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UNTER GEIERN

Neues aus der Provinz? Erst wenn wir sie vertrieben haben, scheint uns die Sonn' ohn' Unterlaß! Wenigstens das Vertreiben einzelner "Geier" gelingt in Einzelfällen. Schaffen wir den allgemeinen Fall!
Wer ist wir? Weltweites Massen-Schicksal? Ja, aber abzüglich Patientenklasse, abzüglich Patientenfront, abzüglich MFE, das heißt also NICHT MIT UNS! Wer sind die? Wohlorganisierte Ausrotter (Euthanasie) und Völkermörder (Genozid). An ihren Taten sollt Ihr sie erkennen, die Ärzteklasse.
Die Hauspflege ist trostlos, die Heimpflege ist trostloser. Wer in der, na sagen wir mal: Epikrise*, die gleich folgt, das "happy end" vermißt, würdig des Schweißes und auch des Todesschweißes der Edelsten, weil Vorläufer und Protagonisten der Gattung Mensch, im Gegensatz und Widerstreit zur Klasse Arzt-, wer also das "happy end" vermißt, der kennt entweder bislang die Geier noch schlecht, die längst schon bereitstehen, auch ihn fall-weise und von Mal zu Mal zu umlagern, oder aber er verwechselt die Mittagssonne mit der Mitternachtssonne, die es ja, auch iatroNS-abfackelzugsmäßig, schon mal gegeben haben soll (vgl. okkultes Schrifttum, oder vielleicht besser auch nicht). Es ist immer high noon (12  Uhr mittags, höchste Zeit also) aller Orten. Merke: Das „happy end“ gibt es im (Hollywood-)Film, abzüglich Utopathie.
Krankheit im Recht (KRI, Patientenstimme, stimmt’s?)

* Laut Pschyrembel, Lexikon für Ärzte: zusammenfassender kritischer Bericht über den Ablauf einer Krankheit nach Abschluß des Falles, einschließlich endgültiger Feststellung der Diagnose und Differentialdiagnose.
 

An das
Landgericht Ravensburg
Marienplatz 7
7980 Ravensburg

05.10.1990

Abschließend wird namens und im Auftrag von Herrn Helmut Paul und Frau D. in Übereinstimmung mit den Prinzipien von KRANKHEIT IM RECHT folgendes festgehalten und zu den Akten gereicht:
Frau Luise Paul wurde 1989 auf Betreiben des G e s u n d h e i t s-Amts, namentlich auf Betreiben von Frau Hancke-Laun, gegen ihren Willen und gegen den Willen ihres Sohnes, Herrn Helmut Paul, der seine Mutter zuvor gepflegt hatte, in der Pflegeabteilung des Kreiskrankenhauses Biberach untergebracht und hierfür unter Zwangs-Pflegschaft gestellt.
In I. Instanz hatte Notar Härer vom Vormundschaftsgericht Riedlingen am 27.1.89 nach mehrfachen Gesprächen mit Frau Paul eine Pflegschaft und Zwangsunterbringung per Beschluß abgelehnt. Er war zu der Feststellung gekommen, daß Frau Paul den Sinn und Zweck einer Pflegschaft versteht und „auf keinen Fall“ in ein Pflegeheim gehen möchte, sondern zu Hause bleiben will. (Aktenseite: 10f)
Auch der ehemalige Vermögenspfleger von Frau Luise Paul, Herr Rechtsanwalt Neher, war zunächst nicht bereit, Frau Paul gegen ihren Willen in ein Pflegeheim zu verbringen und hierfür das Recht der Aufenthaltsbestimmung auszuüben. (Aktenseite: 65f)
Frau Hancke-Laun vom Gesundheitsamt Biberach legte Beschwerde gegen die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts Riedlingen ein, um in II. Instanz eine Pflegschaft gegen Frau Paul zu erreichen. (Aktenseite: 17ff)
Das Landgericht hatte in der II. Instanz ein ärztlich-psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, um die Geschäftsfähigkeit von Frau Paul prüfen zu lassen. Danach wollte das Gericht entscheiden, ob Frau Paul auch ohne ihre Zustimmung und gegen ihren Willen in ein Heim eingewiesen werden soll.
- Noch bevor dieses Gutachten erstattet wurde,
- 3 Monate bevor das Gericht über den Antrag auf Einrichtung einer Pflegschaft zwecks Aufenthaltsbestimmung, auch gegen den Willen von Frau Paul, entschieden hatte,
- zu einem Zeitpunkt also, als Frau Paul noch selbst über ihren Aufenthaltsort zu bestimmen hatte,
- zu einem Zeitpunkt, zu dem der damalige Vermögenspfleger, Rechtsanwalt Neher, in seinem Pflegschaftsbericht vom 24.5.89 an Notar Härer (vgl. Aktenseite 65) mitteilt, daß es der Wille von Frau Paul ist, zu Hause wohnen zu bleiben, und daß er, der Vermögenspfleger, für eine Zwangspflegschaft oder Vormundschaft nicht zur Verfügung stehe, eine solche dann doch gleich von Frau Hancke-Laun, bzw. den Behörden, bei denen diese angestellt ist, ausgeübt werden solle,
hat Frau Hancke-Laun, ohne zuvor die Einwilligung des Gerichts einzuholen und unter eigenmächtigem Eingriff in ein schwebendes Verfahren, Frau Paul kurzerhand in die Pflegestation des Kreiskrankenhauses Biberach verlegen lassen, „weil ... ein Platz frei wurde“ und dort „die Möglichkeit der Dauerunterbringung“ besteht. Dies teilt Frau Hancke-Laun „mit freundlichen Grüßen“ nach vollzogenem Willkür-Akt dem Gericht mit. (Aktenseite: 31)
Maßgeblich war hierfür nicht der Zustand von Frau Paul, maßgeblich waren auch nicht die Pflegebedingungen für Frau Paul bei ihrem Sohn, maßgeblich war hierfür vielmehr, daß Frau Hancke-Laun mit dem Sohn von Frau Paul nicht zurecht kam, der seine Mutter und ihre Interessen gegen die Interessen der Behördenbürokratie in Schutz nahm.
Mit Beschluß vom 3.8.89 verlieh das Landgericht Ravensburg dem Willkür-Akt von Frau Hancke-Laun Rechtskraft. Der Vormundschaftsgerichtsbeschluß wurde aufgehoben, die Pflegschaft wurde angeordnet.
Mit Schriftsatz vom 1.9.89 und vom 12.9.89 hat Herr Helmut Paul, der Sohn von Frau Paul, der zuvor seine Mutter zuhause gepflegt hatte, sich gegen den Landgerichtsbeschluß gewandt und eindringlich, sachkundig und detailliert dargelegt, warum diese Entscheidung im Über-Lebensinteresse seiner Mutter rückgängig gemacht werden sollte.
