Neueste Meldung aus Kolumbien (9.8.2022):
Nun ist auch der zweite Gesetzesentwurf, mit dem die Zwangsimpfung eingeführt werden sollte, krachend gescheitert und in der Versenkung verschwunden. Kein Abgeordneter wollte ihn retten.
Nachdem schon das erste Zwangsimpfungsgesetz durch die Torpedos der Patientenklasse in die Absaufe gerissen worden war, wurde der Beschuss fortgesetzt und es kam, wie es kommen musste: das ganze Ärzteschiff wurde sich selbst zur Last und sank unter seinem eigenen Gewicht.
Die Ärzteklasse säuft ab, weil die Patientenklasse auftaucht und aus allen Rohren feuert, Front macht, Patienten-Front macht.
Neue
Siege der Patientenklasse!
Dank der Patientenklasse wurde einer der beiden Gesetzesentwürfe für eine Impfpflicht im
Parlament in Kolumbien zu Fall gebracht
und
darüber hinaus wurde das Dekret über den
Impfpass vor einigen Tagen für null
und nichtig erklärt!
Die ärztliche Diktatur, die
DOKTATUR ging zu Bruch.
In den vergangenen Monaten haben nicht nur Tausende den nachfolgend
abgedruckten Aufruf und das Volksbegehren unterstützt und unterzeichnet,
sondern auch Tausende von Menschen haben spontan rechtliche Schritte
eingeleitet (Verfassungsbeschwerden, Nichtigkeitsklagen, Verwaltungsklagen,
Disziplinarklagen, Strafanzeigen usw.), neben zahllosen anderen Aktionen, das
heißt: Widerstands- und Kampfaktionen. Motor und Impuls für all dies:
der
Protest aus der Krankheit. Diese kränkenden Aktivitäten gegen die Doktatur,
gegen die Ärzteklasse und gegen ihre Helfer und Komplizen im Staat, diese sich
ausweitende und um sich greifende Konfrontation sind der patho-praktische
Zusammenhang und der wahre Grund dieser Niederlagen, die der
Ärzteklasse und
ihrer Doktatur zugefügt wurden. Überall, auch in anderen Ländern, keimt und wächst
die Patientenklasse durch die
Kraft aus der Krankheit und dank der Kraft aus der
Krankheit.
¡Como se ve claramente,
la enfermedad
sigue haciendo frente!
¡Abajo la
clase médica!
¡Adelante la clase de pacientes!
Wie
man deutlich sieht:
Die Krankheit
macht weiterhin Front!
Nieder
mit der Ärzteklasse!
Vorwärts
mit der Patientenklasse!
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Petition
und Volksbegehren:
NEIN
zum Zwangsimpfungsgesetz gegen "COVID-19“!
Sehr
geehrte Abgeordnete:
DER
WILLE DES PATIENTEN HAT HÖCHSTE RECHTSPRIORITÄT
ES
DARF KEINE ZWANGSIMPFUNG GEBEN
UND AUCH SONST KEINE MEDIZINISCHE ZWANGSBEHANDLUNG
Wir, die Unterzeichner dieser
Petition, fordern, dass der
Gesetzesentwurf Nr. 386 von 2021, "wonach
die Impfung gegen Covid-19 als verpflichtende
Maßnahme der Volksgesundheit angeordnet wird“, für null und nichtig erklärt wird.
Außerdem fordern wir, dass der
Gesetzesentwurf Nr. 290 von 2021, "wonach
die Verpflichtung zur Impfung gegen Covid-19
angeordnet wird", ebenfalls für null
und nichtig erklärt wird.
Zudem fordern wir, dass jeder andere Gesetzesentwurf, der eine
Pflicht zur Impfung gegen "Covid-19"
anordnet, gleichermaßen für null und
nichtig erklärt wird.
BEGRÜNDUNG
1. Die genannten Gesetzesentwürfe
sehen vor, dass Personen mit Wohnsitz in Kolumbien dazu gezwungen werden sollen, sich
gegen das sogenannte "Covid-19-Virus" impfen zu lassen.
2. Diese Gesetzesentwürfe
zielen darauf ab, den Willen des Patienten,
d.h. seinen Wider-Willen gegen jede
medizinische Behandlung welcher Art auch immer, für rechtlich unbeachtlich zu
erklären.
