den niemand, insbesondere aus der Ärzteklasse, mehr haben wollte, eine Wiederholung erspart blieb.

Ein Pressesprecher kann sich demnach viel herausnehmen, besonders in so illustrer Gesellschaft, gleich noch mit der Staatsrepräsentanz dabei. Schon 1983 hat der Europa-Abgeordnete D’Angelosante zu KRANKHEIT IM RECHT den folgenden Kommentar geliefert:

"Wenn es in der Bundesrepublik mit rechten Dingen zuginge, müßten längst alle Ärzte und Staatsanwälte der Bundesrepublik ins Gefängnis gesperrt sein".

Die Klägerin wurde diskriminiert (Verstoß gegen Art. 14 EMRK). Die Klägerin wurde in ihren Menschenrechten verletzt in Ausübung ihrer anwaltlichen Tätigkeit für PF/SPK(H) und für das SPK. Das ist eine Verletzung des Rechtsanspruchs der Unterzeichnenden auf Meinungsfreiheit und Freiheit der Berufsausübung gem. Art. 10 Abs. 1 EMRK.

Es wird beantragt mit vollem Nachdruck:

  1. der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellt fest, daß die Menschenrechte der Unterzeichnerin durch die Gerichte der Bundesrepublik verletzt wurden,
  2. der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Bundesrepublik wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention.
  3. Zugleich ergeht der

Gesetzesantrag: eine neue Gesetzesinitiative für Europa ist hiermit beantragt.

Ziel: Abschaffung aller nationalen Gesetze in Europa, welche Tötung (sogenannte Euthanasie) mitbeinhalten, und Verbot des diesbezüglichen Propagandamaterials wegen Verstoß gegen Artikel 2 Absatz 1 EMRK, Recht auf Leben.

Begründung: sie sind unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention.

 

Das urärztliche Modern-Morden wird ein weiteres Mal am SPK zerbrechen