Unter anderem schrieb Herr Paul:
Es ist der Wille meiner Mutter, weder in diesem Heim zu bleiben, noch in ein anderes zu gehen. Sie will zurück in ihr Haus, um sich dort unter meiner Pflege von den Schädigungen und Wirrnissen des Altenheims in ihrer gewohnten Umgebung erst einmal zu erholen. Dasselbe will ich auch. Grundsätzliche Hindernisse, die dieser Willenshaltung entgegenstehen könnten, sind weder mir, noch den zahlreichen Freunden, Nachbarn und Bekannten am Ort und in der Verwandtschaft erkennbar. Wir alle wissen, daß meine Mutter zuhause immer Lebensmut gezeigt hat und trotz mancher Molesten, wie sie auch bei andern in fortgeschrittenen Jahren durchaus vorkommen, immer guter Dinge war, gelacht und gescherzt hat. Im Altersheim trifft man sie nur noch bedrückt, verängstigt, verstimmt und mürrisch an. Mutter Paul gehört nach Hause. Zu Hause hatte sie Lebensmut. Im Heim vegetiert sie vor sich hin. ...
In Pflegeheimen wie in allen Heimen und Hospitälern grassiert das häufig beklagte sogenannte Hospitalismus-Syndrom. Die Leute werden durch die Anregungsverarmung, die in solchen Heimen zwangsläufig ist, abgestumpft, desinteressiert, gleichgültig, passiv und bauen geistig und körperlich ab. Die Leute werden versorgt, gewiß, so wie man Haustiere mit Essen und Trinken versorgt, sie und ihre Umgebung sauber hält. Doch Anregung, Zuwendung, intensive Beschäftigung und (Re-)Aktivierung, dafür ist dort weder Zeit noch Gelegenheit. Die räumliche Umgebung ihrerseits in ihrer funktional-zweckmäßigen Gleichförmigkeit wirkt in gleicher Richtung, nämlich abstumpfend, abtötend.
Gerade wenn von „altersgemäßen Abbauprozessen“ die Rede ist, ist ein Pflegeheimaufenthalt mit seiner anregungsarmen Gleichförmigkeit in Pflege und Umgebung ausgesprochen kontraindiziert. Zu Hause hatte Frau Paul ihr Gewohntes, dort kennt sie sich aus, dort ist sie nicht fremd, dort fühlt sie sich nicht fremd. „Die Gewohnheit ist der Mechanismus des Selbstgefühls, wie das Gedächtnis der Mechanismus der Intelligenz.“ (G.W.F. Hegel). Dies ist für die Orientierung und das Wohlbefinden älterer Menschen besonders wichtig. Zugleich wäre zu Hause eine intensivere Betreuung möglich, nicht nur was die Grundpflege betrifft, sondern eine Betreuung, über die eine Wiederverselbständigung und Belebung erreicht werden könnte durch Aktivierung von Erinnerungen, freudigen Affekten und erneutem Einüben und Eingewöhnen in alltägliche Verrichtungen in Kompensation altersgemäßer Defizite.
Ständige Gleichförmigkeit aber, wie sie in dem Pflegeheim gegeben ist, tötet jegliche interessierte Teilnahme am alltäglichen Geschehen ab: „Die Gewohnheit des Lebens aber ist der Tod“ (G.W.F. Hegel).
Diese Zusammenhänge wurden in den Eingaben des Herrn Paul vom 1. und 12. September 1989 (Aktenseite 82 (7 Seiten) und 83 (14 Seiten)) kenntnisreich im Einzelnen dargelegt und anhand von praktischen Beispielen und professoralen Stellungnahmen in Vorlesungen erläutert (Marschmusik aktiviert die Bewegungsfähigkeit bei an sog. Schüttellähmung Leidenden; sog. umnachtete Patienten werden durch Stärkung ihres Altgedächtnisses und durch Aktivierung ihrer Gefühle in Verbindung mit praktischer Einübung wieder in den Stand gesetzt, alltägliche Verrichtungen selbst vorzunehmen, ja sogar ihre Ausscheidungsfunktionen wieder besser zu kontrollieren).
Das Gericht ging auf diese eindringlichen Schriftsätze von Herrn Paul inhaltlich nicht ein. Es stellte lediglich fest, rechtliches Gehör habe er bei der Anhörung gehabt. Das Gericht sehe sich nicht veranlaßt, seine Entscheidung zu revidieren. (Aktenseite: 91)
Herr Paul beschwerte sich bei Gericht, daß sich der Pfleger, Herr Rechtsanwalt Neher, um nichts kümmere. Das Gericht behauptete das Gegenteil.
Ein halbes Jahr später wurde der Pfleger vom Gericht entlassen, weil er weder den verlangten Pflegschaftsbericht vorgelegt hatte, noch auch nur dafür Sorge trug, daß Frau Paul die allernötigsten Gegenstände des persönlichen Bedarfs im Pflegeheim zur Verfügung hatte.
Herr Paul besuchte seine Mutter regelmäßig im Pflegeheim. Er fertigte Tonbandprotokolle der Gespräche an und Bilder, um zu dokumentieren, daß seine Mutter nach Hause will und daß im Pflegeheim sogar die Grundpflege (waschen, Bett saubermachen etc.) vernachlässigt wird. Herr Paul lernte Frau D. kennen, die sich mit ihm zusammen sehr um Frau Paul bemühte und sie auch regelmäßig besuchte. Frau D., gelernte Kindergärtnerin, eine Frau, die - wie man so sagt: - das Herz auf dem rechten Fleck hat, wäre bereit gewesen, die Pflegschaft zu übernehmen, was Herrn Paul verweigert worden war, und Frau Paul zu Hause zu pflegen.
Am 25. Januar 90 beantragten Herr Helmut Paul und Frau D. beim Landgericht
a) den Vormund seines Amtes zu entheben,
b) Frau D. als Vormund zu bestellen,
c) die Pflegebedingungen von Gerichts wegen zu überprüfen und
d) die Krankenakten beizuziehen, insbesondere um zu prüfen, in welcher Art und in welchem Ausmaß Frau Paul einer heimlichen Psychopharmakabehandlung unterworfen wird,
e) den Schriftsatz als Dienstaufsichtsbeschwerde an die Aufsichtsbehörde des Pflegeheims weiterzuleiten.
Unter anderem schrieben Frau D. und Herr Paul in dieser Eingabe folgendes:
Die weitere Entwicklung in dem Pflegeheim hat die Ausführungen des Unterzeichners Paul zur Gänze bestätigt, ja seine Befürchtungen noch übertroffen.
Das Heim ist kein Platz für Mutter Paul. Frau Paul ist dort durch die Pflege (sic!) zu einem Schatten ihrer selbst geworden. Mutter Paul ist schleunigst zu entlassen, um weiteres Übel von ihr abzuwenden.
Frau Paul ist inzwischen zu Haut und Knochen abgemagert. Sie zittert oft am ganzen Leib, ist durch den Heimaufenthalt traurig, ängstlich, apathisch, zuweilen auch „aggressiv“ geworden, ein Zeichen, daß noch Lebensgeister in ihr stecken und sie sich gegen die dortige Art der Verwahrung aufbäumt. Zugleich hat sie Schwierigkeiten zu sprechen, wobei der Eindruck entsteht, sie leide unter Lähmung der Sprechwerkzeuge. Da Mutter Paul dazu gezwungen ist, ständig im Bett zu liegen, hat man inzwischen den Eindruck, sie könne weder mehr gehen, noch stehen. Des weiteren leidet Mutter Paul oft an Brechreiz.
Dies sind keine Zeichen einer Alterskrankheit, sondern Zeichen der K r a n k h e i t
P f l e g e h e i m .