Die Willenserklärung eines Patienten,
medizinische Behandlungen abzulehnen, hat jedoch unbedingte Rechtspriorität und
ist vorrangig zu beachten. Dieser rechtlich bindende Vorrang des
Patientenwillens ist durch die Verfassung und die Gesetze geschützt, ebenso wie
durch internationale Verträge.
3. Die Anordnung einer
medizinischen Zwangsbehandlung ist per Gesetz verboten. Der Wille des Patienten
steht von Rechts wegen an erster Stelle.
Lehnt ein Patient eine
medizinische Behandlung ab, welche auch immer das sein mag - in diesem Fall ist
es eine Impfung -, so muss der Patientenwille unter allen Umständen beachtet
werden.
Würde der Willen des Patienten nicht beachtet, so wäre dies eine Straftat.
Der Versuch, die Bevölkerung zwangsweise zu impfen, stellt
einen eklatanten Verstoß gegen die Grundrechte dar und ist außerdem ein eklatanter Verstoß gegen Artikel 7 des
Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Diese
internationale Rechts-Vereinbarung ist für alle Staaten verbindlich und sie ist
integraler Bestandteil der kolumbianischen Verfassung. Artikel 7 des genannten
Internationalen Pakts verbietet ausdrücklich eine medizinische Behandlung ohne
Zustimmung des Patienten, denn dies wäre ein Rechtsverstoß, der als "Folter
... grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe"
qualifiziert wird. Darüber hinaus steht die Zwangsimpfung wie jede medizinische
Zwangsbehandlung in eklatantem
Widerspruch zu den Grundsätzen der Artikel 5 und 6 der Allgemeinen Erklärung der
UNESCO zur Bioethik und zu den Menschenrechten,
in denen bekräftigt wird, dass jede medizinische Behandlung nur mit der
Zustimmung des Patienten erfolgen darf.
Nach den internationalen
Verträgen und Menschenrechtserklärungen sowie nach den Deklarationen von Helsinki (1964), Tokio (1975) und Lissabon (1981) des
Weltärztebundes ist es allen Ärzten weltweit verboten, gegen den Willen des
Patienten zu handeln. Kein Arzt darf eine medizinische Maßnahme unter
Anwendung von Zwang durchsetzen. Ärzte dürfen keine Regeln oder Gesetze
befolgen, die diesen für alle Ärzte verbindlichen Deklarationen des
Weltärztebundes widersprechen, denn diese medizinischen Standards sind für
Ärzte rechtlich bindend und haben Gesetzesrang. Gemäß dieser Deklarationen sind die Ärzte darüber hinaus ausdrücklich
verpflichtet, sich Regelungen und Verwaltungsakten zu widersetzen, wenn diese die
Rechte der Patienten einschränken. Insbesondere müssen sich Ärzte gegen
Regelungen wehren, die dem Patienten medizinische Zwangsmaßnahmen auferlegen,
und die Ärzte müssen sicherstellen, dass die Verweigerung medizinischer
Maßnahmen dem Patienten nicht zum Nachteil ausgelegt wird. Die oben genannten Deklarationen
des Weltärztebundes sowie die erwähnten internationalen Verträge, Pakte und Deklarationen
der Menschenrechte verlangen dies.
4. Die kolumbianische Verfassung und das kolumbianische
Recht stehen im Einklang mit der oben genannten internationalen Gesetzgebung
und Rechtsprechung, da sie auch ausdrücklich die Selbstbestimmung und den Willen
des Patienten schützen, denn diese Rechtsgüter gehören zu den Grundrechten, wie
z.B.: körperliche Unversehrtheit und das Verbot grausamer, unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung (Art. 11 und 12 der kolumbianischen Verfassung),
Gewissensfreiheit (Art. 18 der kolumbianischen Verfassung), Selbstbestimmungsrecht
(Art. 16 der kolumbianischen Verfassung) und andere. Das kolumbianische Recht hat
ausdrücklich festgelegt, dass niemand gegen seinen Willen zu einer
medizinischen Behandlung gezwungen werden darf (Art. 10, Absatz d des Gesetzes
1751 von 2015), und ebenso verbietet das kolumbianische Recht es den Ärzten strikt
und ausdrücklich, medizinische Eingriffe ohne die Zustimmung des Patienten
vorzunehmen (Art. 15 des Gesetzes 81 von 1981 - Kodex der medizinischen Ethik).
