Gesundheit* ist gegen jeden, außer für die herrschende Klasse,
die Jackerklasse selbst.

Gesundheit gibt es nicht. "Gesundheit" ist ein biologistisch-nazistisches Hirngespinst.

Auszug einer Strafanzeige

* Viele möchten unsere Argumente zum Thema Gesundheit in dieser unserer Stromzeitung nachlesen können.
Zur Frage, ob die iatrometrischen Pässe nützlich und fälschungssicher sein werden, können wir vorauseilend nur antworten, daß wir den ersten, der mit einem regierenden Serienmörder von Patienten zusammen das Krematorium der herrschenden Jackerklasse unbeanstandet verläßt, als einzig sicheres Beweismittel werden anzubieten haben.

An die
Staatsanwaltschaft beim
Landgericht ...
Straße
Stadt

Mannheim, Datum

Hiermit wird

Strafanzeige

erstattet und

Strafantrag

gestellt gegen

  1. Frau Dr. Dorothee Gremliza als Verlegerin und Geschäftsführerin des Verlags KLV Konkret Literatur Verlags GmbH (Anschrift), und
  2. Herrn Jens Mecklenburg als Herausgeber, zu laden über die Beschuldigte zu 1

aus allen rechtlichen Gründen, insbesondere wegen übler Nachrede, Verleumdung, falsche Verdächtigung, Volksverhetzung und Volksverdummung, gemäß den §§ 186, 187, 130, 164 II ff des Strafgesetzbuchs.

I

...

Die Beschuldigten handelten wider besseres Wissen, als sie in ihrem Druckwerk wahrheitswidrig und in volksverhetzender und volksverdummender Art und Weise behaupteten, das Ziel des SPK sei es, "Menschen wieder "gesund" zu machen".

"Gesundheit ist ein biologistisch-nazistisches Hirngespinst ...", so das SPK ausdrücklich seit seinen ersten Anfängen bis heute, nachzulesen auch in der Schrift: SPK – Aus der Krankheit eine Waffe machen (KRRIM – PF-Verlag für Krankheit) und genau diese SPK-Veröffentlichung, schon der Titel zugleich Programm: SPK - Aus der KRANKHEIT eine Waffe machen, ist in dem Druckwerk der Beschuldigten in der Liste der von ihnen verwendeten Literatur als Quelle zum SPK aufgeführt. Die Beschuldigten wußten also anhand der von ihnen verwendeten und aufgeführten Quellen zum SPK, daß sie wider besseres Wissen handelten.

Die Falschbehauptung der Beschuldigten greift somit in eindeutig böswilliger und patientenfeindlicher Absicht eine zentrale Bestimmung des SPK an, nämlich die kompromißlose Ablehnung von "Gesundheit" als eines HEILspolitischen Kampfbegriffs, der schon immer Vorwand war für Patiententötung.

Es war genau diese Ablehnung von "Gesundheit", die als zentraler Inhalt des SPK vom Sondergericht Karlsruhe 1972 – und somit gerichtsobjektiv ! – festgehalten wurde. Das Sondergericht bezog sich dabei wörtlich auf das erste Patienten-Info des SPK: "Verscharren wir ein für alle Mal die läppische Hoffnung auf "Gesundheit"! ..." (Patienten-Info Nr.1, Dokumentation zum Sozialistischen Patientenkollektiv Teil 1, vgl. auch das Buch in englischer Sprache: SPK - Krankheit im Recht, KRRIM – PF-Verlag für Krankheit).

Auch aus gerichtsobjektiver Sicht also – und im hier Vorliegenden geht es um Rechtliches – handelt es sich bei der Ablehnung von "Gesundheit" und der Befürwortung von Krankheit als revolutionär zu betätigendem Sachverhalt um eine der Kernaussagen aus Theorie und Praxis des SPK. Dies war den Beschuldigten bekannt als sie gezielt die Falschbehauptung aufstellten, dem SPK ginge es darum "Menschen wieder "gesund" zu machen".

