Neueste Meldung aus Kolumbien (9.8.2022):

Nun ist auch der zweite Gesetzesentwurf, mit dem die Zwangsimpfung eingeführt werden sollte, krachend gescheitert und in der Versenkung verschwunden. Kein Abgeordneter wollte ihn retten.

Nachdem schon das erste Zwangsimpfungsgesetz durch die Torpedos der Patientenklasse in die Absaufe gerissen worden war, wurde der Beschuss fortgesetzt und es kam, wie es kommen musste: das ganze Ärzteschiff wurde sich selbst zur Last und sank unter seinem eigenen Gewicht.

Die Ärzteklasse säuft ab, weil die Patientenklasse auftaucht und aus allen Rohren feuert, Front macht, Patienten-Front macht.

 

Neue Siege der Patientenklasse!

Dank der Patientenklasse wurde einer der beiden Gesetzesentwürfe für eine Impfpflicht im Parlament in Kolumbien zu Fall gebracht und
darüber hinaus wurde das Dekret über den Impfpass vor einigen Tagen für null und nichtig erklärt!

Die ärztliche Diktatur, die DOKTATUR ging zu Bruch.

In den vergangenen Monaten haben nicht nur Tausende den nachfolgend abgedruckten Aufruf und das Volksbegehren unterstützt und unterzeichnet, sondern auch Tausende von Menschen haben spontan rechtliche Schritte eingeleitet (Verfassungsbeschwerden, Nichtigkeitsklagen, Verwaltungsklagen, Disziplinarklagen, Strafanzeigen usw.), neben zahllosen anderen Aktionen, das heißt: Widerstands- und Kampfaktionen. Motor und Impuls für all dies: der Protest aus der Krankheit. Diese kränkenden Aktivitäten gegen die Doktatur, gegen die Ärzteklasse und gegen ihre Helfer und Komplizen im Staat, diese sich ausweitende und um sich greifende Konfrontation sind der patho-praktische Zusammenhang und der wahre Grund dieser Niederlagen, die der Ärzteklasse und ihrer Doktatur zugefügt wurden. Überall, auch in anderen Ländern, keimt und wächst die Patientenklasse durch die Kraft aus der Krankheit und dank der Kraft aus der Krankheit.

¡Como se ve claramente,
la enfermedad sigue haciendo frente!
¡Abajo la clase médica!
¡Adelante la clase de pacientes!

Wie man deutlich sieht:
Die Krankheit macht weiterhin Front!
Nieder mit der Ärzteklasse!
Vorwärts mit der Patientenklasse!

 

                                                                                       SPK/PF MFE Kolumbien, 15.05.2022

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Petition und Volksbegehren:

NEIN zum Zwangsimpfungsgesetz gegen "COVID-19“!

 

Sehr geehrte Abgeordnete:

DER WILLE DES PATIENTEN HAT HÖCHSTE RECHTSPRIORITÄT

ES DARF KEINE ZWANGSIMPFUNG GEBEN
UND AUCH SONST KEINE MEDIZINISCHE ZWANGSBEHANDLUNG

Wir, die Unterzeichner dieser Petition, fordern, dass der Gesetzesentwurf Nr. 386 von 2021, "wonach die Impfung gegen Covid-19 als verpflichtende Maßnahme der Volksgesundheit angeordnet wird“, für null und nichtig erklärt wird.
Außerdem fordern wir, dass der Gesetzesentwurf Nr. 290 von 2021, "wonach die Verpflichtung zur Impfung gegen Covid-19 angeordnet wird", ebenfalls für null und nichtig erklärt wird.
Zudem fordern wir, dass jeder andere Gesetzesentwurf, der eine Pflicht zur Impfung gegen "Covid-19" anordnet, gleichermaßen für null und nichtig erklärt wird.

BEGRÜNDUNG

1. Die genannten Gesetzesentwürfe sehen vor, dass Personen mit Wohnsitz in Kolumbien dazu gezwungen werden sollen, sich gegen das sogenannte "Covid-19-Virus" impfen zu lassen.

2. Diese Gesetzesentwürfe zielen darauf ab, den Willen des Patienten, d.h. seinen Wider-Willen gegen jede medizinische Behandlung welcher Art auch immer, für rechtlich unbeachtlich zu erklären.
Die Willenserklärung eines Patienten, medizinische Behandlungen abzulehnen, hat jedoch unbedingte Rechtspriorität und ist vorrangig zu beachten. Dieser rechtlich bindende Vorrang des Patientenwillens ist durch die Verfassung und die Gesetze geschützt, ebenso wie durch internationale Verträge.

3. Die Anordnung einer medizinischen Zwangsbehandlung ist per Gesetz verboten. Der Wille des Patienten steht von Rechts wegen an erster Stelle. Lehnt ein Patient eine medizinische Behandlung ab, welche auch immer das sein mag - in diesem Fall ist es eine Impfung -, so muss der Patientenwille unter allen Umständen beachtet werden. Würde der Willen des Patienten nicht beachtet, so wäre dies eine Straftat.

Der Versuch, die Bevölkerung zwangsweise zu impfen, stellt einen eklatanten Verstoß gegen die Grundrechte dar und ist außerdem ein eklatanter Verstoß gegen Artikel 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Diese internationale Rechts-Vereinbarung ist für alle Staaten verbindlich und sie ist integraler Bestandteil der kolumbianischen Verfassung. Artikel 7 des genannten Internationalen Pakts verbietet ausdrücklich eine medizinische Behandlung ohne Zustimmung des Patienten, denn dies wäre ein Rechtsverstoß, der als "Folter ... grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe" qualifiziert wird. Darüber hinaus steht die Zwangsimpfung wie jede medizinische Zwangsbehandlung in eklatantem Widerspruch zu den Grundsätzen der Artikel 5 und 6 der Allgemeinen Erklärung der UNESCO zur Bioethik und zu den Menschenrechten, in denen bekräftigt wird, dass jede medizinische Behandlung nur mit der Zustimmung des Patienten erfolgen darf.

