Präventivschlag
gegen
proskriptive  SPK-Nachhenkereien
 

KRANKHEIT IM RECHT teilt mit:
 

Rechtsanwältin Ingeborg Muhler
Mannheim
 

An die
Staatsanwaltschaft

Datum: 13. November 2006

Az. 11 Js 15695/06
Strafanzeige vom 31.07.2006 gegen Andreas Richard Praefcke

Bezug: Beschwerde vom 18.09.2006

Man lasse sich nicht täuschen, hatten wir gewarnt. Der Staatsanwalt ist dennoch prompt auf die Schutzbehauptungen des Angezeigten Praefcke hereingefallen. Unkenntnis des Staatsanwalts über die neuen Formen der Internetkriminalität, hier bei der sich selbst so nennenden Internet-Enzyklopädie "Wikipedia", mag dies begünstigt haben. Staatsanwaltliche Ermittlungstätigkeit, wäre sie denn pflichtgemäß gewesen, hätte zur Anklageerhebung geführt. Die vom Gesetz geforderten tatsächlichen konkreten Anhaltspunkte samt zugehöriger Anknüpfungstatbestände liegen vor. In Ersatzvornahme und stellvertretend für die defizitäre Staatsanwaltschaft ist es nun an uns, die Anklageschrift gegen Andreas Richard Praefcke aus Ravensburg vorzulegen (Der Unterschied zwischen Strafverfahren und Privatklageverfahren ist mir geläufig, hat aber hier keine Funktion).
 

Anklageschrift

in der Strafsache

gegen

Andreas Richard Praefcke aus Ravensburg.

 

Der Angeschuldigte wird beschuldigt,

er habe seit 2005 in fortgesetzter Tathandlung unter Ausnutzung der technischen Möglichkeiten des Internet und der sich selbst so nennenden Internet-Enzyklopädie "Wikipedia" durch Textbeiträge zu "Wikipedia"-Artikeln über das Sozialistische Patientenkollektiv, SPK/PF(H), die Straftaten der Völkerverhetzung, der Volksverdummung und Gewaltverherrlichung (§ 130 StGB), der Anstiftung zur Verfolgung Unschuldiger (§§ 26, 344 StGB), der Morddrohung und Nötigung (§ 240 StGB) und der falschen Anschuldigung (§ 164 StGB) begangen, und zwar zum Nachteil von Frau Rechtsanwältin Ingeborg Muhler, Mannheim, zum Nachteil der Patientenklasse insgesamt und insbesondere zum Nachteil des Sozialistischen Patientenkollektiv/Patientenfront, SPK/PF(H). Frau Rechtsanwältin Muhler hat deshalb Strafanzeige erstattet, auch mit Schreiben vom 31. Juli 2006 an die Staatsanwaltschaft.

Wesentliches Ermittlungsergebnis:

Der Angeschuldigte Praefcke hat seit Beginn des Jahres 2005 die oben genannten Straftaten begangen. Der Angeschuldigte setzt seine Straftaten bis heute fort. Auf der Internetseite des Angeschuldigten bei der sich selbst so nennenden "Wikipedia" steht seit dem 6. Juli 2006 ein neuerlicher Hetz-Eintrag gegen das Sozialistische Patientenkollektiv, SPK/PF(H). Er bezeichnet das SPK als Müll, und fordert die ganze Welt dazu auf, das SPK auszulöschen.

Beweismittel: Internet-Eintrag des Angeschuldigten vom 6. Juli 2006, Anlage 1.

Diese seine Straftat ist eine Fortsetzungstat. Sie ist im Zusammenhang mit den früheren zielgleichen Umtrieben des Angeschuldigten zu beurteilen und zu gewichten.

Zielrichtung der Angriffe des Angeschuldigten war von Anfang an die anwaltliche Tätigkeit der Anzeigeerstatterin im Zusammenhang Sozialistisches Patientenkollektiv, SPK/PF(H).

Im Februar 2005 hatte die Anzeigeerstatterin Herrn Andreas Praefcke eine Abmahnung zugeschickt. Grund: sein Falscheintrag über SPK/PF(H) in "Wikipedia". Dies war ein rechtlicher Hinweis in seinem eigenen, wohlverstandenen Interesse, und dies entgegenkommenderweise sogar unter Verzicht auf die bei Abmahnungen einforderbare anwaltliche Gebühr, also gänzlich kostenfrei für Herrn Praefcke. Der Angeschuldigte Praefcke reagierte sofort völlig neben der Sache liegend und eindeutig überwertig: er werde sich an die Anwaltskammer wenden, und – so wörtlich:

" ... werde die Aberkennung Ihrer Zulassung als Rechtsanwältin anregen".

Beweismittel: Schreiben des Angeschuldigten an Frau Rechtsanwältin Muhler vom 22.02.2005, Anlage 2.

Im Klartext: Weg mit der Rechtsanwältin! Weg mit dem Rechtsscheiß! Freie Bahn für mich! Rechts-freie Bahn für "Wikipedia"-Hetzer!

Das heißt: schon in seiner ersten direkten Äußerung an Frau Rechtsanwältin Muhler versuchte der Angeschuldigte, diese zu nötigen und zu bedrohen. Er gestand offen, sie als Anwältin beseitigen zu wollen.

Nachdem der Angeschuldigte Praefcke sich unter Strafverfolgung wußte, hetzte er insbesondere in den ausländischen Versionen der "Wikipedia", so zum Beispiel in der englischsprachigen "Wikipedia".

Der Angeschuldigte Praefcke selbst hat sein rechtsfeindliches Ziel durch Geständnis dargelegt in seinem SPK/PF(H)-Eintrag in der englischen "Wikipedia": Er ist gegen das SPK, weil es pro Krankheit ist und er ist gegen die Anzeigeerstatterin, weil sie als Anwältin die rechtlichen Interessen des SPK vertritt und dabei Rechtsmittel verwendet. Könnte er die anwaltliche Tätigkeit der Anzeigeerstatterin unterbinden ("Aberkennung Ihrer Zulassung"), sähe er sich am Ziel.

Beweismittel: Eintrag des Angeschuldigten über das SPK in der englischsprachigen "Wikipedia" vom 14.03.2005, Anlage 3.