Nicht einmal Ärzten fällt es ein zu behaupten, es gebe auch nur einen einzigen "gesunden Menschen". Wer meint, er sei "gesund", der irrt. Wer vortäuscht, sich "gesund" zu fühlen, wie Dr. Fühlgut, verwandelt bei anderen Verschlechterung in Verzweiflung und Selbstmord. Auf jeden Fall profitiert er von der Verrücktheit und jegliche Erklärung in der Sache fehlt ihm. Wer beispielsweise aus eigenem Antrieb zum Psychiater geht, um sich seine "geistige Gesundheit" attestieren zu lassen, hat sich damit, ärztlich-psychiatrisch gesehen, selbst überführt: nur Kranke wollen sich ihre "Gesundheit" bescheinigen lassen. Der Arzt, und sei es zum Beispiel der Orthopäde, findet immer etwas, und dank moderner Diagnosetechniken immer mehr. Erst recht den Genetikern zufolge sind ausnahmslos alle krank, mit genetischen "Defekten" behaftet, und weit und breit keine "Gesundheit". Den Ärzten kommt das gut zupaß. Denn bekanntlich sucht man immer gerade das, was man nicht hat. So dient "Gesundheit" als "Prinzip Hoffnung" den Ärzten dazu, die Patienten bei der Stange zu halten, aber auch dazu, immer wieder Forschungsmilliarden einzufordern, um aus Krankheit weiterhin Kapital zu schlagen. Nicht umsonst ist der sog. medizinisch-industrielle Komplex inzwischen "the world’s biggest business" (The Economist).

Von der illusionären Hoffnung auf "Gesundheit" profitieren nur die Ärzte und ihre Helfer. Patienten sterben daran. Einem Sozialistischen Patientenkollektiv zu unterstellen, es habe den Ärztefetisch propagiert, "Menschen wieder "gesund" zu machen", ist strafbare Verleumdung, Volksverhetzung und Volksverdummung.

Die Beschuldigten geben heraus bzw. verlegen auch Bücher über Nazis. Es ist ihnen somit bekannt, daß ihre, dem SPK untergeschobene Formulierung "gesund machen" geschichtlich und politisch höchst belastet ist. Es ist eine geschichtliche Tatsache, erstmals vom SPK schon 1970/71 öffentlich gemacht und inzwischen Bestandteil des Allgemeinwissens, daß der Massenmord an Patienten während des sog. Dritten Reichs – mindestens 275 000 Ermordete – von Ärzten im Namen der "Gesundheit" betrieben wurde. Der Massenmord an Patienten war nicht Sache der Nazis, sondern vielmehr Sache der Ärzte, die in Nazideutschland die geeigneten Verhältnisse vorfanden, die seit dem 19. Jahrhundert geplante und ideologisch vorbereitete Patientenvernichtung in die Tat umzusetzen, und zwar im Namen der "Gesundheit". Mit dem Propagandabegriff "Gesundheit" wurde der Boden bereitet für die geplante Ausrottung von Patienten. Und auch die Juden wurden als Patienten bekämpft und getötet, als beispielsweise "Krebsgeschwür am Volkskörper". Andererseits wurden Juden nicht verfolgt, wenn sie "gutes, gesundes Blut" hatten. So z.B. wurden Jüdinnen (!) im sog. Lebensborn von SS-Männern geschwängert, um guten, "gesunden" Nachwuchs zu zeugen. Also einzig und allein das, was die Ärzte als "Gesundheit" festlegten, war das Selektionskriterium für Lebendürfen oder Sterbenmüssen.