Nach den internationalen Verträgen und Menschenrechtserklärungen sowie nach den Deklarationen von Helsinki (1964), Tokio (1975) und Lissabon (1981) des Weltärztebundes ist es allen Ärzten weltweit verboten, gegen den Willen des Patienten zu handeln. Kein Arzt darf eine medizinische Maßnahme unter Anwendung von Zwang durchsetzen. Ärzte dürfen keine Regeln oder Gesetze befolgen, die diesen für alle Ärzte verbindlichen Deklarationen des Weltärztebundes widersprechen, denn diese medizinischen Standards sind für Ärzte rechtlich bindend und haben Gesetzesrang. Gemäß dieser Deklarationen sind die Ärzte darüber hinaus ausdrücklich verpflichtet, sich Regelungen und Verwaltungsakten zu widersetzen, wenn diese die Rechte der Patienten einschränken. Insbesondere müssen sich Ärzte gegen Regelungen wehren, die dem Patienten medizinische Zwangsmaßnahmen auferlegen, und die Ärzte müssen sicherstellen, dass die Verweigerung medizinischer Maßnahmen dem Patienten nicht zum Nachteil ausgelegt wird. Die oben genannten Deklarationen des Weltärztebundes sowie die erwähnten internationalen Verträge, Pakte und Deklarationen der Menschenrechte verlangen dies.

4. Die kolumbianische Verfassung und das kolumbianische Recht stehen im Einklang mit der oben genannten internationalen Gesetzgebung und Rechtsprechung, da sie auch ausdrücklich die Selbstbestimmung und den Willen des Patienten schützen, denn diese Rechtsgüter gehören zu den Grundrechten, wie z.B.: körperliche Unversehrtheit und das Verbot grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Art. 11 und 12 der kolumbianischen Verfassung), Gewissensfreiheit (Art. 18 der kolumbianischen Verfassung), Selbstbestimmungsrecht (Art. 16 der kolumbianischen Verfassung) und andere. Das kolumbianische Recht hat ausdrücklich festgelegt, dass niemand gegen seinen Willen zu einer medizinischen Behandlung gezwungen werden darf (Art. 10, Absatz d des Gesetzes 1751 von 2015), und ebenso verbietet das kolumbianische Recht es den Ärzten strikt und ausdrücklich, medizinische Eingriffe ohne die Zustimmung des Patienten vorzunehmen (Art. 15 des Gesetzes 81 von 1981 - Kodex der medizinischen Ethik).

Dies wurde durch die Rechtsprechung der obersten kolumbianischen Gerichte wiederholt bestätigt. So hat beispielsweise das kolumbianische Verfassungsgericht in seinem Urteil T-365 aus dem Jahr 2017 bestätigt und entschieden, dass generell jede medizinische Zwangsbehandlung, d.h. jeder ärztliche Eingriff gegen den Willen des Patienten, und insbesondere jede Zwangsimpfung, verfassungswidrig ist und eine schwere Verletzung der Grundrechte darstellt. In diesem Urteil – das es nicht gäbe ohne den hartnäckigen Kampf der Patientenklasse, einschließlich der von der Impfung Betroffenen – weist der Gerichtshof das kolumbianische Gesundheitsministerium ausdrücklich darauf hin und belehrt es dahingehend, dass ein Arzt in jedem Einzelfall nachweisen muss, dass er für eine medizinische Behandlung, einschließlich jeder Impfung, die Zustimmung des Patienten eingeholt hat. Der Gerichtshof betont, dass "jeder körperliche Eingriff ohne Zustimmung [des Patienten] eine der schwerwiegendsten Formen der Rechtsverletzung darstellt", und er verweist auf eines seiner Urteile aus dem Jahr 1999. Dieser Rechtsgrundsatz, der durch den hartnäckigen und ausdauernden Kampf der Patienten erreicht wurde, ist immer wieder vom Verfassungsgericht bestätigt worden, z.B. in den Urteilen T-559 von 1995, SU-337 von 1999, T-1019 von 2006 und vielen anderen.

Man muss es wiederholen: Ein mit Zwang vorgenommener medizinischer Eingriff, d.h. eine medizinische Maßnahme ohne ausdrückliche Zustimmung des Patienten, stellt, wie das Verfassungsgericht betont, "eine der schwerwiegendsten Formen der Rechtsverletzung dar und muss daher unbedingt unter Verbot stehen“.
Behandelt ein Arzt einen Patienten, ohne dass dessen ausdrückliche Zustimmung vorliegt, so ist damit ein grundlegendes Gewaltverhältnis konstituiert. Deshalb muss diese Ausübung ärztlicher Gewalt von Anfang an und vorrangig unter Strafe gestellt werden.

Die „informierte Einwilligung“ [ = Zustimmung des Patienten nach einer Aufklärung durch den Arzt: Die Einwilligung ist nur dann rechtlich wirksam, wenn der Patient vor der ärztlichen Behandlung aufgeklärt wurde, d.h. dass er auch über mögliche nachteilige Folgen und Schäden durch die ärztliche Behandlung vollumfänglich unterrichtet wurde] und die Beachtung des Patientenwillens sind keine bloßen Formalitäten, sondern sie sind Rechte des Patienten und eine rechtliche Verpflichtung des Arztes gegenüber dem Patienten.

5. Alle diese Gesetze und die Gerichtsurteile zum Schutz der Patienten wurden erlassen als Mindestmaßnahme der Prävention, um zu verhindern, dass die schweren Gräueltaten, welche Ärzte gegen Patienten begehen und immer wieder begangen haben, sich jemals wiederholen. Nicht umsonst trägt ein Teil dieser Patientenrechte, die in der internationalen Gesetzgebung verankert sind, den Namen Nürnberger Kodex (1947). In den Nürnberger Ärzteprozessen 1947 wurden Ärzte verurteilt, zum Teil zum Tode, wegen ihrer während der Nazi-Zeit an Patienten begangenen Grausamkeiten und Tötungen. Als Folge dieser Prozesse wurde der Nürnberger Kodex eingeführt.

Es war genau dieser Nürnberger Kodex, aus dem die moderne sog. informierte Einwilligung hervorging, die, wie bereits erwähnt, eine Rechtsgarantie für den Patienten und eine zwingende Voraussetzung ist, die jeder Arzt erfüllen muss bei jedem medizinischen Eingriff. Die internationale und nationale Gesetzgebung zum Schutz der Patienten geht auf die Tatsache zurück, dass es überwältigende Beweise dafür gab, dass weltweit, und nicht nur während des Zweiten Weltkriegs und nicht nur unter dem NAZI-Regime, sondern überall und auch noch in jüngster Zeit, es Ärzte waren und sind, die mit ihrem medizinischen Arsenal Zwangsbehandlungen, Experimente und Folter so effektiv wie möglich durchführten und durchführen und dass sie den Tod (oftmals die letzte Option der Gefolterten!) der misshandelten Folteropfer verhindern, um sie erneut zu foltern, um mehr Informationen zu erhalten.