Nicht nur in zahlreichen Kommentaren und Eintragungen in der sog. "Wikipedia", sondern auch in dem Schreiben des Angeschuldigten Praefcke vom 11.07.2005 an den gegen ihn ermittelnden Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim hat der Angeschuldigte bei jeder sich bietenden Gelegenheit wahrheitswidrig behauptet: andere in "Wikipedia" würden bis heute nicht glauben, daß die Verletzte, Frau Rechtsanwältin Muhler, tatsächlich eine Rechtsanwältin sei. Keiner außer dem Angeschuldigten Praefcke selbst, der es laut Selbstbekunden von Anfang an besser gewußt hat – siehe sein oben zitiertes Schreiben vom 22.02.2005 –, hat jedoch Zweifel an dieser Tatsache bekundet, daß Frau Rechtsanwältin Muhler tatsächlich Rechtsanwältin ist. Zweck dieser gegen besseres Wissen im Internet öffentlich verbreiteteten Falschbehauptung war und ist es, Frau Rechtsanwältin Muhler und ihre Rechtsanwaltstätigkeit zu diffamieren.

Der Angeschuldigte Praefcke hat sich offen gebrüstet mit seiner Rechtsfeindlichkeit und er hat gehetzt gegen die Anzeigeerstatterin, wobei er seine kriminelle Absicht, gegen die Anwaltsfunktion von Frau Rechstanwältin Muhler vorzugehen, offen bekundete:

O-Ton-Praefcke:

"Falls das Tierchen ((gemeint: die Anzeigeerstatterin)) tatsächlich zubeißen sollte, bzw. einen noch dümmeren in der Justiz findet, der das nicht sofort in Ablage P wie Papierkorb wandern läßt, freue ich mich auf die Reise nach Mannheim (gutes Theater dort) und auf meine Gegenklage, die die Frau einen Haufen Geld kosten wird und wahrscheinlich auch die Zulassung. Anwälte hab ich genug in der Familie ..."

Beweismittel: "Wikipedia", Benutzer Diskussion Dickbauch, Eintrag von Andreas Praefcke, 10. April 2005, Anlage 4.

Laut Zeugenaussagen ist der Angeschuldigte Praefcke sogar denen bei "Wikipedia" schon aufgefallen als Hetzer:

"Irgendwie scheinst Du jemand zu sein, der gerade auf Menschenhatz aus ist."
so "Wikipedia"-Benutzer ZzT am 23. Juni 2005 über den Angeschuldigten Praefcke.

Und weiter:

"Wenn Du Ideologenhatz machen willst, bewerbe Dich beim Verfassungsschutz. Die können solche Leute wie Dich brauchen."

Beweismittel: Benutzerdiskussionsseite ZzT
Diskussion Recht – Wikipedia (Zzt zu Andreas Praefcke, 23. Juni 2005), Anlage 5.

Die Anzeigeerstatterin hatte den Angeschuldigten angezeigt u.a. wegen Volksverhetzung, weil er die Patientenklasse, weil er SPK/PF(H) und deren diesbezügliche Äußerungen als Müll ("spam") und Abfall bezeichnet hatte (Strafanzeige vom 27.04.2005, Anlage 6). Die Anzeigeerstatterin hatte in dieser Strafanzeige unter Bezug auf den Angeschuldigten und auf seine Hetze in der sog. "Wikipedia" darauf hingewiesen, daß:

"am Anfang immer die Diffamierung, Diskriminierung und Brandmarkung mittels Sprache in der Presse und den Medien steht, und zuletzt kommt das "Abschalten", "Ausmerzen" und Töten der zuvor so Gebrandmarkten. Wenn die "Wikipedia"-Straftäter im Internet Totschlagsworte wie "spam", also Müll, in Anschlag bringen gegen SPK-bezogene Krankheitsartikulation, dann sind sie damit propagandistisch und beihelfend, d.h. täterschaftlich eingebunden in das heutige massenhafte "Abschalten" und Töten von Patienten".

Nachdem Praefcke diesbezüglich unter Strafverfolgung stand, versuchte der Angeschuldigte seine Tatbeteiligung zu vertuschen. In Reaktion auf eine Strafanzeige gegen ihn und in versuchsweiser Leugnung der ihm darin vorgeworfenen Straftaten hat der Angeschuldigte unter dem Datum des 11.07.2005 ein Schreiben an den gegen ihn ermittelnden Staatsanwalt von der Staatsanwaltschaft Mannheim geschickt, welches Frau Rechtsanwältin Muhler erst gut ein Jahr später bekannt wurde und dessetwegen er jetzt ebenfalls unter Anzeige steht. In diesem Schreiben vom 11.07.2005 versuchte der Angeschuldigte – Flucht nach vorn! – gegenüber dem gegen ihn ermittelnden Staatsanwalt zu leugnen: er habe weder die Anzeigeerstatterin, "noch das SPK angegriffen", auch habe er "selbst so gut wie gar nichts inhaltlich an diesem Artikel beigetragen [gemeint: Artikel über SPK/PF(H) in "Wikipedia"] und nur minimal redigiert", auch sei ihm "der ganze Verein [gemeint: SPK/PF/H)], das ganze Thema und auch Frau Muhler völlig "schnuppe", und außerdem habe er die Anzeigeerstatterin "weder namentlich noch sonst genannt", so der Angeschuldigte gegenüber der Staatsanwaltschaft Mannheim. Dies alles sind Schutzbehauptungen. Ein Beschuldigter darf zwar lügen und leugnen. Sache des Staatsanwalts ist es jedoch, die Tatsachen zu ermitteln. Und diese Tatsachen überführen den Angeschuldigten, die Straftaten begangen zu haben.

Denn die "Wikipedia"-Einträge des Angeschuldigten sprechen eine ganz andere Sprache. Sie erfüllen die oben genannten Straftatbestände. Er will hetzen und einschüchtern. In fortgesetzter Tathandlung (alle seine Texte stehen immer noch in "Wikipedia") hat der Angeschuldigte die Anwaltstätigkeit der Anzeigeerstatterin diffamiert (siehe im Folgenden unter 1.), er hat ihren Namen genannt und ihre Anschrift im Internet angegeben, sogar in England (siehe unter 3.), er hat ein Foto ihres Bürogebäudes ins Internet gestellt (siehe unter 4.), des weiteren hat er mit "Terrorismus" (s.u.) gehetzt und er hat eine Proskriptionsliste, also eine Diffamierungs- und Hetzliste veröffentlicht.

Die Eintragungen des Angeschuldigten Praefcke waren selbst durch die Statuistik der sog. "Wikipedia" nicht abgedeckt. Sogar der Gründer dieser Statuten und der "Wikipedia" hat sich inzwischen abgesetzt. Die Personenvereinigung "Wikipedia" hatte mittlerweile bereits zahlreiche Mitglieder verloren, mehrfach beantragte Forschungsgelder nicht erhalten, stand unter dem Verdacht der Steuerstraftaten, hatte in Deutschland die Aberkennung der Gemeinnützigkeit zu gewärtigen, mußte Zigtausende von Euros und Dollars an Rückstellungen machen, um drohende Gerichts- und Anwaltskosten in Europa und Übersee begleichen zu können, und schließlich mußte der Dachverband in Florida einen Rechtsanwalt in Vollzeit beschäftigen, als er sich mit zahlreichen Gerichtsklagen aus dem In- und Ausland konfrontiert sah. Die Straftaten der deutschen "Wikipedia", insbesondere die Straftaten des Angeschuldigten Praefcke standen am Anfang dieser Entwicklung.