Hitler war nur der Vollstrecker und der oberste Henkersknecht dieser Ideologie, die als therapeutische in ihrem Wüten gegen alles "lebensunwerte Leben" der Welt und nicht nur den Deutschen längst vor der Naziära geläufig war. Auch sogenannte linke Parteien im Preußischen Landtag und Reichstag brachten entsprechende Gesetzesinitiativen lange vor 1933 ein. Und nicht nur in Deutschland, auch in Skandinavien, in Frankreich, der Schweiz und wo noch überall wurden Patienten in Anstalten ermordet. Die internationale "Gesundheits"ideologie der Ärzte hatte schon lange zuvor den Boden bereitet für die Ermordung hunderttausender Patienten. Die Ärzteschaft stellte öffentlich Berechnungen an, was Patienten die "Volksgemeinschaft" kosten, und stellte in grellen Farben deren Gefährlichkeit für die "Volksgesundheit" heraus nach der Devise: "erstens sind sie teuer, und zweitens Ungeheuer". Dem Propagandaschlachtruf "Gesundheit" ("Sieg HEIL!") folgte die Tötung als Therapie.

Die Parallelen zu heutzutage sind nicht zu übersehen. Übrigens auch nicht im Parteiprogramm sogar der Grünen von heute. Auch heutzutage wird von Seiten der Ärzte eine äußerst aggressive HEILspolitische Dauerpropaganda betrieben. Wieder werden Berechnungen verbreitet, in denen Patienten vor allem als "Kostenfaktor" vorkommen, der "reduziert" werden müsse, weil sonst die Volkswirtschaft unter den Kosten der Krankheit zusammenbreche. Durch Kosten-Nutzen-Rechnungen wird das Leben der Einzelnen statistisch erfaßt, bilanziert, bewertet und entwertet. Aus Zahlen werden Überzählige: "lebensunwertes Leben", heute wie damals. Bei Krankheit Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit in den Vordergrund stellen, heißt letztlich: Zwangseuthanasie (EuthaNAZI). Heute trifft es den einen, morgen den andern. So fällt es nicht so auf. Damit die Kasse stimmt, wird entschieden, wer leben darf und wer sterben muß. Wer dabei aber die herrschende Klasse der Jacker, eingeschlossen Ihren Hausarzt, übersieht, hat die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Es ist der Arzt, der entscheidet, der selektiert, als Herr über Leben und Tod, in Auschwitz an der Rampe und überall dort, wo es um "gesunde" Zahlen und kranke Überzählige geht.

Tatsache ist, daß es "Gesundheit" nicht gibt und nicht geben kann, schon gar nicht unter krankmachenden gesellschaftlichen, besser: gesellschaftsgenetischen Verhältnissen. Kein Arzt kann heilen. Jeder Kranke ein Vorwurf und ein Zeichen der ärztlichen Ohnmacht. Auch deshalb jubelten die Ärzte über Hitler: endlich konnten sie Patienten effektiv "gesund machen", das hieß: töten. Denn wer schon nicht heilen kann, muß wenigstens töten lernen. Es ging und geht beim "gesund machen" (dies die Formulierung der Beschuldigten) ärztlicherseits um Tötung, egal unter welchem Vorwand. "Gesund machen" ist totmachen, "Gesundheit" der Freibrief für das Töten. Man muß nur Arzt sein. Das wissen altrömische Historiker (Plinius Secundus: "der Arzt ist der einzige, der ungestraft töten darf") so gut wie südamerikanische Guerilleros (Dr.med. Che Guevara zu seinem Vater (Architekt): "Denke noch einmal über Deine Vorwürfe gegen mich nach: Häng‘ ein Arztschild an Dein Haus und Du kannst fortan jeden töten, den Du willst. Es wird Dir nichts passieren. Denn Dein Vorname ist Ernesto, wie meiner".). Und in einer kürzlich vom Bundesgerichtshof zurückverwiesenen Mordsache wurde eine Krankenschwester nur deshalb bestraft, weil sie eine Patientin getötet hatte, ohne Arzt zu sein: Während es dem Arzt erlaubt sei (sic!), Leben zu verkürzen (!!), mache sich eine Krankenschwester strafbar. "Die Angeklagte hat sich Kompetenzen angemaßt, die dem Arzt vorbehalten sind" (Landgericht Nürnberg). Wenn dann noch strafmildernd das "Mitleid" des Täters mit der getöteten Patientin berücksichtigt wird, und daß das Sterbenmüssen für die Getötete eine Gnade gewesen sei, so ist diese EuthaNAZIpropaganda nicht nur ein Echo aus längst vergangenen Zeiten, sondern das Lied vom Tod hier und heute.