Dies wurde durch die Rechtsprechung der obersten
kolumbianischen Gerichte wiederholt bestätigt. So hat beispielsweise das kolumbianische Verfassungsgericht
in seinem Urteil T-365 aus dem Jahr 2017 bestätigt und entschieden, dass generell
jede medizinische Zwangsbehandlung, d.h. jeder ärztliche Eingriff gegen den
Willen des Patienten, und insbesondere jede Zwangsimpfung, verfassungswidrig ist
und eine schwere Verletzung der Grundrechte darstellt. In diesem Urteil
– das es nicht gäbe ohne den hartnäckigen Kampf der Patientenklasse,
einschließlich der von der Impfung Betroffenen – weist der Gerichtshof das
kolumbianische Gesundheitsministerium ausdrücklich darauf hin und belehrt es
dahingehend, dass ein Arzt in jedem Einzelfall nachweisen muss, dass er für eine
medizinische Behandlung, einschließlich jeder Impfung, die Zustimmung des
Patienten eingeholt hat. Der Gerichtshof betont, dass "jeder
körperliche Eingriff ohne Zustimmung [des Patienten] eine der schwerwiegendsten
Formen der Rechtsverletzung darstellt", und er verweist auf eines
seiner Urteile aus dem Jahr 1999. Dieser Rechtsgrundsatz, der durch den
hartnäckigen und ausdauernden Kampf der Patienten erreicht wurde, ist immer
wieder vom Verfassungsgericht bestätigt worden, z.B. in den Urteilen T-559 von
1995, SU-337 von 1999, T-1019 von 2006 und vielen anderen.
Man muss es wiederholen: Ein mit Zwang vorgenommener medizinischer Eingriff, d.h. eine
medizinische Maßnahme ohne ausdrückliche Zustimmung des Patienten, stellt,
wie das Verfassungsgericht betont, "eine der schwerwiegendsten Formen der Rechtsverletzung dar und muss
daher unbedingt unter Verbot stehen“.
Behandelt ein Arzt einen Patienten, ohne dass dessen ausdrückliche Zustimmung
vorliegt, so ist damit ein grundlegendes Gewaltverhältnis konstituiert. Deshalb
muss diese Ausübung ärztlicher Gewalt von Anfang an und vorrangig unter Strafe
gestellt werden.
Die „informierte Einwilligung“
[ = Zustimmung des Patienten nach einer Aufklärung durch den Arzt: Die
Einwilligung ist nur dann rechtlich wirksam, wenn der Patient vor der ärztlichen
Behandlung aufgeklärt wurde, d.h. dass er auch über mögliche nachteilige Folgen
und Schäden durch die ärztliche Behandlung vollumfänglich unterrichtet wurde] und
die Beachtung des Patientenwillens sind keine bloßen Formalitäten, sondern sie
sind Rechte des Patienten und eine rechtliche Verpflichtung des Arztes
gegenüber dem Patienten.
5. Alle diese Gesetze und die Gerichtsurteile zum Schutz
der Patienten wurden erlassen als Mindestmaßnahme der Prävention, um zu
verhindern, dass die schweren
Gräueltaten, welche Ärzte gegen Patienten begehen und immer wieder begangen
haben, sich jemals wiederholen. Nicht umsonst trägt ein Teil dieser
Patientenrechte, die in der internationalen Gesetzgebung verankert sind, den
Namen Nürnberger Kodex (1947). In den Nürnberger Ärzteprozessen 1947 wurden
Ärzte verurteilt, zum Teil zum Tode, wegen ihrer während der
Nazi-Zeit an
Patienten begangenen Grausamkeiten und Tötungen. Als Folge dieser Prozesse
wurde der Nürnberger Kodex eingeführt.
Es war
genau dieser Nürnberger Kodex, aus dem die moderne sog. informierte
Einwilligung hervorging, die, wie bereits erwähnt, eine Rechtsgarantie
für den Patienten und eine zwingende Voraussetzung ist, die jeder Arzt erfüllen
muss bei jedem medizinischen Eingriff. Die internationale und nationale
Gesetzgebung zum Schutz der Patienten geht auf die Tatsache zurück, dass es
überwältigende Beweise dafür gab, dass weltweit, und nicht nur während des
Zweiten Weltkriegs und nicht nur unter dem NAZI-Regime, sondern überall und
auch noch in jüngster Zeit, es Ärzte
waren und sind, die mit ihrem medizinischen Arsenal Zwangsbehandlungen,
Experimente und Folter so effektiv wie möglich durchführten und durchführen und
dass sie den Tod (oftmals die letzte Option der Gefolterten!) der misshandelten
Folteropfer verhindern, um sie erneut zu foltern, um mehr Informationen zu
erhalten.