Zwangssterilisation, Versuche mit biologischen, chemischen und nuklearen Waffen, die Verwendung menschlicher Versuchskaninchen für medizinisch-militärische und/oder medizinisch-kommerzielle Experimente usw. usw. usw., – die Reihe der von Ärzten begangenen Verbrechen und ihre Blutspur, das Blut der Patienten, ließe sich endlos fortsetzen.

Überraschend? Im Jahr 2012 hat der „Deutsche Ärztetag“ seine sogenannte „Nürnberger Erklärung 2012“ veröffentlich. Anlass war die 65jährige Wiederkehr der Nürnberger Ärzteprozesse 1947. Angeklagt waren damals Ärzte, die die Experimente und den Massenmord an Patienten („Aktion T 4“, 275.000 Patienten ermordet durch Verhungernlassen, Tötung durch Gas, durch Benzininjektionen) organisiert und durchgeführt hatten.
In der „Nürnberger Erklärung 2012“ (vom „Deutschen Ärztetag“ nur widerwillig, in einem zeitlichen Abstand von 65 Jahren, aber unter öffentlichem Druck dann schließlich doch verabschiedet) wird zugegeben, dass die schlimmsten Gräueltaten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (einschließlich des Massenmords an Patienten) während des NAZI-Regimes von ihren Kollegen, den Ärzten, Angehörigen der Ärztekammer, begangen wurden.

Im Hinblick auf die ärztliche Urheberschaft der Massenmorde an Patienten ist es wichtig, dass nicht vergessen wird, dass die Ärzte diese Morde aus eigener Initiative, im Massenmassstab und geradezu mit Begeisterung durchgeführt haben, was in der Erklärung des „Deutschen Ärztetags“ nicht verschwiegen werden konnte, ebenso wenig wie die Tatsache, dass die Tatbeteiligten an diesen Verbrechen von den einfachen Ärzten bis zu den medizinischen Leitern der Ärzteverbände und der medizinischen Hochschulen reichten.

Schwarze Schafe einer fernen Vergangenheit? Keineswegs! Im vergeblichen Versuch sich reinzuwaschen hat eine renommierte medizinische Fachzeitschrift kürzlich kurz und bündig das Geständnis abgelegt, dass "die Medizin während der Nazizeit keine Angelegenheit der fernen Vergangenheit ist. Es ist historisch belegt, dass das Denken, die Werte und die Aktivitäten von Angehörigen der Gesundheitsberufe und von biomedizinischen Forschern in diesem Zusammenhang nur extreme Ausprägungen von problematischen Möglichkeiten sind, die generell in der Medizin liegen(The Lancet, Issue 10277, 6. März 2021, Seite 862)

So die Bekenntnisse der Mediziner selbst.

6. Es war der Druck der internationalen Öffentlichkeit angesichts dieser medizinischen Grausamkeiten, der dazu führte, dass die oben genannten Deklarationen von Helsinki, Tokio und Lissabon verabschiedet wurden, die es allen Ärzten weltweit verbieten, gegen den Willen der Patienten zu handeln und medizinische Zwangsmaßnahmen anzuwenden. Es war der Protest der Betroffenen, der Angehörigen der Verstümmelten und Ermordeten, der Misshandelten und Betroffenen, aber durch die Grausamkeiten der Ärzte nicht Besiegten, der erreicht hat, dass sie Recht bekamen und diese Rechte für alle durchgesetzt werden konnten, darunter das Recht, dass der Wille des Patienten höchste Rechtspriorität hat. Dies hat der Willkür der Ärzte Grenzen gesetzt und zumindest ein Minimum an Kontrolle geschaffen.

Es ist also die Pflicht eines jeden und es ist in jedermanns ureigenstem Interesse zu verhindern, dass der Bevölkerung diese Rechte wieder geraubt werden. Jedes Nachgeben gegenüber dem Machtstreben der Ärzte würde hart erkämpftes Terrain wieder aufgeben. Nicht nur die elementarsten Bürgerrechte und die minimalen rechtlichen Schutzmechanismen gegen Autoritarismus und medizinische Tyrannei würden beseitigt werden. Vielmehr hätte es tödliche Konsequenzen für die Patienten, denn die Leute würden dafür mit ihrem Leben bezahlen.
Es ist keine Sache beschränkter privater Interessen, sondern es ist eine Angelegenheit von höchstem öffentlichen und allgemeinem Interesse, dass die erkämpften Grundrechte, die das Leben der Patienten schützen, erhalten bleiben. Es braucht diesen Schutzwall gegen die Ärzte, die andernfalls meinen, sie könnten sich – ungestraft – alles herausnehmen. Deshalb: Patientenklasse ist erste Bürgerpflicht!

7. Bei den Impfstoffen gegen das so genannte "Covid19-Virus" ist insbesondere Folgendes zu beachten:

7.1. Diese Impfstoffe wurden nach einem beschleunigten, d.h. zeitlich verkürzten Verfahren zugelassen. Sie haben keine reguläre Zulassung durch das INVIMA (nationales kolumbianisches Institut zur Überwachung von Arzneimitteln und Lebensmitteln), sondern nur eine befristete und bedingte Notfallzulassung. Aber auch für diese – lediglich durch eine im Eilverfahren – zugelassene Impfung gilt genauso und in gleichem Maß das Erfordernis, dass der Patient aufgeklärt und einverstanden sein muss.
Darüber hinaus ist bekannt, dass die Regierungen Haftungsfreistellungsklauseln zugunsten der multinationalen Pharmaunternehmen unterzeichnet haben. Dies zu dem Zweck, dass diese Pharmaunternehmen nicht für die durch ihre Impfstoffe verursachten Schäden und Todesfälle haften müssen.