Aufgrund der genannten Erscheinungen ist davon auszugehen, daß Mutter Paul mit Psychopharmaka behandelt wird wie die meisten Menschen in Heimen und Pflegeanstalten, zu deutsch: mit Stoffwechsel- und Nervengiften, die geeignet sind, die oben geschilderten Gemütszustände sowie die Lähmung der Bewegungs- und Sprachfähigkeit herbeizuführen, ganz zu schweigen von den nicht unmittelbar sichtbaren Wirkungen dieser Gifte:
Die in Neuroleptika und Psychopharmaka enthaltenen Wirk-Substanzen blockieren als Gifte unter Schlackenbildung den Stoffwechsel im menschlichen Körper und im Gehirn, indem sie gleichzeitig die Ausscheidungsfunktionen (kumulativ) überlasten und lahmlegen. Durch eine kurz- oder längerfristige Behandlung werden Substanzzerstörungen des Organismus bewirkt, die sowohl das Bewegungssystem als auch das Hormonsystem betreffen.
...
Die Bedingungen, denen Mutter Paul im Pflegeheim unterworfen ist, sind unerträglich. Zu diesem Schluß kam auch ein Priester, der diese Bedingungen auf unsere Bitte hin persönlich vor Ort überprüft hat. Der Priester nach seinem Besuch in dem Pflegeheim sagte zu dem Unterzeichner Paul:
„Beten Sie, daß Ihre Mutter bald stirbt! Es ist schrecklich.“
Und der Priester fügte hinzu: „Ihre Mutter hängt sehr an Ihnen und hat sehr gut von Ihnen gesprochen. Aber beten Sie, daß sie bald stirbt. Das ist kein Zustand dort.“ (sic!)
...
Wenn sogar ein Priester sagt, beten Sie, daß Ihre Mutter stirbt, dann hat das viel zu heißen. Ist es doch durchaus nicht üblich, daß gerade ein Priester jemandem offen Schlechtes wünscht, wie hier gar den baldigen Tod, es sei denn, er sieht bei aller Nächstenliebe rund um die Betroffene in ihrer derzeitigen Umgebung nur Teufel am Werk, Teufel in der Maske lebender Menschen - und dergleichen gibt es durchaus, auch und gerade nach letzten Verlautbarungen des Vatikans, Teufel, denen gegenüber es kein anderes Entrinnen gibt. Die Herren Richter und alle, die über vorliegende Eingabe zu entscheiden haben, können daraus entnehmen, daß der Priester jedenfalls findet, die Pflegebedingungen seien für Mutter Paul schlimmer als der Tod.
Im Weiteren enthielt diese Eingabe eine Chronologie der Versäumnisse, wie sie anläßlich der Besuche bei Frau Paul durch Herrn Paul und Frau D. festgestellt wurden. Diese Chronologie stützte sich auf Protokolle, die direkt nach den Besuchen angefertigt wurden, sowie auf Fotodokumente. Es handelte sich u.a. um Protokolle der Besuche am 22.12.89, am 29.12.89 und am 5.1.90. Insbesondere wurde bereits in diesem Schriftsatz darauf hingewiesen, daß Frau Paul des öfteren unter Brechreiz litt, daß Frau Paul in ihrem Erbrochenen liegengelassen wurde, daß die Wäsche von Frau Paul und die Bettwäsche verschmutzt und der Schmutz bereits eingetrocknet war, die Wäsche also nicht gewechselt wurde.
Wenige Wochen später sollte Frau Paul mit akutem Magenbluten in ein Krankenhaus, bzw. die Krankenabteilung überwiesen werden (s.u.).
Frau D. und Herr Paul schrieben in diesem Schriftsatz weiter:
Zur weiteren Begründung der vorliegenden Antragsschrift werden zu Beweiszwecken Fotoaufnahmen in Form von Farbfotokopien beigefügt. Die Fotoaufnahmen wurden am 05.01.1990 gemacht.
Wie auf Foto 1 und Foto 2 zu sehen ist, wurde Mutter Paul in ihrem Erbrochenen liegengelassen. Das Nachthemd ist verschmutzt. Der Schmutz ist bereits angetrocknet.
Wir mußten bei anderen Besuchen bereits feststellen, daß Mutter Paul auch nicht frisch gebettet wird, wenn sie ihre Ausscheidungen nicht halten konnte. Sie wird dann gezwungen, nicht nur für Stunden, sondern manchmal bis zum nächsten Tag in ihrem Urin und Kot zu liegen. Dies würde ihr bei einer Pflege zu Hause erspart bleiben. Einmal ganz abgesehen davon, daß auch die Kontrolle über diese Körperfunktionen neu gelernt werden kann, wenn sich Angehörige als Pflegepersonen intensiv mit Mutter Paul befassen (vgl. die Ausführungen hierzu in der Antragsschrift vom 12. September 1989).
Auf den Bildern ist weiter zu sehen der Gesichtsausdruck von Mutter Paul, die Verzweiflung in den Augen, die Mattigkeit und die Blässe in ihrem Gesicht.
Auf Foto 3 ist zu sehen, wie Mutter Paul die Hand ihres Sohnes Helmut hält und wie sie ihn ansieht: auf ihn bezogen, ihm zugewandt, hilfesuchend.
Auf Foto 4 ist zu sehen die unfreundliche und unpersönliche Atmosphäre in dem Mehrbettzimmer, in dem Mutter Paul - ständig im Bett liegend - ihre Zeit zubringen muß.
Auf Foto 5 ist zu sehen, wie Mutter Paul sich hilfesuchend an die Unterzeichnerin, Frau D., wendet. Der Gesichtsausdruck ist ein einziger stummer Hilfeschrei.
Die weiteren Fotos zeigen, wie traurig und verlassen Mutter Paul in diesem Pflegeheim ist, ihre Entkräftung und Schwäche, die ihre Ursache nicht in Frau Paul oder etwa „deren Krankheit“ oder „Alter“ haben, sondern ursächlich bedingt sind durch die Umstände, in denen sie im Pflegeheim zu vegetieren gezwungen ist. (z.B. Foto 6).
Vielleicht kann sich Herr Notar Härer noch daran erinnern, wie Mutter Paul ausgesehen hat, als er sie aufsuchte, um mit ihr darüber zu sprechen, ob sie in ein Pflegeheim will und um festzustellen, ob darüber - wie es heißt: - eine Verständigung mit Mutter Paul möglich ist, ob sie den Sachverhalt, um den es geht, erfassen kann.
Und vielleicht kann sich Herr Richter Georgii noch daran erinnern, wie Frau Paul ausgesehen hat, als er sie im Frühjahr 1989 aufgesucht hat. Mutter Paul lag damals wegen einer akuten Erkrankung im Krankenhaus, nicht aber auf der Pflegeabteilung. Damals war sie noch viel lebensfrischer, kräftiger, wenn vielleicht auch etwas beeinträchtigt durch eine kräftezehrende Zusatzbehandlung. Kein Vergleich aber mit dem trostlosen Zustand, in dem Mutter Paul sich zur Zeit befindet.