Hierzu auch folgender Bericht: Wer das 60. Lebensjahr vollendet hat, zu dem kommt der Hausarzt zu Besuch und schlägt ihm vor, demnächst zu sterben. Der Patient sei immerhin schon 60 Jahre alt, auch nicht "gesund", habe diese oder jene Beschwerden und belaste deshalb die Sozialgemeinschaft mit Kosten, die vermeidbar wären, wenn er demnächst stürbe. Dies gilt nicht nur für Holland, worauf sich das Vorstehende bezieht, und wo inzwischen auf Betreiben der Ärzte per Gesetz erlaubt ist, als Arzt zu töten, und Minderjährige können ohne Zustimmung ihrer Eltern in die ärztlich vorgeschlagene Euthanasie rechtswirksam "einwilligen". Lebt jemand in einem Heim, gleichgültig ob in Holland oder sonstwo, so ist die Sache für die Ärzte noch einfacher. Durch Giftbeigabe ins tägliche Essen kommen sie schnell an ihr Tötungsziel. Auf Grund dieses systematisierten Tötens könne die Lebenserwartung für Ältere in Pflegeheimen inzwischen nur noch "in Stunden gemessen werden" (Medical Economics, 7.3.1988). Auch hierzulande ist die Euthanasie, treffender Euthanazi, längst gängige ärztliche Praxis, wenn auch nicht immer so offen und ausdrücklich zugegeben wie in Holland. Was "Heilbehandlung" ist, und sei es Tötung, bestimmt in allen Fällen der Arzt. Dessen, auch die ökonomischen Systemgrundlagen steuernde Machtvollkommenheit, heute vielfach "Ethik", bzw. sogar "Öko-Ethik" genannt (alle real existierende Ökonomie somit, allzumal eine kapitalistische!), besteht heute darin, durch keinerlei Wissen eingeschränkt zu sein, zumal durch kein medizinisches, besteht doch der Fortschritt in der Medizin bei ihrer Wahrheitsgrundlagenerforschung darin, daß, um exakt zu sein, im 3-Jahres-Abstand von Irrtum zu Irrtum fortgeschritten wird (XY-Magazin Nr. 14 vom 5.4.99) und über Leichen ohnedies, wäre dem hinzuzufügen.

Falls dem Herrn Staatsanwalt, es kann auch eine Frau Staatsanwältin sein, möglicherweise ausbildungs- oder amtsbedingt die Vorstellungskraft fehlt, sei nachfolgend noch etwas zur totalitär-diktatorischen Virulenz der ärztlichen "Gesundheits"ideologie, hier im Bereich der Justiz ausgeführt: Eine Mutter, die ihr möglicherweise krankes Kind dennoch austragen will, für geisteskrank erklären und zwangsweise unterbringen? Die Einwilligung zur Abtreibung von einem Betreuer einholen? Einen Patienten, der ärztlich "empfohlene", d.h. angeordnete Diagnose- und Therapiemaßnahmen ablehnt, durch Herbeirufung eines Psychiaters für verrückt erklären lassen, seine fehlende Einwilligung durch diejenige eines Betreuers ersetzen, oder ihn gleich noch wegen "Selbstgefährdung" nach vollzogener Exekution der Zwangstherapie anschließend zwangsunterbringen? Oder gar einen Patienten wegen "Fremdgefährdung" entmündigen lassen, wenn er die Entnahme seiner Organe verweigert, die nur maschinell transplantationsgeeignet gehalten werden können, denn andere Personen auf der "Warteliste" könnten ja möglicherweise ohne Transplantation, sei es früher, sei es später, sterben? Diese Aufzählung könnte beliebig fortgesetzt werden.