7.2. Dass die Impfstoffe schwerwiegende Schäden hervorrufen können, wird von den Ärzten selbst anerkannt. Es wurden zahlreiche Schäden nach Impfungen gemeldet [siehe die Internetseiten der US-amerikanischen CDC (Centers for Disease Control and Prevention) und der EMA (Europäische Arzneimittelagentur)]. Es wurden folgende Schäden dokumentiert:
Kopfschmerzen, Muskelschmerzen, Fieber, Übelkeit, Nierenschäden, lebensbedrohliche Allergien (Anaphylaxie), Herzmuskelentzündung (Myokarditis) und Herzbeutelentzündung (Perikarditis = Entzündung der Membran, die das Herz umgibt), transverse Myelitis (neurologische Schädigung des Rückenmarks), das so genannte Thrombose-Syndrom mit Thrombozytopenie (Gerinnungsschäden und Blutgerinnsel, die tödlich sein können), das so genannte Guillain-Barré-Syndrom (Lähmung, die aufsteigt von den unteren Gliedmaßen und zur vollständigen Lähmung und sogar zum Tod führen kann) – und wer weiß, was es inzwischen sonst noch alles gibt?! Die mittel- und langfristigen Auswirkungen sind nicht bekannt, da die Durchführung solcher Studien mindestens 5 Jahre dauert.
Aus rechtlicher und strafrechtlicher Sicht sind solche Schäden als schwere Körperverletzung und Totschlag zu werten.

Zufälle? Glauben die Abgeordneten an „Zufälle“? Wir nicht.
In keinem Fall kann der Gesetzgeber eine medizinische Maßnahme absegnen, geschweige denn sie anordnen, wenn ihre Auswirkungen völlig ungewiss sind und sogar mit schweren körperlichen Schäden und dem Tod von Patienten zu rechnen ist.
Es geht nicht darum, Umsicht und Vorsicht anzumahnen, denn es gibt eine gesetzlich verankerte Schutzpflicht des Gesetzgebers und der Behörden. Dass diese Pflicht erfüllt wird, ist das Mindeste. Angesichts der Ungewissheit, mit welchen Schäden und in welchem Umfang zu rechnen ist und der zahllosen Berichte über unerwünschte Wirkungen ist es für jeden Patienten angeraten, vorsichtig zu sein und sich nicht impfen zu lassen, denn das Risiko eines blinden Vertrauens in den Arzt kann zum Tod oder zu schweren Verletzungen führen. Niemand darf solch einem Risiko ausgesetzt werden.

In jedem Fall liegt die letzte Entscheidung in dieser Hinsicht nicht bei irgendeiner Behörde und schon gar nicht bei einem Arzt. Sie liegt allein beim Patienten: Es geht um sein Leben und seine körperliche Unversehrtheit – in juristischen Termini: Der Wille des Patienten steht rechtlich an erster Stelle und ist vorrangig zu beachten.

7.3. Wie bereits erwähnt, wird es mindestens 5 Jahre dauern bis überhaupt Aussagen darüber getroffen werden können, wie die Impfstoffe wirken und es ist zur Zeit noch unmöglich, ihre mittel- und langfristigen Auswirkungen abzuschätzen. Aber es gibt bereits unzählige Fallberichte über unerwünschte Wirkungen. Soll also die Bevölkerung mit diesen Gesetzesentwürfen, die ausschließlich zum Vorteil der Ärzte und ihrer Pharmageschäfte sind, zu Versuchskaninchen und Laborratten gemacht werden? In der Tat. Dies kann nicht geduldet werden. Es ist in höchstem Maße rechtswidrig und stellt einen eklatanten Verstoß gegen die Grundrechte der Bevölkerung dar.

7.4. Es wird so dargestellt als sei die Impfung freiwillig. Diese angebliche Freiwilligkeit der Impfung wird jedoch sofort fallengelassen, wenn Leute sich nicht impfen lassen. Diese Personen werden dann mit dem Verlust ihrer Rechte bestraft und sie werden vom Zugang zu Freizeit- und Kulturstätten ausgeschlossen, sie werden mit arbeitsrechtlichen Sanktionen bis hin zur Entlassung, mit Quarantäne und anderen Einschränkungen bedroht. Damit werden die Leute diskriminiert und ausgegrenzt und sie werden gezielt unter Druck gesetzt sich impfen zu lassen. Wird Druck und indirekter Zwang ausgeübt, ist es ein Hohn von einer freien und freiwilligen Zustimmung zu sprechen.

Allein schon, dass man gezwungen wird, seinen Impfstatus gegenüber Dritten offenzulegen, um Zugang zu einem öffentlichen Ort zu erhalten, ist ein eklatanter Verstoß gegen das Recht auf Vertraulichkeit der Daten zur Krankengeschichte (diese Daten sind geschützt durch das Grundrecht auf Privatsphäre). Dieses Recht ist ein Schutzrecht für Patienten. Es musste unter anderem deshalb gesetzlich verankert werden, um zu verhindern, dass Patienten stigmatisiert, diskriminiert und missbraucht werden.
Hinzu kommt, dass die ärztliche Schweigepflicht von den Ärzten strikt eingehalten werden muss. Wenn dieses Recht der Patienten verletzt wird, sind es die Ärzte, die gegen solche Vorschriften vorgehen müssen, wozu sie gesetzlich verpflichtet sind (siehe Ziffer 3 dieser Petition).

7.5. Nehmen wir als Beispiel die Art und Weise, wie Massenimpfungen durchgeführt werden, z. B. die jüngste "freiwillige" Impfkampagne gegen "Covid-19": Es ist bekannt, dass die Leute in sog. Gesundheitszentren sich in einer Reihe aufstellen müssen, um nacheinander geimpft zu werden. Es wird vor dem Impfen kein Allergie-Test durchgeführt. Aber nur so könnte festgestellt werden, ob jemand gegen einen oder mehrere Bestandteile des Impfstoffs allergisch ist. Nein, nichts dergleichen. Die Impfung erfolgt wie am Fließband und die sog. informierte Zustimmung wird damit auf eine leere Formalität reduziert und sie ist somit unwirksam.

Zudem ist jederzeit damit zu rechnen, dass es bei jemandem aufgrund seiner spezifischen körperlichen Verfassung zu einem schweren anaphylaktischen Schock kommt, der tödlich sein kann (Atemstillstand) oder es kommt zu einem der anderen schwerwiegenden und/oder tödlichen Impf-Folgen, die in der medizinischen Fachliteratur selbst dokumentiert sind.