Im Folgenden werden dem Vertuschungsschreiben des Angeschuldigten seine Texteinträge bei der sich selbst so nennenden Internet-Enzyklopädie "Wikipedia" gegenübergestellt, die ihn der oben aufgeführten Straftaten überführen.

1.

Unter dem Datum des 14. März 2005 hat der Angeschuldigte in dem deutschen "Wikipedia"-Text über SPK/PF(H) umfangreiche Änderungen vorgenommen. Er hat fast die Hälfte des SPK/PF(H)-Artikels selbst geschrieben. Er hat also keineswegs, wie er behauptet, "nur minimal redigiert". Unter anderem hat der Angeschuldigte folgenden Passus hinzugefügt, mit unverhohlen rechtsfeindlicher Zielrichtung:

"Noch heute existiert unter dem Namen Patientenfront/Sozialistisches Patientenkollektiv(H) – PF/SPK(H) – Krankheit im Recht – Pathopraktik mit Juristen in Mannheim eine Institution, die u.a. versucht, mittels Abmahnungen und gerichtlich gegen jede journalistische oder sonstige Erwähnung der Gruppe und ihrer Geschichte vorzugehen, die nicht im Wortlaut der u.a. in ihrer Internetpräsenz veröffentlichten Selbstdarstellung entspricht. (...)"

Beweismittel: Eintrag des Angeschuldigten vom 14.03.2005, Anlage 7.

Es ist die anwaltliche Tätigkeit der Anzeigeerstatterin im Zusammenhang SPK/PF(H), die der Angeschuldigte hier diffamiert.

Auf der zugehörigen Seite im Internet (sog. "Versionsgeschichte") hat der Angeschuldigte zeitgleich die folgende Bemerkung angebracht, ausdrücklich gerichtet an die Adresse der Anzeigeerstatterin: "Besser so, Frau Muhler?" Er hetzt und will auch noch provozieren.

Beweismittel: Versionsgeschichte vom 14.03.2005, Anlage 8

Der Angeschuldigte hat seinen Eintrag direkt mit der Anzeigeerstatterin in Verbindung gebracht, gegen die der Eintrag gerichtet ist und die er namentlich anspricht. Er hat also gelogen, wenn er der Staatsanwaltschaft Mannheim gegenüber behauptet, er habe Frau Muhler "weder namentlich noch sonst genannt". Er hat ihren Namen genannt.

Es ging dem Angeschuldigten bei seinem Texteintrag am allerwenigsten um eine lexikalische Information. Die dem Angeschuldigten strafrechtlich zuzurechnenden Texteinträge tragen zum Artikelthema SPK/PF(H) inhaltlich nichts bei. Die Erwähnung von Abmahnungen, von gerichtlichen Schritten im Sinne des Presserechts, die namentliche Erwähnung der Anzeigeerstatterin und der Hinweis darauf, daß die Anzeigeerstatterin das macht, was Anwälte nun mal machen, nämlich Rechtsmittel ergreifen, all dies sind beileibe keine SPK-Spezifika. Dies ist keine lexikalische Informationsgebung zum Thema Sozialistisches Patientenkollektiv. Darum geht es dem Angeschuldigten auch gar nicht. Es geht ihm um Hetze, strafbare Volksverhetzung, Gewaltverherrlichung, strafbar gemäß § 130 StGB. Und der Angeschuldigte Praefcke hat gerade so weiter gemacht:

2.

Am selben Tag, dem 14.03.2005, erschien in der englischsprachigen "Wikipedia" im Artikel über SPK/PF(H) der gleiche Passus wie obenstehend, übersetzt ins Englische und zudem noch ergänzt um den ausdrücklichen Hinweis auf eine Anwältin, gemeint: die Anzeigeerstatterin.

Beweismittel: Eintrag des Angeschuldigten vom 14.03.2005, Anlage 3.

Der Angeschuldigte hat seinen deutschen Text ins Englische übersetzt, er hat ihn eigens dafür überarbeitet und hat ihn obendrein nach Inhalt und Umfang erweitert, zudem hat er das Ganze in Schädigungsabsicht fokussiert auf die Anzeigeerstatterin als Anwältin – ist das "nur minimal redigiert"? Ist so jemandem "der ganze Verein", ist so jemandem "Frau Muhler" schnuppe? Nein, er will hetzen, anprangern, herabwürdigen.

Die Schutzbehauptungen des Angeschuldigten sind widerlegt durch seine umfangreichen Texteinträge, nicht nur in der deutsprachigen Ausgabe, sondern darüber hinaus in der angloamerikanischen Ausgabe der "Wikipedia". Dies zeugt von erheblicher krimineller Energie. Strafbare Völkerverhetzung, § 130 StGB.

3.

Kurze Zeit später, am 23. April 2005, wurden in diesem englischsprachigen Artikel Vorname und Nachname der Anzeigeerstatterin hinzugefügt. Bei dieser Textänderung hat sich der Angeschuldigte aus Tarnungsgründen – er stand inzwischen unter Strafanzeige – eines Dritten, ebenfalls ein Deutscher, bedient.

Beweismittel: Eintrag im englisch-sprachigen Artikel über das SPK mit Versionsgeschichte, Anlage 9.

Der Angeschuldigte behauptet, er habe die Anzeigeerstatterin "weder namentlich noch sonst genannt". Er ist durch seine eigenen schriftlichen Einträge im Internet überführt. Die Beweise liegen vor: volle Namensnennung einschließlich Berufsbezeichnung der Anzeigeerstatterin in einem englischsprachigen "Wikipedia"-Artikel – wer das macht, der will bloßstellen, anprangern, hetzen, strafbare Völkerverhetzung gemäß § 130 StGB. Nur darum ging es dem Angeschuldigten, und "schnuppe" waren ihm höchstens die strafrechtlichen Konsequenzen – damals vielleicht noch, heute ja nicht mehr. Heute geht es ihm nur noch ums Vertuschen, siehe sein Schreiben an den damals gegen ihn ermittelnden Staatsanwalt.

4.

Vier Wochen später, am 17. Mai 2005, wurde dem deutschsprachigen Artikel über SPK/PF(H) ein Foto des Gebäudes U 5, 18 in Mannheim beigefügt mit der Bildunterschrift:

"Mannheim, Sitz der PF/SPK(H) (Krankheit im Recht – Pathopraktik mit Juristen)"

Autor dieser Änderung: der Angeschuldigte Praefcke, und zwar laut Selbstbekunden.