Zusammenfassend ist festzuhalten: Wir hätten nie geglaubt, daß solche Zustände möglich sind, wenn wir dies alles nicht mit eigenen Augen gesehen hätten. Man liest viel in der Zeitung. Auch immer wieder etwas von Pflegeheim-Skandalen. Aber etwas anderes ist es, dies aus eigener Anschauung zu erleben und vor den sich häufenden Hinweisen nicht mehr länger die Augen verschließen zu können. Erst recht, wenn es nächste Angehörige sind, die eigene Mutter, die Tag und Nacht und tagein, tagaus solchen Verhältnissen ausgesetzt ist. Es ist himmelschreiendes Unrecht, was hier geschieht. Durch Untätigkeit macht man sich mitschuldig. Was sich hier abspielt, ist Menschenraub unter politischem Mißbrauch der Justiz.
Es ist dringend Abhilfe zu schaffen, indem die Anträge der Unterzeichnenden positiv beschieden werden, bevor es zu spät ist.
Soweit zusammenfassend die Ausführungen von Herrn Paul und Frau D. vom Januar 90.
Ende Februar 90 mußte Frau Paul in die Krankenstation des Kreiskrankenhauses Biberach verlegt werden, weil sie akutes Magenbluten bekam. Der Stationsarzt, Dr. Möllhofer, wie auch Pfarrer Laux vertraten die Auffassung, daß dieses Magenbluten, laut ärztlichem Bekunden Ausdruck eines aufgebrochenen Magengeschwürs, Folge der Heimunterbringung und der damit verbundenen Belastungen darstellte (!). Frau Paul sollte daher baldmöglichst entlassen werden (so auch der Stationsarzt in einem Telefongespräch mit Pfarrer Laux). Der Stationsarzt sprach Herrn Paul seine Anerkennung für seine Bemühungen um seine Mutter aus. Doch konkrete Schritte im Sinn einer lebensrettenden Entlassung aus dem Pflegeheim, die er aus ärztlicher Sicht für erforderlich hielt, veranlaßte der Stationsarzt nicht.
Am 22.3.90 stellten Herr Paul und Frau D. den Antrag auf schnellstmögliche Bearbeitung der bereits im September und November 89 sowie im Januar 90 gestellten Anträge und begründeten diesen Antrag mit der Strafanzeige vom gleichen Tage gegen den behandelnden Arzt von Frau Paul, Herrn Dr. Moersch. Darin wurde u.a. ausgeführt:
Dr. Moersch hat vor Zeugen am Donnerstag dem 15.3.90 gegen 15 Uhr zugegeben, daß er fortgesetzt meiner Mutter gegen ihren Willen und ohne ihr Wissen Nerven- und Stoffwechselgifte verabreicht. Es handelt sich um Neurocil.
...
Die Behauptung von Dr. Moersch, er sei nicht gegen eine Entlassung meiner Mutter, erweist sich als Farce, wenn er an eine Entlassung unerfüllbare Bedingungen stellt, die noch dazu nicht einmal in meiner oder meiner Mutter Verfügungsmöglichkeit liegen. Eine „optimale“ Pflege besteht für Dr. Moersch offensichtlich darin, daß die Patientin in s e i n e m Pflegeheim untergebracht ist, wofür er kassiert, die Mutter aber pflegerisch und menschlich vernachlässigt wird, darüberhinaus aber auch sogar ärztlich unversorgt mit Magengeschwüren liegengelassen wird, bis sie schließlich Blut erbricht.
Meine Mutter hatte bereits seit langem Brechreiz verspürt und sich auch erbrechen müssen. Das einzige, was getan wurde ist, ihr ein Handtuch und eine Tasse Tee zu geben. Oft wurde sie sogar in ihrem Erbrochenen liegengelassen.
Eine „optimale Pflege“ besteht nach Auffassung von Dr. Moersch offensichtlich darin, daß Patientinnen in seinem Pflegeheim liegen, wofür er kassiert, auch wenn diese Patientinnen, wie eine Frau, die neben meiner Mutter in einem Bett lag, in besserem körperlichen Zustand als meine Mutter eingewiesen werden und inzwischen gestorben sind! Die Frau hatte das „Pech“, daß sie keine Angehörigen hatte, die nach ihr sahen, so wie der Unterzeichner und Frau D. es bei Mutter Paul machen. Wir unterhielten uns bei den Besuchen bei Mutter Paul des öfteren auch mit der Frau, die inzwischen verstorben ist, und wir waren sehr erschrocken und betroffen, als wir von ihrem Tod erfuhren. Wollen die Staatsanwaltschaften, Gerichte und Behörden so lange warten, bis meine Mutter ebenfalls gestorben ist, bevor hier eingeschritten wird?!
...
Als sog. Nebenwirkungen von Neurocil ((das Frau Paul ohne ihr Wissen und gegen ihren Willen gegeben wurde)) werden in der behandlungsverbindlichen sog. Roten Liste des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie, zwingend zu berücksichtigen von jedem Arzt!, eine ganze Reihe schwerer Komplikationen angegeben:
...
f) Magen- und Darmstörungen
Dies ist bei Mutter Paul besonders zu beachten. Wurde sie doch vor kurzem wegen Magengeschwüren in die Krankenstation verlegt! Die Magengeschwüre aufgrund der psychischen Belastung durch die Heimunterbringung und aufgrund der Weigerung, sie nach Hause zu entlassen, werden durch Nerven- und Stoffwechselgifte wie Neurocil noch verschlimmert.
...
i) Hautreaktionen
Bei Mutter Paul löst sich inzwischen die Haut sogar im Gesicht in Fetzen ab.
...
Es bedarf keiner weiteren Begründung, daß die Apathie und die Müdigkeit, unter der Mutter Paul seit Monaten leidet und die zugenommen hat, von der Vergiftung mit diesen Stoffwechsel- und Nervengiften herrührt, deren erklärter Zweck es ja ist, eine stark „dämpfende“, müde machende Wirkung hervorzurufen. Wenn die Patienten im Pflegeheim betäubt und „ruhiggestellt“ werden, so müde und matt, daß sie sich zu allem zu schwach fühlen, sind die Patienten „pflegeleicht“. Sie machen weniger Arbeit.
Dies alles eine „optimale Pflege“ in dem Pflegeheim?! Soll Mutter Paul dort zu Tode gepflegt werden?!
Mutter Paul ist schnellstens aus dem Pflegeheim zu entlassen, um sie aus der akuten Gefährdung und Gefahrenzone herauszuholen. Entsprechende Schritte zu veranlassen, wird ausdrücklich b e a n t r a g t .
Soweit der Schriftsatz von Herrn Paul und Frau D. vom 22.3.90.
Der Unterzeichner hatte bereits im September 89 Akteneinsicht beantragt. Diese wurde monatelang trotz mehrfacher Erinnerungen des Unterzeichners obstruiert und verweigert. Im April 90 bestellte sich der Unterzeichner als Vertreter von Frau Paul, Herrn Paul und Frau D. Er erklärte, daß Frau Paul und Frau D. allen bisher gestellten Anträgen von Herrn Paul beitreten, und zwar ex tunc, d.h. rückwirkend zum Zeitpunkt der Antragstellung. Der Unterzeichner rügte die Aktenverweigerung und verfaßte eine mehrseitige Chronologie der diesbezüglichen Obstruktionen.