Zwangssterilisation, Versuche mit biologischen, chemischen
und nuklearen Waffen, die Verwendung menschlicher Versuchskaninchen für
medizinisch-militärische und/oder medizinisch-kommerzielle Experimente usw.
usw. usw., – die Reihe der von Ärzten begangenen Verbrechen und ihre Blutspur,
das Blut der Patienten, ließe sich endlos fortsetzen.
Überraschend? Im Jahr 2012 hat der „Deutsche Ärztetag“
seine sogenannte „Nürnberger Erklärung 2012“ veröffentlich. Anlass war die 65jährige
Wiederkehr der Nürnberger Ärzteprozesse 1947. Angeklagt waren damals Ärzte, die
die Experimente und den Massenmord an Patienten („Aktion T 4“, 275.000
Patienten ermordet durch Verhungernlassen, Tötung durch Gas, durch Benzininjektionen)
organisiert und durchgeführt hatten.
In der „Nürnberger Erklärung 2012“ (vom „Deutschen Ärztetag“ nur widerwillig, in
einem zeitlichen Abstand von 65 Jahren, aber unter öffentlichem Druck dann schließlich
doch verabschiedet) wird zugegeben, dass die
schlimmsten Gräueltaten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (einschließlich
des Massenmords an Patienten) während des NAZI-Regimes von ihren Kollegen, den
Ärzten, Angehörigen der Ärztekammer, begangen wurden.
Im Hinblick auf die
ärztliche
Urheberschaft der Massenmorde an Patienten ist es wichtig, dass nicht vergessen
wird, dass die Ärzte diese Morde aus eigener Initiative, im Massenmassstab und
geradezu mit Begeisterung durchgeführt haben, was in der Erklärung des
„Deutschen Ärztetags“ nicht verschwiegen werden konnte, ebenso wenig wie die
Tatsache, dass die Tatbeteiligten an diesen Verbrechen von den einfachen Ärzten
bis zu den medizinischen Leitern der Ärzteverbände und der medizinischen Hochschulen
reichten.
Schwarze Schafe einer fernen Vergangenheit? Keineswegs! Im
vergeblichen Versuch sich reinzuwaschen hat eine renommierte medizinische
Fachzeitschrift kürzlich kurz und bündig das Geständnis abgelegt, dass "die Medizin während der Nazizeit keine
Angelegenheit der fernen Vergangenheit ist. Es ist historisch belegt, dass das
Denken, die Werte und die Aktivitäten von Angehörigen der Gesundheitsberufe und
von biomedizinischen Forschern in diesem Zusammenhang nur extreme Ausprägungen von
problematischen Möglichkeiten sind, die generell in der Medizin liegen“ (The
Lancet, Issue 10277, 6. März 2021, Seite 862)
So die Bekenntnisse der
Mediziner selbst.
6. Es war der Druck der internationalen Öffentlichkeit
angesichts dieser medizinischen Grausamkeiten, der dazu führte, dass die oben
genannten Deklarationen von Helsinki, Tokio und Lissabon verabschiedet wurden,
die es allen Ärzten weltweit verbieten,
gegen den Willen der Patienten zu handeln und medizinische Zwangsmaßnahmen
anzuwenden. Es war der Protest der Betroffenen, der Angehörigen der
Verstümmelten und Ermordeten, der Misshandelten und Betroffenen, aber durch die
Grausamkeiten der Ärzte nicht Besiegten, der erreicht hat, dass sie Recht
bekamen und diese Rechte für alle durchgesetzt werden konnten, darunter das
Recht, dass der Wille des Patienten
höchste Rechtspriorität hat. Dies hat der Willkür der Ärzte Grenzen gesetzt
und zumindest ein Minimum an Kontrolle geschaffen.