In all den oben aufgeführten Beispielen geht es um genau dasselbe therapeutische "Gesundmachen", das von den Beschuldigten in volksverhetzender Weise und wider alles bessere Wissen dem SPK als Zielsetzung unterstellt wurde.

Im Sozialistischen PATIENTENkollektiv ging und geht es um Befreiung der Krankheit, um Kampf gegen ärztliche Therapie und Vernichtung (vgl. Krankheitskriegskollektiv). Dem Sozialistischen PATIENTENkollektiv zu unterstellen, es habe den Ärztefetisch "Gesundheit" propagiert, ist vergleichbar mit der Behauptung, der Staat Israel sei eine Gründung und Heimstatt der SS und Heinrich Himmler der erste Ehrenbürger.

Die Behauptung einer "Auschwitzlüge" wird strafrechtlich verfolgt. Zur Begründung wird von Justizseite darauf hingewiesen, daß mit den Mitteln des Strafrechts der Verhöhnung der Opfer entgegenzutreten sei, einer Verhöhnung, die darin besteht, zu behaupten, es habe gar keine Opfer gegeben bzw. es seien gar keine Juden ermordet worden. Millionen von Ermordeten lösen sich so buchstäblich in Luft auf, es gibt sie nicht, sie hat es nie gegeben. Die Ermordeten werden so ein zweites Mal ermordet, sie werden endgültig vernichtet. Diesmal durch Sprache, durch Worte, so jedenfalls der Justiz- und Pressetenor.

Ebenso wie mit der Behauptung der "Auschwitzlüge" die Massenmorde von Auschwitz mittels Sprache eliminiert werden, haben die Beschuldigten, Frau Dr. Gremliza und Herr Mecklenburg, in ihrem Druckerzeugnis Patienten und Krankheit mittels Sprache beseitigt. Der Herausgeber, laut Klappentext des genannten Druckwerks mit Nazitum bestens vertraut (kritisch selbstverständlich, solange sich so noch die besseren Geschäfte machen lassen), scheint hierbei einiges gelernt zu haben in Sachen Vernichtung durch Sprache. Er eliminiert Krankheit und Patienten schon auf dem Papier. Das Sozialistische Patientenkollektiv versucht er zu begraben unter medizinalem Sprachmüll ("gesund", "Selbsthilfegruppe") und Patient, dies‘ Wort, dies‘ böse, mit seinem jüdisch-grellen Schein, darf nicht einmal mehr auf dem Papier vorkommen. Und dies im Zusammenhang Sozialistisches PATIENTENkollektiv! Dieses Totschweigen (nur Totschweigen?) von Krankheit und Patienten ist eindeutig HEILspolitisch motiviert. Die Grenzen der freien Meinungsäußerung sind damit längst überschritten, es handelt sich um eindeutig falsche Tatsachenbehauptungen.

Strafschärfend ist dabei Folgendes zu berücksichtigen: den von ihm verbreiteten Falschbehauptungen gibt der Herausgeber mit der Überschrift "Sachglossar" den Anstrich, es handele sich dabei um gesicherte Tatsachen. Damit nicht genug: in psychiatrieverdächtiger Selbstüberschätzung preist er sein Elaborat dann auch noch als "Nachschlagewerk der jüngeren, noch immer nachwirkenden, deutschen Zeitgeschichte". Das wäre zum Lachen, wenn es nicht blutiger Ernst wäre. Der Herausgeber zielt mit seinen Falschbehauptungen also auf politische Effekte und zwar zum HEIL verkalkter Verhältnisse. Im Effekt also ein Totschlagewerk, und zwar gerichtet gegen alle Kranken, die heutzutage einem iatrokapitalistischen Profitsystem noch weithin so bewußtlos und orientierungslos ausgeliefert sind wie weiland die ersten Industriearbeiter ihren Unternehmern und Gönnern im Manchester-Kapitalismus.