Daraufhin wurde der Pfleger, Herr Neher entlassen. Man hatte den Eindruck, durch dieses scheinbare Entgegenkommen, in Wirklichkeit von vorn herein ohne jeden erkennbaren Nutzen, sollte Herrn Paul - der um die Rückkehr seiner Mutter tagtäglich und allnächtlich gegen die Zeit und gegen die fortschreitenden Schadenswirkungen des Heims auf seine Mutter kämpfte - vorgetäuscht werden, es werde etwas getan (getreu der bekannten ärztlichen Leit- und Leidmaxime: ut aliquid fieri videatur = man tut als ob ...).
Im März versuchte Pfarrer Laux, durch Verhandlungen eine Entlassung von Frau Paul zu erreichen. Frau Hancke-Laun vom Gesundheitsamt täuschte Bereitschaft vor, bot ein Gespräch an, um dieses dann dazu zu benutzen, über Herrn Paul herzufallen und ihm diese und jene Vorhaltungen zu machen.
In diesem Gespräch versuchte Frau Hancke-Laun die rechtswidrige Behandlung mit Stoffwechsel- und Nervengiften damit zu „rechtfertigen“, daß sie sagte: „alte Menschen seien nun mal manchmal unerträglich, so daß dies (Psychopharmakabehandlung bis zum Tod?!) notwendig (sei). Ich kenne solche Fälle, da ich schon einmal in einer Psychiatrischen Klinik gearbeitet habe“.
Frau Hancke-Laun unterbreitete ein - wie sie wußte - unannehmbares Angebot: Frau Paul sollte für einen Tag nach Hause auf Besuch kommen dürfen. Dann würde man ja sehen, ob ihr das gut täte. Es war klar, daß die Aufregung, der Transport, die kurze Zeit zu Hause, die keine Umstellung und Umgewöhnung zuließ, der neuerliche Transport ins Heim und der Trennungsschmerz, die Verzweiflung, erneut eingesperrt zu sein, eine viel zu große Belastung für die inzwischen bereits durch die Heimunterbringung geschwächte Frau Paul gewesen wäre. Dies hätte nur einen Vorwand dafür geliefert, anschließend zu behaupten: nun sei es ja bewiesen, der Besuch zu Hause habe den Zustand von Frau Paul verschlechtert. Sie müsse im Heim bleiben. Zudem stand zu befürchten, daß Frau Paul „zur Beruhigung“ zuvor unter eine extra starke Dosis Nerven- und Stoffwechselgifte gesetzt würde.
Frau Hancke-Laun versicherte (wahrheitswidrig) Herrn Paul gegenüber, an ihr liege es nicht, daß Frau Paul untergebracht sei und noch nicht entlassen (vgl. hierzu S. 1f des vorliegenden Schriftsatzes).
Hinter dem Rücken von Herrn Paul schrieb sie Briefe ans Gericht, in denen sie Herrn Paul beschimpfte, übel nachredete und verleumdete, in denen sie auch den Unterzeichner versuchsweise anschwärzte, weil er die Anträge von Herrn Paul unterstützte. Sie verausgabte sich geradezu in seitenlangen Auslassungen um zu erreichen, daß dem Unterzeichner die Akteneinsicht verweigert wurde. Sie legte dem Gericht und allen Behörden nahe, mit Zwangsgeldern, Strafanzeigen oder Ordnungsstrafen gegen Herrn Paul vorzugehen, damit dieser seine Eingaben bei den Behörden in Zukunft unterlasse.
Wozu der ganze Aufwand, wenn Frau Hancke-Laun nichts zu verbergen, nichts zu befürchten hatte?
Mit Schriftsatz vom 15.6.90 reichte der Unterzeichner eine sachangemessene, d.h. so genaue wie umfängliche Beschwerdebegründung beim Landgericht Ravensburg ein.
In dieser Beschwerdebegründung wurde die Einrichtung der Pflegschaft sowohl in sachlich-tatsächlicher Hinsicht als auch in formal-rechtlicher Hinsicht angefochten.
Es wurde dargelegt, daß es der natürliche Wille von Frau Paul ist, nach Hause entlassen zu werden. Zum Beweis wurden die schriftlichen und mündlichen Bekundungen des Notars Härer, des ehemaligen Pflegers Neher, des Pfarrer Laux, des Stationsarztes auf der Krankenstation, Dr. Möllhofer, des Sohnes Helmut Paul und von Frau D. wiedergegeben.
Es wurde des weiteren ausgeführt:
Frau D. und Herr Helmut Paul haben nach den Besuchen jeweils ein Protokoll gefertigt und dieses KRANKHEIT IM RECHT zukommen lassen. So von den Besuchen am 5.1.90, vom 2.2.90, vom 8.2.90, vom 21.2.90, vom 26.2.90, vom 15.3.90, vom 6.4.90, vom 27.4.90, vom 4.5.90, vom 15.5.90, vom 18.5.90, vom 25.5.90. Aus diesen Briefen geht hervor, daß Frau Paul nach Hause entlassen werden möchte.
Aus den Briefen von Herrn Paul und Frau D. geht weiter hervor, daß Frau Paul des öfteren bei Besuchen mit verschmutzter Wäsche und Bettwäsche angetroffen wurde.
...
Des weiteren haben Frau D. und Herr Paul Tonbandaufzeichnungen von den Gesprächen mit Mutter Paul gefertigt und diese KRANKHEIT IM RECHT geschickt. Aus den Tonbandaufnahmen, die hier auszugsweise wiedergegeben werden, geht hervor,
a) daß Frau Paul durch die Unterbringung im Pflegeheim gezwungen ist, die meiste Zeit allein im Bett zu verbringen, weil die Schwestern keine Zeit haben, sich um sie zu kümmern; wenn Frau Paul einmal aus dem Bett kommt, bleibt sie sogar ohne Hilfe, wenn sie vom Stuhl fällt, weil das Pflegepersonal dies nicht einmal bemerkt;
b) daß sich Frau Paul's Angstzustände im Pflegeheim noch verstärken, sie hat insbesondere auch vor den Schwestern Angst; zudem hängt die Klingel manchmal so hoch, daß sie nicht einmal jemanden rufen kann, wenn sie Hilfe braucht;
c) daß es der Ausdruck des natürlichen Willens von Frau Paul ist, entlassen zu werden;
d) daß sie an ihrem Sohn, Helmut Paul, hängt und seine Nähe sucht. (...)
Im weiteren hatte sich der Unterzeichner mit dem Vorgehen und den schriftlichen Auslassungen von Frau Hancke-Laun auseinandergesetzt und deren Behauptungen widerlegt, die darauf hinausliefen, daß Frau Paul weiter im Pflegeheim untergebracht werden müßte.
Es wurde dargelegt, daß eine Entlassung aus dem Pflegeheim dringend erforderlich sei, weil sich der Zustand von Frau Paul durch die Heimunterbringung stark verschlechtert hatte. Es wurde ausgeführt, daß durch die Entlassung nach Hause den inzwischen eingetretenen Hospitalismusschäden hätte entgegengewirkt werden können. Wörtlich:
Wohl aber steht inzwischen zu befürchten, daß ein weiterer Heimaufenthalt für Frau Paul lebensbedrohlich ist.
...