Muss die Bevölkerung dies klaglos hinnehmen und bleibt ihr nichts anderes übrig, als sich letztlich in die Statistik der vorauszusehenden "Kollateralschäden" einzureihen, die Folgen der Impfung sind? Hat nicht jeder das Recht, umsichtig zu handeln und mögliche – bekannte! – Schäden vorgreifend in Betracht zu ziehen, sich also vor Schäden zu schützen, das heißt, sich erst gar nicht impfen zu lassen, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Impfung schwere Körperverletzung, ja sogar den Tod zur – absehbaren! – Folge haben kann!? Wer das Impfen verweigert, hat das Recht auf seiner Seite. Es ist nicht nur die pure Selbstverständlichkeit, sondern verbürgtes Recht, dass der Wille des Patienten, sich nicht schädigen zu lassen, von jedem Arzt unbedingt zu beachten ist.

Das Impf-Gesetz kann dieses grundlegende und verfassungsmäßige Recht nicht aufheben. Niemand kann unter irgendeinem Vorwand oder weil man ihm einzureden versucht, es sei gut für ihn, gezwungen werden, das Risiko einzugehen, schwer verletzt oder gar getötet zu werden.

Wer als Schlachtopfer für den Altar einer tödlichen Medizin vorgesehen ist, hat jedes Recht sich mit allen Mitteln zu wehren.

7.6. Gestern noch hieß es, die Impfung sei "freiwillig". Heute schon wird Druck ausgeübt und wer sich nicht impfen lässt, wird damit bedroht, dass er seine Rechte verliert und diskriminiert und ausgegrenzt wird. Als Nächstes wird es dann zur Pflicht gemacht, sich impfen zu lassen und das wird zwangsweise durchgesetzt.

Ist dies eine Reaktion der Medizin, weil es so viel Protest gibt und so viele sich radikal weigern zu Kreuze zu kriechen und sich dem Impf-Diktat zu unterwerfen?

Handelt es sich also um eine Maßnahme, um diejenigen Patienten niederzuhalten und zu bestrafen, die auf ihrer Selbstbestimmung bestehen und ihren Willen gegen den Arzt durchsetzen? Ja, tatsächlich.

7.7. Die schädlichen und tödlichen Folgen der Impf-Kampagne sind vorhersehbar: Auch hierbei wird es Todesfälle und Verstümmelungen geben, so genannte "Kollateral"-Schäden der Impfungfür die in erster Linie die Ärzte verantwortlich sind, durch Tun oder Unterlassen, unabhängig davon, ob sie am Ort der Impfung anwesend sind oder nicht. Denn die Ärzte haben die gesetzliche Garantenpflicht, Schaden von den Patienten abzuwenden: Für jeden medizinischen Eingriff trägt in erster Linie der Arzt die Verantwortung.

Beabsichtigt der Gesetzgeber schamlos und im Voraus, die Ärzte von der straf-, zivil- und disziplinarrechtlichen Haftung für mögliche schwere und tödliche Körperverletzung freizustellen und die Last stattdessen zwangsweise den Geschädigten aufzubürden? Ist es nicht eine bodenlose Unverantwortlichkeit und bringt es die Patienten nicht in größte Gefahr, wenn die Regierungen nicht nur die Impfstoff-Hersteller von der vertraglichen Haftung ausnehmen, sondern auch die Impf-Schäden zwangsweise auf die Geschädigten abwälzen wollen?! Wird sich der Gesetzgeber all dem unterwerfen und die Herrschaft der Medizin und die Gewinne der medizinischen Industrie über das Recht stellen?

Wenn behauptet wird, der Impfstoff sei „kostenlos“, so ist dies nichts als Schönfärberei und Betrug. Damit soll die Bevölkerung verwirrt und die Tatsache verschleiert werden, dass die Unsummen, die den Medizin-Konzernen jetzt von der Regierung in den Rachen geworfen werden, zuvor der Bevölkerung per Dauerlohnpfändung (sog. Steuern) abgeknöpft wurden. Die Bevölkerung hat also schon (finanziell) geblutet und jetzt soll sie noch einmal bluten und sterben als Versuchskaninchen in einem aufgezwungenen medizinischen Experiment.

Aber: Zwangsimpfungen sind gesetzlich und verfassungsrechtlich verboten und müssen es bleiben. Der gesetzliche Vorrang des Patientenwillens ist von höchstem öffentlichen und allgemeinen Interesse, d.h. im Interesse ALLER. Die privatwirtschaftlichen Profit-Interessen der Ärzteschaft und der medizinisch-pharmazeutischen Industrie müssen demgegenüber zurücktreten.

8. Wer sich nicht impfen lässt, ist KEINE Gefahr für andere. Aber dass man bestraft wird, wenn man sich nicht impfen lässt und zwangsweise einer medizinischen Zwangsbehandlung unterworfen wird, die auf gefährlichen, die soziale Gemeinschaft schädigenden Annahmen beruht, ist in jedem Fall eindeutig illegal und verfassungswidrig.

8.1. Glücklicherweise hat die Mehrheit der Bevölkerung inzwischen in gewissem Umfang die Fähigkeit entwickelt, das medizinische Gift, das in Umlauf ist, zu verdauen und zu verstoffwechseln. Dies dank der Krankheit, die das einzig wirkliche und wirksame Immunsystem zur Verteidigung gegen die schädlichen Auswirkungen des Iatro-Kapitalismus ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Krankheit patho-praktiziert wird und der in der Krankheit innewohnende Protest gezielt nach außen gerichtet wird gegen dieses schädliche und tödliche iatro-kapitalistische System.

8.2. Allein schon aus der sehr beschränkten medizinischen Perspektive, die ein sogenanntes „Immunsystems“ annimmt, mussten die Ärzte in ihrer Literatur anerkennen, dass die Immunität, die sie als "natürlich" bezeichnen, einen viel größeren Schutz bietet als den, den sie ihren Impfstoffen zuschreiben – wobei es statt „natürlicher Immunität“ richtigerweise heißen müsste:
Wer seine Krankheit aktiviert und in Aktion verwandelt und dadurch gekräftigt ist (gut bei Krankheitskraft ist), wird mit Außenreizen, auch in Form eines Virus, besser fertig.