Alles weit übertrieben und zudem Themen der Politik und nicht des Strafrechts, meint der Herr Staatsanwalt? Und das ginge ihn als Jurist dann ja wohl nichts an? Weit gefehlt! Es geht auch hier, wie schon eingangs erwähnt, zu allerletzt um Ideologisch-Politisches, das so oder anders darzustellen im Belieben der Beschuldigten stehe, sondern es geht um bestimmte Tatsachen im juristischen Sinn, den Beschuldigten bekannte Tatsachen, denen zuwider die Beschuldigten Behauptungen aufgestellt haben, von denen sie wußten, daß sie falsch sind. Also ein Fall für den Staatsanwalt.

Die Beschuldigten haben wider besseres Wissen gehandelt. Ihre Bestrafung ist schon aus Gründen der Spezialprävention dringend geboten, nicht minder aber auch unter dem Gesichtspunkt der Generalprävention.

II

Es steht außer Zweifel, daß die von den Beschuldigten über das SPK aufgestellten Behauptungen falsch sind. Es steht ebenfalls außer Zweifel, daß es sich auch nicht um sogenannte "wertneutrale" Falschbehauptungen handelt (vgl. Presserecht). Ganz im Gegenteil: Die Beschuldigten haben die Straftatbestände der üblen Nachrede, der Verleumdung, der falschen Verdächtigung, Volksverhetzung und Volksverdummung erfüllt. Dadurch sind die schutzwürdigen Interessen nicht nur der Unterzeichnenden, sondern einer Vielzahl von Personen verletzt, nicht nur der Patienten des SPK, des SPK/PF(H) und SPK/PF (MFE), sondern auch die Interessen aller anderen Patienten, die zu ihnen kommen. Das Ausbreitungsprinzip von SPK/PF heißt und ist wie schon damals Multi-Fokaler Expansionismus (MFE). Es gibt zum Beispiel SPK/PF(MFE) Österreich, desgleichen MFE Griechenland, Spanien, Kolumbien und mehrere andere. Sie alle, und alle, die zu ihnen kommen, sind verletzt durch die inkriminierten Falschbehauptungen über das SPK.

Insbesondere SPK/PF(H), KRANKHEIT IM RECHT, PATHOPRAKTIK MIT JURISTEN ist hier zu nennen, bekannt als tätig in SPK-Kontinuität und als einzige Stelle für SPK-Information. Wer zu KRANKHEIT IM RECHT kommt – oftmals letzte Station, wenn alles andere nichts war –, hat schon eine Vorentscheidung getroffen, daß er nicht Therapie und Behandlung will, also ganz so wie die, welche 1970/71 ins SPK kamen, sich vorher entschieden hatten. Wie bereits zum SPK, kommen auch hier Leute aus allen Bereichen der Bevölkerung. KRANKHEIT IM RECHT erreichen Anfragen, nicht nur aus ganz Deutschland, sondern aus der ganzen Welt. Auch ein exemplarischer Wochenquerschnitt, nachzulesen im Aktionsprotokoll von KRANKHEIT IM RECHT von einer beliebigen Woche aus dem Februar 1993, gibt darüber beispielhaft Auskunft. KRANKHEIT IM RECHT: keine Selbsthilfegruppe, kein Patientenschutzbund, kein Weglaufhaus, keine Sterbehilfe, kein Herrenmenschenrechtsverein, sondern Pro-Krankheit-Bereich. Der Protest der vielen wird aktiv gemacht, wirksam gegen Ärzte vorzugehen, Krankheit ins Recht zu setzen, aber nicht, um lediglich "Recht" zu bekommen, sondern ganz im Gegenteil, um die Rechtsetzung durch Krankheit zu erwirken.