Es ist nicht ohne Grund, daß der Hauspflege gegenüber der Heimpflege unbedingt der Vorrang eingeräumt wird. Eine Einzelpflege zuhause kann viel individueller auf die Bedürfnisse und Notwendigkeiten der Betroffenen eingehen als dies in einem Pflegeheim möglich ist.
Zusätzlich ist der neue Gesichtspunkt zu beachten, daß Frau Paul durch die Psychopharmaka gefährdet ist. Von den Psychopharmaka geht kein Heilerfolg aus. Ein solcher ist nicht einmal auch nur beabsichtigt. Die Verabreichung von Psychopharmaka erfolgt aus rein institutionellen Gründen. Die körperlichen Beeinträchtigungen und Schäden, die daraus resultieren können, sind unabsehbar.
Und wenn einmal etwas passierte oder aufgedeckt wurde, wußten die Ärzte noch immer die Verantwortung auf andere, z.B. die Gerichte abzuwälzen: „Wir haben die Frau nicht unter Pflegschaft gestellt und eingewiesen. Diese Entscheidung hat das Gericht zu verantworten.“
Zum Sterben mag ein Pflegeheim gut sein, nicht zum Leben. Dies ist allgemein, auch allgemein bekannt und gefürchtet. Nicht erst seit dem auch schon seit Jahrzehnten beklagten „Pflegenotstand“ und den „Todesengeln“. Und selbst wenn es ums Sterben geht, so sterben die Leute lieber daheim als in einer fremden, anonymen Atmosphäre wie in einem Pflegeheim.
Nach allem, was inzwischen vorgefallen ist, und in Anbetracht der Tatsache, daß es Frau Paul im Pflegeheim keineswegs besser geht als zuhause, daß sie dort nicht aufgelebt ist (wie sollte sie auch?), sondern abstumpft, sich zeitweise dagegen auflehnt, dann wieder fast resigniert, neue Hoffnung schöpft, wieder enttäuscht wird usw., sollte das Gericht als Beschwerdeinstanz in Bezug auf Entscheidungen des Pflegers die Zustimmung zur Heimeinweisung zurücknehmen und die Entlassung von Frau Paul nach Hause verfügen.
Frau D. würde nach wie vor gern Frau Paul zu Hause pflegen und auch das Amt des Pflegers übernehmen. Sie hat durch ihren bereits monatelangen Einsatz gezeigt, daß es ihr Ernst damit ist. Sie ist dazu auch in der Lage. Es dürfte nicht schwer sein, z.B. Zivildienstleistende oder Sozialstations-Schwestern zu finden, die - vielleicht im Turnus, d.h. abwechselnd in bestimmten Zeitintervallen - bei der Hauspflege mitwirken. Sowohl Herr Paul als auch Frau D. haben bekundet, daß sie dies nicht ablehnen, sondern begrüßen würden.
Soweit in aller Kürze die Ausführungen des Unterzeichners in seinem Schriftsatz vom 15.6.90.
Dieser Schriftsatz wurde dem neu bestellten Pfleger, Herrn Rechtsanwalt Schuster, zusammen mit den Eingaben von Herrn Paul übersandt mit der Bitte, alles in seiner Möglichkeit Stehende zu tun, damit Frau Paul nach Hause entlassen wird.
Der Pfleger bestätigte den Erhalt der Schriftsätze. Er, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht über Frau Paul ausübte, und jederzeit hätte veranlassen können, daß sie entlassen wird, unternahm jedoch nichts.
Das Landgericht Ravensburg fragte daraufhin an, ob der Unterzeichner damit einverstanden sei, daß die Kammer ohne Voranmeldung Frau Paul aufsucht und anhört und den Unterzeichner durch ein Protokoll hierüber informiert (Anfrage vom 25.6.90).
Der Unterzeichner erklärte sein Einverständnis. In einer Zeit, in der sich die Pressemeldungen häuften, daß die 'A l t e n p f l e g e h e i m e   z u   S t e r b e h ä u s e r n'  werden (so die Titelüberschrift in der Frankfurter Rundschau vom 28.6.90), und eine    ‘W e l l e    v o n    u n n a t ü r l i c h e n     T o d e s f ä l l e n    i n     A l t e n h e i m e n ’     (ebenfalls Titelüberschrift in der Frankfurter Rundschau vom 13.9.90) verzeichnet wurde, geschah daraufhin erst einmal 6 Wochen gar nichts.
Die FR berichtete, daß neue Bewohner häufig nur noch für wenige Monate in den Heimen „verweilten“, weil sie „den Bruch“, den eine Heimunterbringung darstellt, „nicht ertragen“ (so die Aussagen selbst von Gesundheits- und Sozialbehördenseite). Während der Tagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin stellten makabrerweise die Teilnehmer, also die verantwortlichen Ärzte, „eine starke Zunahme unnatürlicher Todesfälle bei alten Menschen in Pflegeheimen und Krankenhäusern“ fest. Es gebe „genügend Anhaltspunkte, daß wir am Beginn einer solchen Entwicklung stehen“. Begründet wurde diese Feststellung damit, daß „schon jetzt die Zahl der Todesfälle in besonderem Maße zugenommen hat, bei denen Patienten offenbar zu viel Psychopharmaka oder Herzmittel verabreicht bekommen haben und vergiftet worden seien.“ Es sei zu fragen, „ob die in Kliniken und Pflegeheimen in Wuppertal, Nürnberg und Wien bekannt gewordenen Fälle von Morden an Patienten nur die Spitze eines Eisbergs“ seien.
Herr Paul und Frau D. besuchten weiterhin ihre Mutter im Pflegeheim und übersandten Tonbandaufzeichnungen und Fotoaufnahmen, die bekundeten, daß Frau Paul nach wie vor nach Hause entlassen werden wollte und es ihr im Pflegeheim immer schlechter ging. Ihr trostloser, ins Leere blickender Gesichtsausdruck leuchtete auf, wenn sie Frau D. oder ihren Sohn, Helmut Paul, sah (vgl. Fotokopien der entsprechenden Fotos in Anlage). Sie lebte während der Besuche förmlich auf, erkundigte sich nach der Tätigkeit von Frau D. im Kindergarten, ließ sich schildern, was Frau D. da genau zu tun habe, ob sie die Kinder betreue, bis diese in die Schule kämen etc. (Tonbandprotokoll vom Besuch am 10.7.90). Sie klagte weiterhin darüber, daß ihr das Essen und Trinken im Heim nicht schmecke, daß sie unter Angstzuständen leide (Psychopharmakawirkung!) und Angst vor den Schwestern habe (Tonbandprotokoll vom Besuch am 8.7.90). Als Herr Paul selbst kurzzeitig im Krankenhaus war, besuchte Frau D. Frau Paul allein. Frau Paul taten die Füße und der ganze Körper weh, weil sie unbequem lag. Sie wollte umgedreht werden und die nassen Windeln gewechselt haben. Sie klagte, daß sie sich so oft erbrechen müsse und ihr schlecht sei. Sie interessierte sich für den Fotoapparat („Da ist ein Lichtlein!“ „Ja, ich mache Fotos. Davon ist das.“) und das Tonbandgerät („Was ist das?“). Frau Paul erinnerte sich daran, wie sie früher an der Dreschmaschine gearbeitet und anderen geholfen habe. Frau D. ging verständnisvoll und warmherzig auf Frau Paul ein. (Tonbandprotokoll vom Besuch am 14.7.90)
Herr Paul blieb in regelmäßigem Brief- und Telefonkontakt mit dem Unterzeichner und KRANKHEIT IM RECHT. Er informierte uns, wenn er für wenige Tage zu Geschwistern fuhr, um sie dazu zu veranlassen, seine Bemühungen um die Entlassung seiner Mutter zu unterstützten.
