Gerichtlicher Antrag,
die Klage gegen die Schnüffelkraken in Sachen Kriminelle Vereinigung zu erzwingen

 

KRANKHEIT IM RECHT teilt mit:

Rechtsanwältin Ingeborg Muhler
Mannheim

Oberlandesgericht Karlsruhe
Hoffstr. 10
76133 Karlsruhe

Datum: 18.08.2005

Az. 503 Js 7300/05 - Staatsanwaltschaft Mannheim
Az. Zs 1200/05 - Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe

Ermittlungsverfahren gegen Dominik Bach
Kuno Dünhölter
Kurt Jansson
Andreas Praefcke
alias Zinnmann

(alle Beschuldigten sind beteiligt an der sog. Enzyklopädie Wikipedia)

wegen Volksverhetzung, krimineller Vereinigung u.a.

 

Antrag auf Durchführung des Klageerzwingungsverfahrens

Rechtsanwältin Ingeborg Muhler, Mannheim - Antragstellerin

Hiermit wird

ANTRAG

auf Durchführung des

KLAGEERZWINGUNGSVERFAHRENS

gemäß § 172 Abs. 2 StPO gestellt.

Zugleich wird beantragt, gemäß § 173 Abs. 3 StPO weitere Ermittlungen durchzuführen, insbesondere hinsichtlich der Personalien und der Anschrift des Beschuldigten mit dem Decknamen "Zinnmann".

Der vorliegende Antrag auf Durchführung des Klageerzwingungsverfahrens richtet sich gegen

  1. den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Karlsruhe vom 18.07.2005, der Unterzeichnerin zugegangen am 25.07.2005, Az. Zs 1200/05,
  2. den Bescheid der Staatsanwaltschaft (StA) Mannheim vom 28.04.2005, mit Einstellungsverfügung vom 25.04.2005, zugegangen am 03.05.2005,
    Az. 503 Js 7300/05.

Übersicht:

A

Die rechtlichen Voraussetzungen für den Antrag auf Durchführung des Klageerzwingungsverfahrens sind erfüllt

B

Tatsachen und Beweismittel, welche die Erhebung der öffentlichen Klage begründen

1. Sachverhalt

a) Strafanzeige gegen die Beschuldigten vom 21.02.2005

b) Erweiterung der Strafanzeige gegen die Beschuldigten vom 25.02.2005

c) Ergänzendes Schreiben vom 24.03.2005

d) Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 28.04.2005 und Verfügung der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 25.04.2005

e) Beschwerde vom 06.05.2005 und Beschwerdebegründung vom 23.06.2005, zugleich Auseinandersetzung mit dem Bescheid der Staatsanwaltschaft Mannheim und rechtliche Würdigung

f) Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 18.07.2005

2. Auseinandersetzung mit dem Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 18.07.2005 und rechtliche Würdigung

A

Die rechtlichen Voraussetzungen für den Antrag auf Durchführung des Klageerzwingungsverfahrens sind erfüllt

  1. Die Antragstellerin ist berechtigt, den Antrag gemäß § 172 Abs. 2 StPO zu stellen. Durch die Straftaten der Volksverhetzung und der Bildung einer kriminellen Vereinigung, die den Beschuldigten zur Last gelegt werden, ist auch die Antragstellerin, selbst aktive Teilnehmerin am Sozialistischen Patientenkollektiv (SPK) von 1970 bis 1971, in ihren Rechten verletzt.
  2. Die angezeigten Delikte sind Offizialdelikte und können nicht auf dem Privatklageweg verfolgt werden.
  3. Vier der Anzuklagenden sind namentlich bekannt. Es handelt sich um
    a) Dominik Bach
    b) Kuno Dünhölter
    c) Kurt Jansson
    d) Andreas Praefcke
    Die jeweiligen Privatanschriften sind nicht nur den Staatsanwaltschaften und Gerichten wohlbekannt.
    Anonym blieb bisher der Beschuldigte mit dem Decknamen "Zinnmann". Dessen Namen und Anschrift sind noch zu ermitteln.
  4. Der Antrag nach § 172 Abs. 2 StPO ist fristgerecht gestellt. Das Ende der Monatsfrist fällt auf Donnerstag, den 25.08.2005.
     
  5. Auch die sonstigen Fristerfordernisse sind erfüllt, wie sich aus dem Gang des Verfahrens ergibt.

  1. Mit Schreiben vom 21.02.2005 erstattete die Antragstellerin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim Strafanzeige und stellte Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen, insbesondere wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte gemäß Art 2 GG, § 185 StGB (Beleidigung), § 186 StGB (üble Nachrede) und § 187 StGB (Verleumdung), zunächst gegen Unbekannt, insbesondere gegen den Wikipedia-Mitarbeiter mit dem Decknamen "Zinnmann". (Wortlaut der Strafanzeige hier vollständig wiedergegeben auf Seite 4 ff). Die Strafanzeige wurde mit Schreiben vom 25.02.2005 erweitert auf die Straftatbestände Volksverhetzung (§ 130 StGB) und Bildung und Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) und richtete sich nunmehr gegen die oben namentlich bezeichneten Beschuldigten (Schreiben vom 25.02.2005 vollständig wiedergegeben auf Seite 7 ff).

  2. Mit Schreiben vom 24.03.2005 trat die Antragstellerin aus allen rechtlichen und tatsächlichen Gründen den neuerlichen Invektiven der Angezeigten Straftäter Bach, Dünhölter, Jansson, Praefcke und Zinnmann sowie einem hinzugekommenen bzw. ausgetauschten alias Bauchweh bzw. Dickbauch von Wikipedia entgegen (Schreiben vom 24.03.2005 vollständig wiedergegeben auf Seite 15 f).
  3. Mit Schreiben vom 28.04.2005, eingegangen bei der Antragstellerin am 03.05.2005, Az. 503 Js 7300/05, teilte Herr Staatsanwalt Grossmann, Staatsanwaltschaft Mannheim mit, daß das Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden ist (hier vollständig wiedergegeben auf Seite 17 f).
  4. Mit Schreiben vom 06.05.2005 legte die Antragstellerin hiergegen Beschwerde ein (vollständig wiedergegeben auf Seite 18). Die Beschwerde ist fristgerecht am 09.05.2005 bei der Staatsanwaltschaft Mannheim eingegangen.
  5. Mit Schreiben vom 23.06.2005 wurde die Beschwerde begründet (vollständig wiedergegeben auf Seite 19 ff). Zugleich wurde die Wiederaufnahme der Ermittlungen beantragt.
  6. Mit Schreiben vom 18.07.2005, der Antragstellerin am 25.07.2005 zugegangen, teilte Herr Oberstaatsanwalt Leber, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe mit, daß der Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft keine Folge gegeben werde (hier vollständig wiedergegeben auf Seite 33).

Hiergegen richtet sich der vorliegende Klageerzwingungsantrag nach § 172 Abs. 2 StPO.

Alle in Bezug genommenen Schreiben sind entweder wiedergegeben durch vollständige wörtliche Zitierung oder sie sind im Anhang beigefügt und werden durch Unterschrift der Unterzeichnerin vollinhaltlich zum Gegenstand des vorliegenden Antrags gemacht.

Die formalrechtlichen Voraussetzungen für den vorliegenden Antrag auf Durchführung des Klageerzwingungsverfahrens sind somit erfüllt, insbesondere ist der Antrag fristgerecht gestellt, d.h. vor Ablauf der Frist am 25.08.2005.

B

Tatsachen und Beweismittel, welche die Erhebung der öffentlichen Klage begründen

 

1. Sachverhalt

Zur Darstellung des Sachverhalts wird hier der Inhalt der Strafanzeige vom 21.02.2005 gegen die Beschuldigten und der Inhalt der Erweiterung der Strafanzeige vom 25.02.2005 in vollem Wortlaut wiedergegeben. Die beiden Schreiben werden vollinhaltlich zum Gegenstand des vorliegenden Klageerzwingungsantrags gemacht.

Strafanzeige vom 21.02.2005:

An die
Staatsanwaltschaft Mannheim
beim Landgericht Mannheim
L 10, 11-12
68161 Mannheim

Datum: 21.02.2005

Betr: Strafanzeige gegen Unbekannt
Wikipedia-Mitarbeiter, Deckname "Zinnmann"
bei Wikipedia "die freie Bibliothek im Internet", www.de.wikipedia.org

Hiermit wird

Strafanzeige

erstattet und

Strafantrag

gestellt aus allen rechtlichen Gründen, insbesondere wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte gemäß Art. 2 Grundgesetz, Verletzung von

zum Nachteil der Patientenfront/Sozialistisches Patientenkollektiv, PF/SPK(H), zum Nachteil der Unterzeichnenden und zum Nachteil zahlreicher weiterer Personen.

Begründung:

1. Zur Person des Straftäters:

Der Straftäter hat sich den Decknamen "Zinnmann" zugelegt. Seine Identität ist zu ermitteln durch Verhör der folgenden Personen:

  1. Kuno Dünhölter (Klarname), alias "Kerbel"
  2. Andreas Praefcke (Klarname), alias "Praefcke"
  3. Dominik Bach (Klarname), alias "Dbach"
  4. den Verantwortlichen der Wikimedia Deutschland, Herrn Kurt Jansson (Klarname)

letztere ggf. im Wege der Amtshilfe durch die dortige Polizei.

Die jeweiligen Privatanschriften sind nicht nur den Staatsanwaltschaften und Gerichten wohlbekannt.

Die genannten Personen sind zu befragen über Name, Anschrift, Telefon etc. des Straftäters alias "Zinnmann", der seine Straftaten unter diesem Decknamen im Internet betreibt.

2. Zur Straftat selbst:

Der Straftäter "Zinnmann" ist strafrechtlich verantwortlicher Verfasser von tatsachenwidrigen, krankheitsfeindlichen und patientenfeindlichen Einträgen im Internet unter Wikipedia "die freie Bibliothek im Internet", www.de.wikipedia.org. Siehe hierzu seine Auslassungen auf der Seite "Diskussion" zum Eintrag SOZIALISTISCHES PATIENTENKOLLEKTIV.

Beweis: Siehe Anlagen
Internet-Auszug aus Wikipedia

In diesen Einträgen hat er Falschbehauptungen über das Sozialistische Patientenkollektiv, SPK und PF/SPK(H) zum Teil aufgestellt, zum Teil wiedergegeben und kolportiert, Falschbehauptungen, die strafbar sind aus allen rechtlichen Gründen, insbesondere auch gemäß den oben genannten Bestimmungen des Strafgesetzbuches.

Tatsache ist nach allen vergangenen und abschließenden gerichtlichen Feststellungen: Niemand von denen, die wegen SPK verurteilt wurden, wurde jemals wegen RAF verurteilt. Niemand von denen, die wegen RAF verurteilt wurden, wurde jemals wegen SPK verurteilt.

Gerichtlich geprüfte Tatsache ist ebenfalls:
Das SPK hatte und hat nichts zu tun mit Antipsychiatrie.

Der Straftäter mit Deckname "Zinnmann" ist seinen um sofortige Streitvermeidung bemühten Mitarbeitern heute mit unbelehrbarem Starrsinn entgegengetreten. Hierzu die Äußerung seines Mitarbeiters Kuno Dünhölter ("Kerbel") im Internet:

"Ich habe mich heute noch einmal mit dieser Sache beschäftigt und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass der richtige Artikel-Text so aussieht:

Wie angemessene Darstellungen zur Geschichte des Sozialistischen Patientenkollektivs auszusehen haben, das ist Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Die Wikipedia möchte sich an diesen Auseinandersetzungen nicht beteiligen und verzichtet daher bis zur Klärung dieser Angelegenheit darauf, einen Text zu diesem Thema anzubieten.

Begründung: (...) Insgesamt: Das SPK-Thema ist ein Thema, bei dem die Juristen bestimmen, was gesagt werden kann und was nicht. Solange man keine Klarheit hat, was denn nun eigentlich juristisch abgesichert ist und was nicht, plädiere ich für den von mir vorgeschlagenen Text.
Kerbel"

Soweit Dünhölter gestern, 20.02.2005 gegen seinen "Vorgesetzten" alias "Zinnmann" öffentlich im Internet.

Internet-Antwort "Zinnmann" einen knappen Tag später:

"Nix gibt’s!"

Folgt Kommentar des Stils: Erst komme ich, dann das Recht. Tatsachen zählen nicht.

Die Unterzeichnende, selbst aktive Teilnehmerin am Sozialistischen Patientenkollektiv (SPK) von 1970 bis 1971, ist durch die inkriminierten Falschbehauptungen in ihren Rechten verletzt. Die Verletzteneigenschaft kommt darüber hinaus einer Vielzahl von Personen bzw. Teilen der Bevölkerung zu, die Arbeit und Inhalte des SPK, und zwar als PF/SPK(H) in tätiger Kontinuität seitdem fortgeführt haben und weiter fortführen. Die Strafverfolgung des Straftäters "Zinnmann" ist deshalb auch im öffentlichen Interesse durchzuführen.

Der Straftäter alias "Zinnmann" hat sich der oben genannten Straftaten schuldig gemacht. Er ist unter Anklage zu stellen und der Strafe zuzuführen, die er verdient und dringend nötig hat.

3. Zur Schadensbeseitigung:

Die Löschung der entsprechenden Internet-Einträge bei Wikipedia

ist durch die Staatsanwaltschaft zu veranlassen.

Zusammenfassung:

Wenn die "Autoren" des inkriminierten Internetartikels und der Internetdiskussionseintragungen ("Zinnmann", sowie die oben unter 1. - 3. Genannten) dem SPK in ihren Interneteintragungen sogenannte RAF-Straftaten zuschreiben*, dann ist demgegenüber festzuhalten:

* Widerlegt!: ("Bewertung", Staatsanwalt Grossmann, s.u.)
Kommentar: abstrus-inkohärenter Praefcke-Faselzusammenhang

1. Die Unterzeichnerin war nie in Haft.

2. Herr Dr. Huber kann mit dergleichen nichts zu tun haben, denn er hat das denkbar beste Alibi, war er doch in Haft. Das schwedische Fernsehen hat eben dies 1977 sofort bestätigt, als es mit Herrn Rechtsanwalt Schifferer Kontakt aufgenommen hat und ist unverrichteter Dinge nach Stockholm zurückgereist.

3. Der Versuch des Ordinarius für Forensische Psychiatrie, Dr.med.Dr.iur Heinz Leferenz in Heidelberg, das SPK in einem Gutachten als "antipsychiatrisch" in Verruf zu bringen, wurde schon in den Jahren 1982 ff. erstinstanzlich durch das anwaltliche Berufsgericht Heidelberg und letztinstanzlich durch das Oberlandesgericht Stuttgart zurückgewiesen. Die Kassation des Gesamturteils endete mit Freispruch, die Gebühren hatte die Staatskasse zu tragen und schuldig daran war, wie ausgeführt, der Verfahrensgutachter Leferenz auf Grund seines langatmigen Versuchs, das SPK bei mittels von "Antipsychiatrie" in Verruf zu bringen.

Durch die Internetartikel und -diskussionseintragungen der "Autoren" und das Legen falscher Spuren (sog. Links) haben die "Autoren" die ihnen eingangs zur Last gelegten Straftaten begangen. Sie haben darüber hinaus den Straftatbestand der Volksverhetzung vollumfänglich erfüllt und glauben es sich herausnehmen zu können, ihre Minderheitenhetze trotz aller Vorabmahnungen durch uns (spätestens seit November 2004: siehe Internet: www.spkpfh.de/schnueffelkraken.htm) unbeirrbar und unbelehrbar fortsetzen zu können. Sogar weitere Spuren (sog. Links) haben sie neuerdings hinzugefügt, zuletzt am 20.02.2005 ("Hinweis: Antipsychiatrie").

Die Strafanzeige ist form- und fristgerecht erstattet.

Muhler
Rechtsanwältin

Anlagen

Anlage 1 zu: falsche Spuren (Links)
Anlage 2 zur versuchten Streitvermeidung
Anlage 3: "Nix gibt's!"
Anlage 4: Vorabmahnungen
Anlage 5 zum Thema: Falschbehauptungen über das SPK
 

Dies der Text der Strafanzeige vom 21.02.2005.
Die in der Strafanzeige bezeichneten Beweismittel (Anlagen 1-5) sind in Anhang 1-5 dem vorliegenden Klageerzwingungsantrag beigefügt und Bestandteil dieses Antrags.

Erweiterung der Strafanzeige unter dem Datum vom 25.02.2005:

An die
Staatsanwaltschaft Mannheim
beim Landgericht Mannheim
L 10, 11-12
68161 Mannheim

Datum: 25.02.2005

Betr: Strafanzeige gegen Unbekannt vom 21.02.2005
Wikipedia-Mitarbeiter, Deckname "Zinnmann"
bei Wikipedia "die freie Bibliothek im Internet", www.de.wikipedia.org

Hier: Erweiterung der Strafanzeige

In Erweiterung meiner Strafanträge beantrage ich hiermit, die dort genannte Täter-Personengruppe umgehend in Haft zu nehmen, und zwar wegen Bildung und Unterstützung krimineller Vereinigungen gemäß § 129 Strafgesetzbuch (StGB).

Es besteht Verdunkelungs- und Fluchtgefahr.

Seit Bekanntwerden meiner Strafanzeige sind neue bestimmte Tatsachen hinzugekommen. Diesen zufolge ist alias "Zinnmann" der Rädelsführer und die übrigen sind seine Helfer, die er mit Erfolg zum Stillschweigen vergattert und in die Reaktionsstarre gezwungen hat: keiner hat den inkriminierten Artikel gelöscht.

Im Gegenteil: Dünhölter will niemals etwas damit zu tun gehabt haben und nie wieder etwas damit zu tun haben. Auch an Verrätern fehlt es bekanntlich in einer kriminellen Vereinigung selten. Dünhölter ist und bleibt erweislich in der Autorenverantwortung des inkriminierten Artikels. Indem er die Rechtsanwältin von PF/SPK(H) als Adressatin seiner Schreiben gewählt hat, anstatt sich an die Staatsanwaltschaft zu wenden, hat er, über seine falschen Schutzbehauptungen hinaus, eine weitere Straftat begangen, nämlich diejenige, die Unterzeichnende zum Parteiverrat anzustiften und zugleich dem Dominik Bach alle Schuld und Verantwortung aufzuhalsen.