Krankheit nimmt unbestreitbar immer mehr zu. Die Ärzte profitieren davon. Dem Terror aus HEIL&Therapie, ausgehend von der Ärzteschaft als Klasse insgesamt, kann einzig und allein eine auf Pro-Krankheit bezogene Patientenfront wirksam entgegentreten. Das geht also alle etwas an und schon längst nicht mehr nur SPK, SPK/PF(H) allein.

Wer sonst kann ernsthaft etwas einwenden gegen Organbankausschlachtung, gegen Hetze und Jagd auf Kranke, gegen die Züchtung des Herrenmenschen, gegen Euthanazi (von Abtreibung und Abschalten bis zur aktiven Tötung), solange er an das Hirngespinst "Gesundheit" glaubt, im Netz von HEILsversprechen und "Gesundheits"fixierung zappelt?!

Der Patient, wenn er Schutz und Unterstützung sucht in diesem Krieg der Ärzte gegen Patienten, wohin, wenn nicht an SPK/PF(H), soll er sich wenden? An die Gewerkschaft? Die will ihn erst wieder nach Wiederherstellung seiner Arbeitskraft, nicht aber als Patient. An die Politik? An die Allparteienkoalition "Gesundheits"partei, an diesen "legalen Arm" (XY-Magazin) der Ärzteschaft, diese selbst dieser Diktion zufolge eine Terrororganisation, eine illegale Untergrundarmee? Oder an die Kirche? Gewiß: Not lehrt beten, aber Schmerz und Verzweiflung führen heutzutage weit eher in die Klinik als in die Kirche. Für abschiebebedrohte Kurden gibt es schon mal Kirchenasyl, aber gab es diesen Schutz je für beispielsweise anstaltsbedrohte Patienten?

Einzig und allein das Sozialistische Patientenkollektiv und alle, die sich darauf beziehen, sind von Anfang an gegen HEIL&Therapie angetreten und haben sich positiv auf Krankheit bezogen.

Die Falschbehauptungen der Beschuldigten verletzen daher nicht nur die Lebensinteressen all jener, die im oder mit dem SPK/PF(H) arbeiten, sondern sind insbesondere geeignet, all diejenigen, welche gegen ärztliche HEILsgewalt Unterstützung suchen, in die Irre zu führen und grob zu täuschen. Irreführungsversuche werden, auch wenn sie im Gegensatz zum hier Vorliegenden harmlos sind, rechtlich verfolgt, oft schon beim geringsten Anlaß.
(...).

Weil es zu Verwechslungen Anlaß gibt, ist Etikettenschwindel verboten im Geschäftsleben. Um das Geschäft geht es auch im Vorliegenden, nämlich auf Seiten der Beschuldigten; auf Seiten der Patienten geht es um Leben und Tod. Durch die verwechslungsfähige Umetikettierung des SPK von einem Krankheitskriegskollektiv zu einer weiteren Ware auf dem Markt der "Gesundheits"grüppchen ("... Menschen "gesund" machen") betreiben die Beschuldigten, Frau Dr. Gremliza und Herr Mecklenburg, das Geschäft der Krankheitshasser. Durch ihre Publikation erwecken sie in der Öffentlichkeit den irrigen Eindruck, das SPK gehöre zu den "Gesundheits"befürwortern und – weitere gerichtsnotorische Falschmeldung – sei darüberhinaus "verboten". "Gesund" und "Verbot", im Effekt: tot. So hätten sie es gern, diese Lohnschreiber, und die Zustimmung, wenn nicht schon Impulsgebung, seitens der Ärzte ist sicher, todsicher, ganz konkret. Diese Doppelstrategie aus Desorientierung und Abschreckung, letztlich zwar auch dies unwirksam gegen Krankheit und Pathopraktik, zielt darauf ab, dem SPK, SPK/PF(H), zumindest auf dem Papier die Existenz abzusprechen. Nicht zum Geringsten ist dies darüberhinaus zum lebensverkürzenden Schaden all derer (Patienten!), die, ohnedies terrorisiert/therapeutisiert, es besonders schwer haben, ihre Hemmschwelle zu überwinden, wenn sie sich, oft genug ultima ratio, an SPK/PF wenden wollen. Was dem isolierten Patienten in seiner Verzweiflung dann als Letztes geblieben ist – – die Beschuldigten lesen es beim Frühstück und meinen, es ginge sie nichts an. Es ist Sache des Staatsanwalts, die Beschuldigten von dem Verlag KONKRET zumindest hinsichtlich des strafrechtlichen Schuldzusammenhangs eines Besseren zu belehren und darüber, daß durch ihre irreführenden Falschbehauptungen über das SPK eine Vielzahl von Personen in ihren vitalen Interessen geschädigt wurden, nicht nur die Unterzeichnende und die Patienten des SPK, des SPK/PF(H) und SPK/PF (MFE), sondern auch alle anderen Patienten, die zu ihnen kommen bzw. – ginge es nach den Beschuldigten – daran gehindert werden.