Es ist also die Pflicht eines
jeden und es ist in jedermanns ureigenstem Interesse zu verhindern, dass der
Bevölkerung diese Rechte wieder geraubt werden. Jedes Nachgeben gegenüber dem
Machtstreben der Ärzte würde hart erkämpftes Terrain wieder aufgeben. Nicht nur
die elementarsten Bürgerrechte und die minimalen rechtlichen Schutzmechanismen
gegen Autoritarismus und medizinische Tyrannei würden beseitigt werden. Vielmehr
hätte es tödliche Konsequenzen für die Patienten, denn die Leute würden dafür
mit ihrem Leben bezahlen.
Es ist keine Sache beschränkter privater Interessen, sondern es ist eine
Angelegenheit von höchstem öffentlichen und allgemeinem Interesse, dass die
erkämpften Grundrechte, die das Leben der Patienten schützen, erhalten bleiben.
Es braucht diesen Schutzwall gegen die Ärzte, die andernfalls meinen, sie
könnten sich – ungestraft – alles herausnehmen. Deshalb:
Patientenklasse ist erste
Bürgerpflicht!
7. Bei den Impfstoffen gegen das so genannte "Covid19-Virus"
ist insbesondere Folgendes zu beachten:
7.1. Diese Impfstoffe wurden nach einem beschleunigten,
d.h. zeitlich verkürzten Verfahren zugelassen. Sie haben keine reguläre Zulassung
durch das INVIMA (nationales kolumbianisches Institut zur Überwachung von
Arzneimitteln und Lebensmitteln), sondern nur eine befristete und bedingte Notfallzulassung.
Aber auch für diese – lediglich durch eine im Eilverfahren – zugelassene
Impfung gilt genauso und in gleichem Maß das Erfordernis, dass der Patient
aufgeklärt und einverstanden sein muss.
Darüber hinaus ist bekannt, dass die
Regierungen Haftungsfreistellungsklauseln zugunsten der multinationalen
Pharmaunternehmen unterzeichnet haben.
Dies zu dem Zweck, dass diese Pharmaunternehmen nicht für die durch ihre
Impfstoffe verursachten Schäden und Todesfälle haften müssen.
7.2. Dass die
Impfstoffe schwerwiegende Schäden hervorrufen
können, wird von den Ärzten selbst anerkannt. Es wurden zahlreiche Schäden nach
Impfungen gemeldet [siehe die Internetseiten der US-amerikanischen CDC (Centers
for Disease Control and Prevention) und der EMA (Europäische
Arzneimittelagentur)]. Es wurden folgende Schäden dokumentiert:
Kopfschmerzen, Muskelschmerzen, Fieber, Übelkeit, Nierenschäden,
lebensbedrohliche Allergien (Anaphylaxie), Herzmuskelentzündung (Myokarditis)
und Herzbeutelentzündung (Perikarditis = Entzündung der Membran, die das Herz
umgibt), transverse Myelitis (neurologische Schädigung des Rückenmarks), das so
genannte Thrombose-Syndrom mit Thrombozytopenie (Gerinnungsschäden und Blutgerinnsel,
die tödlich sein können), das so genannte Guillain-Barré-Syndrom (Lähmung, die
aufsteigt von den unteren Gliedmaßen und zur vollständigen Lähmung und sogar
zum Tod führen kann) – und wer weiß, was es inzwischen sonst noch alles gibt?!
Die mittel- und langfristigen Auswirkungen sind nicht bekannt, da die Durchführung
solcher Studien mindestens 5 Jahre dauert.
Aus rechtlicher und strafrechtlicher
Sicht sind solche Schäden als schwere Körperverletzung und Totschlag zu werten.
Zufälle? Glauben die Abgeordneten an „Zufälle“? Wir nicht.
In keinem Fall kann der Gesetzgeber eine medizinische Maßnahme absegnen,
geschweige denn sie anordnen, wenn ihre Auswirkungen völlig ungewiss sind und
sogar mit schweren körperlichen Schäden und dem Tod von Patienten zu rechnen
ist.
Es geht nicht darum, Umsicht und Vorsicht anzumahnen, denn es gibt eine gesetzlich verankerte Schutzpflicht des Gesetzgebers und der Behörden.
