Neue Niederlage der Ärzteklasse
Neues Urteil des Verfassungsgerichtshofs von Kolumbien in Sachen HPV-GesetzAufgepasst!
Schon unsere Klage auf Verfassungswidrigkeit vom September 2014 und das damit übereinstimmende Verfassungsgerichtsurteil im Jahr 2015 (Aktenzeichen: C-752 von 2015)
haben nicht nur die absichtliche Zweideutigkeit des HPV-Impfgesetzes von 2013 und damit den angeblichen HPV-Impfzwang (HPV = sog. HumanPapillomaVirus) zunichte gemacht,
sondern verhinderten auch, dass die Ärzteklasse und ihr vollstreckender Exekutivarm die absichtliche Zweideutigkeit des HPV-Gesetzes vom Jahr 2013 zum Vorwand nehmen konnten für ihre Gewaltakte gegen die kolumbianische Bevölkerung, um sie mit Gewalt zu zwingen sich impfen zu lassen. Die HPV-Impfung hatte schon zum damaligen Zeitpunkt verheerenden Schaden und unzählige, nicht wieder gutzumachende Körperverletzungen unter den kolumbianischen Frauen und Mädchen angerichtet.
Unsere Klage auf Verfassungswidrigkeit von 2014 war somit bahnbrechend für das neue Verfassungsgerichtsurteil vom 27.08.2017 (Aktenzeichen: T-365 von 2017) – ein Urteil aufgrund einer Verfassungsklage einer HPV-impfgeschädigten Frau, die von der Organisation impfgeschädigter Frauen unterstützt wird.
Vom Patientenwiderstand gezwungen und
zur Kohärenz verpflichtet mit seiner bisherigen Rechtsprechung, hat der
kolumbianische Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom 27.08.2017 (T-365 von
2017) bekräftigt und verfügt, dass jedwede ärztliche Zwangsbehandlung, will
heißen: gegen den Willen des Patienten, und damit jedwede Zwangsimpfung, hier:
die HPV-Impfung, verfassungswidrig ist und eine Verletzung der Grundrechte
darstellt.
Der Wille des Patienten / der Patientin hat höchste Rechtspriorität.
In seinem Urteil warnt und belehrt der Verfassungsgerichtshof das kolumbianische Gesundheitsministerium, dass die Ärzte der Beweispflicht unterliegen, im Besitz des Einverständnisses des Patienten für jedwede ärztliche Behandlung zu sein, auch für die Verabreichung der HPV-Impfung und jedweder sonstigen Impfung. Weil "jedwede Manipulation des Körpers ohne Einwilligung (des Patienten) eine der typischsten und grundlegendsten Formen des rechtlich Unstatthaften und Verbotenen darstellt
", wie der Gerichtshof hervorhebt, wobei er sich auf eines seiner Urteile schon aus dem Jahr 1999 (!) bezieht, ein Urteil, das er 2006 erneuerte.Der Verfassungsgerichtshof zitiert in seinem neuen Urteil, dass einige Länder Zweifel und Einwände gegen die HPV-Impfung zum Ausdruck gebracht haben und dass zum Beispiel die japanischen staatlichen Behörden "die HPV-Impfkampagnen gestoppt haben wegen dem Zusammenhang der HPV-Impfungen mit dem Tod von vier Frauen im Jahr 2011" (!).
Obwohl auch die kolumbianische Ärzteklasse schon seit 2011 von diesen Impftoten Kenntnis hatte, unterzog sie – unter dem Vorwand des kolumbianischen HPV-Impfgesetzes von 2013 – die kolumbianischen Frauen und Mädchen ohne deren Einwilligung ärztlichen Massenexperimenten. Dies stellt einen flagranten Verstoß gegen die Grundrechte der kolumbianischen Frauen dar, einen Verstoß gegen Artikel 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, der zur Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen (UNO) gehört und für jeden Staat rechtsverbindlich ist – ein völkerrechtswidriger Verstoß, der auf derselben Stufe steht wie "Folter oder grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe", wie besagter Artikel 7 des Internationalen Pakts hervorhebt. Und im Blick auf den damals (1966) erst kurz vorausgegangenen ärztlichen EuthaNAZIsmus, die HEILs-Doktatur, wussten die Autoren des Internationalen Pakts sehr genau, wovon sie redeten.
Hinzu kommt, dass der Verfassungsgerichtshof schon zuvor darauf hingewiesen hatte, dass allein schon das bloße Fehlen der Zustimmung des Patienten als Widerwille gegen die jeweilige ärztliche Behandlung anzuerkennen ist. Man sollte sich weder täuschen noch einschüchtern lassen durch Manipulationen des Typs "vermutliche Zustimmung" oder durch das angebliche Erfordernis einer "schriftlichen Ablehnung nach entsprechender Aufklärung" – wie dies in iatrophiler Verdumm-Schläue das Gesundheitsministerium versucht hat –, denn dies sind rechtsmissbräuchliche Verdrehungen und Verfälschungen, die nur dazu dienen, dem Arzt die Beweislast abzunehmen und grünes Licht zu geben, ungestraft gegen den Willen des Patienten zu verstoßen. Nein, nichts von alldem! Dank der Patientenklasse hat das Schweigen des Patienten / der Patientin die Rechtskraft einer Ablehnung der ärztlichen Behandlung. Aber um dem Arzt keinerlei Vorwand frei Haus zu liefern, ist es auf jeden Fall besser, ihm gegenüber in aller Deutlichkeit die Ablehnung gegen die jeweilige ärztliche Behandlung zum Ausdruck zu bringen.
Das neue Urteil des
Verfassungsgerichtshofs ist eine wirksame Munition, um sich die Ärzte vom Leib
und auf Abstand zu halten und um Krankheit von den ärztlichen Fesseln zu
befreien.
Aber der Verfassungsgerichtshof sah sich gleichzeitig gezwungen, auch die
Ärzteklasse und ihren Exekutiv-Arm zufrieden zu stellen, indem er sie dazu
drängt "massenhaft Informations- und öffentliche Erziehungskampagnen zu
betreiben
Wachsamkeit der Patientenklasse gegen die Ärzteklasse ist also weiterhin geboten!
PF/SPK MFE Kolumbien
Übersetzung: MFE Espa, 14.11.2017
Schluß mit der iatrobiontischen Kriegführung der Ärzte gegen alle! Wehrt euch!
Die Iatrokratie im Weltmaßstab