Straftaten zu begehen und Beweismaterial zu verdunkeln und beiseite zu schaffen, ist oberstes und edelstes Prärogativ von Gesamt-Wikipedia laut deren nunmehr ebenfalls beweislastigen Selbstbekundens, womit sich die kriminelle Vereinigung auf Gesamt-Wikipedia ausweitet. Es besteht also auch nach dieser Seite hin Verdunkelungsgefahr, der nur durch Inhaftierung der alias-Zinnmänner begegnet werden kann.

Es besteht darüberhinaus Fluchtgefahr. Zufolge eigenen Verlautbarens im Internet, übrigens in direktem Zusammenhang mit ihrem SPK-Eintrag zum Nachteil der Patientenklasse, seien sie vor deutscher Strafverfolgung sicher, gelte doch in den USA bei ihrem Dachverband um Jimmy Wales das deutsche Strafrecht nicht.

Der Strafrahmen für die kriminelle Vereinigung der alias-Zinnmänner ist bei § 129 StGB somit auf 5 Jahre angestiegen, und die Dringlichkeit, sich des Ganzen durch Flucht zu entledigen, desgleichen.

Und der Artikel? Der steht seit Monaten unverändert drin, und das soll wohl auch so bleiben, bis die presserechtlichen Straftaten verjährt sind. Nicht mit uns!

Über die angegebenen bestimmten Tatsachen hinaus, habe ich noch ein Dutzend Seiten detaillierten Sachvortrags anzuschließen.

I.

Rädelsführer der kriminellen Vereinigung in vorliegender Sache ist der Straftäter mit dem Decknamen "Zinnmann". Er ist zufolge unserer Nachforschungen zu erreichen unter der E-Mail-Adresse: Zinnmann @mnet - online.de (ohne Leertasten). Zusammen mit anderen aus der kriminellen Vereinigung hält er sich auf im Umkreis von Nachfolgeorganisationen der Deutschen Wehrmacht.

Die in der Strafanzeige vom 21.02.2005 unter 1.-3. Genannten (Dünhölter, Praefcke, Bach) sind Mitverschworene der kriminellen Vereinigung.

§ 129 Strafgesetzbuch (Kriminelle Vereinigungen) lautet:

I.
Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

(...)

IV.
Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern (...), so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

Der Rädelsführer mit dem Decknamen "Zinnmann" hat die anderen Mitglieder der kriminellen Vereinigung zum Schweigen vergattert.

Beweis: Sein Eintrag vom 21.02.2005 auf der Wikipedia-"Diskussionsseite" zum Artikel Sozialistisches Patientenkollektiv (siehe Strafanzeige vom 21.02.2005).

Diesem Befehl sind die anderen Mitglieder der kriminellen Vereinigung gefolgt.

Beweis: Kein weiterer Eintrag seitdem. Es gab niemanden, der es gewagt hätte, entgegen dem von "Zinnmann" verfügten Redeverbot, sich zu dem vom Mitbeteiligten Dünhölter gemachten Vorschlag zu äußern. Niemand hat den inkriminierten Artikel gelöscht.

II.

Der Mittäter Dünhölter seinerseits hat in einem Schreiben vom 22.02.2005 an die Adresse der Unterzeichnerin die wahrheitswidrige Behauptung aufgestellt, er habe "keinen Beitrag geleistet" zu dem Wikipediaeintrag über das Sozialistische Patientenkollektiv. Er habe "zu keinem Zeitpunkt eine Falschbehauptung abgegeben und werde auch in Zukunft keine abgeben".

Beweis: Dünhölter-Schreiben vom 22.02.2005, Anlage 1

Dies ist erweislich falsch. Der Beschuldigte Dünhölter hat erwiesenermaßen selbständige, ihm persönlich schuldhaft zuzurechnende Tatbeiträge geliefert (siehe im Folgenden). Er hat ebenfalls wissentlich falsch behauptet, in vorliegender Sache kein "Autor" zu sein. In seinem Schreiben an die unterzeichnende Rechtsanwältin hat er keinen Klarnamen seiner Mittäter preisgegeben. Er unterwirft sich also auch insoweit seinem Rädelsführer, Deckname "Zinnmann", der die Mitverschworenen zum Schweigen vergattert hat.

Im Unterschied zu Bach und Praefcke hat Dünhölter offensichtlich die Rechtsanwältin mit der Staatsanwaltschaft verwechselt, der gegenüber er auskunftsverpflichtet gewesen wäre und weiterhin bliebe, allerdings! Verwechslungssichere Bezeichnungen sind zwar bei Wikipedia ohnedies Mangelware, gerinnen jedoch in Herrn Dünhölter alias "Kerbel" offensichtlich zu einem läppischen Ablenkungsmanöver auf seiner verzweifelten Suche nach Schutzbehauptungen und Anbiederungsversuchen bei der Unterzeichnenden samt subliminalen Nötigungsversuchen ("Bitte mit Ihrer Unterschrift zurückschicken. Freiumschlag"). Was den justiztechnischen Ausdruck Parteiverrat betrifft, so scheint Dünhölter auch darüber durch Wikipedia-Auskünfte nicht schlauer geworden zu sein. Im übrigen hat es Tradition, daß es Publizisten nicht nur in Krisenzeiten versuchen, den sogenannten Volkszorn von Staatsanwaltschaften auf Rechtsanwälte umzulenken

Dünhölter alias "Kerbel" ist "Autor" (= Straftäter) und Straftäter.

Beweis:

a) Ausweislich des Wikipedia-Protokolls (Anlage 2) hat er unter dem Datum des 9. November 2004 um 22.16 MEZ den tatsachenwidrigen und strafbaren Eintrag über das SPK in Wikipedia eingestellt und diesen damit dem allgemeinen Verkehr zugänglich gemacht. Eigener Kommentar des Straftäters Dünhölter hierzu unter seinem Wikipedia-Decknamen "Kerbel": "Der übliche Revert", gemeint: Weg mit der richtigen Version! Löschen! Strafbare Falschbehauptung zum Nachteil des SPK wieder ins Netz stellen!

Den richtigen, sachgerechten Text über das SPK, der von nicht der kriminellen Vereinigung zugehörigen Dritten kurz zuvor ein weiteres Mal in die Wikipedia-Enzyklopädie eingefügt worden war, hat der Beschuldigte Dünhölter dadurch zugleich vollständig gelöscht. Mit dieser seiner Tathandlung, nämlich der Löschung des sachgerechten Textes über das SPK und dessen Ersetzung durch einen tatsachenwidrigen Text hat er als Mitglied der kriminellen Vereinigung einen eigenen, ihm persönlich schuldhaft zuzurechnenden strafbaren Tatbeitrag geleistet.

b) Der Mitverschworene Dünhölter hat persönlich einen sogenannten Link gelegt auf einen tatsachenwidrigen und strafbaren Text über das SPK. Unter seinem Decknamen "Kerbel" schreibt er wörtlich:

"Hinzugekommen ist jetzt noch ein Text unter http://www. ... Dort wird sehr ausführlich aus Stefan Austs Buch "Der Baader-Meinhof-Komplex" zitiert.
Kerbel 21:10, 11. Nov 2004 (CET)".
(Beweismittel in Anlage 3 beigefügt).

Der kriminellen Vereinigung unter Rädelsführerschaft des Straftäters alias "Zinnmann" war zum Zeitpunkt dieses ihres Wikipedia-Eintrags bekannt, daß sie sich strafbar machten, als sie den genannten Link legten. In ihren geheimen Zirkeln, zugänglich nur durch geheimes Paßwort und dies auch nur für Mitverschworene, wußten sie spätestens seit Oktober 2004, daß wer einen Link legt, für den Inhalt der per Link erreichbaren Seite vollinhaltlich geradezustehen hat. Das heißt: wer verlinkt, haftet sowohl in zivilrechtlicher als auch in strafrechtlicher Hinsicht. Der Straftäter alias "Zinnmann" wußte und weiß dies. Er war an diesen geheimzirkulären Besprechungen aktiv beteiligt unter Verwendung seiner hier auf S. 2 angegebenen E-Mail-Adresse.

Beweis: Auszug aus http:// mail.wikipedia.org / pipermail/wikide-I/2004-November.txt (ohne Leertasten) (Anlage 4):
a) Abmahnungsfall Agon S. Buchholz
b) von A. S. Buchholz abgegebene Unterlassungserklärung
c) Verurteilung von Alvar Freude zu einem halben Jahr Gefängnis wegen Setzen eines Links
d) einschlägige Rechtsprechung

Einer der ihren, ein Ivo Köthnig, hatte dabei eindringlich gewarnt, es dürfe von den Absprachen innerhalb des geheimen Zirkels auf keinen Fall etwas nach außen dringen. Hier die Begründung seiner Warnung, bierehrlich und vollgeständig an die Mitglieder des geheimen Zirkels:

"Wir müssen anderen ja keine Vorlage für Klagen gegen uns liefern.
2. November 2004, 10:31:12 Uhr"

Sie wissen also selbst, daß sie Kadi und Kerker fürchten müssen. Als sie von uns aufgefordert wurden, ihren falschen Artikel über das SPK zu entfernen, haben sie sich nicht etwa mit den Inhalten des Artikels befaßt und wie er zu ändern sei. Ihre erste Reaktion war vielmehr die von ertappten Straftätern, die sich gegenseitig Mut machen, es werde ihnen wohl schon nichts passieren. Zitat aus ihrer internen Debattenseite: "Unsere Server stehen in den USA, da kommt doch keiner aus Deutschland dran". Inzwischen wurden sie eines Besseren, d.h. für sie juristisch Schlechteren belehrt, und ihr vielgebrauchtes Intern-Kürzel IANAL, = I Am Not A Lawyer (deutsch: Ich bin kein Anwalt), auch das schützt sie vor Strafe nicht. Vielmehr beweist die Verwendung dieses Geheimcodes, daß sie wissentlich Straftaten begehen und ständig mit Gericht und Staatsanwaltschaft rechnen und darüber hinaus munter paranoisieren (Paranoia: ichbezogene Ideenbildungen), zum Nachteil der Patientenklasse.

Der von Dünhölter alias "Kerbel" gesetzte Link führt zu einem Druckerzeugnis des Stefan Aust. Dieses Druckerzeugnis ist im Sinne der einschlägigen Internet- Rechtsprechung eine "Gefahrenquelle" und der Linksetzende haftet für alle daraus resultierenden Schäden.

Zu diesem Druckerzeugnis und seinem Verfasser wird auf die schon eingereichten Beweismittel verwiesen, insbesondere auf die einschlägigen Verurteilungen des S. Aust, siehe u.a.Urteile des Landgericht Frankfurt am Main, mit denen der SPIEGEL-Herausgeber und SPIEGEL-TV-Redakteur Stefan Aust zur Zahlung verurteilt wurde von
a) DM 30.000,-- Schmerzensgeld in einem Verfahren,
b) DM 25.000,-- weiteres Schmerzensgeld in einem anderen Verfahren und
c) DM 25.000,-- Schmerzensgeld in einem dritten Verfahren, zudem Verurteilung zum Abdruck eines Widerrufs.

Das Gericht hatte in Bezug auf den Verurteilten insbesondere auf die journalistische Selbstverständlichkeit hinweisen müssen, daß "Vorsicht und Sorgfalt in der Berichterstattung geboten" ist und war bezüglich Aust zu dem Schluß und der Urteilsbegründung gekommen: "Gegenüber solchen Äußerungen und ihren Folgen im sozialen Umfeld ist keine anderweitige zumutbare und angemessene Ausgleichsmöglichkeit ersichtlich. Es ist daher als ultima ratio dem Geschädigten ein Schmerzensgeld zuzusprechen".

Nebenbei: bereits bei Erscheinen des Aust-Druckwerks hatten wir (Rechtsanwalt Schifferer) Anlaß, auf das psychopathologisch relevante folie-à-trois-Gepräge von Aust et al. hinzuweisen (s. Anlage 5 zur Strafanzeige vom 21.02.2005). Dies blieb unwidersprochen. Inzwischen wird von anderen presseöffentlich die Frage gestellt, ob die Hälfte der Weltliteraten oder nicht eher Aust zum Psychiater muß.

Die kriminelle Vereinigung und insbesondere der Straftäter Dünhölter kann sich also auch nicht versuchsweise exkulpieren, dadurch daß alias "Kerbel" ausdrücklich auf das Aust-Druckwerk verwiesen hat. Weit gefehlt und ganz im Gegenteil: sie haben sich damit strafbar gemacht.

Die kriminelle Vereinigung unter Führung des "Zinnmann" begeht ihre Straftaten im Rahmen der selbsternannten sogenannten "freien Enzyklopädie Wikipedia". Jeder Buchverlag, jede Zeitschrift, jede Zeitung, sie alle lassen ihre Veröffentlichungen vorab juristisch prüfen, oder aber sie zahlen hinterher Schmerzensgeld, Ordnungsstrafe bis zu 250.000 Euro oder gehen in Haft, müssen Gegendarstellungen abdrucken, Textpassagen schwärzen oder ihre Veröffentlichung ganz einstampfen. Wer meint, für eine selbsternannte sogenannte "freie Enzyklopädie" sei die sonst in aller Publizistik geltende journalistische Sorgfaltspflicht unbeachtlich und zudem schütze ja die Verwendung von Decknamen hinreichend vor Strafverfolgung, der wird diese seine Schräglage teuer bezahlen müssen.

Die Setzung des erwähnten Links sowie die Löschung des sachgerechten SPK-Textes und seine Ersetzung durch eine strafbare Falschdarstellung hat der Beschuldigte Dünhölter zu verantworten. Sein Tatbeitrag ist darüberhinaus allen anderen Mitgliedern der kriminellen Vereinigung gleichermaßen zuzurechnen (siehe einschlägige Rechtsprechung zur kriminellen Vereinigung).

III.

Die kriminelle Vereinigung hat inzwischen Internet-öffentlich selbst zugegeben, daß sie sich strafbar gemacht hat und weiterhin gezielt strafbar macht, solange sie ihre Falschdarstellungen über das SPK nicht aus der Wikipedia löscht.

Beweis: Dünhölter alias "Kerbel" am 20.02.2005 im Internet:

"... angemessene Darstellungen ... des Sozialistischen Patientenkollektivs ... Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen" (siehe Strafanzeige vom 21.02.2005).
Deshalb müsse der Artikel gelöscht werden.

Sie wissen es also besser, diese kriminell Vereinigten, und setzen dennoch ihr kriminelles Tun fort und zwar in der Weise, daß neue Mittäter hinzukommen, während die vormals aktiven Tatbeteiligten sich zurückziehen, um dadurch die Strafverfolgung zu erschweren. Dies ist ein Beweis für die besonders hohe kriminelle Energie, welche dieser kriminellen Vereinigung zu eigen ist und der die neu zu rekrutierenden Folgekunden als betrogene Betrüger zwangsläufig unterliegen, solange sie mitmischen, statt allerschleunigst wenigstens wieder auszutreten.

Beweis: Neuer Eintrag am 20.02.2005, ein Link auf den Artikel "Antipsychiatrie". Hier erstmals in Erscheinung getretener Straftäter: Praefcke (siehe Anlage 1 zur Strafanzeige vom 21.02.2005)

Der Beschuldigte Praefcke hat den Link gelegt. Auch der Rädelsführer "Zinnmann" weiß selbst nur zu gut, daß "Antipsychiatrie" einerseits und SPK andererseits sich ausschließen wie Feuer und Wasser. Er schreibt es selbst auf der "Diskussionsseite" zum SPK-Artikel:

"Das SPK wird kaum damit einverstanden sein, als antipsychiatrisch tituliert zu werden.
Zinnmann 11:31, 10. Nov. 2004 CET".
(Anlage 5)

Es geht dabei nicht darum, daß auch dieser Eintrag über "Antipsychiatrie", mit der das SPK in tatsachenwidriger und strafbarer Weise via Link in Verbindung gebracht wird, in seiner Dürftigkeit, stilistischen Unbeholfenheit und inhaltlichen Nullität ganz auf der Höhe des Wikipedia-Standards ist. Allgemeine Rede inzwischen: "Wikipedia – da schreiben die Vollignoranten und Normoisiker und die Killerdiktatoren ("medizinisch", Philipendula (Deckname), zynisch, aber g‘schamig, sowieso) löschen alle anderen sofort" (Feurio, der Neckar brennt / holet Stroh und löschet g’schwend).

Es geht ganz im Gegenteil in strafrechtlicher Hinsicht darum, daß mit diesen und anderen falschen Zuschreibungen im Artikel (u.a. "Therapiegemeinschaft", "Assistenzarzt", "psychiatrische Erkrankungen", "kriminelle Vereinigung", angereichert mit medizinalem Schwachsinnssprachmüll durch den Straftäter Bach: "Prävalenz endogener psychischer Erkrankungen" u.a.), daß also mit diesen falschen Zuschreibungen der "gesetzlich geschützte selbstdefinierte soziale Geltungsanspruch" des SPK in strafbarer Weise verletzt wurde und durch fortgesetzte Tathandlungen der Beschuldigten weiterhin verletzt wird. Strafrechtlich: Volkverhetzung, Verleumdung, üble Nachrede, Beleidigung (siehe einschlägige Rechtsprechung, in Anlage 5 zur Strafanzeige vom 21.02.2005).