Beweismittel: Eintrag im deutsch-sprachigen Artikel über das SPK mit Versionsgeschichte, Anlage 10.

Auch hierbei wird die erhebliche kriminelle Energie des Angeschuldigten deutlich: um dieses Foto zu erstellen, mußte er immerhin die Tagesreise von Ravensburg nach Mannheim und zurück unternehmen. Auch die Reisekosten hat er nicht gescheut, einschließlich der Ausgaben für das Filmmaterial und für dessen fototechnische Entwicklung, nicht zu vergessen der Zeitaufwand, dieses Foto für seine Verwendung im Internet entsprechend zu bearbeiten.

Wem " der ganze Verein [gemeint: SPK/PF(H)] ... und auch Frau Muhler völlig ‚schnuppe‘ " ist, nimmt der die Mühe und Kosten auf sich und fährt nach Mannheim und macht ein Foto?

Nach Lichteinfall und den parkenden Fahrzeugen, die auf dem Bild zu sehen sind, hat der Angeschuldigte dieses Bild an einem Sonntag frühmorgens gefertigt. Er fürchtete offensichtlich, an einem Werktag von Zeugen gesehen zu werden.

Den Namen der Anzeigeerstatterin, ihre Berufsbezeichnung, das Gebäude, all das hat der Angeschuldigte in "Wikipedia" veröffentlicht und er hat dabei ausdrücklich ihre Tätigkeit als Anwältin angegriffen. Das alles hat inhaltlich mit dem Artikelthema Sozialistisches Patientenkollektiv, mit Zielsetzung und Grundlagen von SPK/PF(H), nicht das Geringste zu tun.

Der Angeschuldigte hat personenbezogene Einzelheiten über die Anzeigeerstatterin veröffentlicht. Er will die Anzeigeerstatterin damit treffen. Versuchte Nötigung gem. § 240 StGB.

Beweis:

Er selbst hält dergleichen für schutzwürdige Privatgeheimnisse, deren Veröffentlichung er verbieten will (s. sein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Mannheim), aber nur, wenn es um ihn und um seine Interessen geht.

Reklame zu machen durch die namentliche Nennung der Anwältin, gar potentiellen Mandanten den Weg zu ihrer Kanzlei zu erleichtern durch das Gebäudefoto, dies war und ist sicher das Allerletzte, was der Angeschuldigte mit all dem bezweckte. Es geht dem Angeschuldigten um etwas anderes, nämlich um dies: er will gegen die Anzeigeerstatterin hetzen und sie anprangern, er will sie bloßstellen. Die wahre Zielrichtung des Angeschuldigten ist vorsätzliche öffentliche Mordhetze und Einschüchterungsterror an die Adresse der Rechtsanwaltsfunktionen. Rechtsanwälte, die sich für Krankheit einsetzen, werden umgebracht. Dafür genügen erfahrungsgemäß juristische Schreiben, wie dargelegt in der EMRK-Klage der Anzeigeerstatterin (Beweismittel bei den Ermittlungsakten). Um wieviel mehr dann ein so falscher wie unverantwortlicher Artikel des Angeschuldigten Praefcke?!

Es handelt sich um Morddrohung und Nötigung gem. § 240 StGB. Schon der Versuch ist strafbar. Es ist deshalb hier nicht darüber zu urteilen, ob und in welchem Umfang die diesbezüglichen Unternehmungen des Angeschuldigten möglicherweise schon vom Ansatz her völlig untauglich waren.

Hier ein weiterer Beweis für die Hetzabsicht des Angeschuldigten:

In dem "Wikipedia"-Artikel über Siegfried Hausner, in dem auch das SPK erwähnt wird, hat der Angeschuldigte am 27. Juni 2005 eine Änderung vorgenommen. Er hat den Zusatz eingefügt:

"Deutscher Terrorist",

und des weiteren hat er hinzugefügt:

"Kategorie:Terrorist".

Beweismittel: Internet-Eintrag des Angeschuldigten samt Versionsgeschichte vom 27. Juni 2005, Anlage 11.

Dies ist eindeutig kriminell. Laut Eintrag in diesem "Wikipedia"-Artikel ist Herr Siegfried Hausner am 4. Mai 1975 gestorben. Der deutsche Staat hat "Terroristen" jedoch erst durch Gesetz vom 18. August 1976 geschaffen (Einführung des Straftatbestands des § 129 a StGB, terroristische Vereinigung). Vor August 1976 und erst recht nicht im Jahr 1975 konnte also niemand "Terrorist" sein und auch nicht als solcher verurteilt werden. Die von dem Angeschuldigten angebrachte Kategorie "Terrorist" für Vorgänge im Jahre 1975 ist nicht nur ein Anachronismus, sondern sie erfüllt den Straftatbestand der üblen Nachrede, der falschen Verdächtigung, sowie der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, strafbar gemäß den §§ 186, 187, 189 StGB. Denn mit dieser Kategorisierung hetzte der Angeschuldigte Praefcke nicht nur gegen den Verstorbenen, sondern auch gegen das SPK und PF/SPK(H) als Ganzes. Desgleichen handelt es sich um Volksverhetzung gemäß § 130 StGB.

Es geht dem Angeschuldigten nicht um lexikalische Informationsgebung. Er nutzt "Wikipedia" als Plattform für seine Hetze. Hier ein weiterer Beweis:

Der Texteintrag über SPK/PF(H) enthält eine Liste von Personennamen. Diese Namensliste trägt ebenfalls zum Thema SPK inhaltlich und formal nicht das Geringste bei. Es werden Personen genannt, die zum Teil niemals im SPK waren, zum Teil nach dem SPK zu anderen Gruppen gegangen sind. Ja, sicher, sind die Leute woanders hingegangen. Ins SPK konnten sie ja nicht mehr gehen. Die 500 vom SPK, wo sind sie geblieben? Sind sie zu Siemens, zur Bundesbahn, unter die Räder, zur BASF, zur Weltfirma Springer (Springer ungleich Springer) oder in das Gefängniskrankenhaus Hohenasperg als ärztlicher Direktor (Dr. Mechler)? Diese Namensliste, sie ist nach Absicht und Funktion ein Schwarze Liste. Sie ist Person für Person längst widerlegt, u.a. durch die Anzeigeerstatterin, die im SPK dabeigewesen ist, eine Schwarze Liste zwecks Zuordnung des SPK zu einer patientenfeindlichen Organisation (RAF), samt kriminalisierender Hetze und Ruf nach Verfassungsschutz bis hin zum sogenannten "Finalen Rettungsschuß" und polizeilich sogenannter "Putativnotwehr".