Es ist das Eingeständnis, dass ihre Impfstoffe versagt haben, wenn sie nun zugeben müssen, dass ihre Impfstoffe diejenigen, die geimpft sind, NICHT schützen. Um davon abzulenken, wird, wer sich nicht impfen lässt, ausgegrenzt und isoliert.
Es ist doch offensichtlich: Hätten die Impfstoffe tatsächlich die von den Impf-Ideologen behauptete Wirkung, dann wären alle Geimpften rundum sicher und geschützt und kein Geimpfter hätte eine Ansteckung von wem auch immer zu befürchten!
Weil aber die Impfung – allen ärztlichen Propaganda-Sprüchen zum Trotz – eben gerade keinen Schutz bietet, wird gegen die Ungeimpften gehetzt. Um von dem Totalbankrott der Impf-Ideologen abzulenken, wird den Ungeimpften medizynischerweise die Schuld an der Krankheit gegeben und sie werden als "Gefahr“ aufgebaut. Das ist sachlich so unbegründet, wie es rechtswidrig ist (Hassrede: Aufstachelung zur Diskriminierung und Ausgrenzung).

Die Ärzteklasse in ihrer Gesamtheit benutzt den Kampf gegen die Krankheit als bloßen Vorwand. Als Vorwand, denn es wird nicht auf die Ursachen der Krankheit abgezielt (siehe unten), sondern auf die Patienten, indem diese zu Unrecht der "Gefährdung der Volksgesundheit" bezichtigt werden. So wird die Bevölkerung gespalten und gegeneinander aufgehetzt, während die Ärzte fein raus sind. Divide et impera? Das ist offensichtlich.

8.3. Es ist eine gefährliche Behauptung und nur ein Vorwand, dass es zum "Schutz der öffentlichen Gesundheit" nötig sei, alle zwangsweise zu impfen und wer sich dem verweigere, müsse mit weiteren Zwangs- und Strafmaßnahmen des Staates rechnen. Dieser Bestrafung geht die Brandmarkung und soziale Ächtung der Impfverweigerer voraus: Es wird behauptet, sie seien eine Gefahr als potenzieller "Ansteckungsherd". Solche Strafmaßnahmen, die lediglich auf der völlig aus der Luft gegriffenen VERMUTUNG beruhen, dass sich diese – nur unterstellte – Gefahr vielleicht irgendwann einmal in der Zukunft verwirklichen könnte, sind in der Rechtsordnung absolut verboten. Ein nur angenommenes, lediglich abstraktes Risiko ist keine konkrete Gefahr, die abgewehrt werden müsste. Dies hat das Verfassungsgericht beispielsweise im Urteil C-040 von 2006 festgestellt: Es verstößt gegen die Verfassung, medizinische Zwangsmaßnahmen anzuordnen, „gestützt“ auf nichts anderes als auf eine lediglich hypothetische, bloß angenommene Gefährdung, die in eine weit entfernte Zukunft projiziert wird. Solche Annahmen, solche geradezu wahnhaften medizinischen Hypothesen, sind höchst gefährlich, weil sie darauf abzielen, Personen jetzt zu bestrafen einzig und allein aus dem Grund, weil man annimmt, sie könnten irgendwann einmal in der Zukunft zu einer Gefahr für wen oder was auch immer werden.

Unter dem Vorwand der Krankheit werden Strafen verhängt – Diskriminierung, Ausschluss aus der Gesellschaft usw. (siehe oben). Und diese – verbotene ! diskriminierende Behandlung richtet sich gegen alle, die krank werden könnten. Also gegen ALLE.

Keine Strafe ohne Gesetz (nulla poena sine lege). Diese allergrundsätzlichste Rechtsmaxime wird von der Ärzteklasse ausgehebelt. Wenn die Ärzteklasse das Sagen hat, wird jemand bestraft, ohne dass es ein Gesetz, ohne dass es eine „Straftat“ gibt. Allein die ärztliche Behauptung, es bestehe die Möglichkeit, dass jemand krank werden könnte, reicht aus, um Strafmaßnahmen in Gang zu setzen. Ist das nicht eine HEILs-diktatorische Kriegserklärung gegen alle?

Wer nicht geimpft ist, stellt keine Gefahr dar. Demgegenüber ist die Spaltung der Bevölkerung und die Aufwiegelung gegen den Teil der Bevölkerung, der nicht geimpft wurde, eine große Gefahr für alle, wie jede Aufwiegelung und die Ausgrenzung und Diskriminierung von Teilen der Bevölkerung in der Geschichte gezeigt hat: Sie dient nur dazu, die medizinische Macht, die Macht der Ärzteklasse, aufrechtzuerhalten, und damit werden ALLE in Lebensgefahr gebracht.

8.4. Die Ursache der Krankheit ist nicht der Kranke, sondern es sind die schädigenden und mörderischen iatro-kapitalistischen Verhältnisse.

Niemand wird ernsthaft krank und landet allein deshalb auf einer so genannten Intensivstation, nur weil er mit dem im Umlauf befindlichen medizinischen Gift in Berührung gekommen ist. Medizinisches Gift: selbst die offizielle medizinische Fachliteratur wagt es nicht auszuschließen, dass es aus einem medizinischen Labor stammt. In jedem Fall wurde und wird es als Gift gegen die Bevölkerung eingesetzt: Das „Virus“ als HEILS-ideologischer Vorwand für repressive medizinisch-polizeiliche Maßnahmen.

Tatsächlich ist es so: Jemand kommt deshalb auf die Intensivstation, weil sein Körper jahrelang tagtäglich ausgebeutet, verschlissen, geschwächt und ruiniert wurde, weil er gezwungen wird, ständig in biologischem, chemischem, radioaktivem und anderem Dreck zu leben, den die iatro-kapitalistische Industrie produziert, und nicht zuletzt, weil er die tödliche Luftverschmutzung einatmen muss (mehr als 7 Millionen werden jedes Jahr durch die Luftverschmutzung getötet, was in der offiziellen medizinischen Literatur ohne die geringste Scham zugegeben wird und zu keinerlei praktischen Konsequenzen je geführt hat).
Viele sind zudem gezwungen, sich miserabel zu ernähren mit Speisen und Getränken, die mit nicht minder schädlichen Zusatzstoffen vollgestopft sind, alles im Interesse des kannibalischen Hungers nach Mehrwert und zum Schaden aller.
Das wird medizinisch abgesegnet und für unbedenklich erklärt durch gesundheits- und arbeitsmedizinische Atteste von Ärzten, die all diese Schäden verschweigen, und die Patienten werden stets auf Neue in den Rachen der Lohnsklaverei geworfen, wo sie bis zum letzten Blutstropfen ausgebeutet werden.