Der Beschuldigte Dünhölter alias "Kerbel" hat mit Bezug auf das SPK den folgenden Eintrag verfaßt und in Wikipedia öffentlich zugänglich gemacht. Durch blanken Terror hat er in diesen Ausführungen über das SPK alle die Seinen nachhaltig davor abgeschreckt, Kritik zu äußern oder gar am tatsachenwidrigen Artikel über das SPK etwas zu ändern, indem er selbst geäußert hat:

"Man kann natürlich im Artikel darauf hinweisen, daß die Mehrheit der Ehemaligen nicht zu Terroristen geworden ist. Aber wozu?"
Kerbel 15:59, 11. November 2004, CET"
(("Egal legal", Ex-Propagandaminister Joseph Goebbels auf ein Neues))

"Wer Terrorist ist, bestimme ich", meint Kerbel-Dünhölter, gerade so, als sei er Goebbels persönlich und rede über die Juden. Das Strafgesetzbuch aber hält für Dünhölter den § 164 Abs. 2 StGB bereit. Er hat den Straftatbestand der falschen Verdächtigung erfüllt. Die im Artikel über das SPK wider besseres Wissen und öffentlich aufgestellten Falschbehauptungen und Verleumdungen sind geeignet, gegen Patienten des SPK und in seiner Kontinuität des PF/SPK(H) bis heute behördliche Maßnahmen herbeizuführen. Unter falschem Verdacht werden Menschen gelegentlich erschossen, und obwohl falsch der Verdacht, wird aus tot nicht wieder lebendig. Das geht auf das Konto des Kerbel-Dünhölter, dafür zahlen auch die "Zinnmann", Bach und Praefcke und sei es mit Geld und Gefängnisaufenthalt.

Die von der kriminellen Vereinigung ("Zinnmann", Dünhölter, Bach, Praefcke u.a.) ausgehende Gefährdung ist akut und hält an. Sofortiges Tätigwerden der Staatsanwaltschaft ist geboten, nicht zuletzt im öffentlichen Interesse und auch aus Gründen der Generalprävention.

IV.

Die Beschuldigten sind spätestens seit Anfang November 2004 darüber unterrichtet, daß und warum ihr Artikel über das SPK falsch ist. Siehe www.spkpfh.de und die entsprechenden Eintragungen, angefangen mit "Wiki-Grazer Rotzlöffel" und alle folgenden Einträge seitdem, die sie laut Selbstbekunden kennen (siehe "philipendula"-Links). Wäre es ihnen tatsächlich je um ein wie auch immer geartetes "Lexikon" oder ähnliches gegangen, sie hätten schon längst den falschen Artikel über das SPK entfernt und die von uns – obendrein auch noch so entgegenkommend wie gratis - zur Verfügung gestellten sachgerechten Texte verwendet. Ziel und Zweck dieser kriminellen Vereinigung ist es vielmehr, im Schutz der durch Wikipedia gegebenen Anonymität Straftaten zu begehen, zum Nachteil einer Vielzahl von Personen, die sich in ihrer Mehrheit gegen diesen elektronisch-datentechnisch betriebenen Rufmord kaum wehren können. Aber diesmal sind sie an die Falschen geraten.

Die kriminelle Vereinigung setzt ihre Straftaten fort. Sie wissen, daß sie ihren Falschartikel über das SPK schon längst hätten löschen müssen, einschließlich der zugehörigen sogenannten Diskussionsseiten.

Beweis: Wikipedia-Hinweis über ihrem Artikel über das SPK:

"Die Neutralität dieses Artikels ist umstritten".
(Anlage 6)

Das steht dort seit Monaten. Und seit Monaten ist der von ihnen selbst als nicht neutral, also als falsch signifizierte Artikel dennoch nicht gelöscht worden. Sie wissen also, daß sie wider besseres Wissen handeln und setzen ihr kriminelles Tun weiter fort.

Ihre Absicht und Zielsetzung, Straftaten zu begehen, ist allein schon hierdurch unter Beweis gestellt. Dazu bedarf es keiner Motivationsanalyse, keines Psychologen. Die Realität auf dem Bildschirm in objektiver, straftatbestandlicher Hinsicht spricht für sich (siehe Geheimdiskussion unter http:// mail.wikipedia.org / pipermail/wikide-I/2004-November.txt (ohne Leertasten)). Daß Sympathisanten und Nutznießer bis hinein in die äußersten Bezirke des kriminellen Dunstkreises von all dem nichts wissen, weil sie darüber bewußt und absichtlich getäuscht werden, gehört zum Erfolgsprinzip aller kriminellen Vereinigungen samt Militär- und Bandensekten per Strukturgebung durch die "Eingeweihten" und zum-Schweigen-Vergatternden. "Zum Wesen der kriminellen Vereinigung gehört es, ihre Existenz zu verbergen" (Amtsgericht Heidelberg).

Wird hingegen zum Reden und Verbreiten in Schrift und Wort allüberall sämtlicher Inhalte aufgefordert, gibt es keine Wikipedia und keine kriminelle Vereinigung Wikipedia; denn die Faulheit und Dummheit der Randständigen als solche geht erwiesenermaßen straffrei aus. Zugleich sind sie "nützliche Idioten" (Lenin) und Datenfutter für Forschungsprogramme. Aber wer denkt bei unverfänglichen wissenschaftlichen Arbeitstiteln wie "Freizeitverhalten" gleich an Böses, selbst wenn das Projekt verräterischerweise von einer Bundeswehr-Hochschule durchgeführt wird?

Es kommt strafschärfend hinzu, daß es erklärtes Ziel der Wikipedia ist, daß ihre Artikel von anderen übernommen und weithin verbreitet werden. Die von ihnen betriebene Hetze gegen die Patientenklasse im elektronischen Klassenkampf, Straftatbestand u.a. Volksverhetzung, begehen sie also im Massenmaßstab. Sie berühmen sich millionenfacher Wikipedia-Einträge auch und insbesondere auf anderen Internetseiten. Das öffentliche Interesse ist auch daher gegeben und das sofortige Tätigwerden der Staatsanwaltschaft von Gesetzes wegen dringend geboten, nicht zuletzt auch in Sachen der bislang noch von der kriminellen Vereinigung in Anspruch genommenen fiskalischen "Gemeinnützigkeit" der Wikimedia Deutschland e.V. Berlin. Beschlagnahme der entsprechenden Konten ist hiermit beantragt.

Es kommt nicht darauf an, daß die vorliegende kriminelle Vereinigung nicht in ihre Statuten schreibt: wir sind eine kriminelle Vereinigung. Selbstredend kommt es auch nicht darauf an, welche edlen Ziele sie der Öffentlichkeit vorgaukeln, z.B.: wir sind frei und unabhängig und demokratisch. Das kann glauben, wer will. Es kommt darauf an, daß sie, in einheitlicher und organisierter Willensbildung, Straftaten begehen, die zu ahnden kein Staatsanwalt unterlassen darf und zwar von Gesetzes wegen. Einen Staat im Staat darf es nicht geben, gibt es doch gar nicht so wenige, denen, wenn man sie hört, schon ein einziger Staat zuviel des Guten ist. Gegenbeispiel: die Unterzeichnende, eine unter Zehntausenden (siehe Unterschriftenliste im Internet – kein einziger Deckname darunter!), strebt sie die Utopathie an und ist daher durch keinen Staat und keinen Staat im Staat irgend in Verlegenheit zu bringen. Von der Verlegenheit des straff diktatorisch-hierarchischen Gebildes Wikipedia hingegen, legt seine Eintragung über das SPK mit allem Drum und Dran an Links und Mauscheleien beredtes Zeugnis ab, und ihre Zielsetzung ist denn auch alles andere, als mit Utopathie auch nur im Entferntesten vergleichbar.

Alle jetzt schon namentlich Bekannten der kriminellen Vereinigung (Bach, Dünhölter, Praefcke) wurden auch zivilrechtlich abgemahnt. Rückschein liegt in jedem Einzelfall vor. Ergebnis: Reaktionsstarre. Ausnahme: Dünhölter.

Weiterer Beweis ist angeboten.

Die Unterzeichnende ist sich dessen wohlbewußt, daß der § 129 eine Frucht der Sozialistenverfolgung aus dem vorvergangenen Jahrhundert ist. Inzwischen ist der justiztechnische Ausdruck Verschwörung (§ 129) zum aufgeblasenen Zierrahmen für Vieles, Mannigfaltiges und Einfältiges geworden. Wikipedia, auf Angriffskrieg gegen die Patientenklasse computertechnisch vorprogrammiert, hat unseren Text kaputt gemacht, um ihn zugleich unter dem Schlüsselwort Verschwörung zu übernehmen und zwar ungefragt. Doppelt kaputtgemacht, ist dieser Text dennoch seit Dezember/Januar 230 Mal publizistisch gewürdigt worden.

Der § 129 hat den 500 minus 12 SPK-Patienten zum Freispruch verholfen und zwar durch Verbotsverzicht und Beschlagnahmeverzicht 1972. Übrigens war das SPK justiztechnisch der erste § 129 seit Kriegsende. Verschwörung (conspiracy) hat die in Nürnberg gehenkten Euthanazisten als Großrahmen umfaßt. Organisierte Schwarzfahrer, Eierdiebe in Kaufhäusern, Mädchenräuber und Journalisten passen da auch hinein, samt Sippenmitgliedern. Und was nicht paßt, das wird eben passend gemacht und irgendwie paßt es dann doch allemal. Auf Wikipedia als Erstangreifer und KryptoEuthanazistenclub paßt es ganz aktuell am allervorzüglichsten, möchten wir festhalten, ohne den weiteren, insbesondere auch staatsanwaltlichen Ermittlungen vorgreifen zu wollen.

Die erstinstanzliche Klageerweiterung auf die § 129er-Delinquenz ist nach Ausschöpfung des Instanzenwegs eine Angelegenheit der europäischen und der US-amerikanischen Gerichtsbarkeit, nachdem die justiztechnischen Ausdrücke Verschwörung und conspiracy durch die Feindseite gegen die Patientenklasse aggressiv ins Feld geführt worden sind. Die Interessen der Patientenklasse sind vorrangig durchsetzungsbedürftig und gesamtgesellschaftlich abzusichern mit allen Mitteln und sei es mit denen des § 129. Dafür steht KRANKHEIT IM RECHT. Für authentische Informationen über die PATIENTENFRONT, PF/SPK(H), ist gesorgt. Verschwindet die inkriminierte Falscheingabe von Wikipedia aus dem Internet und bleibt es dabei, dann wäre die Unterzeichnende ermächtigt, den Fall für beendet zu erklären.

Muhler
Rechtsanwältin

Anlagen:

  1. Dünhölter-Schreiben vom 22.02.2005 an die Unterzeichnerin
  2. Wikipedia-Versionsprotokoll vom 9.11.2004, 22:16 MEZ, "Kerbel": "Der übliche Revert"
  3. "Diskussions"protokoll mit "Kerbel"-Eintrag vom 11.11.2004, 21:10 MEZ
  4. Auszug aus Geheimprotokoll http:// mail.wikipedia.org / pipermail/wikide-I/2004-November.txt (ohne Leertasten)
  5. "Diskussions"protokoll mit "Zinnmann"-Eintrag vom 10.11.2004, 11:31 MEZ
  6. Sogenannter Neutralitätshinweis zu dem tatsachenwidrigen SPK-Artikel
 

Soweit der Text der erweiterten Strafanzeige vom 25.02.2005.
Die in der Strafanzeige bezeichneten Beweismittel (Anlagen 1-6) sind in Anhang 5-11 dem vorliegenden Klageerzwingungsantrag beigefügt und Bestandteil dieses Antrags.

Aufgrund der vorgenannten Strafanzeige vom 25.02.2005 leitete die Staatsanwaltschaft Mannheim ein Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten wegen des Verdachts der Volksverhetzung ein. Dies teilte der sachbearbeitenden Staatsanwalt, Herr Grossmann, der Antragstellerin mit Schreiben vom 15.03.2005 mit.

Da die Strafanzeige vom 21.02.2005 bei der Staatsanwaltschaft Mannheim zunächst nicht auffindbar war und deshalb um nochmalige Übersendung gebeten worden war, übersandte die Antragstellerin nochmals diese Strafanzeige sowie die beigefügten Beweismittel mit Schreiben vom 16.03.2005.

Mit Schreiben an die Staatsanwaltschaft Mannheim vom 24.03.2005 trat die Antragstellerin neuerlichen Invektiven der angezeigten Täter entgegen.

Das Schreiben vom 24.03.2005 ist nachfolgend im Wortlaut wiedergegeben:

An die
Staatsanwaltschaft
beim Landgericht Mannheim
L 10, 11-12
68161 Mannheim

Datum: 24.03.2005

Az. 503 Js 7300/05

Ermittlungsverfahren gegen Dünhölter, Praefcke,
Bach, Jansson, Zinnman
wegen Verd. d. Volksverhetzung

Anwaltlich versichere ich hiermit, daß ich aus allen rechtlichen und tatsächlichen Gründen den neuerlichen Invektiven der angezeigten Straftäter Bach, Dünhölter, Praefcke, Jansson, Zinnmann und einem hinzugekommenen bzw. ausgetauschten alias Bauchweh bzw. Dickbauch von Wikipedia entgegentrete.

Die beigeschlossenen neuerlichen Internet-Einlassungen beweisen die Ausbreitungsbestrebungen insbesondere des Praefcke (Klarname) auch über den anglo-amerikanischen Sprachraum hinaus. Es fällt insbesondere auf, daß die angegriffenen Straftäter in ihrer Falschheit längst aufgezeigte Mediendokumente für behördliche Befunde ausgeben wollen. Die Volksverhetzung wird dadurch Völkerverhetzung, die auf die Patientenklasse ubiquitär zurückwirkt.

Weitere Beweismittel sind angeboten.

Mit freundlichen Grüßen

Muhler
Rechtsanwältin

Anlagen:

  1. Eintrag über das SPK in der englischsprachigen Wikipedia, 16. März 2005, http: //en.wikipedia.org /wiki/SPK (ohne Leertasten)
  2. Sog. Revision history zum Eintrag über das SPK in der englischsprachigen Wikipedia, mit Änderungsvermerk: "14:23, 12 Mar 2005 Andreas Praefcke".
  3. Von Praefcke und alias Dickbauch in der deutschsprachigen Wikipedia geänderter Eintrag über das SPK, " 9:06, 15. Mär 2005", Änderung am Rand angestrichen.
  4. Seite aus der deutschsprachigen Wikipedia "Versionen/Autoren" zum Eintrag über das SPK, darin als Autoren Andreas Praefcke und alias Dickbauch, siehe die markierten Stellen.
 

Soweit das Schreiben der Antragstellerin vom 24.03.2005.
Die in diesem Schreiben bezeichneten Beweismittel (Anlagen1-4) sind in Anhang 12-15 dem vorliegenden Klageerzwingungsantrag beigefügt und Bestandteil dieses Antrags.

Die angezeigten Beschuldigten wurden im Rahmen des Ermittlungsverfahrens nicht vernommen. Nach der Mitteilung durch die StA Mannheim über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wurden keine weiteren Ermittlungen in die Wege geleitet. Auch der anonym gebliebene Beschuldigte alias Zinnmann und der Mitbeteiligte alias Dickbauch wurden namentlich nicht ermittelt.

Mit Bescheid vom 28.04.2005 stellte die Staatsanwaltschaft Mannheim das Ermittlungsverfahren nach § 172 Abs. 2 betreffend den Tatbestand der Volksverhetzung ein.

Hinsichtlich der den Beschuldigten angelasteten Beleidigungsdelikte wurde auf den Privatklageweg verwiesen.

Nachfolgend wird der Bescheid vom 28.04.2005 sowie die Verfügung der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 25.04.2005 im Wortlaut wiedergegeben:

 

Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Mannheim:

Aktenzeichen: 503 Js 7300/05

Mannheim, 28.04.2005

Ermittlungsverfahren gegen Kuno Dünhölter
Andreas Praefcke
Dominik Bach
Kurt Jansson
Zinnmann
wegen Volksverhetzung

Sehr geehrte Frau Muhler,

das Ermittlungsverfahren habe ich mit Verfügung vom 25.04.2005 gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozeßordnung eingestellt.

Gründe:

siehe Anlage

Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diese Entscheidung nicht berührt.

Hochachtungsvoll
gez. Grossmann
Staatsanwalt

Diese Mitteilung wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird.

Beschwerdebelehrung

Gegen diesen Bescheid können Sie binnen 2 Wochen nach Zugang Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Stabelstr. 2, 76133 Karlsruhe erheben.

Die Beschwerde kann innerhalb dieser Frist auch bei der Staatsanwaltschaft Mannheim eingelegt werden.
Die in Anlage dem Bescheid vom 28.04.2005 beigefügte Verfügung vom 25.04.2005 lautet:

Staatsanwaltschaft Mannheim 25.04.2005
- 503 Js 7300/05 ./. Dünhölter u.a. -

Anlage zur Einstellungsverfügung nach § 170 Abs. 2. StPO

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, sich durch Veröffentlichung in der Internet-Enzyklopädie "Wikipedia" wegen Volksverhetzung sowie Beleidigungsdelikten (§§ 185 ff StGB) zum Nachteil der Anzeigeerstatterin RAin Ingeborg Muhler bzw. des Sozialistischen Patientenkollektivs (SPK) und/oder seiner (früheren) Angehörigen strafbar gemacht zu haben. Insbesondere wendet sich die Anzeigeerstatterin dagegen, dass das SPK mit der Rote Armee Fraktion (RAF) in Verbindung gebracht wird.

Die beanstandeten Veröffentlichungen zum Stichwort Sozialistisches Patientenkollektiv haben u.a. folgenden Wortlaut (Bl. 35):

"In dem auf 500 Patienten gewachsenen Kollektiv machten Strafverfolger einen <inneren Kern> aus, den sie als <Kriminelle Vereinigung> bezeichneten. Einige Mitglieder des SPK wechselten später zur RAF. Dazu gehörten u.a. ...*"

* Widerlegt!: ("Bewertung", Staatsanwalt Grossmann, s.u.)
Kommentar: abstrus-inkohärenter Praefcke-Faselzusammenhang

a) Vorwurf der Volksverhetzung

Der Tatbestand des § 130 Abs. 1, 2 StGB verlangt, dass zu Hass, Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung aufgefordert oder deren Menschenwürde durch Beschimpfen, böswilliges Verächtlichmachen oder Verleumden angegriffen wird. All dies kann den in Rede stehenden Internetbeiträgen, die sich lexikalisch mit dem SPK, dessen Geschichte und Bedeutung befassen, nicht entnommen werden. Dessen Bewertung mag im einzelnen streitig sein. Dass den Mitgliedern oder Anhängern des SPK durch die Artikel ihr ungeschmälertes Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft bestritten und sie als "unterwertige Menschen" bezeichnet werden sollen, ist jedoch nicht anzunehmen (vgl. Tröndle/Fischer, StGB, § 130 Rdnr. 12). Ein Angriff auf die Menschenwürde ist nicht zu erkennen. Letztlich würde sich auch kein entsprechender Vorsatz der Autoren nachweisen lassen.

b) Vorwurf der Beleidigung etc.