Der Sache nach geht es nämlich weltweit um einen, allerdings unerklärten Krieg der "weißen Armee" (die Ärzteschaft) gegen Patienten, die das weithin noch gar nicht bemerkt haben. "Weil der Kranke seinem Arzt gewöhnlich vertraut, fällt der Blick des einzelnen Patienten selten auf die weiße Armee ... Diese Heerschar ist tief gestaffelt, rekrutiert ohne Unterlaß neue Helfer ... An dieser Front gibt es niemals Ruhe ... Irrationalität, Aberglaube, sogar Wahnideen sind feste Bestandteile des Gesundheitswesens ... Paragraphen hat der medizinisch-industrielle Komplex einfach nicht beachtet, andere ausgehebelt oder umgangen", fiel sogar schon dem XY-Magazin (34/1998) auf.

Aus allen rechtlichen Gründen ist daher gegen die Beschuldigten die öffentliche Klage zu erheben. Die Beschuldigten wußten, daß sie wider besseres Wissen handelten. Sie waren, wie oben dargetan, mehrfach telefonisch und schriftlich entsprechend abgemahnt.

Da die Beschuldigten die Tat öffentlich durch Verbreitung ihrer Publikation begangen haben, ist laut Strafgesetzbuch Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren angedroht.

Die Staatsanwaltschaft möge den Eingang dieser Strafanzeige bestätigen, sowie den Namen des Sachbearbeiters und das Aktenzeichen mitteilen.

Unterschrift

Gesundheit ist gegen jeden, außer für die herrschende Klasse, die Jackerklasse selbst.

Gesundheit gibt es nicht.
"Gesundheit" ist ein biologistisch-nazistisches Hirngespinst.

Wer vortäuscht, sich "gesund" zu fühlen, wie Dr. Fühlgut, verwandelt bei anderen Verschlechterung in Verzweiflung und Selbstmord. Auf jeden Fall profitiert er von der Verrücktheit und jegliche Erklärung in der Sache fehlt ihm.
 
 

Entfremdung nämlich, die durchaus nicht immer nur diejenige Sorte Therapie sein muß, die als Faschismus die Erlösung der Welt von Krankheit durch Tötung ihrer Träger verspricht, – sie gibt sich im Umfeld von Krankheit nur allzu gern human, vernünftig, aufgeklärt, verständig, rational, politisch bis makropolitisch, klassenanalytisch, antifaschistisch, antirevisionistisch, antiimperialistisch und ideologiekritisch und, wenn’s anders nicht geht, beichtstuhlbrecherisch selbstkritisch und einsam heroisch dazu.
Doch den Anschein eigener Gesundheit und Geistesfrische, den schont sie mit einem Aufwand an Scham und Gefühl, der, nimmt man Marx wörtlich, revolutionär, nimmt man ihn gar beim Wort, sogar proletenwidrig revolutionär ist.

Aus: Der vollständige Krankheitsbegriff