Wer krank gemacht wurde und deshalb nicht weiterarbeiten kann, den therapieren die Ärzte. Das heißt: sie reparieren die kranke Ware Arbeitskraft. Zu den Schäden durch die Ausbeutung kommen jetzt noch die Therapieschäden, d.h. die vom Arzt verursachten Schäden. An einer Körperstelle wird herumgedoktert und an einer anderen Körperstelle taucht die Krankheit schon bald wieder auf. Diese Therapien dienen zu nichts anderem als den Patienten wieder in den Zustand zu versetzen, weiter ausgebeutet zu werden und der gleichen krankmachenden Realität erneut ausgesetzt zu werden, wo er immer mehr Schäden anhäuft, unter den gleichen Schlägen, die ihn zuvor schon fertig gemacht haben.

Ausgebeutet und erschöpft, mürbe gemacht und dann auch noch medikamentös ruhiggestellt, wird einem nach und nach die Kraft geraubt, mit Außenreizen fertig zu werden. Niedergehalten und wehrlos gemacht, ist man leichte Beute für alles, was von außen angreift. Die geschwächten Körper sind nicht in der Lage, dieses medizinische Gift namens Coronavirus (lateinisch Virus = Gift) zu verstoffwechseln und zu verkraften, das in einem medizinisch verpfuschten Körper auf fruchtbaren Boden fällt.

Besser wäre es, beizeiten gelernt zu haben, mit Krankheit klarzukommen, ihre Hilfe in Anspruch zu nehmen, um – statt alles zu schlucken – Krankheit als Protest, zusammen mit anderen, nach außen zu richten gegen die krankmachenden Bedingungen und die dafür Verantwortlichen.

All diese angehäuften Schäden (Folge von Ausbeutung und Unterdrückung) bezeichnen die Ärzte schönfärberisch als "Begleiterkrankungen". Dies dient wiederum dazu, den sozialen, d.h. den iatro-kapitalistischen Ursprung der Krankheit zu verschleiern, womit die Ärzte sich ihrer Verantwortung (Garantenstellung!) zu entziehen versuchen, manche durch Tun, manche durch Unterlassen. Statt gegen diese iatro-kapitalistischen Krankheitsursachen vorzugehen, erneuert und verstärkt die Ärzteklasse diesen Schädigungszusammenhang unaufhörlich.

Zu allem Überfluss wird den sowieso schon geschädigten Patienten medizynischerweise auch noch die Schuld für „ihre“ Krankheit zugeschoben. Es wird gegen sie gehetzt, sie werden diskriminiert und ausgegrenzt, mit der Falschbehauptung, sie seien eine „Gefahr für die öffentliche Gesundheit". Diese ärztlich fabrizierte Patientenfeindlichkeit, diese Ausmerz-Hetze, hat sogar schon dazu geführt, dass es welche gibt, die schamlos behaupten, die "Ungeimpften" seien "potenzielle Mörder"! Dies ist die unmittelbare Folge des von Ärzten ausgelösten Rassismus gegen Kranke, es ist die direkte und tödliche Folge ihres Iatro-Rassismus.

8.5. Wer ist nicht krank inmitten einer schädlichen und tödlichen Realität wie dem Iatro-Kapitalismus? Alle sind krank, da wir alle gezwungen sind unter diesen pathogenen, schädlichen und tödlichen Bedingungen zu leben. Jeder und jede kann jederzeit akut krank werden. Damit ist durchgängig zu rechnen. Denn den Kapitalismus gibt es nicht ohne die Krankheit. Davon abzulenken und Einzelne zum Sündenbock zu machen, ist eine Diskriminierung, der jeder und jede entgegentreten muss.

Diskriminierung im Allgemeinen ist in höchstem Maße rechtswidrig. Dabei ist die Diskriminierung aufgrund von Krankheit die grundlegende und typische Form der Diskriminierung, die, wie bereits bekannt und oben erwähnt, zu den schlimmsten Gräueltaten während des Nationalsozialismus, aber auch zu anderen Zeiten und an anderen Orten, geführt hat.

In diesem Zusammenhang ist es nicht überflüssig, den Gesetzgeber an Folgendes zu erinnern: Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde in den USA die Zwangsimpfung vom Obersten Gerichtshof als Präzedenzfall genutzt, um Zwangssterilisationen zu legalisieren! Diese Zwangssterilisationen wurden in den USA bis in die 1970er(!) Jahre durchgeführt, auf der Basis dieser Sterilisationsgesetze, die sich gerade gegen Patienten richteten, die von Ärzten als "Gefahr für die öffentliche Gesundheit" gebrandmarkt wurden. Mit den Worten dieses Obersten Gerichtshofs: "Der Grundsatz der Impfpflicht ist so weit gefasst, dass er auch das Durchtrennen von Eileitern abdeckt. Drei Generationen von Schwachsinnigen sind genug" (Oberster Gerichtshof der USA 1927, Buck gegen Bell). Diese amerikanischen Sterilisationsgesetze wurden von den Nazis gelobt und sie haben sie direkt in ihre sogenannten RassenHYGIENEgesetze übernommen.

Aber man muss gar nicht so weit weg gehen. Bei uns hier in Kolumbien hat das allerdings anders geendet: Kürzlich musste der gesetzliche Vorrang des Patientenwillens und das Verbot der medizinischen Zwangsbehandlung durch das Gesetz 1996 aus dem Jahr 2019 erneut ratifiziert werden, bis zu dem Punkt, dass die sogenannte Entmündigung (Vormundschaft) abgeschafft wurde. Dieses Gesetz von 2019 wurde in Übereinstimmung mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit so genannten "Behinderungen" eingeführt. Diese UN-Konvention von 2006 richtete sich gegen Ärzteverbrechen: Ärzte hatten Patienten und Patientinnen als „geistig behindert“ diagnostiziert und sie dann zwangsweise sterilisiert. Auch in Kolumbien gab es diese ärztliche Praxis der Zwangssterilisation, eine offen eugenische und totalitäre Praxis, die einst sogar von den höchsten kolumbianischen Gerichten gebilligt worden war. Aber das Gesetz 1996 von 2019 hat diesen Verbrechen, die das Zeichen der Ärzteklasse trugen, einen Riegel vorgeschoben. Erreicht haben dies die betroffenen Patienten, die nicht lockerließen und hartnäckig gekämpft haben.

Klingt das noch immer weit hergeholt? „Verschwörungstheorie“?

Was ist theoretisch an einer so genannten „Verschwörungstheorie“, wenn die Pathopraktik sie Punkt für Punkt bestätigt hat? Nichts.