Hinsichtliche des Vorwurfs der Beleidigung/üblenNachrede/Verleumdung wird gemäß §§ 374 ff. StPO auf den Privatklageweg verwiesen. Insoweit kann dahinstehen, ob die in dem allgemein gehaltenen Beitrag namentlich nicht erwähnte Anzeigeerstatterin, sonstige SPK-Angehörige oder etwa das SPK als solches vorliegend überhaupt Opfer von Beleidigungsdelikten sein können (Problematik der sog. Beleidigung unter Kollektivbezeichnungen und der Kollektivbeleidigung, vgl. Tröndle/Fischer, StGB, Vor § 185, Rdnr. 9 ff.). Es kann auch offen bleiben, ob Frau Muhler für das SPK einen wirksamen Strafantrag stellen konnte und ob die dreimonatige Antragsfrist des § 77 b StGB gewahrt wurde.

Grossmann
Staatsanwalt

 

Dies der Wortlaut des Bescheids vom 28.04.2005 und der Verfügung vom 25.04.2005.

Da die Einstellung des Verfahrens rechtswidrig war und ist, wurde hiergegen innerhalb der 2-Wochenfrist Beschwerde eingelegt.

Nachfolgend ist der Wortlaut der Beschwerde vom 06.05.2005 wiedergegeben:

Staatsanwaltschaft Mannheim
Abteilung 5
z.Hd. Herrn Staatsanwalt Grossmann
L 4, 15
68161 Mannheim

Datum: 06.05.2005

Az. 503 Js 7300/05

Ermittlungsverfahren gegen Dünhölter, Praefcke,
Bach, Jansson, Zinnmann
wegen Volksverhetzung

Bescheid der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 28.04.2005, zugegangen am 03.05.2005

Gegen den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 28.04.2005 wird hiermit

Beschwerde

eingelegt.

Begründung erfolgt nach Akteneinsicht.

Es wird Akteneinsicht und die Übersendung der Ermittlungsakten zwecks Einsichtnahme in meine Kanzlei beantragt.

Muhler
Rechtsanwältin

Die Beschwerde wurde mit Schreiben der Antragstellerin vom 23.06.2005 begründet. Zugleich wurde die Wiederaufnahme der Ermittlungen beantragt.

Die nachstehende Beschwerdebegründung enthält zugleich die rechtliche Würdigung und die Widerlegung der im Einstellungsbescheid vom 28.04.2005 bzw. in der Einstellungsverfügung der StA Mannheim vom 25.04.2005 angegebenen Einstellungs"gründe".

Nachfolgend die Beschwerdebegründung im Wortlaut:

Staatsanwaltschaft Mannheim
Abteilung 5
z.Hd. Herrn Staatsanwalt Grossmann
L 4, 15
68161 Mannheim

Datum: 23. Juni 2005

Aktenzeichen: 503 Js 7300/05

Ermittlungsverfahren gegen Dominik Bach
Kuno Dünhölter
Kurt Jansson
Andreas Praefcke
alias Zinnmann

wegen Volksverhetzung, krimineller Vereinigung u.a.

Alle Beschuldigten sind beteiligt an der sog. Enzyklopädie Wikipedia

Begründung der Beschwerde

zugleich

Antrag auf Wiederaufnahme der Ermittlungen

Eine strafrechtliche Gesamtwürdigung der Straftaten hat bislang nicht stattgefunden. Zur Beurteilung der Straftaten ist nicht nur der vollständige Text-Eintrag über das Sozialistische Patientenkollektiv in der sog. Freien Enzyklopädie Wikipedia heranzuziehen, sondern es sind ebenfalls sämtliche Äußerungen der Beschuldigten auf den zugehörigen sogenannten Diskussionsseiten seit November 2004 zu berücksichtigen, denn auch dort haben sie internetöffentlich ihre Hetze gegen Patienten betrieben.

Die Beschuldigten haben die Straftatbestände der Bildung einer kriminellen Vereinigung und der Volksverhetzung erfüllt. Die Beweise und Dokumente liegen vor seit Einreichung unserer Strafanzeigen samt Anlagen. Neues Belastungsmaterial ist inzwischen dazugekommen. Sowohl unter spezialpräventiven als auch unter generalpräventiven Gesichtspunkten besteht ein Schutzinteresse der Öffentlichkeit an der Strafverfolgung der Straftäter. Es ist Anklage zu erheben.

Wie hat das Ganze angefangen? (wichtig für die strafrechtliche Gesamtwürdigung)

In der von ihnen so bezeichneten Freien Enzyklopädie Wikipedia hatten die Beschuldigten einen verleumderischen und hetzerischen Artikel über das Sozialistische Patientenkollektiv (SPK) verfaßt. Zur Richtigstellung, dringend geboten im Interesse der Patientenklasse insgesamt, hatte ihnen Patientenfront / Sozialistisches Patientenkollektiv, PF/SPK(H) sachgerechte Ersatzformulierungen über das SPK zur Verfügung gestellt, wie sie zuvor schon textgleich, beispielsweise im Zusammenhang Brockhaus und dtv-Verlag, verwendet worden waren. Dieser authentische Beitrag über das SPK, verfaßt von PF/SPK(H) selbst, wurde von der kriminellen Vereinigung Wikipedia einfach gelöscht. Das heißt: Patienten – auch und gerade dann, wenn es um sie selbst geht – werden in der sog. "Freien Enzyklopädie Wikipedia" mundtot gemacht, ihre Beiträge umstandslos gelöscht.

Wenn die Wikipedia-Abschalter den sachgerechten PF/SPK(H)-Text schon nicht übernehmen wollten, so hätten sie zumindest ihren falschen Eintrag entfernen und das SPK-Stichwort gänzlich löschen müssen, wenn sie selbst schon zu keiner sachgerechten Darstellung fähig sind. Auf die völlige Ungeeignetheit ihres Eintrags über das SPK waren sie ja nachdrücklich genug hingewiesen. Statt sie zu entfernen, ließen sie ihre verzerrte und tendenziöse Falschdarstellung des SPK im Internet stehen.

"Macht mit und schreibt selbst", das ist die Zusage und die Offerte, mit der die Leute geködert werden von Wikipedia. Diese Zusage müßte klarerweise erst recht dann eingehalten werden, wenn Personen oder Gruppen ihre Darstellung selbst in die Hand nehmen, um sicherzustellen, daß sie und ihre Sache in Wikipedia richtig dargestellt werden. Im vorliegenden Fall haben die Straftäter von Wikipedia die vorgeblich an alle gerichtete Zusage einer Mitwirkung sofort außer Kraft gesetzt, als es um Inhalte der Krankheit ging mit Bezug zum Sozialistischen Patientenkollektiv. Sie haben diskriminiert und ausgesondert, selektiert, gelöscht und abgeschaltet. An die Stelle der sachgerechten Darstellung des SPK, verfaßt von denen, die es am besten wissen, nämlich von PF/SPK(H) selbst, haben die Straftäter tendenziöse und hetzerische Falschdarstellungen über das SPK in ihr "Lexikon" geschrieben.

Zur Volksverhetzung durch die Wikipedia-Straftäter

Die Eintragungen in Wikipedia über das SPK sind keinesfalls als "neutrale" Information zu bezeichnen. Es handelt sich vielmehr um wissentliche Irreführung und Desinformation. Kein Presserecht und keine Meinungsfreiheit rechtfertigen bewußte Falschdarstellungen, schon gar nicht Volksverhetzung, hier: gegen Patienten im Allgemeinen und gegen PF/SPK im Besonderen. Die Straftäter waren in Kenntnis gesetzt, daß ihre Darstellungen falsch sind. Sie hielten zunächst – das heißt bis zur Abmahnung durch die Unterzeichnende – unbeirrbar daran fest (siehe unten).

In einem "Lexikon" geht es nicht um Meinungsäußerungen, sondern um Sachverhalte. Das heißt: die Straftäter verbreiten ihre Lügen und Verleumdungen ausdrücklich als angebliche Tatsachen. Dabei wird dem SPK ein "Selbstverständnis" untergeschoben, das im krassen Gegensatz steht zu seinem "selbstdefinierten sozialen Geltungsanspruch" (siehe Bundesverfassungsgerichtsurteile), der eine Ausprägung des durch Art. 2 I in Verbindung mit Art. 1 I Grundgesetz verfassungsrechtlich gewährten allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt. Strafbar als üble Nachrede, Verleumdung und Volksverhetzung gemäß §§ 186, 187, 130 Strafgesetzbuch.

§ 130 StGB lautet:

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören

  1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
  2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Die Volksverhetzung, die in ihrer Schadensauswirkung nicht nur das SPK oder PF/SPK(H) betrifft, und welche geeignet ist, den öffentlichen Frieden nachhaltig zu stören, besteht darin, daß die Wikipedia-Straftäter krankheitsfeindliche Hetze betreiben, die sich letztlich gegen alle Patienten richtet. Schon ihr Sprachgebrauch, ihre Verwendung von Worten wie "ist doch krank", "irre", "Irrer", "geisteskrank", "Geisteskranker", "medizinisch killen", verbunden mit dem Angebot ein "Kampfschwein" einzusetzen (so wörtlich alias "Dickbauch"), wenn es darum geht, Verfasser ihnen mißliebiger Beiträge abzuqualifizieren, all dies ist ein schlagender Beweis dafür, daß die Praefckes, Dickbauchs & Co nie und nimmer um "Neutraliät" bemüht sind und daß sie erst recht kein neutrales oder sogenannt "wertfreies" Verhältnis zu Krankheit und zu Patienten haben.

Krankheit als solche ist Feind jeder Äquivalenz, ist gegen jeden Wert und gegen jede Gleich-gültigkeit. Krankheit polarisiert: pro oder kontra. Wer gegen Krankheit ist, wer Krankheit weg haben will, hat letztlich kein "vernünftiges" Argument gegen Euthanasie und Klonen, gegen Sterilisation von Patienten, gegen genetische Selektion zwecks Abtreibung von "lebensunwertem Leben", hat auch kein Argument gegen das vorzeitige "Abschalten" zwecks Organausschlachtung.

All diesen Therapien, all diesem Töten, kann nur entgegentreten, wer weiß und dabei bleibt, daß es sich mit Krankheit besser lebt als mit allen Therapien, daß es sich besser lebt und überhaupt nur lebt mit Krankheit als Selbstregulativ und Regulativ der Gattung Mensch, und zwar in Front gegen die Abschalter-Therapeuten.

Auch dem Massenmord an Patienten im sog. Dritten Reich kann nur so – nämlich pro Krankheit – ein Not-Wendiges (!) entgegengestellt werden. Es ist auch nachdrücklich darauf hinzuweisen, daß die offene oder verdeckte, aktive oder passive Tötung von Patienten, Sterilisation, Abtreibung und ganz allgemein: direkter oder vorzeitiger Tod infolge von ärztlicher Therapie, weder eine Sache der Nazis, noch eine deutsche Angelegenheit war. Und hundert Jahre später spricht man von der jeweils vorherigen Therapie als "Barbarei". Zugleich kann aber auch heute noch ein Dr. Josef Mengele, berüchtigt wegen seiner Tötungspraxis im KZ unter dem Vorzeichen "Zwillingsforschung", auch heute noch und wieder als ernster und fortschrittlicher Wissenschaftler in deutschen Wochenmagazinen gefeiert werden. Und ehemalige DDR-Ärzte erklären offen: "Während der Nazizeit hatten die Ärzte eben ungeheure Möglichkeiten zu forschen, zu experimentieren und zu töten. Das ist schon verlockend." Wer jedoch dem allem wirksam entgegentreten will, kommt um ein "Ja" zu Krankheit und Patientsein nicht herum. Und krank sind ja sowieso alle. Wer glaubt, er sei gesund, frage seinen Arzt. Spätestens der Gentest wird das Gegenteil beweisen. Wer krankheitsfeindliche Hetze betreibt, rechtfertigt damit die ärztliche Ausrottung von Patienten.

Der Sprachgebrauch der Wikipedia-Straftäter, ihre durchgängige Verwendung eines genuin ärztlichen Ausmerzvokabulars (siehe oben) mit dem Ziel, die Äußerungen ihnen Mißliebiger und Verhaßter (hier: SPK) zu eliminieren, auszulöschen, abzuschaffen, all dies stellt ihr Haßverhältnis gegen Krankheit und ihre Feindschaft gegenüber Patienten schlagend und eindeutig und schwarz auf weiß unter Beweis.

An einer Korrektur ihrer Lügen und ihrer Hetze gegen Krankheit und Patienten waren die Straftäter zu keiner Zeit interessiert. Ihr erstes und einziges Interesse galt der Frage: wie entgehen wir der Strafverfolgung? Gegenseitig beruhigt haben sie sich mit der Versicherung, "unsere Server stehen doch in den USA" und in den USA bei ihrem Dachverband um Jimmy Wales seien sie für das deutsche Strafrecht nicht erreichbar ("Wikipedia: Ich_brauche_Hilfe"). Damit liegen sie falsch. Beweis: das gegen sie geführte Ermittlungsverfahren. Beileibe nicht das einzige Ermittlungsverfahren gegen Wikipedia übrigens, und beileibe nicht nur wegen Straftaten zum Nachteil von PF/SPK(H).

Wäre es den Beschuldigten tatsächlich je um einen Lexikoneintrag gegangen, so hätte der Lexikoneintrag über das SPK klarerweise die SPK-Spezifika darstellen müssen. Es wäre ganz einfach gewesen: den Beschuldigten lagen entsprechende Textvorschläge von PF/SPK(H) vor für einen sachgerechten Eintrag über das SPK, Textvorschläge, deren lexikalische Tauglichkeit längst erwiesen war, wie die Wikipedia-Straftäter wußten: der entsprechende SPK-Schriftwechsel mit der Brockhaus Enzyklopädie lag ihnen vor.

Und sogar im fremdsprachigen Ausland, beispielsweise in Frankreich, war es möglich, und zwar ganz ohne direkte Kontaktnahme mit PF/SPK(H), das SPK richtig darzustellen:
Der staatliche französische Rundfunk Radio France – France Culture hat vor kurzem über das SPK informiert und hat eine Querverbindung angebracht, und zwar zur Internetseite von PF/SPK(H) / Vorwort von J.-P. Sartre. Dies unter der Überschrift: AKTUALITÄT SARTRE 2005. Hier der Eintrag und die zugehörige deutsche Übersetzung:

Vorwort zu
AUS DER KRANKHEIT EINE WAFFE MACHEN
von der Bewegung SPK

PRÉFACE À
FAIRE DE LA MALADIE UNE ARME,
DU MOUVEMENT SPK

Vollständiger Text des von Jean-Paul Sartre geschriebenen Vorworts zum Buch der deutschen Bewegung SPK, Aus der Kankheit eine Waffe machen, erschienen 1972. Das Sozialistische Patientenkollektiv (SPK) wurde 1965 gegründet von einem Arzt, Huber WD. Es hat seine militanten Aktivitäten unter dem Namen Patientenfront (PF) fortgesetzt, erweitert und vertieft zum PF/SPK(H) (1995), gegenwärtig und künftig. "Für das SPK hat die Krankheit wirklich existiert und existiert wirklich, in der Vergangenheit, heute und in der Zukunft, die wirklich existierende Krankheit, verursacht durch das kapitalistische System, in der Psychiatrie ebenso wie in allen anderen Bereichen der Medizin und Gesellschaft."

Texte intégral de la préface écrite par Jean-Paul Sartre au livre du mouvement allemand, SPK, Faire de la maladie une arme, paru en 1972. Le Collectif Socialiste de Patients (SPK) a été fondé en 1965 par un médecin, Huber WD, il a poursuivi ses activités militantes sous le nom de Front de Patients (PF), et aujourd'hui comme PF/SPK. « Pour le SPK la maladie a existé et existe vraiment, dans le passé, aujourd'hui et dans le futur, la maladie vraiment existant, causée par le système capitaliste, en psychiatrie de même que dans tous les autres domaines de la médecine »

Wer Authentisches über das SPK schreiben will, der findet übergenug in der Internet-Bibliothek von PF/SPK(H) in über 650 Texten und in 10 Sprachen. Sogar in Griechenland weiß man sich zu helfen. In einer Diskussionsrunde in Indymedia Athen rät ein Teilnehmer:

"Auf der Homepage des Sozialistischen Patientenkollektivs ist es kinderleicht, zu den Texten auf Griechisch zu kommen, ganz einfach anklicken: ‚texts in Greek‘ oder ‚nea‘ (griechisch: ‚neu‘). You can’t miss it! (19.10.2003, 2h38)"

Ein anderer:

"Es scheint, daß es auch eine griechische MFE-Gruppe gibt (Multifokaler Expansionismus) im Rahmen der Patientenfront, wie der Frontname des SPK lautet. Wenn jemand von hier dort dazugehört ... so lasse er es uns wissen und klarstellen ... damit endlich das Danebengerede (paraphilologie) aufhört.
(...)
Der "Wiederveröffentlicher" (Aliasname dessen, der die griechische Übersetzung des Buches SPK – Aus der Krankheit eine Waffe machen, eingescannt im Internet zur Verfügung stellte) fragte danach, wenn ich nicht irre. Ich wiederhole, daß alle Antworten, die er sucht, auf der "Site" (gemeint:
www.spkpfh.de) zu finden sind."
(22.10.2003, 4h15)

SPK-Texte über das SPK, die bei Lexika-Verlagen wie Brockhaus und dtv (für eine von Brockhaus übernommene mehrbändige Lexikon-Ausgabe) akzeptabel sind, die vom französischen Rundfunk nach eigener Auswahl als geeignet übernommen werden, SPK-Texte, die auch im Ausland bis hin ins ferne Australien beim Rundfunk in Sydney begrüßt werden, weil sie damit nun endlich auch dort das Richtige über das SPK erfahren, warum sollten dieselben SPK-Texte für Wikipedia nicht genügen?