Telefonnotizen:
1.7.90: Anruf Herr Paul: Mutter Paul's Bett sei voll von Erbrochenem.
1.7.90: Anruf Frau D.: Mutter Paul habe teilweise Blut erbrochen. Der Vater von Herrn Paul sei gestorben, nachdem er fast 1 Liter Blut erbrochen habe. Sie hätten das Gesundheitsamt darüber informiert. Dr. Gonzer sei unverschämt geworden.
4.7.90: Anruf Herr Paul: Er geht heute nochmal ins Pflegeheim. Seine Mutter habe Wochen zuvor auch Blut gespuckt. Sein Vater sei daran (innere Blutungen) gestorben.
5.7.90: Anruf Herr Paul: Seine Mutter sei bewußtseinsmäßig in sehr gutem Zustand. Der körperliche Zustand sei momentan auch besser. Sie lacht und macht Witze. „Ich sage gleich der Schwester, daß ich zu Dir nach Hause will.“
13.7.90: Anruf Herr Paul: Mutter zur Krankenschwester: „Ich will heim zu meinem Helmut ( = Sohn Helmut Paul )“ Krankenschwester: „Weshalb wollen Sie heim?“ (?!!) Herr Paul hat sie täglich letzte Woche besucht. Sie mußte sich mehrfach erbrechen. Der „Galgen“, mit dessen Hilfe Frau Paul sich aufrichtete, sei entfernt worden. Die Klingel hänge - für Frau Paul nicht erreichbar - hinter dem Bett. Pfarrer Laux wolle sich versetzen lassen. Nachbarschaft läßt Frau Paul Grüße ausrichten. Nur für einen einzigen Tag Besuch zuhause sei Tod seiner Mutter, meinen Nachbarn. Würden bei der Pflege helfen.
20.7.90: Anruf Frau D.: Mutter Paul macht guten Eindruck. „Galgen“ und Klingel sind immer noch weg. Personal gibt keine Erklärung dafür. Demnächst ist ihre Tätigkeit im Kindergarten beendet.
24.7.90: Anruf Herr Paul: Mutter in eigenen Ausscheidungen angetroffen. Windeln aufgemacht: Mutter: „Was stinkt denn so?“ Frau D. wolle zu ihm ziehen und Mutter Paul pflegen nach Entlassung. Die Eltern von Frau D. sind einverstanden.
1.8.90: Anruf Herr Paul: Schwester und Schwager wollen sich einsetzen. Können bezeugen, daß er seine Mutter gut gepflegt hat.
7.8.90: Anruf Herr Paul: Schwester und Schwager z.Zt. in Urlaub. Fühlen sich mitschuldig, wenn sie nichts machen.
16.8.90: Anruf Frau D.: Sie schicken die Eidesstattliche Erklärung von Schwester und Schwager. Herr Paul sei zwischendurch entmutigt, will aber weiterkämpfen für seine Mutter. Sie unterstützt ihn.
27.8.90: Anruf Herr Paul: Mutter geht es besser, weil sie zur Zeit keine Nervengifte bekommt. Verwandtschaft: „Krankenzimmer rieche nach Sterbezimmer.“
31.8.90: Anruf Herr Paul: Schwester und Schwager bereit, öfter nach Frau Paul zu sehen, wenn sie zuhause ist. Merkfähigkeit von Frau Paul gut, nachdem Psychopharmaka abgesetzt.
6.9.90: Anruf Herr Paul: berichtet von Besuch von Schwester und Schwager im Heim. Frau Paul nach wie vor Brechreiz. Psychopharmaka noch abgesetzt.
...
26.9.90: Anruf Herr Paul: Mutter ist ganz apathisch. Sterben auf Raten hat eingesetzt. Magen- und Darmbluten wieder. Dr. Moersch: „Ist zu alt. Nichts zu machen.“ Dr. Moersch veranlaßt nichts, keine Verlegung auf Krankenstation. Statt dessen Sterbebeistand (!). Herr Paul: Glaube nicht, daß Mutter bis 18.10. (Verhandlungstermin) durchhält. Krankenschwester: „Weil sie nicht heimkam, resigniert.“ Mutter bringt kaum ein Wort raus, leise geflüstert, daß sie heim will. Hat wieder Psychopharmaka bekommen.
- Sofort Pfleger anrufen! Soll Verlegung veranlassen.
abends: Anruf Herr Paul: Morgen früh will Pfleger in die Klinik. Pfleger: Es sei ja noch offen, ob die Pflegschaft überhaupt rechtmäßig sei.
27.9.90: Anruf Herr Paul: Mutter geht es unverändert schlecht. Pfleger will erst morgen ins Heim gehen. Mutter wohl starke Schmerzmittel bekommen, nicht ansprechbar. Pfleger: Schwierig. Ein Arzt geht nicht gegen den andern vor (weil Dr. Moersch nichts mehr unternehmen will).
28.9.90: Anruf Herr Paul (13.07 Uhr): Pfleger will heute ins Heim gehen. Mutter käseweiß. Spitze Nase. Tränen aus den Augen gelaufen.
28.9.90: Anruf Herr Paul (13.39 Uhr): Mutter tot. Pfleger zuvor im Heim angerufen, gehört, daß Mutter tot. Pfleger: Daheim würde sie vielleicht noch leben. Pfleger wolle hier anrufen. Herr Paul bedankt sich für alles, was wir getan haben.
Bereits Ende Juli, also 3 Monate vor dem Tod von Frau Paul, hatte der Unterzeichner beim Landgericht Ravensburg die Übersendung des Anhörungsprotokolls angemahnt. Für den Fall, daß Frau Paul noch nicht angehört worden sein sollte, wurde beschleunigte Bearbeitung beantragt.
Am 3.8.90 ging beim Unterzeichner die Stellungnahme vom Gesundheitsamt Biberach, Frau Hancke-Laun, (vom 6.7.90) ein.
Die Vertreterin des Gesundheitsamts, diejenige, auf deren Betreiben Frau Paul ins Pflegeheim eingewiesen wurde, obwohl das Vormundschaftsgericht eine solche Einweisung abgelehnt hatte und obwohl über die Beschwerde des Gesundheitsamts noch nicht entschieden worden war, Frau Hancke-Laun also meinte: keine Pflegemängel, Frau Paul sei im Pflegeheim gut versorgt, eine geeignete Pflegeperson für eine Hauspflege von Frau Paul lasse sich nicht finden und Frau D. bezeichnete sie als ungeeignet. Auf die schönfärberischen Auslassungen von Frau Hancke-Laun betreffend die Unterbringung und auf die negativen Äußerungen betreffend Herrn Paul, Frau D. und deren krankheitlich-rechtliche Vertretung ist im Einzelnen nicht einzugehen. Festzuhalten ist, daß Frau Hancke-Laun in dieser Stellungnahme eine Entlassung aus dem Pflegeheim nicht befürwortete.