Auch hier gilt: der deutsche Staat hat "Terroristen" erst durch Gesetz vom 18. August 1976 geschaffen, vorher gab es sie nicht. Das SPK hat sich im Juli 1971 selbst aufgelöst (strategischer Rückzug). 1971 ist fünf Jahre vor 1976. Niemand vom SPK, niemand im Jahr 1971 konnte also je irgendetwas "Terroristischem" zugeordnet werden. Wer so etwas behauptet, ist ein krimineller, terroristischer Hetzer. Auch hier tritt die Absicht des Angeschuldigten klar zutage: das SPK soll diffamiert werden und namentlich, ja namentlich, soll die Anzeigeerstatterin in Verruf gebracht werden, sie als Anwältin im Zusammenhang SPK/PF(H), dessen rechtliche Interessen auch sie vertritt.

Diese Schwarze Liste steht noch heute in der deutschen, der englischen und der schwedischen "Wikipedia" unter dem Artikel über das Sozialistische Patientenkollektiv. Die strafbare Schwarze Liste des Angeschuldigten wurde somit von anderen – böswillig oder zumindest fahrlässig – kopiert. Die Straftaten des Angeschuldigten haben also Ausbreitungstendenz. Straftatbestand: Falsche Verdächtigung, § 164 StGB, und Anstiftung zur Verfolgung Unschuldiger, §§ 26, 344 StGB.

Das SPK hat zudem in all den Jahrzehnten seither auch für andere seine Bollwerkfunktion gegen euthaNAZIstische Übergriffe durchzusetzen gehabt. Proskriptions-Propagandisten, darunter der Hauptverantwortliche und Angeschuldigte Andreas Praefcke bei dem Konsortium "Wikipedia", haben es immer noch nötig, das SPK versuchsweise in eine Schwarze Liste umzumünzen. Das SPK schreibt über sich selbst. Jede Propaganda von anderen über das SPK müßte so selbstverständlich wie automatisch verboten werden. Im Hinblick auf die Todeslistenfunktion jeder anderen Propaganda, die ihrem Wesen nach wegen Krankheitsfeindlichkeit nur eine Euthanasiepropaganda sein kann, erwartet der Staatsanwalt als so selbstverständliche wie automatische Gegenmaßnahme, daß der Richter die Anklage gegen den Angeschuldigten Praefcke zuläßt und das Hauptverfahren eröffnet. Für Rechtssicherheit ist seit 1948, Menschenrechtsdefinition, gesorgt: das Grund- und Menschenrecht auf Leben ist sowohl im Grundgesetz als auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert. Auch vorgreifend besteht Handlungsbedarf; und nach dem Totalzusammenbruch der neuen EuthaNAZIwelle, die sich "Freiheit der Wissenschaft und Erziehung" nennt (Wikipedia) erst recht und allemal.

Straftaten des Angeschuldigten Praefcke: Strafbare Anstiftung zur Verfolgung Unschuldiger gem. §§ 26, 344 StGB, Morddrohung und Nötigung gem. § 240 StGB.

Es kann einer Staatsanwaltschaft nicht gleichgültig sein und sie wird es nicht unverfolgt lassen, wenn mit "Terrorismus" gehetzt wird, gegen alles Recht und Gesetz. "Legal, illegal, scheißegal," das war Goebbels und das ist heute vorbei. Das muß vorbei sein, auch für einen Herrn Andreas Richard Praefcke!

Der Angeschuldigte Praefcke weiß, daß diese Einträge in "Wikipedia" falsch sind. Er weiß es durch mehrfache Widerlegung seitens SPK/PF(H) und seitens der Anzeigeerstatterin, nicht zuletzt durch die Strafanzeigen gegen ihn.

5.

Nicht genug damit, hat der Angeschuldigte Praefcke am 21.10.2005 in einem weiteren Artikel über die Geschwister Hanna und Friederike Krabbe in "Wikipedia" wissentlich eine (gerichtlich widerlegte!) Falschbehauptung aufgestellt, daß das SPK verboten worden sei. Sein Unrechtsbewußtsein hat er hierbei dadurch unter Beweis gestellt, daß er diesen Eintrag unter einer anonymen sogenannten IP-Nummer in "Wikipedia" einstellte, um einer Strafverfolgung zu entgehen. Diese Falschbehauptung wurde mit übernommen, als dieser Eintrag am 15.12.2005 aufgeteilt wurde in einen Eintrag über Frau Friederike Krabbe und einen gesonderten Eintrag über Frau Hanna Krabbe. Der KRRIM – PF-Verlag für Krankheit, Verlag von PF/SPK(H), hatte gegen letzteren Eintrag beim Amtsgericht Berlin eine Einstweilige Verfügung beantragt und gewonnen. Der Verlag erreichte, daß die kriminelle Falschbehauptung unverzüglich gelöscht wurde.

Als der Angeschuldigte Praefcke von der Einstweiligen Verfügung Kenntnis erlangte, hat er am 19.12.2005 um 13h49 – diesmal unter seinem vollen Namen, getroffene Hunde bellen! – einen Kommentar auf die Diskussionsseite zu dem durch die Einstweilige Verfügung angefochtenen "Wikipedia"-Eintrag über Frau Hanna Krabbe gestellt, in dem der Angeschuldigte Praefcke sich wiederum diffamierend über Frau Rechtsanwältin Muhler und deren Anwaltstätigkeit äußerte.

Hierbei hat der Angeschuldigte Praefcke es geflissentlich vermieden, Herrn Dr. Huber, den Gründer des Sozialistischen Patientenkollektiv, zu erwähnen. Auch die Verlagsdirektorin des KRRIM – PF-Verlag für Krankheit ließ er unerwähnt. SPK, SPK/PF(H) in Sache und Ausdruck gehört weder dem Angeschuldigten Praefcke, noch sonst irgendwem, sondern Herrn Dr. Huber, WD, Dr. med., dem Gründer des SPK. Dies hat bereits dem Bundesverfassungsgericht, allseitig unbeanstandet, zur Prüfung vorgelegen. Es gilt: selbstbestimmter Ausdruck statt fremder Hetze! Alles andere ist strafbar: Bruch des Urheberrechts, Verleumdung, Volksverhetzung. Dies wußte auch der Angeschuldigte Praefcke. Er hat daher in seinem Eintrag vom 19.12.2005 wahrheitswidrig behauptet, vom SPK sei lediglich Frau Rechtsanwältin Muhler "übrig geblieben", der KRRIM – PF-Verlag für Krankheit sei "ihr komischer Verlag" und er diffamierte ihre erfolgreichen gerichtlichen Eingaben als "Unsinn".

Beweismittel: Internet-Eintrag des Angeschuldigten vom 19. Dezember 2005, Anlage 12.