Es geht und ging den Wikipedia-Abschaltern zu keiner Zeit um einen sachlich richtigen Lexikoneintrag über das SPK. Der Sache nach geht es den Wikipedia-Straftätern um übelste Hetze gegen Andersdenkende, gegen alles, was sie nicht verstehen, was nicht ihrer Norm entspricht. Das wollen sie ausmerzen, das soll weg. Dafür steht als Beweis ihr falscher SPK-Eintrag selbst und dafür stehen als Beweis des Weiteren die zugehörigen zeitnahen Einträge der Beschuldigten & Konsorten auf ihrer sogenannten "Diskussionsseite", Hetzreden, mit denen sie ihre Beseitigung unseres SPK-Textes begleitet haben.

Ein Wikipedia-Mittäter mit dem Decknamen "Anathema" bezeichnet die Verfasser des SPK-Artikels von PF/SPK(H) als "Trolle" (Eintrag vom 2.11.2004), also als Nicht-Menschen, oder soll man sagen: Unter-Menschen? Als Trolle werden nicht nur Frontpatienten von PF/SPK bezeichnet, der Gebrauch dieses Unworts durch die Wikipedia-Straftäter gegen Mißliebige ist geradezu inflationär und verweist auf eine zutiefst menschenverachtende Gesinnung der Straftäter. Der Straftatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 I, 2 StGB ist somit erfüllt.

Eine Wikipedia-Mittäterin mit dem Decknamen Philipendula fordert gegen PF/SPK(H), "einen Wikizoo für Trolle" (2.11. 2004), in den die Verfasser gesperrt werden sollen, und erwägt (wörtlich): "...Killen, so aus medizinischer Sicht". Der Straftatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 I, 2 StGB ist somit erfüllt.

Und der Wikipedia-Mittäter Andreas Praefcke hetzt, mit als Ironie getarnter, aber unverhohlener Aggression:
" Naja, ich seh in dieser Seite meinen persönlichen Trollzoo und füttere sogar gerne noch ein bisschen weiter. Falls das Tierchen ((gemeint: die unterzeichnende Rechtsanwältin)) tatsächlich zubeißen sollte, bzw. einen noch dümmeren in der Justiz findet, der das nicht sofort in Ablage P wie Papierkorb wandern läßt, freue ich mich auf die Reise nach Mannheim (gutes Theater dort)..." (http: // de.wikipedia.org./wiki/Benutzer Diskussion Dickbauch, Andreas Praefcke, 10. April 2005). Der Straftatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 I, 2 StGB ist somit erfüllt.

Kerbel, von dem inzwischen der Klarname Kuno Dünhölter bekannt ist, schreibt am 10.11.2004: "Man kann wirklich nicht sinnvoll fragen ‚Was will das SPK?‘ ... ‚Was will ... ((Name eines Toten, bekannt aus den 60ern))‘. Es handelt sich um abgeschlossene historische Phänomene". Die Patienten von SPK und PF/SPK(H) werden für tot erklärt, PF/SPK(H) als inexistent dargestellt. Klartext: Die sind tot. Sargdeckel zu. Ab in die Grube. Der Straftatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 I, 2 StGB ist somit erfüllt.

Kerbel am 11.11.2004: "Man kann natürlich im Artikel darauf hinweisen, dass die Mehrheit der Ehemaligen ((vom SPK)) nicht zu Terroristen geworden ist. Aber wozu?" Dünhölter, wie Goebbels damals gegen die Juden: "Wer Terrorist ist, bestimme ich" und, auch noch Goebbels: "Egal legal". Entgegenstehende Gerichtsurteile und dergleichen sind Kerbel-Dünhölter schnuppe, wenn es um Hetze gegen Patienten geht.

Damit hat die kriminelle Vereinigung in Gestalt des Straftäters Dünhölter ein weiteres Tatbestandsmerkmal der Volksverhetzung (§130 StGB) erfüllt. Allgemein gültige Rechtsbegriffe, hier die rechtsstaatlich grundlegende Unterscheidung zwischen verurteilt und nicht verurteilt, sollen für eine bestimmte Personengruppe außer Kraft gesetzt werden. Die Patienten des SPK sollen, so die Hetzabsicht des Dünhölter, als außerhalb des Rechts stehend gebrandmarkt und damit für vogelfrei erklärt werden. Dünhölter untergräbt damit die Rechtsordnung insgesamt, er selbst somit anarchistischer Gewalttäter sensu stricto. Diesen Versuch der Ausschaltung der Justiz teilt der Straftäter Dünhölter mit seinem Mitverschworenen Andreas Praefcke. Dessen Untersuchung auf seine Rechtsfähigkeit durch psychiatrische Begutachtung ist schon beantragt in dem anderen, gegen Praefcke u.a. gesondert geführten Ermittlungsverfahren.

Tierchen, Trolle, killen: das ist das Vokabular der Wikipedia-Straftäter, wenn es um das SPK und um Frontpatienten von PF/SPK(H) geht.

Beiträge von wem auch immer auf der sogenannten Diskussionsseite werden für gänzlich inexistent erklärt, sobald die Wikipedia-Abschalter SPK wittern. Die zugehörigen Lebewesen, egal ob Mann, Frau oder gar Leute aus fremden Ländern, die werden gleich noch mit ausradiert: "Kein Mensch glaubt, dass Jorge, Eva, Peter, usw. verschiedene Personen sind!", schreibt alias Philipendula (18.11.2004) über SPK-Beiträge von verschiedenen Leuten, aus verschiedenen Kontinenten sogar. Das heißt: Patienten, gar in der Mehrzahl, darf es in der Abschalter-Enzyklopädie Wikipedia nicht geben. Sie werden kurzerhand aus der Welt geschafft. Der Straftatbestand des § 130 I, 2 StGB, Volksverhetzung, ist somit erfüllt.

Ja, auch so kann die Haß-Hetze aussehen als Tatbestandsmerkmal des § 130 StGB, Haß auf alles Kranke, auf Patienten. Sie wollen Patienten mundtot machen, löschen, abschalten.

"Neutralität" sei der Freien Enzyklopädie oberstes Gebot, so sagen sie. Doch was sie tun, ist Anreizung zum Klassenhaß. So hieß der Volksverhetzungsparagraph in aller Deutlichkeit früher. Den Haß gegen die Patientenklasse, gegen Kranke, Schwache, Alte, Fremde haben die Wikipedia-Straftäter nicht erfunden. Aber sie betätigen ihn. Die johlende Menge, die auf dem Scheiterhaufen Bücher verbrennt oder "Hexen" als Haßobjekte, kann im Zeitalter des elektronischen Klassenkampfs auch mal die Gestalt einer Abschalter-Clique annehmen, virtuell und kriminell vereinigt im Schutz der Wikipedia-Anonymität, Ku-Klux-Klan-Kapuze überflüssig. Am Anfang steht das Abschalten und Löschen von Äußerungen der Patienten. Am Ende steht das "Abschalten" und Auslöschen des Lebens der Patienten selbst, wie von Ärzten tagtäglich praktiziert. Krankheitshaß, wie er von den Wikipedia-Straftätern praktiziert und propagiert wird, paart sich besonders gern mit Arroganz und Dummheit, und die Ausgeburten dieser Verbindung tragen Namen wie Kerbhölter, Praefbauch, Zinndübel und Philippi. Aber nicht dort, sondern bei Gericht sieht man sie wieder, als Volksverhetzer und kriminellen Verein. Und sie hatten sich so sicher gefühlt ...

Zu ihrer iatro-nazistischen Hetze paßt es nicht schlecht, daß ihr Chef, der US-Amerikaner Jimmy Wales, in Wikipedia inzwischen auch schon mal dargestellt wird als SA-Führer, hinter ihm die von ihm "angeführten" Massen, ebenfalls in SA-Uniform. Siehe Anlage 1, Bild aus Wikipedia, "Wikifuhrer.PNG". Man übersehe auch nicht den fadenscheinigen Versuch, die verbotenen nazistischen Hoheitszeichen injustitiabel zu machen.

Hierzu gehört auch das folgende Urteil über Wikipedia. Es stammt von welchen, die vor kurzem noch selbst bei Wikipedia mitgearbeitet haben, mit PF/SPK(H) aber nicht das Geringste je zu tun hatten:

"Eine kleine Clique von Administratoren setzt sich über alle Regeln hinweg und übt aus politischen Gründen Zensur aus. FASCHISTOIDES RECHTSVERSTÄNDNIS, ... was da Ivo Köthnig, Uli Fuchs & Co ((= Vorstand)) äußern: "Also geht es auch nicht um Recht, Unrecht oder Gerechtigkeit. Die kann, darf und muß eben auch mal auf der Strecke bleiben".
Benutzer werden ganz in teutscher Tradition als "Schädlinge" bezeichnet. Diese verräterische Sprache könnte aus dem Sprachgebrauch der Nazis entstammen, denn was störte Nazis Recht, Unrecht oder Gerechtigkeit? Was der Führer befahl, auch die Massenmorde, stand über Gesetz und Gerechtigkeit! Und "Schädlinge" gehören vernichtet.
Der Terror durch die Administratoren-Clique ist belegbar! Nutzerbeiträge ((meint: Artikel, d. Uz.)) werden aus durchsichtigen politischen Motiven gelöscht oder verfälscht!"
(Beitrag eines W... S. ... in Wikipedia vom 6.02.2005 unter Newsgroups: alt.de.wikipedia)

Als Hetzer und Abschalter auch schon anderen aufgefallen ist speziell der mit dem Alias-Name Anathema. Unter dem Datum des 11.12.2004 schreibt ein anderer Wikipedia-Mitarbeiter alias "Berti Wiki" ("Newsgroups: alt.de.wikipedia") über ihn:

"Anathema: Spezialiät: bezeichnete eine Zeitlang Andersdenkende als geisteskrank. Vorsicht! Anathema löscht auf Meinungsseiten Kommentare die ihm nicht passen und schmiert in den Abstimmungsraum hinein, um so die Abstimmungen zu manipulieren".

Und nochmal der ehemalige Wikipedia-Beteiligte W... S.... am 13.12.2004 (Newsgroups:alt.de.wikipedia):

"Ich erwarte bis zum 14.12.04 eine öffentliche Entschuldigung von Anathema. Nach fruchtlosem Fristablauf werde ich sowohl Strafanzeige gegen Anathema erstatten, als auch den Vorgang öffentlich machen – nicht nur in Wikipedia."

Anlaß: Anathema hatte zuvor über W....S.... geschrieben:

"Wann stoppt man endlich dieses Schwein?"

Auch vor anderen Wikipedia-Mittätern, die sich ebenfalls im Zusammenhang Hetze gegen Patientenklasse und SPK hervorgetan haben, wird von "Berti Wiki" gewarnt:

"Tsor: Mitglied der Hinterzimmer-Fraktion. Hetzt gerne gegen Demokraten. Denkt ausschließlich in Freund-Feind-Kategorien. Sein Wahlspruch: "Wikipedia ist eine Diktatur". Vorsicht! Tsor löscht aus Diskussions- und Abstimmungsseiten gerne Beiträge, die ihm nicht gefallen, um so die Abstimmungen in seinem Sinne zu beeinflussen."

Die angebliche Wikipedia-Neutralität ist in Wahrheit die durchgängige Parteinahme für die ärztliche Norm und für die Ärzteklasse. Da passen Andersdenkende nicht hinein. Dies gilt erst recht für Konfrontationspatienten und für authentisches SPK.

Nach Beweisen muß man nicht lange suchen. Damit er und seine Kollegen Ärzte durch einen entsprechenden aufklärenden SPK-Eintrag nicht doch noch in die Schußlinie kommen, hat ein Arzt aus der Berner Psychiatrie namens Dominik Bach (Alias-Name: Dbach) kategorisch gefordert, es dürfe keine einzige Zeile authentisches SPK zu lesen sein, sämtliche Korrekturvorschläge von PF/SPK(H) müssten gelöscht werden. Der falsche Text selbst müsse gesperrt werden, das heißt: weitere Bearbeitung durch wen auch immer, damit unmöglich. Der Arzt Dominik Bach, bierehrlich in seinem unverhohlenen Rassismus gegen Kranke wörtlich: "Da die inkohärenten Gedanken für Gesunde wohl schwer verständlich sind, ist die Sperrung wohl die beste Option" (Dbach 2. Nov. 2004). Klarerweise ist für einen Arzt all das "inkohärent", was seine ärztlichen Klasseninteressen gefährdet. Hier die PF/SPK(H)-Textpassage, deren Veröffentlichung der Arzt D. Bach verhindern wollte:

Wirklich, die Ärzteklasse ist die einzig herrschende Klasse heutzutage, herrschend über Regierungen, Militär etc. Moderne Kriegführung ist, wie PF/SPK(H) betont hat und heute umso nachdrücklicher hervorhebt, iatrobiontische Kriegführung durch den Gebrauch und die Fabrikation von sogenannten ABC-Waffen, medizinisch entwickelt, erforscht, angewendet und ausgewertet. Die drei ranghöchsten Generäle der US-Armee in Europa sind Mediziner und spezialisierte Epidemiologen, nicht alle tragen den Namen Hatfill.

Und wie sieht das die Staatswaltschaft? Dem Staatsanwalt ist Folgendes aufgefallen, er hat es in den Ermittlungsakten angestrichen und hervorgehoben:

Der Sache nach geht es nämlich um einen, allerdings unerklärten Krieg der "weißen Armee" (die Ärzteschaft) gegen Patienten, die das weithin noch gar nicht bemerkt haben... .

Diese Unterstreichungen stammen von dem mit unserer Strafanzeige befaßten Staatsanwalt. Mit einem Ausrufezeichen am Rand der Aktenseite hat er diese Stelle in unseren Ausführungen zusätzlich hervorgehoben. Diese Aussage war ihm folglich wichtig für das laufende Ermittlungsverfahren. Im Text geht es weiter wie folgt:

"Weil der Kranke seinem Arzt gewöhnlich vertraut, fällt der Blick des einzelnen Patienten selten auf die weiße Armee...," fiel sogar schon dem Montagsmagazin auf (34/1998).

Der Staatsanwalt hat mit seiner Hervorhebung tatsächlich erfaßt, was Sache ist:

Es gibt ein iatrokapitalistisches Profitsystem, das, anders als es sich Marx auch nur träumen lassen konnte, die Gesellschaft weltweit spaltet in die Klasse der Ärzteherrschaft mit ihren Anhängseln als Medizinal- und medizinalisierte sonstige Gesamtfabrik und in die Krankheit, die als Patient dem allem so bewußtlos ausgeliefert ist, wie weiland die ersten Industriearbeiter ihren Unternehmern und Gönnern im Manchester-Kapitalismus (Interview vom 6.11.1992 mit Huber, WD, Gründer des SPK; in: Über das Anfangen, KRRIM – PF-Verlag für Krankheit).

Die Volksverhetzung zum Nachteil der Frontpatienten von SPK und PF/SPK(H) schädigt nicht nur diese selbst, sondern in ihrer Zielrichtung alle Patienten, erst recht alle Patienten, die sich gegen ärztliche Gewalt, gegen Körperverletzung bis hin zur Tötung wehren oder wehren wollen.

Wie ist es strafrechtlich zu gewichten, wenn in diesem Not-Zusammenhang eine sog. Freie Enzyklopädie, deren Betreiber mit dem Anspruch auftreten, geprüftes Tatsachenwissen zu verbreiten, das sie gern sogar als schulstofftauglich anpreisen und dafür Werbung machen, wie ist es strafrechtlich zu gewichten, wenn also mittels dieses Lexikons weltweit via Internet bewußt eine falsche Darstellung des SPK verbreitet wird, verleumderisch und volksverhetzend gegen die Patienten des SPK im Speziellen und zum Nachteil und zum lebensverkürzenden Schaden der Patientenklasse insgesamt, wobei die Lexikon-Betreiber hartnäckig und unbelehrbar jede Korrektur in der Sache verweigern?

Wer den Ärzten ausgeliefert ist, für den ist es über-lebenswichtig, ob es Patientenfront / Sozialistisches Patientenkollektiv gibt oder nicht, ob er oder sie von PF/SPK erfahren, um aus den erarbeiteten diapathischen Grundlagen und aus deren inzwischen 40-jährigen 500X-fachen pathopraktischen Anwendung zu lernen, um es selbst machen zu können, oder ob sie daran gehindert werden.

Vor kurzem wurde in den USA die Patientin Terri Schiavo getötet. Die dortigen Patientenverbände, die gegen das Abschalten kämpfen, haben die Theorie und Praxis von Patientenfront / Sozialistisches Patientenkollektiv (PF/SPK(H)) als überlebenswichtig für alle Patienten hervorgehoben auf ihren Internet-Diskussionsseiten. Ausdrücklich hingewiesen haben die amerikanischen Patientenvereinigungen auf die von PF/SPK(H) erarbeiteten Grundlagentexte, und die pathopraktische Schlußfolgerung von PF/SPK(H), die haben sie als richtungsweisend auch für sich selbst übernommen: Der Weg aus der Folter ist mit zerbrochenen Ärzten gepflastert.

Hier die Übersetzung aus dem Amerikanischen einiger Passagen aus der Internetdiskussion:

"Also, wenn Ihr wirklich daran interessiert seid, etwas anderes zu denken als das, was diktiert wird von der ‚liberalen Linken‘ oder den verbohrten Christlich-Konservativen (deshalb habe ich mich so lange aus der Sache herausgehalten, weil es unvermeidlich eine dieser ‚Partei-Linien‘-Sache für die meisten Leute ist, rein ‚politisch‘ ... so gibt es Linke, die eigentlich für das Leben (von Terri Schiavo) sind, die aber nichts tun können für Terri Schiavo, weil auch Bush so tut, als ob er sich um Terri Schiavo sorge), wenn ihr also wirklich daran interessiert seid, etwas anderes zu denken:

Die ‚Anti-Gesundheit‘-Position, wie sie vertreten wird vom radikalen deutschen, heute: weltweiten Patientenkollektiv, SPK/PF, ist eine tatsächlich neue und wahrlich grundlegend andere Herangehensweise an diese Sache. Ich habe kaum Zweifel, daß dies um sich greifen wird in der ganzen Behinderten-Bewegung, wenn die Ärzte und Richter es doch noch schaffen, Terri Schiavo zu töten. Siehe http://www.spkpfh.de – Drei Grundlagentexte: Iatrokratie; Iatrarchie; Iatroklasie. Der Weg aus der Folter ist mit zerbrochenen Ärzten gepflastert.