Als Frau Hancke-Laun vom Tod von Frau Paul durch den Sohn, Herrn Helmut Paul, unterrichtet wurde, behauptete sie: An ihr habe es nicht gelegen. Sie hätte nichts dagegen gehabt, daß Frau Paul entlassen werde. Es läge am Gericht.
Am 6.8.90 übersandte der Unterzeichner Herrn Paul auf Wunsch seiner Schwester und seines Schwagers einen Entwurf für eine Eidesstattliche Versicherung, in der die Äußerungen von Schwester und Schwager schriftlich niedergelegt worden waren.
Mit Schreiben vom 8.8.90 teilte das Landgericht Ravensburg mit, daß die Anhörung wegen des Urlaubs einzelner Kammermitglieder nicht vor Ende August stattfinden könne.
Aus dem Anhörungsprotokoll vom 17.8.90, das dem Unterzeichner am 7.9.90 zuging, geht eindeutig hervor, daß Frau Paul zu ihrem Sohn Helmut nach Hause wollte. „Ich gehe lieber zum Helmut. Ich bin hier alleine. Helmut würde gut für mich sorgen. Sie (= Frau D.) hat Kinder betreut.“
Bei Befragungen des Pflegepersonals wird von diesem der Eindruck erweckt, als ob das Erbrechen von Frau Paul mit Besuchen ihres Sohnes zusammenhänge. Dies durch zeitliche Zusammenstellung, wobei auffällt, daß die Tage ausgelassen werden, an denen Frau Paul erbrach und keinen Besuch erhalten hatte.
Am 25.8.90 schrieben Schwester und Schwager von Herrn Helmut Paul, die Eheleute R., an KRANKHEIT IM RECHT einen Bericht über ihre Feststellungen anläßlich zweier Besuche von Frau Paul am 19.8.90 und am 24.8.90 und übersandten eine gemeinsame Eidesstattliche Versicherung, in der sie dringend eine Entlassung aus dem Pflegeheim befürworteten.
Kopien des Schreibens und der Eidesstattlichen Versicherung vom 25.8.90 in Anlage.
Am 10.9.90 erhielt der Unterzeichner die Verfügung des Landgerichts Ravensburg, mit der Termin auf den 18.10.90 anberaumt wurde.
Nachdem wir von der dramatischen Verschlechterung bei Frau Paul erfahren hatten, richteten wir am 28.9.90 einen Eil-Brief an den Pfleger, Herrn Rechtsanwalt Schuster (Kopie in Anlage).
Nachdem der Brief noch am Morgen zur Post getragen worden war, erhielten wir die Nachricht, daß Frau Paul am Morgen desselben Tages verstorben war.
Herr Paul ist inzwischen davon bedroht, daß er obdachlos wird, weil die „Pflegekosten“ vom Sozialamt (etliche Tausend DM pro Monat Heimunterbringung!) zurückgefordert werden unter Hinweis darauf, daß Frau Paul doch Eigentümerin des Hauses ....straße war (bestehend aus 3 Zimmer, Küche, Bad).
Kommentare von Außenstehenden: In einer Zeit, in der so viel von Pflegenotstand gesprochen wird, in einer Zeit, in der beklagt wird, daß Angehörige nicht mehr bereit sind, ihre Eltern und Verwandten zu pflegen, in einer Zeit, in der von sich häufenden Todesfällen in Altersheimen gesprochen wird, wird hier verhindert, daß der Sohn seine Mutter pflegt. Da stehen einem die Haare zu Berge. Und keiner will verantwortlich sein! Hinterher will es sowieso keiner gewesen sein. Die verkraften es, daß Frau Paul durch ihre Tätigkeit oder Untätigkeit gezwungen ist, gegen ihren Willen in einem Pflegeheim zu sterben. Aber sie verkraften es nicht, vor anderen auch zu ihrer Verantwortung zu stehen.
Was folgt aus all dem? Die Sache ist nicht abgeschlossen. Es handelte sich bei Frau Paul um alles andere als um „einen Einzelfall“. Entweder muß durch Gesetz verboten werden, daß irgend jemand noch zu Hause stirbt. Oder es muß durch Gesetz alles und alle verboten werden, die so etwas verhindern (paradoxerweise gehören dazu auch die Gerichte, die darüber zu entscheiden haben).
Die Medizin rühmt sich ihrer Pioniere die, viele Jahrhunderte zurück, des Nachts Leichen auf Friedhöfen gestohlen haben, um sie zu Forschungszwecken sezieren zu können. Und Todesstrafe drohte denen, die dabei erwischt wurden.
Was, wenn künftig einmal Angehörige ihre noch lebenden Zwangsverschleppten aus Altersheimen und dergleichen zurückholen und die Ärzteschaft, samt Anhangsgebilden, von Parlament und Justiz dafür die Wiedereinführung der Todesstrafe fordert, bezugnehmend auf die eigene heroische Gründerepoche?
Auch ohne dergleichen Aufwand wurde Frau Paul Opfer einer Exekution, kommt doch als Täterin jedenfalls sie nicht in Betracht.
Der Tod von Frau Paul ist sicher kein ärztlicher Kunstfehler, basiert er doch, nimmt man nur alles in allem, aus juristischer Sicht, auf einer ärztlichen Dienstleistung, einer reifen, einer überreifen Leistung, allerdings. Und es besteht Ausbreitungs- und Wiederholungsgefahr. Frau Paul war „nur“ ein Einzelfall. Aber die präventive Abschreckung gehört wohl auf ein anderes Blatt; hat man doch gerade als Jurist viel darüber gelernt und als Bürger noch viel mehr darüber zu hören, zu lesen, vielleicht auch schon zu spüren bekommen.

Zusammenfassung und Beurteilung: Ekelhaft und abschreckend, aber rundum honoriert nach allen Regeln der ärztlichen Dienst- und Gebührenordnung.
Schifferer
Rechtsanwalt

Nachtrag 30.10.1997
Der obige Schriftsatz wurde - wie alle anderen in dieser Sache - von Herrn Helmut Paul in Zusammenarbeit mit Frontpatienten verfaßt. Rechtsanwalt Schifferer, der Frontpatient geblieben ist, hat ihn eingereicht.
Herr Paul hat vor Gericht inzwischen sämtliche Verfahren gewonnen, das heißt

Wer ist Herr Helmut Paul? Herr Paul ist derjenige, über den KRANKHEIT IM RECHT auf sein Drängen hin folgende Notiz, auch über Rundfunk, publik gemacht hat:

Da ist zum Beispiel ein ehemaliger Psychiatrie-Patient, der die Schule nicht geschafft hat. Heute, nach einigen Jahren gemeinsamen Kampf, wir und er, gegen die Ärzte, die seine Mutter im Pflegeheim in den Tod gepflegt haben, kann er seine Sachen vor Behörden und Gericht ohne uns und auch ohne Rechtsanwalt selbst vertreten, - und er gewinnt gegen die! Er berät inzwischen auch andere darüber, was sie tun können.

MFE Sigmaringen/Hohenstaufen
 
 
RechtSETZUNG durch Krankheit
 
Bruttoregistertonnenschweres Gerücht durch Torpedierung zur Absaufe gebracht