Strafbare Anstiftung zur Verfolgung Unschuldiger gemäß §§ 26, 344 StGB, Volksverhetzung gemäß § 130 StGB.

Erschwerend kommt Folgendes hinzu: wenn dem Angeschuldigten Praefcke denn das SPK, wenn ihm die Anzeigeerstatterin tatsächlich "schnuppe" wäre und er nur seine Ruhe haben will, so hätte er diese Einträge längst gelöscht, zumal in seiner Funktion als sog. Administrator (Löschbeauftragter). Ein Administrator ist dazu da, falsche Einträge zu löschen. Und zwar schnellstens, binnen Stunden-, höchstens jedoch Tagesfrist. Denn gerade diese falschen Einträge sind es ja, welche "Wikipedia" zu Fall bringen können, wollen sie doch eine "Enzyklopädie" sein, also gesichertes Faktenwissen präsentieren, und die Konkurrenten warten nur darauf, weitere Fehler, d.h. sachlich falsche Einträge publik zu machen. Wenn also der Angeschuldigte, er selbst ein Administrator, diese falschen Texteinträge über SPK/PF(H) über Wochen, Monate und Jahre hinweg unkorrigiert in "Wikipedia" stehen läßt, dem falschen Artikel gar noch weitere, falsche Absätze hinzufügt, dann hat er den Falschbehauptungen die Autorität eines administratoriell geprüften Textes verliehen. Er gibt diese Falschbehauptungen als geprüfte Fakten aus, soll "Wikipedia" angeblich doch eine Enzyklopädie, ein Lexikon sein.

Der Angeschuldigte ist einer der Umtriebigsten bei "Wikipedia". Mit so um die 7000 Einträgen steht er an zweiter Stelle der löschbeauftragten Administratoren hinsichtlich der Aktivitäten. Er löscht also sonst sehr wohl und jede Menge. Warum dann nicht auch die Falschbehauptungen über SPK/PF(H)? Ihm sein kriminelles Handwerk zu legen, ist somit nicht nur aus spezialpräventiven Gründen, sondern vor allem auch aus generalpräventiven Gründen geboten.

Die Ermittlungen haben ergeben, daß die Zielrichtung der Angriffe des Angeschuldigten die Anwaltsfunktion der Anzeigeerstatterin ist, angefangen bei der von ihm angestrebten "Aberkennung der Zulassung" bis zur Namensnennung im Internet durch den Angeschuldigten in eindeutig belastender Absicht. Dem Angeschuldigten ist bekannt, daß die Anzeigeerstatterin als Anwältin tätig ist im Zusammenhang SPK/PF(H). Er weiß, daß SPK/PF(H) pro Krankheit ist und damit gegen alles, was Krankheit ausrotten will, also gegen EuthaNAZIsmus. Die Anzeigeerstatterin bekämpft den urärztlichen Modern-EuthaNAZIsmus. Diese ihre anwaltliche Tätigkeit anzugreifen, sie zu stören und zu behindern, ist das Ziel des Angeschuldigten Praefcke und das Motiv seiner Straftaten. Könnte er die anwaltliche Tätigkeit der Anzeigeerstatterin unterbinden, sähe er sich am Ziel. Zu wessen Nutzen wäre dies? Antwort: es wäre Begünstigung und Beihilfe für die Modern-EuthaNAZIsten jeder Sorte, weißbekittelt als Dr. Mengele-Wiedergänger oder versteckt hinter dem Bildschirm bei "Wikipedia", und damit zum Schaden aller anderen, der überwiegenden Mehrheit nämlich, die leben und nicht sterben will.

Die Straftaten des Angeschuldigten sind rechtlich zu beurteilen auf dem Hintergrund einer patientenfeindlichen ärztlichen EuthaNAZI-Praxis in der ganzen Welt, eine EuthaNAZIpraxis, welche diejenige aus dem vorigen Jahrhundert noch übertrifft.

Mord und Massenmord waren juristisch auch während der ärztepolitischen Großveranstaltung Nationalsozialismus noch allemal verboten. Erst späterhin war es unter der Ärztediktatur allen Rechtsanwälten untersagt, auch im Einzelfall und auf Antrag der Hinterbliebenen, gegen die Massenmordaktion (mindestens 275.000 Tote) juristisch vorzugehen. Wurden dennoch Anzeigen erstattet, so blieben diese unbearbeitet.

Die gleichgeschaltete Nazi-Justiz hatte den Rechtsanwälten verboten, diesbezügliche Morde anzuzeigen. Das war gewiß plump. Aber heute verweisen andere Staatsanwaltschaften auf den Privatklageweg, und die politischen Großveranstaltungen zum Thema (z.B. Deutscher Juristentag 2006) machen die kartellhafte Generalisierungstendenz in der Presse so klar wie eindeutig.

Heute gibt es nicht weniger EuthaNAZIsmus als damals. Jede Stunde stirbt in Europa jemand an der gewaltsamen Gesundheit (EuthaNAZIsmus). Die Anzeigeerstatterin tritt dem entgegen, nicht zuletzt als Krankheit-im-Recht-Anwältin. Diese ihre Bollwerkfunktion in rechtlicher Hinsicht gegen den urärztlichen Modern-EuthaNAZIsmus, ist es, die der Angeschuldigte Praefcke kaputt machen will.

In etlichen Ländern Europas ist Euthanasie offen legalisiert, genauer gesagt: das Monopol der Ärzte auf ungestraftes Töten wurde gesetzlich festgeschrieben.

Das euthaNAZIstische Morden ist in Deutschland gesetzlich verboten, aber auf allen Ebenen wird die Einführung von entsprechenden Gesetzen betrieben, nämlich pro EuthaNAZI-Gesetzen. Wo also wird der Kampf derzeit entscheidend ausgetragen? Auf der Straße, in der sich Ärzte und Patienten in Konfrontation gegenüberstehen? Auf dem Schlachtfeld? Nein, der Kampf pro und contra EuthaNAZI wird entscheidend ausgetragen auf der rechtlichen Ebene. Und da kann eine Krankheit-im-Recht-Anwältin eingreifen und ihre berufliche Funktion einsetzen.