... Es geht um den Kern der Bewegung für ‚Behindertenrechte‘, um die Kernfrage, wer am besten für die Kranken spricht und für all diejenigen in den Anstalten, die nicht für sich selbst sprechen können ... Sind es die Regierungen und die Betreuer, die wieder und wieder versuchen, sie (die Kranken) auszurotten, oder ist es die kollektive Patientenklasse selbst, die sich fortwährend der eugenischen Euthanasie entgegenstellt (auch bekannt unter Namen wie ‚ärztliche Todesbegleitung‘, ‚begleiteter Selbstmord‘ und andere verlogene Schönfärbereien)?

... Und, es dürfte Euch nicht überraschen, daß ich Euren Vorschlag, Entscheidungen über die ‚Gesundheit‘ den Fachkräften zu überlassen, ablehne und empört zurückweise. Allein schon die Erwähnung von ‚Gesundheit‘ beinhaltet eine Klassensicht, und ich muß nicht Arzt sein, um das zu betonen. Als die Herrscher über die ‚Gesundheit‘ sind die Ärzte zweifellos priviligiert in diesem Klassensystem: sie sind die ‚Rasseherren der Herrenrasse‘, wie es das SPK kurz und bündig beschreibt."
(www. gnn.tv/ blogs/4964/ re_Terri_Schiavo_Thoughts)

Um Terri Schiavos Leben haben viele gekämpft, öffentlich. Namenlos bleiben all die anderen Menschen, die weltweit, täglich, stündlich abgeschaltet, ermordet, euthanaziert werden. Die Wikipedia-Abschalter machen mit. Sie verhindern, daß Menschen in Not von PF/SPK(H) erfahren, daß sie erfahren, daß es längst eine Patienten-Front gibt, daß und wie Patientenkontrolle gegen die Ärzte gemacht wird, daß SPK-Beistandsvollmachten Leben retten, daß Frontpatientenkollektive der einzige Ausweg sind, der ärztlichen Abschalterei und Euthanasie wirksam entgegenzutreten.

Weltweit tobt der Vernichtungskampf der Ärzteklasse, gerichtet gegen kranke Menschen, gegen Geborene, wie noch ungeborene Kinder im Mutterleib, gegen Schwache, Alte, Ausgesonderte. Aber weltweit wird hiergegen inzwischen Front gemacht: Patientenfront.

Es geht um Leben und Tod. Wer in Not ist, sucht auch über das Internet Hilfe. Wer aber bei seiner Internet-Suche nach SPK bei der Abschalter-Enzyklopädie landet, ist verloren. Wer wird sich an SPK wenden, wenn sie in der Abschalter-Enzyklopädie gelesen haben, das SPK sei eine "Therapiegemeinschaft", also das, wovon immer mehr Leute und zu Recht sagen, daß sie sattsam die Schnauze voll haben, weil sie an dieser Therapie sterben?!

"Verscharren wir die läppische Hoffnung auf Gesundheit!", so stand es schon im ersten Flugblatt des SPK, also nichts mit "Therapie" beim SPK, dessen Fortschrittlichkeit nicht zuletzt in der ausdrücklichen Ablehnung von Therapie (Vergiftungs- und Schocktherapie insgesamt) bestand und besteht, ein in vielen Fällen lebensrettender Fortschritt.

Die Ärzte sagen "Vogelgrippe" und Millionen Vögel werden getötet. Die Ärzte sagen "Schweineseuche" und Millionen Schweine werden getötet. Die Ärzte sagen "SARS" und Millionen werden selektiert und kaserniert und therapiert. Die Morde in den KZs hießen offiziell Seuchentherapie, amerikanische Militärs im Irak brüsten sich öffentlich: "Die sind krank und wir sind die Therapie", und Klinikchefs halten es für einen Hinweis auf "mangelnde therapeutische Aktivität", wenn es wenig(!) Selbstmorde in der Klinik gibt. Reicht das? Oder müssen wir auch noch, noch und noch, seitenlang Statistiken und Zahlen aufführen darüber, wieviele stündlich, täglich, jährlich an Therapie sterben, auch noch die Zahlen aus anderen Ländern, die sog. Infektionen in den Kliniken, das tagtägliche Blutbad in den Operationssälen, das Schlachtfeld des therapeutischen Terrorismus, damit auch noch dem Letzten klar wird, was Therapie ist und und daß das SPK nie und nimmer eine "Therapiegemeinschaft" war?!

Nein, das SPK war und ist keine "Therapiegemeinschaft", im SPK wurde niemand verstümmelt, niemand ermordet, niemand wurde dem therapeutischen Terrorismus ausgeliefert. Wer das SPK in einem Lexikon "Therapiegemeinschaft" nennt, noch dazu behauptet, es habe "sich selbst so verstanden", den hole die Therapie, die er verdient und dringend nötig hat!

Jeder ärztliche Therapeut hier und heute hat die Approbation gemeinsam mit dem KZ-Massenmörder Dr. Josef Mengele. Pathopraktisches Gegenbeispiel: Als Patienten des von ihnen gegründeten Sozialistischen Patientenkollektiv (SPK) lehnen die Dres. Ursel und Wolfgang Huber es bis heute ab, mit KZ-Ärzten auch nur je noch einmal die Approbation gemeinsam zu haben. Nie wieder Therapie!

Das SPK als "Therapiegemeinschaft" zu bezeichnen – das ist iatronazistische Hetze gegen die Patienten des SPK im Speziellen und zum Schaden der Patientenklasse insgesamt. Die Wikipedia-Straftäter nehmen schwerste Schäden an Leib und Leben von Patienten billigend in Kauf. Strafrechtlich ist das Volksverhetzung und die Beihilfe eines kriminellen Vereins zur Tötung im Massenmaßstab.

Weitere verleumderische Hetze gegen das SPK: es wird von den Abschaltern in Verbindung gebracht mit "Antipsychiatrie". Welcher Patient, welche Patientin in Not wird sich an SPK wenden, wenn sie in Wikipedia gelesen haben, SPK sei "Antipsychiatrie"? Antipsychiatrie, das ist: Polizei-gegen-Patienten (Laing, England), das ist Vollpumpen der Patienten mit Nerven- und Stoffwechselgiften, um sie, kostensparend, auf die Straße zu setzen (Basaglia, Italien) und sie verhungern zu lassen (USA), im Effekt Massenmord und Euthanazi. Alle Anti-Psychiater sind Ärzte, alle Antipsychiatrie ist Therapie.

Das SPK als "Antipsychiatrie" zu bezeichnen – das ist iatronazistische Hetze gegen die Patienten des SPK im Speziellen und zum Schaden der Patientenklasse insgesamt. Strafrechtlich ist das Volksverhetzung und die Beihilfe eines kriminellen Vereins zur Tötung im Massenmaßstab.

Daß das SPK von den Wikipedia-Abschaltern des Weiteren in Verbindung gebracht wird mit einer Gruppierung beschränkt militaristischer Ausrichtung*, einer Gruppierung, die zu Grundlagen, Tätigkeit und Zielsetzung des SPK völlig außer Verhältnis ist und deren Patientenfeindlichkeit evident ist, dies dient ebenfalls dem Zweck, das Spezifische des SPK aus der Welt zu schaffen. Auch hier gilt: das SPK wird damit von den volksverhetzenden Wikipedia-Straftätern versuchsweise de facto ausradiert. Patienten, die nach einem Ausweg suchen, werden versuchsweise davon abgehalten, sich an das SPK zu wenden.

* Widerlegt!: ("Bewertung", Staatsanwalt Grossmann, s.o.)
Kommentar: abstrus-inkohärenter Praefcke-Faselzusammenhang

Die Pathopraktik des SPK, daß Patienten selbst und gemeinsam Krankheit in die eigenen Hände nehmen und sie von ihrer ärztlichen Fesselung befreien, aber auch die in diesem Zusammenhang erzielten Errungenschaften des SPK, wie sie beispielsweise der französische Philosoph J.-P. Sartre in seinem Vorwort zu SPK – Aus der Krankheit eine Waffe machen hervorgehoben und gewürdigt hat, all dies - und das SPK selbst - wird herabgewürdigt, böswillig verächtlich gemacht und verleumdet (§ 130 StGB), wenn das Sozialistische Patientenkollektiv durch die Wikipedia-Verfälscher in Verbindung gebracht wird mit den genannten patientenfeindlichen Gruppierungen und vergleichbaren Richtungen.

Bei Briefen, Anfragen und Anrufen, die PF/SPK(H) erreichen (siehe SPK-Zeittafel, Wochenquerschnitt KRANKHEIT IM RECHT), handelt es sich oft genug um Notfälle, die sofortiges Tätigwerden erfordern. Es geht dabei oft um Stunden, ob man noch etwas machen kann oder ob es zu spät ist. PF/SPK(H) ist telefonisch runduhr erreichbar und beim technischen Telefonnotdienst unter der gleichen Dringlichkeitsstufe vermerkt wie Feuerwehr, Polizei und Notarzt, damit im Falle einer technischen Störung die Telefonleitung von PF/SPK(H) zu jeder Tages- und Nachtzeit sofort wieder freigehalten wird.

"Mein Kind wollen die Ärzte abschalten. Ich will das nicht, was kann ich tun?" Wer in dieser oder in vergleichbarer Notlage bei den Wikipedia-Abschaltern landet, der ist verloren. Nach dem, was er dort über das SPK liest, wird er sich nicht an SPK wenden. Das Kind wird abgeschaltet und stirbt. Es hätte leben können, wäre der Zugang zu SPK nicht blockiert worden.

§ 130 Strafgesetzbuch, der Volksverhetzung unter Strafe stellt, hat juristisch die Funktion eines sogenannten "Vorfeldschutzes". Er soll Täter davon abhalten, eine Straftat gem. § 6 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB), ehemals § 220a StGB zu begehen. § 6 VStGB bestraft den Völkermord. Das heißt: Hetzer sollen verurteilt werden wegen Volksverhetzung, bevor es Tote gibt, und sie werden verurteilt, um zu verhindern, daß es Tote gibt. Der Lexikon-Eintrag der Abschalter ist nicht nur Volksverhetzung. Er ist völkermörderisch. Beweis: siehe oben.

Die Wikipedia-Straftäter pfuschen in krimineller Weise auf einem Gebiet herum, von dem sie nichts verstehen, mit absehbar schwersten Schäden für eine Vielzahl von Patienten. Den Wikipedia-Straftätern ist ihr kriminelles Handwerk zu legen. Das ist vorliegend Sache der Staatsanwaltschaft.

Zum Straftatbestand der kriminellen Vereinigung

Es geht bei Wikipedia nicht um die Erstellung eines Lexikons. Niemandem hat ein weiteres Lexikon gefehlt, zumal eines, in dem Nichtwissen zum Prinzip erhoben wird. Hundert Dummköpfe machen noch keinen gescheiten Mann, wußte schon Schopenhauer. Aber für ein Wikipedia-Lexikon reicht’s noch allemal. Das ist dann auch entsprechend. Es geht bei Wikipedia darum, Abfragen auf ihren Internet-Seiten vorzuweisen, möglichst in Millionenhöhe, entsprechend einer großen Auflage bei einer Zeitung. Je mehr Zugriffe, desto mehr Profit für die millionenschwere Vermarktung von Wikipedia als Werbeträger. Der Verein Wikipedia e.V. hat ein finanzielles Interesse an der Begehung der Straftaten und daran, daß er durch die Justiz unbehelligt bleibt. Schon jetzt wird die Enzyklopädie als CD verkauft, auch das Geschäft mit Artikeln mit dem Wikipedia-Logo, sog. Merchandising gehört dazu. Nach erfolgreich abgeschlossener Testung des Wikipedia-Projekts, wozu auch die im Probelauf gewonnene Abschätzung möglicher Rechtsfolgen und Haftungsrisiken gehört, wird dieses Projekt gewinnbringend verkauft werden. Außerdem erhofft man sich Werbeeinnahmen in Millionenhöhe. Über künftige Werbung auf den einzelnen Wikipedia-Seiten und wieviel Geld das bringt, wird eifrig spekuliert. Der Wikipedia-Trägerverein "Wikimedia Deutschland e.V." sammelt Spendengelder und Mitgliedsbeiträge ein. Es kommt hinzu, daß sich dieser Verein sogar eine Einstufung als "gemeinnützig" verschafft hat. Darüber hinaus wurden Forschungsgelder in Millionenhöhe beim Zentrum für Luft- und Raumfahrt beantragt. Wer sich dabei als Antragsteller wohl am besten eignet, das wird in Wikipedia vorab, zum Teil in nicht-öffentlichen Seiten verabredet. Daß dabei auch das Finanzamt ausgetrickst wird, strafrechtlich: Steuerbetrug, ist schon eingeplant: "no need for the verein to sign something, or for the German tax office to know about it", so der Vorstand des deutschen Wikimedia-Vereins, Kurt Jansson an die Adresse von Jimmy Wales in einer internen Debatte.

Beweis: siehe http: // meta. wikimedia. org / wiki / Vereins-Chat / Log 12. September 2004, 20:59:13 (Auszug in Anlage 2).

Von dem großen Geld sieht die Masse der Artikelverfasser, diese "nützlichen Idioten" (Lenin) selbstverständlich nichts. Sie wurden ja schon entschädigt durch die Bereitstellung einer Spielwiese, wo sie munter Straftaten begehen können. Und man hat ihnen weis gemacht, und bis vor kurzem haben sie es auch noch geglaubt, daß sie dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Kurz: Big money für die Bosse, und die unten werden mit "Graswurzel" abgespeist.

Jeder der Beschuldigten ist Teil der kriminellen Vereinigung Wikipedia. Dies nicht zuletzt nach den Kriterien, die der Bundesgerichtshof jüngst in seiner Verurteilung einer rechtsradikalen Musikgruppe als kriminelle Vereinigung formuliert hat. Jeder der Täter ist eingebunden in die Wikipedia-Organisationsstruktur. Sie begehen ihre Straftaten im bewußten und gewollten Zusammenwirken, unter einem besonderen Namen ("Wikipedia") mit einem "identitätsstiftenden Logo". Es besteht organisatorische Arbeitsteilung, auch ein "bindender Gemeinschaftswille" im Sinne des § 129 StGB (kriminelle Vereinigung) ist vorhanden.

Die Artikelverfasser bei Wikipedia können anonym veröffentlichen und dies ist von den Betreibern auch so gewollt. Wikipedia stellt damit die organisatorischen und technischen Voraussetzungen bereit für die massenhafte Begehung von Straftaten, und die artikelverfassenden Straftäter werden in Sicherheit gewiegt, strafrechtlich könnten sie nicht zur Verantwortung gezogen werden. Entsprechend munter und unbekümmert gehen sie zu Werk bei ihrer Hetze. Beweis nicht zuletzt: ihre Wortwahl (siehe oben).

Durch rechtlich haltlose Behauptungen in Wikipedia wird versucht, eine strafrechtliche Verantwortlichkeit zu leugnen und der Strafverfolgung zu entgehen.

Die US-amerikanische Wikimedia Foundation, die Dachorganisation aller nationalen Wikipedia-Organisationen ("local chapters"), lehnt jede rechtliche Verantwortung ab für Inhalte in den nationalen Wikipedia-"Internet-Lexika". Gleichzeitig behält sie sich das Eingriffsrecht vor, in allen Ländern Artikel zu löschen. Hiermit stellt sie unter Beweis, daß sie sehr wohl auf die Inhalte der nationalen Wikipedia-Projekte Einfluß nehmen kann und auch Einfluß nimmt.

Der nationale Trägerverein Wikimedia Deutschland e.V. mit Sitz in Berlin lehnt ebenfalls jegliche rechtliche Verantwortung für Inhalte in der deutschen Wikipedia ab. Gleichzeitig sind Vereinsmitglieder, sogenannte Administratoren, mit Eingriffsrechten und Zugriffsmöglichkeiten ausgestattet, die über diejenigen "einfacher" Wikipedia-Beitragsschreiber, "Benutzer", "freiwillige Mitarbeiter" genannt, weit hinausgehen. Und von diesen Eingriffsmöglichkeiten machen sie auch Gebrauch. Diese Möglichkeiten reichen vom Löschen, Sperren, Manipulieren von Seiten durch Teillöschung, bis hin zur Sperre gegen einzelne Benutzer (siehe Wikipedia-Impressum).

Der rechtlichen Verantwortlichkeit kann sich der Verein Wikimedia Deutschland nicht entziehen. Dem Verein ist aus zivilrechtlicher Sicht zum Beispiel jegliches Organisationsverschulden zuzurechnen. Was im Zivilrecht das Organisationsverschulden, ist im Strafrecht die kriminelle Vereinigung. Wie schon dargelegt, stellt die kriminelle Organisation die Voraussetzungen bereit, mit deren Hilfe die Straftäter ihre Straftaten begehen können.

Jedem Artikelverfasser steht es frei, sich eines Decknamens zu bedienen und anonym zu bleiben. Werden sie namhaft gemacht, bzw. veröffentlichen sie unter ihren von ihnen selbst so genannten Klarnamen, so behaupten sie, rechtlich nicht verantwortlich gemacht werden zu können für die von ihnen verfaßten Inhalte, und verweisen – dies ist rechtsfehlerhaft –darauf, daß die Server von Wikipedia in den USA stehen.

Jedoch: Strafbare Internet-Beiträge sind überall dort verfolgbar, wo sie abrufbar sind. So hat z.B. die Mannheimer Strafjustiz auch schon ein Verfahren gegen einen Australier geführt, dessen Internetseite strafbare Inhalte aufwies.

Die kriminelle Energie der Straftäter der kriminellen Vereinigung Wikipedia und daß sie sehr wohl juristisch auf der Hut sein müssen, zeigt sich auch darin, daß sie eigens ein "Juri-Wiki" eingeführt haben, auf dem sie sich gegenseitig Informationen liefern, justizthemenbezogene Artikel sammeln etc., um einer juristischen Verfolgung zu entgehen, vom Strafrecht bis zum Urheberrecht.