Nochmals: Wird eine zwangsweise Impfung, also eine Impfung gegen die ausdrücklich erklärte Weigerung des Betroffenen für rechtlich zulässig erklärt und gibt es ein solches Gesetz, so ist der Weg zurück in die dunkelsten Zeiten der Geschichte mit ihren Ärzte-Verbrechen eröffnet. Ein solches Gesetz beseitigt die Hindernisse, die dieser Entwicklung bisher entgegengestanden haben und eines dieser Hindernisse sind die Grundrechte, die von der Patientenklasse erkämpft wurden.

9. Zusammenfassend: Es gibt das Grundrecht auf Leben und das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Jede Zwangsimpfung ist ein Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und strafbar als schwere und gefährliche Körperverletzung und als versuchter Mord. Niemand kann gezwungen und genötigt werden, sich durch Impfungen schaden zu lassen oder sich töten zu lassen.

Es geht hier um eine Impfung, die

·       unnütz ist und nicht gebraucht wird (wer sich weigert, sich impfen zu lassen, stellt keine Gefahr dar)

·       nicht getestet ist (der Impfstoff ist nicht regulär zugelassen. In der Regel sind mindestens 5 Jahre erforderlich, um die mittelfristigen Auswirkungen eines Impfstoffs zu testen

·       die Geimpften zu Versuchskaninchen macht: Mit den erzwungenen Massenimpfungen werden jetzt die Testreihen durchgeführt, die schon lange vor der Impfung hätten durchgeführt werden müssen

·       schwere Schäden verursacht (siehe die sich häufenden Berichte über schwerwiegende und sogar tödliche Wirkungen nach Impfungen)

·       von unzähligen Menschen, d.h. massenhaft abgelehnt wird

·       mittels einer Impfkampagne zwangsweise durchgesetzt wird und diejenigen, die sich nicht impfen lassen, aussondert und aus dem gesellschaftlichen Zusammenleben verbannt. Die freie und selbstbestimmte Entscheidung dieser Personen wird rechtswidrigerweise ignoriert und in ihre (durch Rechtsgarantien geschützte) körperlichen Unversehrtheit wird verbotenerweise eingegriffen

·       die Grundrechte der Bevölkerung zwangsweise einschränkt.

Zusammenfassung:

Die Ärzte in den jeweiligen Gesundheitsämtern, Krankenhäusern, Gesundheitszentren und in den dazugehörigen Impfbrigaden sind die Verursacher der durch die Impfung hervorgerufenen Schäden, d.h. sie sind es, die in erster Linie für die Schäden verantwortlich sind, die der Zivilbevölkerung zugefügt werden. Die strafrechtliche und zivilrechtliche Verantwortung der Ärzte folgt aus ihrer gesetzlich geregelten Garantenstellung. Dieser Sachverhalt ist ebenso offenkundig, wie rechtlich eindeutig geregelt. Ihn zu leugnen, hieße sich zum Mittäter an ärztlichen Verbrechen zu machen und würde dieses Unrecht potenzieren. Eben dies will der Kongress nun tun!?

Was ist das? Ist das ein weiterer Schritt zur Machtergreifung durch die Ärzteklasse?

Ein weiterer Schritt zur Festigung ihrer Herrschaft über die Bevölkerung?

DOKTATUR? Ja, in der Tat.

Ist das mit der gesetzlichen Funktion des Kongresses vereinbar oder ist dies nicht vielmehr die Entmachtung des Kongresses durch die Ärzteklasse? Lässt man es zu, dass die Ärzte den Gesetzgeber stürzen? Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, sich dem Herrschaftsanspruch der Ärzte zu unterwerfen. Ganz im Gegenteil ist er vielmehr verpflichtet, ausschließlich die Interessen der Bevölkerung zur Maxime seines Handelns zu machen und er muss allen Usurpationsversuchen entgegentreten.

Was tun?

Alle müssen dies wissen:

Wer trotz all dem gegen den Willen des Patienten impft,
wer für die Zwangsimpfung wirbt,
wer organisatorische Vorbereitungen trifft, um die Impfung zwangsweise durchzusetzen,
haftet zivil- und strafrechtlich für die durch die Impfung verursachten Körperverletzungen und Todesfälle, haftet wegen rechtswidriger Nötigung, Körperverletzung und Mord im Massenmaßstab.

Wer so handelt, stellt eine öffentliche Gefahr dar und führt Krieg gegen die eigene Bevölkerung. Die Täter müssen verhaftet und in Einzelhaft verbracht werden. Es besteht Verdunkelungsgefahr.

Was die Bevölkerung, d.h. was jeder und jede tun kann, jetzt sofort und als Minimum: Die Ärzte und ihre Komplizen bei der Staatsanwaltschaft anzeigen, damit Strafverfahren eröffnet und die Täter strafrechtlich verfolgt werden wegen Nötigung, schwerer Körperverletzung und versuchtem Mord.

Ausdrückliche Aufforderung an die Mitglieder des Kongresses:

Das Mindeste, was die Kongressabgeordneten von Gesetzes wegen jetzt tun müssen:  
Widersetzen Sie sich dem Gesetzentwurf zur Zwangsimpfung gegen "Covid-19" und bringen Sie ihn zu Fall.

DER WILLE DES PATIENTEN HAT HÖCHSTE RECHTSPRIORITÄT

ES DARF KEINE ZWANGSIMPFUNG GEBEN,
UND AUCH SONST KEINE MEDIZINISCHE ZWANGSBEHANDLUNG

PATIENTENKLASSE IST ERSTE BÜRGERPFLICHT

 

Unterschrift

SPK/PF MFE Kolumbien

 

 

Viele Tausend haben sich per Unterschrift dieser Petition und diesem Volksbegehren angeschlossen. Hier im Internet sind die Listen mit den Unterschriften nicht beigefügt.

DER WILLE DES PATIENTEN HAT HÖCHSTE RECHTSPRIORITÄT

ES DARF KEINE ZWANGSIMPFUNG GEBEN,
UND AUCH SONST KEINE MEDIZINISCHE ZWANGSBEHANDLUNG

PATIENTENKLASSE IST ERSTE BÜRGERPFLICHT

                                                                                       SPK/PF MFE Kolumbien, 19.04.2022

 

Übersetzung aus dem kolumbianischen Spanisch: SPK/PF(H)