Die von den Ärzten angestrebten Gesetze zielen darauf ab, das Monopol der Ärzte auf ungestraftes Töten gesetzlich festzuschreiben. Das ist inzwischen klar. Das zeigt das Beispiel Niederlande. Dort haben die Ärzte ihr Ziel Stufe um Stufe erreicht. Zuerst wurden Gesetzesvorhaben eingebracht, die, so hieß es, die bislang gesetzlos betriebene EuthaNAZI auf enge Grenzen beschränken sollte. Eine gesetzliche Regelung sollte also dem Töten Grenzen setzen. Das Gegenteil war der Fall. Das Töten ging nicht nur gerade so weiter. Schlimmer noch: nachdem die justizministeriell zugesicherte Straffreiheit für Tötung durch Ärzte nicht genügte, dieses Morden in Grenzen zu halten, trat in den Niederlanden am 1.1.1994 ein erstes EuthaNAZI-Gesetz in Kraft. Nachdem die Ärzte in ihrem massenhaften Morden sich jedoch nicht im geringsten um die neuen Gesetze scherten, d.h. sie einfach brachen, wurden diese Ärzte nicht etwa vor Gericht gestellt und verurteilt. I wo! Die Strafgesetze wurden geändert, nämlich entschärft, so daß die Ärzte keine Strafverfolgung befürchten mußten. Die Grenze für strafloses Töten durch Ärzte wurde mit Wirkung zum 1. April 2001 weiter gefaßt: noch mehr Patienten und Patientengruppen wurden zum tötungswürdigen Freiwild der Ärzte erklärt. Als auch diese zweite Gesetzesänderung immer noch nicht genügte, um das beutegierige ärztliche Morden an Patienten innerhalb des gesetzlichen Rahmens zu halten, wurden nicht etwa nun endlich die Mord-Ärzte aus dem Verkehr gezogen, nein, wiederum wurde das Gesetz den Ärzten angepaßt. Durch die neuen Gesetze wurde nicht etwa "die Euthanasie eingedämmt und ihr Mißbrauch verhindert", was doch laut niederländischem Parlament angeblich das Ziel hätte sein sollen. Nein, das Gegenteil ist der Fall: das Monopol der Ärzte auf ungestraftes Töten wurde gesetzlich festgeschrieben.

In vielen Ländern haben sich die Ärzte solche Gesetze erschlichen. Sie haben dafür gesorgt, daß kein Staatsanwalt und kein Richter ihnen etwas anhaben kann, wenn sie Leute umbringen.

Die Gesetze über sogenannte "Legalisierung der Sterbehilfe" dienen nicht etwa der Rechtssicherheit der Patienten.

Beweis: niemand, der sterben will, hat dafür je ein Gesetz gebraucht. Wer sterben will, hat noch immer einen Weg gefunden, dies zu tun. Gerade Ärzte wissen dies am besten. Keine Klinik, keine Behandlung hat je einen davor zurückgehalten.

Andererseits wollen selbst Schwerkranke, deren Leiden und Schmerzen von den Ärzten gern als politisches Druckmittel eingesetzt werden bei den Sterbedebatten, nicht sterben. Manch einer hat sich eine sog. Sterbepille besorgt. Aber kaum einer, der sie hat, benutzt sie auch. Die allermeisten sterben, ohne das Gift genommen zu haben, wenn sie selbst es sind, welche die Entscheidung treffen, die dann, wie gesagt, in den allermeisten Fällen eine Entscheidung gegen den Giftbecher und für das Leben ist. Aber sobald der Arzt hinzutritt, ausgestattet mit der gesetzlichen Berechtigung zum Töten und unter Berufung auf den sog. Patientenwillen, also sobald der Arzt mit der Todesspritze hinzutritt, gibt es kein Zurück mehr. Wer tot ist – wer getötet wurde, muß das richtigerweise heißen – , der kann sich nicht mehr anders entscheiden. Er kann sich nur noch im Grabe umdrehen oder vom Jenseits aus zusehen, wie der Arzt das Formular ausfüllt, wonach das Töten gesetzeskonform und gemäß dem Wunsch des Patienten durchgeführt worden sei. Todesursache Arzt, d a s steht allerdings nicht auf dem Papier. Daß es den Tod freue, dem Leben zu helfen (hic gaudet mors succurrere vitae), diesen Spruch zitieren Pathologen und Anatomen gern. Aber hier war der Tod wieder einmal Arzthelfer. Der Arzt freut sich. Das Leben aber bleibt auf der Strecke und der Patient ist und bleibt tot. Die EuthaNAZIgesetze, von den Ärzten durchgesetzt, haben es möglich gemacht.

Todesursache in allen diesen Fällen ist der Arzt, nicht die Krankheit. Es sind nicht die Schmerzen, es ist nicht die Krankheit, die jemanden dazu bringt, sterben zu wollen. Es ist das Todesurteil des Arztes. Er verschreibt den Tod, er fällt das Todesurteil "unheilbar" und daß der "Patient nur noch wenige Monate zu leben" habe. Mit dieser finalen Diagnose hat der Arzt sich selbst die Befugnis erteilt, die von ihm Bestimmten zu töten, und zwar ohne daß die Gesetze, die es jedermann verbieten zu morden und totzuschlagen, auf ihn angewendet werden. Die EuthaNAZIgesetze machen es möglich.

Wer sich vom Arzt töten läßt, wird nie erfahren, daß er noch Jahre hätte leben können. Erst vor kurzem ist ein Patient in den USA aus einem 19 Jahre währenden Koma erwacht. Er sagt: "Das Leben ist schön!" Keiner kann sich anmaßen, zu behaupten, das Leben eines anderen beinhalte keine "Lebensqualität" mehr, es sei nicht mehr lebenswert. Dieser totalitaristische Dogmatismus betreffend "unwertes Leben" ist durch das Grundgesetz, durch das Strafgesetz und durch sämtliche Menschenrechts-Deklarationen geächtet.

Die Welt-Gesundheits-Organisation (WHO) will ein Drittel der Weltbevölkerung weg haben, weil es zu viele Leute seien (sog. Überbevölkerung). Dies ist kein Witz, und auch – leider, leider – keine Verschwörungstheorie, sondern längst schon praktiziertes Programm, weltweit ärztliches Programm, schon längst am Laufen, einschließlich der Sterilisationskampagnen, einschließlich der gewollten(!) Millionen Toten in Afrika, nach Impfungen, nach Schutz(!)-Impfungen, ja, so nennen die Ärzte das. Die EuthaNAZIgesetze, diese Patientenausrottungsgesetze, gehören in diesen Zusammenhang.

Daß die Menschheit an sich selbst zugrunde gehe wegen Übervölkerung ist eine medizinale Wahnidee, angefangen bei Malthusianismus und Darwinismus gute 120 Jahre zurück. Eine medizinale Wahnidee? Ja, eine Wahnidee. Denn es ist genug Platz für alle. Alle zusammen, die gesamte derzeitige Weltbevölkerung, so um die 6 Milliarden, nach Texas verfrachtet, bleiben für jeden hundert (100) Quadratmeter Bodenfläche, und da kämen dann noch die Hoch-Tiefbau-Möglichkeiten hinzu, kurz: Raum für alle hat die Erde (hätte sie, wenn nicht..., s.o., usw., usw., usw.).