Werden die Wikipedia-Täter auf ihre Falschbehauptungen in ihren Artikeln hingewiesen und darauf, welchen Schaden sie damit anrichten, so verweigern die Täter jede Korrektur ihrer Falschbehauptungen, von denen sie selbst wissen, daß es Falschbehauptungen sind. Demgegenüber muß laut Pressegesetz jeder Verfasser eines Zeitungsartikels namentlich faßbar sein. Die Verfasser von Artikeln haften für die Schäden, die aufgrund ihrer falschen Berichterstattung entstehen. So auch, wenn etwa ein wissenschaftliches Lexikon eine falsche Angabe über die Dosierung eines Mittels angibt, und daraufhin jemand zu Schaden kommt (siehe einschlägige Rechtsprechung).

Auch wenn eine Lokalzeitung ein Diskussionsforum im Internet bereitstellt, an dem man sich beteiligen kann unter Verwendung eines Fantasie-Namens, so ist dennoch der zugehörige Klarname registriert und kann im Zuge einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlung unschwer dem Fantasie-Namen zugeordnet werden. All das gibt es bei Wikipedia nicht. Dort ist die Öffentlichkeit den unter Ausnutzung der Anonymität begangenen Falschdarstellungen, der Lüge und der Hetze bislang schutzlos ausgeliefert.

Sache der Staatsanwaltschaft Mannheim ist es, die noch anonym verbliebenen Straftäter von Wikipedia: alias Dickbauch, alias Zinnmann, alias Philipendula etc. zu ermitteln. Daß ihr das möglich ist, hat sie nicht zuletzt erst dieser Tage wieder unter Beweis gestellt (siehe oben Mannheimer Lokalzeitung).

Die von Wikipedia berühmen sich einer Millionenzahl von Abfragen täglich. Ihre Hetze erreicht somit eine Vielzahl von Personen. Wieviele Leute täglich ihre Hetze über das SPK lesen, wissen wir nicht. Aber daß auch Schreibtischtäter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wissen wir spätestens seit den Nürnberger Prozessen (1946 ff).

Es besteht ein öffentliches Interesse, und zwar ein sowohl spezialpräventives als auch ein generalpräventives Schutzinteresse der Öffentlichkeit an der Strafverfolgung der Straftäter im vorliegenden Fall.

Selbstverständlich sind auch die Hetzer und Abschalter nicht frei von Krankheit, klicken sie sich doch mit jeder Stunde vor dem Bildschirm computerautomatisch dem Hirnversagen entgegen, das mittlerweile schon etliche von ihnen ereilt hat. Auch sie haben vielleicht einmal ebenfalls SPK nötig. Ob ihnen "Antipsychiatrie" und die Therapiegemeinschaft der Roten und Weißen Armeefraktionisten dann helfen wird? Möglich, daß ihnen dann sogar eine Klinik-Ärztin rät, sich an SPK, an KRANKHEIT IM RECHT zu wenden. Das gab es schon des Öfteren.
Es kann aber auch anders ausgehen: kaum ein paar Wochen ist es her, daß ein bekannter DJ, Profi-Musiker in Sachen Computermusik und Pionier der Techno-Richtung aus der Region, noch keine vierzig Jahre alt, mit Hirnschlag in die Klinik kam. Zwei Tage hatte er in der Wohnung gelegen, bevor er gefunden wurde. Von den Ärzten dazu aufgefordert, stimmte seine familiäre Umgebung der "Organentnahme" zu. Sofort wurde er abgeschaltet. Niemand war da, ihn zu schützen. Niemand war da, der den Ärzten entgegengetreten wäre.

Die Wikipedia-Straftäter beschweren sich über Bezeichnungen, ihnen attribuiert von PF/SPK(H). Was aber sind Worte gegenüber der blutigen, oft tödlichen alltäglichen Realität für Patienten, die dem ärztlichen Therapie-Terror bis hin zur Euthanasie, treffender: Euthanazi ausgeliefert sind? Worte reichen an die Drastik der täglichen und tödlichen Realität für Patienten nie auch nur heran. Die eminente Sozialschädlichkeit dieser Hetzer und Abschalter, ihre Patientenfeindschaft und ihr Krankheitshaß, mit nichts davor und nichts dahinter als einer oberfaulen Prise emotional-affektiven Gattungsgifts, stammt aus derselben ärzteklassischen Giftküche, die als iatrobiontische Kriegführung (siehe oben), wie vermittelt auch immer, darauf aus ist, einer lediglich statistischen Milliardenauswahl ein letztes Hatschi abzuquetschen, längst und weit im voraus gesprachregelt mit Ausdrücken wie Zweidrittelfriedhof (Triage), Epidemie, Impfschutz, Antibiotikazwischenfall, Würdetod (Euthanazi) und dergleichen mehr. Gegen die sog. emotionale Pest (W. R.), wie bei den Wikipedia-Hetzern, schützen gelegentlich Aktivitäten auf der gerichtstechnischen Ebene. Aber gegen das iatrobiontische Massensterben schützen keine Markenartikel. Und das SPK ist zum Glück kein solcher.

Die Wikipedia-Straftäter waren unterrichtet über die Strafbarkeit ihres Tuns. Sie blieben monatelang unbelehrbar. Strafanzeige war geboten. Sache der Staatsanwaltschaft ist es nun, die Ermittlungen wieder aufzunehmen, um Anklage zu erheben.

Muhler
Rechtsanwältin

Anlagen:
1. Bild aus Wikipedia: "Image: Wikifuhrer.PNG"
2. Auszug aus der Diskussion um Steuerbetrug auf der Wikipediaseite
http: // meta. wikimedia. org / wiki / Vereins-Chat / Log 12. September 2004, 20:59:13

 

Die als Anlagen 1 und 2 der vorstehend wiedergegebenen Beschwerdebegründung beigefügten Beweismittel sind dem vorliegenden Klageerzwingungsantrag in Anhang 16-17 beigefügt.

Anstatt der Beschwerde stattzugeben und die gebotenen Ermittlungen wiederaufzunehmen, lehnte die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe die Beschwerde rechtswidrigerweise ab.

Nachfolgend ist der Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 18.07.2005 im Wortlaut wiedergegeben:

 

Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe:

Aktenzeichen: Zs 1200/05

Karlsruhe, 18.07.2005

Ermittlungsverfahren - 503 Js 7300/05 -
der Staatsanwaltschaft Mannheim
gegen Kuno Dünhölter u.a.
wegen des Verdachts der Volksverhetzung u.a.

Ihre Beschwerde vom 06.05.2005 in Verbindung mit Ihrem Schreiben vom 23.06.2005

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Muhler,

Ihrer Beschwerde gegen die Entschließung der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 25.04.2005 gebe ich aus den zutreffenden und durch das Beschwerdevorbringen nicht entkräfteten Gründen der angefochtenen Entscheidung keine Folge. Lediglich ergänzend ist anzuführen, dass für den Tatbestand der Bildung einer kriminellen Vereinigung weder unter dem Gesichtspunkt der Gründung, noch der Mitgliedschaft oder Rädelführerschaft oder Unterstützung derselben ein Anfangsverdacht gegeben ist.

Dass die Staatsanwaltschaft hinsichtlich des erhobenen Vorwurfs der Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung als nicht gegeben erachtet hat, wird von mir nach Überprüfung im Wege der Dienstaufsicht gebilligt. Die nachstehende Rechtsmittelbelehrung bezieht sich nicht auf die Vorwürfe der Beleidigung, der üblen Nachrede und Verleumdung.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Bescheid steht Ihnen, soweit Sie behaupten, durch eine von Amts wegen zu verfolgende Straftat unmittelbar in einem eigenen Recht verletzt zu sein, binnen eines Monats nach der Bekanntmachung der Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Anklageerhebung zu. Der Antrag muss die Tatsachen, welche die Erhebung der öffentlichen Klage begründen sollen, sowie die Beweismittel angeben und von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein. Der Antrag ist beim Oberlandesgericht Karlsruhe, Hoffstraße 10, 76133 Karlsruhe, einzureichen und muss bei diesem innerhalb der oben genannten Frist eingegangen sein.

Mit freundlichen Grüßen
Leber
Oberstaatsanwalt

 

2. Auseinandersetzung mit dem Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 18.07.2005 und rechtliche Würdigung

Selbstverständlich bilden die Beschuldigten, selbstverständlich bildet Wikipedia eine kriminelle Vereinigung. Man muß nur die Kriterien der einschlägigen Rechtsprechung anwenden, dann ist das klar. Die Angeschuldigten betreiben Volksverhetzung (§ 130 StGB) im organisatorischen Rahmen des § 129 StGB (Kriminelle Vereinigung).

Ginge es im Vorliegenden um strafbare Texteinträge in Wikipedia des Wortlauts, daß alle Juden umgebracht werden sollen, der Staatsanwalt hätte den Straftatbestand der Volksverhetzung sofort erkannt. Desgleichen hätte er den Straftatbestand der Kriminellen Vereinigung auf den ersten Blick erfaßt, ginge es bei Wikipedia um organisierten Rauschgifthandel, Prostitution und Schutzgelderpressung.

Aber weil Wikipedia und die Beschuldigten dem bisher bekannten Bild der kriminellen Vereinigung auf den ersten Blick nicht entsprechen, sieht der Staatsanwalt keine kriminelle Vereinigung. Dem halten wir folgende kammergerichtliche Feststellung entgegen:

"Kriminelle Vereinigungen verändern über die Jahrzehnte hinweg ihre Phänomenologie".
(Urteil des Berliner Kammergerichts vom 22. Dezember 2003 (Aktenzeichen (2) 3 StE 2/02 - 5 (1) (2/02).

Diese gerichtliche Feststellung des Kammergerichts Berlin bezieht sich nicht auf Wikipedia, ist doch diese Vereinigung erst noch im Begriff, ihre strafrechtliche, auch höchstrichterliche Würdigung zu finden. Eine rechtsradikale Musikgruppe allerdings wurde mitterweile als kriminelle Vereinigung verurteilt; und das hätten selbige sich bis dato wohl auch nicht träumen lassen.

Es ist unbeachtlich, daß die Beschuldigten und Wikipedia bisher noch nicht als kriminelle Vereinigung verurteilt wurden. Dies steht einer künftigen Verurteilung nicht entgegen. Ganz im Gegenteil, gilt doch auch hier: alles passiert irgendwann zum ersten Mal. Zudem ist speziell das Internet-Strafrecht noch sehr in Entwicklung begriffen und das Verfahren gegen die Wikipedia-Beschuldigten könnte hierzu einiges beitragen.

Inwiefern läßt sich die Verurteilung einer rechtsradikalen Musikgruppe als kriminelle Vereinigung auf den Verein Wikipedia und die Beschuldigten anwenden?

Erster Punkt der Übereinstimmung: sowohl bei der rechtsradikalen Musikgruppe als auch bei Wikipedia geht es um Texte, um Geschriebenes, um Worte. Grundlage der Verurteilung der Musikgruppe waren ihre Texte.

Wir werden hier selbstverständlich keinen der rechtsradikalen Texte wörtlich wiederholen, um sie zum Vergleich zu stellen mit Äußerungen der Beschuldigten bei Wikipedia.

Die Übereinstimmung springt auch so ins Auge: Man muß nur die in der kammergerichtlichen Urteilsbegründung zitierten Musiktextstellen mit ihrer Hetze gegen Türken, Juden und Schwarzafrikaner ersetzen durch die Bezeichnungen, welche die Beschuldigten der kriminellen Vereinigung Wikipedia gegen das SPK verwendet haben, dann lautet das Urteil bezüglich Wikipedia folgendermaßen:

Bestimmte Menschengruppen werden als Untermenschen, als "Trolle", als "Tierchen" u.ä. diskriminiert. Die Zuhörer (hier: die Leser von Wikipedia) werden zur Gewaltanwendung ermuntert: es wird zum "killen" aufgefordert.

Wie der Staatsanwaltschaft durch unser Vorbringen bekannt ist, sind Bezeichnungen wie "Trolle", "Troll-Zoo", "Tierchen", "killen", beileibe keine Ausrutscher Einzelner bei Wikipedia. Die Hetze gegen ihnen Mißliebige, gegen Andersdenkende, diese menschenverachtende Sprache ist durchgängig in Gebrauch bei Wikipedia. Das ist auch anderen schon längst aufgefallen:

"Faschistoides Rechtsverständnis, ... Benutzer werden ganz in teutscher Tradition als "Schädlinge" bezeichnet. ... Sprache aus dem Sprachgebrauch der Nazis: "Schädlinge gehören vernichtet",

all dies sind die Feststellungen anderer über Wikipedia, wie von uns schon dargelegt im Ermittlungsverfahren. Und zwar sind dies Selbst-Qualifizierungen, um nicht zu sagen, Geständnisse; denn diese Feststellungen stammen von Wikipedia-Mitgliedern selbst. Es gibt also sogar bei Wikipedia vereinzelt welche, denen die EuthaNAZI-Terminologie bei Wikipedia zu weit geht.

Der Sprachgebrauch der Wikipedia-Straftäter, ihre durchgängige Verwendung eines genuin ärztlichen Ausmerzvokabulars, gerichtet gegen die Äußerungen ihnen Mißliebiger und Verhaßter (hier: SPK), die sie eliminieren, auslöschen, weghaben wollen, ist strafrechtlich nicht minder Volksverhetzung als die entsprechenden hetzerischen Äußerungen gegen andere Personengruppen, beispielsweise gegen Juden, mit dem einzigen Unterschied, daß die Justitiabilität der althergebrachten Hetze mittlerweile keiner Begründung mehr bedarf.

Dies steht einer Verurteilung neuer Formen der Volksverhetzung, begangen durch eine kriminelle Vereinigung neuen Typs, nun wahrlich nicht entgegen. Ganz im Gegenteil!

Hierzu noch einmal das Kammergericht Berlin:

"Kriminelle Vereinigungen verändern über die Jahrzehnte hinweg ihre Phänomenologie. Den Schutzzweck der Staatsschutzvorschriften der §§ 129, 129a StGB würde man verfehlen, wenn man nur die in der Vergangenheit bereits sichtbar gewordenen und in der Rechtsprechung vorgekommenen Strukturen genügen ließe und Änderungen der tatsächlichen Gefahrenlage ignorierte. Täte man das, würden die Gerichte der hohen abstrakten Gefahr nicht gerecht werden, die von derartigen Netzwerken – man denke z.B. an ... – ausgeht."
(Urteil des Berliner Kammergerichts vom 22. Dezember 2003 (Aktenzeichen (2) 3 StE 2/02 - 5 (1) (2/02).

Und ist nicht Wikipedia ein Netzwerk par excellence, zumal mit seiner strukturell angelegten durchgängigen Anonymität der Teilnehmer und den verschleierten und im Unklaren gelassenen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, nicht zuletzt hinsichtlich seiner Finanzierung?

Wie wir aus den Akten wissen, hat die Staatsanwaltschaft unsere Ausführungen bezüglich "Gemeinnützigkeit" und Steuertricksereien bei Wikipedia mit besonderem Interesse gelesen. Die entsprechenden Anknüpfungstatbestände sind genannt. Es müssen nur noch die entsprechenden Unterlagen bei den Beschuldigten sichergestellt werden.

Auch in einem weiteren Punkt gibt uns das Kammergericht recht, wenn es um den Vergleich geht zwischen der rechtsradikalen Musikgruppe und den Wikipedia-Beschuldigten: es darf nicht gewartet werden, bis es Tote gibt. Genau darauf hatten auch wir hingewiesen in unserer Beschwerdebegründung vom 23. Juni 2005 unter Bezug auf die vorgreifende Schutzfunktion des § 130 StGB (Volksverhetzung):

§ 130 Strafgesetzbuch, der Volksverhetzung unter Strafe stellt, hat juristisch die Funktion eines sogenannten "Vorfeldschutzes". Er soll Täter davon abhalten, eine Straftat gem. § 6 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB), ehemals § 220a StGB, zu begehen. § 6 VStGB bestraft den Völkermord. Das heißt: Hetzer sollen verurteilt werden wegen Volksverhetzung, bevor es Tote gibt, und sie werden verurteilt, um zu verhindern, daß es Tote gibt. Der Lexikon-Eintrag der Beschuldigten ist nicht nur Volksverhetzung. Er ist völkermörderisch. Beweis: siehe oben.

Das Kammergericht hat es genauso gesehen. Es hat eine rechtsradikale Musikgruppe als kriminelle Vereinigung verurteilt, bevor noch mehr passiert und um Schlimmeres zu verhüten. Das Kammergericht Berlin hat bezüglich des § 129 Strafgesetzbuch (kriminelle Vereinigung) als sogenanntem Organisationsdelikt ausgeführt, daß damit

"die Strafbarkeit weit in das Vorfeld des Angriffs gegen ein körperlich faßbares Rechtsgut verlegt wird, gemäß dem Strafzweck als die öffentliche Sicherheit schützendes abstraktes Gefährdungsdelikt".
(Urteil des Berliner Kammergerichts vom 22. Dezember 2003 (Aktenzeichen (2) 3 StE 2/02 - 5 (1) (2/02).

"Abstraktes Gefährdungsdelikt", das heißt: es fehlen nur noch die entsprechenden Umstände, damit der Schaden eintritt. Der Schaden ist der Anlage nach schon vorhanden und wartet nur noch auf seine Realisierung, vergleichbar etwa mit Pflanzensporen, die nur ein paar Tage Regen brauchen, um als Pilze aus dem Boden zu schießen, z.B. als Stinkmorchel.

Zur Verdeutlichung hier ein anderes sog. abstraktes Gefährdungsdelikt, die "Gemeingefährliche Vergiftung" (§ 314 StGB):

"Wer Wasser in gefaßten Quellen, in Brunnen, Leitungen oder Trinkwasserspeichern ... vergiftet ..." wird "mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft".

Die dem Wasser beigefügten Gifte müssen nur "geeignet" sein, andere zu schädigen. Es kommt nicht darauf an, daß auch nur ein einziger von dem vergifteten Wasser tatsächlich trinkt, niemand braucht tatsächlich zu Schaden kommen. Zu Gefängnisstrafe bis zu zehn Jahren wird verurteilt, wer es darauf angelegt hat, daß der Schaden eintritt. Fehler bei der Tatplanung, unvorhergesehene Umstände usw., welche den Schadenseintritt verhindern, exkulpieren den Täter nicht.

Es gibt Brunnenvergiftung auch durch Wort und Schrift. Dies betreibt die kriminelle Vereinigung der Beschuldigten bei Wikipedia. Will die Staatsanwaltschaft solange zuwarten, bis sich ein, sagen wir mal: Brandstifter eines Altersheims oder einer, der einen Menschen im Rollstuhl erschlagen hat, ausdrücklich auf Wikipedia beruft?

Hiergegen kann nicht eingewendet werden, daß es dazu nie kommen werde, da in Wikipedia nirgendwo die explizite Aufforderung zu dergleichen Taten steht. Will man es etwa auf Seiten der Staatsanwaltschaft erst so weit kommen lassen? Wie läßt sich dies vereinbaren mit dem strafgesetzlich geforderten Vorfeld-Schutz?!

Öffentlich sichtbare Angriffe auf Kranke, Alte und Schwache, durch Brände in Krankenanstalten, durch Angriffe auf Rollstuhlfahrer und andere Leute, welche während der Fahrt aus öffentlichen Verkehrsmitteln gestoßen werden etc., sind zwar die Ausnahme, haben aber schon vor 10 Jahren dazu geführt, daß Patienten als "Behinderte" von Presse und Verbandsfunktionären in der Bundesrepublik in scheinheiliger Weise aufgefordert wurden, sich sogar mit Waffen selbst zu schützen, nachdem immer mehr Patienten durch rassistische HEILsgewalt (sog. Nazis) zu Tode gekommen waren und dies nicht mehr vertuscht werden konnte.

Die Regel jedoch ist der tagtägliche Angriff auf Kranke, Schwache und Alte im Verborgenen, bzw. in aller gut getarnten Offenheit: Verbrechen, die, weil sie unter dem Signum "Therapie" begangen werden, keine Verbrechen sein sollen.

"Krankentötungen nehmen zu", titelte die Tageszeitung Mannheimer Morgen am 25.6.2005 auf Seite 1. Das Ergebnis einer Studie:

"Tötungen in institutionellen Räumen wie Krankenhäusern und Heimen häufen sich. Nirgends tötet es sich so leicht wie bei Alten und Kranken. Wenn wir von Alten als Soziallasten sprechen, Kranke entwerten und über die Legalisierung der Euthanasie debattieren, sinkt die Hemmschwelle ... In dieser Atmosphäre fühlen sich die Täter nur als Vollstrecker des Mehrheitswillens."

Die Schreibtischtäter bei Wikipedia betreiben durch ihre parteiischen, krankheitsfeindlichen Äußerungen in Wikipedia Volksverhetzung, und leisten damit allen Tendenzen zum modernen Euthanazismus Vorschub, d.h. sie leisten objektiv Beihilfe zum Mord an Patienten. Denn so fängt das immer an: zuerst die Diffamierung, Diskriminierung und Brandmarkung mittels Sprache in der Presse und den Medien, und dann zuletzt das "Abschalten", "Ausmerzen" und Töten der zuvor so Gebrandmarkten.

Die Straftaten der Angeschuldigten, ihre strafbare Beihilfe und ihr Vorschubleisten in diesem Zusammenhang haben wir in aller gebotenen sachlichen und rechtlichen Ausführlichkeit dargelegt (siehe: Schreibtischtäter, völkermörderisch, kriminelle Pfuscher, u.a.). Wir verweisen ausdrücklich auf diese Ausführungen. Sie wurden durch die staatsanwaltlichen Schreiben in keinem einzigen Punkt widerlegt. Es sind allesamt rechtlich gute und gewichtige Gründe für eine Anklageerhebung gegen die Beschuldigten mit nachfolgender Verurteilung wegen Volksverhetzung und Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Legt man die Ausführungen des Berliner Kammergerichts zur Verurteilung der rechtsradikalen Musikgruppe als kriminelle Vereinigung zugrunde, so liegt die Urteilsbegründung im Falle Wikipedia schon vor (Hervorhebungen und Anmerkungen durch die Unterzeichnerin):

Eine Vereinigung im Sinne des § 129 Abs. 1 StGB ist ein im räumlichen Geltungsbereich des Grundgesetzes bestehender, auf Dauer angelegter organisatorischer Zusammenschluß von mindestens drei Personen, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit ((sog. Wikipedia-Community, mit eigenen strengen Regeln und Codices zwecks "Abschalten", "Ausmerzen" etc. )) gemeinsame (kriminelle) Zwecke verfolgen oder gemeinsame (kriminelle) Tätigkeiten entfalten und unter sich derart in Beziehung stehen, daß sie sich untereinander als einheitlicher Verband ((sog. Wikipedianer, sog. Wikipedia-Community)) fühlen (vgl. BGHR StGB 129 Gruppenwille 1 m.w.N.). Die Vorschrift soll die erhöhte kriminelle Intensität erfassen, die in einer fest gefügten Organisation ((sog. Wikipedia-Community, sog. Wikipedianer)) ihren Ausdruck findet, die kraft der ihr innewohnenden Eigendynamik eine erhöhte Gefährlichkeit für wichtige Rechtsgüter der Gemeinschaft ((Wikipedia: Diskriminierung, Hetze gegen Andersdenkende, Aufstachelung zum Haß gegen Kranke, Alte, Schwache)) mit sich bringt (BGHSt 31, 202, 207). Diese für größere Personenzusammenschlüsse typische Eigendynamik hat ihre spezifische Gefährlichkeit darin, daß sie geeignet ist, dem einzelnen Beteiligten die Begehung von Straftaten zu erleichtern ((eine sich aufschaukelnde, aufstachelnde Gruppenatmosphäre, gegenseitige Ansteckung und Anpassung an verrohende und volksverhetzende Diskriminierung und Hetze gegen Bevölkerungsteile, hier: Kranke)) und bei ihm das Gefühl persönlicher Verantwortung zurückzudrängen (vgl. BGHSt 28, 147, 148) ((Anonymität der Täter bei Wikipedia, Verwendung von Decknamen)). Wesentlich ist daher der organisatorische Zusammenschluß einer Mehrzahl von Personen, die ihre individuellen Meinungen dem nach bestimmten Regeln gebildeten Willen der Gesamtheit unterwerfen.

Die verurteilte rechtsradikale Musikgruppe verstand sich ausdrücklich als politisch, als Instrument des politischen Kampfes. Auch dies, die politische Ausrichtung, ist ein weiterer Übereinstimmungspunkt mit Wikipedia.

Was, wie?! Und wo ist die "Neutralität", angeblich das oberste Wikipedia-Prinzip geblieben? Ja, sie ist tatsächlich futsch und ersetzt durch die nun auch öffentliche und ausdrückliche Bestimmung von Wikipedia als eines politischen Kampfinstruments. Wo früher eine behauptete "Neutralität" der Türöffner für Geschäfte mit allen sein sollte, ist jetzt, auch nach außen, explizit der politische Aktivismus getreten.

"Wir sind eine politische Macht", so der US-Amerikaner Jimmy Wales, Chef des Wiki-Unternehmens, in seinen neuesten Verlautbarungen (08.08.2005, TV und Presse).

Nach geltender Definition ist konstitutiv für alles Politische das durchgängige Freund-Feind-Verhältnis, und dies ist ersichtlicherweise das glatte Gegenteil von "Neutralität", von "Lexikon" und dergleichen Schmu, welcher der Öffentlichkeit anfangs noch vorgegaukelt wurde. Politik ist per definitionem einseitige Parteinahme, durch einseitige Interessen gesteuert.

Dies alles ist die, nun auch öffentlichkeitskundige Bestätigung dessen, was wir schon zu Beginn des Ermittlungsverfahrens über die politische Schlagseite von Wikipedia gesagt hatten:

Die angebliche Wikipedia-Neutralität ist in Wahrheit die durchgängige Parteinahme für die ärztliche Norm und für die Ärzteklasse. Da passen Andersdenkende nicht hinein. Dies gilt erst recht für Konfrontationspatienten und für authentisches SPK.

Zum Beweis hatten wir Äußerungen des Arztes Dominik Bach auf der sog. Diskussionsseite zum Wikipedia-Artikel über das SPK angeführt, der kategorisch gefordert hatte, es dürfe keine einzige Zeile authentisches SPK zu lesen sein, sämtliche Korrekturvorschläge von PF/SPK(H) müssten gelöscht werden. Der Arzt Dominik Bach, bierehrlich in seinem unverhohlenen Rassismus gegen Kranke wörtlich: "Da die inkohärenten Gedanken für Gesunde wohl schwer verständlich sind, ist die Sperrung wohl die beste Option" (Dbach 2. Nov. 2004).

Wir hatten dazu kommentiert: klarerweise ist für einen Arzt all das "inkohärent", was seine ärztlichen Klasseninteressen gefährdet.

Die PF/SPK(H)-Textpassage, deren Veröffentlichung der Arzt D. Bach unter allen Umständen verhindern wollte, lautet folgendermaßen:

Wirklich, die Ärzteklasse ist die einzig herrschende Klasse heutzutage, herrschend über Regierungen, Militär etc. Moderne Kriegführung ist, wie PF/SPK(H) betont hat und heute umso nachdrücklicher hervorhebt, iatrobiontische Kriegführung durch den Gebrauch und die Fabrikation von sogenannten ABC-Waffen, medizinisch entwickelt, erforscht, angewendet und ausgewertet. Die drei ranghöchsten Generäle der US-Armee in Europa sind Mediziner und spezialisierte Epidemiologen, nicht alle tragen den Namen Hatfill.

Iatrobiontische Kriegführung, das ist die angeblich "drohende Vogelgrippe-Epidemie", in deren Vorbereitung beispielsweise in Österreich die Planungen dafür angelaufen sind, Sportplätze in zusätzliche Friedhöfe zu verwandeln, wegen der Tausende angeblich zu erwartenden Toten.

Iatrobiontische Kriegführung, das war auch schon das ärztlich durchgeführte Lehr- und Übungsstück "SARS-Virus", mit Quarantäne und Isolierungsmaßnahmen weltweit unter diesem Vorwand. Schweine, Waschbären, Eidechsen und Schlangen, vor allem aber das seit Jahrtausenden unbeanstandet in Menschennähe lebende Federvieh wurden nacheinander angeschuldigt als "Erregerquelle". Aber ganz, ganz sicher sei es, daß das sog. Virus chinesischer Provenienz sei, so die Weltgesundheitsorganisation (WHO). China stand weltweit am Pranger als Verursacher einer angeblich weltbedrohenden Epidemie, wie jetzt, bei der neuerlichen "Vogelgrippe" auch wieder.

Es ist Sache der Chinesen sich dagegen abzuhüten und jedenfalls nicht Gegenstand des vorliegenden Ermittlungsverfahrens.

Und es ist ganz und gar nicht so weit hergeholt, daß es dasselbe, weltgesundheitsorganisatorisch (WHO) als Krankheitserreger gebrandmarkte, China ist, gegen das just und zeitgleich nun auch das politisch aufgerüstete Wiki-Unternehmen zu Felde ziehen will:

"Wir sind eine politische Macht", so der US-Amerikaner Jimmy Wales, Chef des Wiki-Unternehmens, und diese Macht solle "vor allem bei der Überwindung hierarchischer Gesellschaftsstrukturen eingesetzt werden. Dafür steht insbesondere das Projekt Wikinews, eine freie Nachrichtenplattform, die in Ländern wie China zur Sprengung strenger Hierarchien und des staatlichen Informationsmonopols beitragen könnte", so der Wiki-Chef in aller Öffentlichkeit am 08.08.2005 (vgl. TV und Presse). Klartext in politischen Termini: Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines fremden Landes, Vorbereitung eines Umsturzes, Interventionismus. Eminent politisch, fürwahr!

Zu den WHO-Attacken gegen China mittels Epidemie-Vorwürfen (SARS ff.) kommt jetzt noch die Medien-Attacke des US-Amerikaners Jimmy Wales flankierend hinzu. Um den vorgeblich "freien Zugang zu Informationen" geht es dem Wiki-Unternehmen dabei zuallerletzt. Ginge es tatsächlich um die "Sprengung des staatlichen Informationsmonopols", dann wäre zuvörderst das Heimatland des Jimmy Wales das erste und dankbarste Betätigungsfeld, die USA nämlich, mit ihrem Medienterrorismusmaulkorb, speziell seit jenem September der eingestürzten Neubauten und den nachfolgenden Eroberungskriegen im Mittleren Osten, durch welche das US-Militär seitdem in strategisch günstiger Lage positioniert ist für einen künftigen Krieg gegen China.

Das wikipolitische Interventionsunternehmen steht noch ganz am Anfang und wird über Sprechblasen vielleicht auch nie hinauskommen. Die gegen den Patient China eingesetzte Virus-Politik dagegen läuft schon seit langem auf Hochtouren. Dem Aufgabengebiet entsprechend, sind es klarerweise die Epidemiologen, also die Seuchenspezialisten unter den WHO- und sonstigen Ärzten, die das ganze weltweit orchestrieren.

"Die drei ranghöchsten Generäle der US-Armee in Europa sind Mediziner und spezialisierte Epidemiologen, nicht alle tragen den Namen Hatfill",

speziell gegen diesen SPK-Text ist der Arzt bei Wikipedia, Dominik Bach, zensurierend vorgegangen, und auch gegen den zugehörigen Textvorspann, der da lautet:

Wirklich, die Ärzteklasse ist die einzig herrschende Klasse heutzutage, herrschend über Regierungen, Militär etc. Moderne Kriegführung ist, wie PF/SPK(H) betont hat und heute umso nachdrücklicher hervorhebt, iatrobiontische Kriegführung durch den Gebrauch und die Fabrikation von sogenannten ABC-Waffen, medizinisch entwickelt, erforscht, angewendet und ausgewertet.

Eine Verbindung aufzuzeigen zwischen der Zensur unseres SPK-Textes durch den Psychiatrie-Arzt Dominik Bach-Wikipedia einerseits und der Wiki-und-Virus-Politik gegen China andererseits, ist so wenig inkongruent, wie 400.000,- US $ zu bieten für ein einziges Flugblatt von PF/SPK(H). So geschehen durch den Verteidigungs-Attaché der US-Botschaft in Wien. Einzige Bedingung: die Patientenfront soll ihr Flugblatt über Iatrobiontik sofort und ein- für allemal vernichten. Der Verteidigungs-Attaché der US-Botschaft in Wien hat das so und nicht anders offeriert (März 2003). Wer dieses Flugblatt während des laufenden Busch-Kriegs auch nur auf der Straße verteilt hat, dem haben die genannten US-Behörden mit "Guantánamo-Schmerzen" gedroht (siehe www.spkpfh.de/Gegen_iatrobiontische_ Kriegführung.htm).

Bei Wikipedia arbeitet man mit anderen Mitteln. Aber die Zielrichtung ist erkennbar dieselbe, und nicht nur objektiv, sondern auch subjektiv, siehe u.a. die Wortwahl der Beschuldigten gegen das SPK: "killen, so medizinisch" (deutsch: töten = umbringen mit den Mitteln der Medizin).

Und da soll man dem Staatsanwalt (vgl. staatsanwaltliche Bescheide) noch glauben und die Wikipedia-Killer-Reden gegen die Patientenklasse und das SPK für nichts anderes als zufällige, nicht weiter ernst gemeinte, vor allem aber strafrechtlich unbeachtliche Äußerungen halten? Wehret den "Fortschritten"!

Die gegen die Beschuldigten anzuwendenden Rechtsvorschriften, speziell auf dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung zu Volksverhetzung und krimineller Vereinigung, sind genannt. Klageerhebung ist geboten.

Muhler
Rechtsanwältin

Verzeichnis des Anhangs

  1. zu: falsche Spuren (Links)
  2. zur versuchten Streitvermeidung
  3. "Nix gibt's!"
  4. Vorabmahnungen
  5. zum Thema: Falschbehauptungen über das SPK
  6. Dünhölter-Schreiben vom 22.02.2005 an die Unterzeichnerin
  7. Wikipedia-Versionsprotokoll vom 9.11.2004, 22:16 MEZ, "Kerbel": "Der übliche Revert"
  8. "Diskussions"protokoll mit "Kerbel"-Eintrag vom 11.11.2004, 21:10 MEZ
  9. Auszug aus Geheimprotokoll http:// mail.wikipedia.org / pipermail/wikide-I/2004-November.txt (ohne Leertasten)
  10. "Diskussions"protokoll mit "Zinnmann"-Eintrag vom 10.11.2004, 11:31 MEZ
  11. Sogenannter Neutralitätshinweis zu dem tatsachenwidrigen SPK-Artikel
  12. Eintrag über das SPK in der englischsprachigen Wikipedia, 16. März 2005, http:// en.wikipedia.org/wiki/SPK
  13. Sog. Revision history zum Eintrag über das SPK in der englischsprachigen Wikipedia, mit Änderungsvermerk: "14:23, 12 Mar 2005 Andreas Praefcke".
  14. Von Praefcke und alias Dickbauch in der deutschsprachigen Wikipedia geänderter Eintrag über das SPK, " 9:06, 15. Mär 2005", Änderung am Rand angestrichen.
  15. Seite aus der deutschsprachigen Wikipedia "Versionen/Autoren" zum Eintrag über das SPK, darin als Autoren Andreas Praefcke und alias Dickbauch, siehe die markierten Stellen.
  16. Bild aus Wikipedia: "Image: Wikifuhrer.PNG"*
  17. Auszug aus der Diskussion um Steuerbetrug auf der Wikipediaseite http: // meta. wikimedia. org / wiki / Vereins-Chat / Log 12. September 2004, 20:59:13

Die in Anhang 1-17 bezeichneten und vor Seite 41 dieses Klageerzwingungsantrags beigefügten Beweismittel sind Bestandteil des vorliegenden Klageerzwingungsantrags vom 18.08.2005.

Muhler
Rechtsanwältin

*Dummheit ist die Experimentalreligion der Ärzteklasse.
Der moderne Euthanazismus mit Wikipedia etc. ist ihr Prophet.