Die Ärzte können nicht heilen. Deshalb ist ihnen das Töten das Mittel der Wahl, deshalb nahmen sie einen Hitler, der ihnen diesbezüglich freie Bahn gab. Jeder Schuster, der keine Schuhe zuwege bringt, muß schon bald aufhören. Die Ärzte haben schon längst kapituliert vor der Krankheit. Aber sie treten nicht zurück. Diesen ihren Bankrott mit allen Mitteln zu vertuschen, auch dazu brauchen sie die EuthaNAZIgesetze. Denn wer schon nicht heilen kann, der muß töten. Dem SPK dagegen, um auf den Ausgangspunkt des Ganzen zurückzukommen, wurden "Wunderheilungen" attestiert, und zwar seitens seiner Gegner, also widerwillig, diese Gegner somit unverdächtige Zeugen ("Genfer Archiv für Politische Prozesse"). Frage: warum machen dann nicht längst schon alle Ärzte SPK, und sei es auch nur aus diesem Grund? Und die vielen anderen, guten, ja sogar viel besseren Gründe für SPK kämen dann ja noch hinzu, für das SPK, in dessen erstem Flugblatt schon die Losung stand: Verscharren wir ein für allemal die läppische Hoffnung auf Gesundheit!

Zurück zum Ausgangspunkt: Aktueller Kampfplatz des modernen EuthaNAZIsmus ist das Juristische. Die Anzeigeerstatterin ist Rechtsanwältin pro Krankheit und gegen jedweden EuthaNAZIsmus. Gerade erst hat sie eine Klage eingereicht beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, verbunden mit dem Antrag auf Erlaß europaweiter Gesetze gegen Euthanasie. Ziel: Abschaffung aller nationalen Gesetze in Europa, welche Tötung (sogenannte Euthanasie) mitbeinhalten und Verbot des diesbezüglichen Propagandamaterials.

Der Angeschuldigte Praefcke will diese rechtlichen Aktivitäten der Anzeigeerstatterin unterbinden. Er will die Anwaltsfunktion weghaben. Dies ist Begünstigung und Beihilfe zum urärztlichen Modern-EuthaNAZIsmus.

Am Anfang einer solchen Entwicklung steht die Diffamierung, Diskriminierung und Brandmarkung mittels Sprache in der Presse und in den Medien, und zuletzt kommt das "Abschalten", "Ausmerzen" und Töten der zuvor so Gebrandmarkten. Wenn der Angeschuldigte Praefcke im Internet Totschlagsworte wie "spam", also Müll, in Anschlag bringt gegen SPK-bezogene Krankheitsartikulation, wenn er das SPK als Müll bezeichnet, und die ganze Welt dazu auffordert, das SPK zu löschen, dann ist er damit propagandistisch und beihelfend, d.h. täterschaftlich eingebunden in das heutige massenhafte "Abschalten" und Töten von Patienten.

Der Angeschuldigte Praefcke hat sich durch seine Internet-Einträge und durch seine Schrifterzeugnisse, auch durch sein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Mannheim erneut schwer belastet. Bei dieser seiner neuerlichen Strafanzeige handelt es sich um ein Selbstbezichtungs-Schreiben und um Mißbrauch der Justiz. Insbesondere aber hat er die eingangs aufgeführten Straftatbestände erfüllt.

Gegen den Angeschuldigten Andreas Richard Praefcke ist die öffentliche Klage zu erheben. Das Hauptverfahren ist zu eröffnen.

Beweismittel:

  1. Internet-Eintrag des Angeschuldigten vom 6. Juli 2006, Benutzer Diskussion: Andreas Praefcke, Anlage 1

  2. Schreiben des Angeschuldigten an Frau Rechtsanwältin Muhler vom 22.02.2005, Anlage 2

  3. Eintrag des Angeschuldigten über das SPK in der englischsprachigen "Wikipedia"
    vom 14.03.2005, Anlage 3

  4. "Wikipedia", Benutzer Diskussion Dickbauch, Eintrag von Andreas Praefcke,
    10. April 2005, Anlage 4

  5. Benutzerdiskussionsseite ZzT
    Diskussion Recht – Wikipedia (Zzt zu Andreas Praefcke, 23. Juni 2005), Anlage 5

  6. Eintrag des Angeschuldigten über das SPK in der deutschsprachigen "Wikipedia" vom 14.03.2005 Anlage 7

  7. Versionsgeschichte vom 14.03.2005, Andreas Praefcke: "Besser so, Frau Muhler?", Anlage 8

  8. Eintrag vom 23.4.2005 im englisch-sprachigen Artikel über das SPK mit Versionsgeschichte, Anlage 9

  9. Eintrag vom 17.5.2005 im deutsch-sprachigen Artikel über das SPK mit Versionsgeschichte, Anlage 10

  10. Internet-Eintrag des Angeschuldigten in der deutschen "Wikipedia" samt Versionsgeschichte vom 27. Juni 2005, Anlage 11

  11. Internet-Eintrag des Angeschuldigten vom 19. Dezember 2005, Anlage 12

Nachtrag der Unterzeichnerin:

Unsere Einstweilige Verfügung gegen "Wikipedia" war ein Volltreffer (siehe Anlage 13). Ihre Falschbehauptung eines verbotenen SPK haben sie schneller zurückgezogen, als die Tinte auf dem Bildschirm getrocknet war, die es da gar nicht gibt. Dieser unser Rechtssieg hat sie vorsichtig werden lassen. In Deutschland unter strafrechtlicher und nun auch noch unter zivilrechtlicher Verfolgung sind sie nach England ausgewichen.

In der englischsprachigen "Wikipedia" standen noch Anfang des Jahres 2005 ein paar dürre Sätze über das SPK, sonst nichts. Es war dem Angeschuldigten Praefcke vorbehalten, mit Vollhetze diesen Artikel aufzublähen, gerichtet gegen SPK/PF(H) und gegen die Anzeigeerstatterin, mit voller Namensnennung, Adressangabe und Gebäudefoto, wie dargelegt. Diese seine verleumderischen Textvorgaben haben denen von der englischsprachigen "Wikipedia" die Hetzrichtung gegen das SPK gewiesen. Alle folgenden Einträge über das SPK sind dem Angeschuldigten Praefcke in strafrechtlicher Hinsicht zuzurechnen und werden ebenfalls Gegenstand der Hauptverhandlung sein.

Kürzestmögliche Zusammenfassung und sachgemäße Gewichtung zu Grund und Zweck dieser Anklageschrift: siehe auch Vorspann im Internet (www.spkpfh.de).

 

Muhler
Rechtsanwältin

Weitere Anlagen
Anlage 6: unsere Strafanzeige vom 27.04.2005
Anlage 13: Frischhaltepackung IX