Dass diese Pflicht erfüllt wird, ist das Mindeste. Angesichts der Ungewissheit,
mit welchen Schäden und in welchem Umfang zu rechnen ist und der zahllosen
Berichte über unerwünschte Wirkungen ist es für jeden Patienten angeraten,
vorsichtig zu sein und sich nicht impfen zu lassen, denn das Risiko eines
blinden Vertrauens in den Arzt kann zum Tod oder zu schweren Verletzungen
führen. Niemand darf solch einem Risiko ausgesetzt werden.
In
jedem Fall liegt die letzte Entscheidung in dieser Hinsicht nicht bei
irgendeiner Behörde und schon gar nicht bei einem Arzt. Sie liegt allein beim
Patienten: Es geht um sein Leben und seine körperliche Unversehrtheit –
in juristischen Termini: Der Wille des Patienten steht rechtlich an erster
Stelle und ist vorrangig zu beachten.
7.3. Wie bereits erwähnt, wird es mindestens 5 Jahre dauern bis überhaupt Aussagen darüber
getroffen werden können, wie die Impfstoffe wirken und es ist zur Zeit noch unmöglich,
ihre mittel- und langfristigen Auswirkungen abzuschätzen. Aber es gibt
bereits unzählige Fallberichte über unerwünschte Wirkungen. Soll also die
Bevölkerung mit diesen Gesetzesentwürfen, die ausschließlich zum Vorteil der
Ärzte und ihrer Pharmageschäfte sind, zu Versuchskaninchen und Laborratten gemacht
werden? In der Tat. Dies kann nicht geduldet werden. Es ist in höchstem Maße rechtswidrig
und stellt einen eklatanten Verstoß gegen die Grundrechte der Bevölkerung dar.
7.4. Es wird so dargestellt als sei die Impfung freiwillig.
Diese angebliche Freiwilligkeit der Impfung wird jedoch sofort fallengelassen,
wenn Leute sich nicht impfen lassen. Diese Personen werden dann mit dem Verlust
ihrer Rechte bestraft und sie werden vom Zugang zu Freizeit- und Kulturstätten ausgeschlossen,
sie werden mit arbeitsrechtlichen Sanktionen bis hin zur Entlassung, mit
Quarantäne und anderen Einschränkungen bedroht. Damit werden die Leute
diskriminiert und ausgegrenzt und sie werden gezielt unter Druck gesetzt sich
impfen zu lassen. Wird Druck und
indirekter Zwang ausgeübt, ist es ein Hohn von einer freien und freiwilligen
Zustimmung zu sprechen.
Allein schon, dass man
gezwungen wird, seinen Impfstatus gegenüber Dritten offenzulegen, um Zugang zu
einem öffentlichen Ort zu erhalten, ist ein eklatanter Verstoß gegen das Recht auf Vertraulichkeit der Daten zur
Krankengeschichte (diese Daten sind geschützt durch das Grundrecht auf
Privatsphäre). Dieses Recht ist ein Schutzrecht für Patienten. Es musste unter
anderem deshalb gesetzlich verankert werden, um zu verhindern, dass Patienten
stigmatisiert, diskriminiert und missbraucht werden.
Hinzu kommt, dass die ärztliche Schweigepflicht von den Ärzten strikt
eingehalten werden muss. Wenn dieses Recht der Patienten verletzt wird, sind es
die Ärzte, die gegen solche Vorschriften vorgehen müssen, wozu sie gesetzlich
verpflichtet sind (siehe Ziffer 3 dieser Petition).
7.5. Nehmen wir als Beispiel die Art und Weise, wie
Massenimpfungen durchgeführt werden, z. B. die jüngste "freiwillige"
Impfkampagne gegen "Covid-19": Es ist bekannt, dass die Leute in sog.
Gesundheitszentren sich in einer Reihe aufstellen müssen, um nacheinander geimpft
zu werden. Es wird vor dem Impfen kein Allergie-Test durchgeführt. Aber nur so
könnte festgestellt werden, ob jemand gegen einen oder mehrere Bestandteile des
Impfstoffs allergisch ist. Nein, nichts dergleichen. Die Impfung erfolgt wie am
Fließband und die sog. informierte Zustimmung wird damit auf eine leere
Formalität reduziert und sie ist somit unwirksam.
Zudem ist jederzeit damit zu rechnen, dass es bei jemandem
aufgrund seiner spezifischen körperlichen Verfassung zu einem schweren anaphylaktischen
Schock kommt, der tödlich sein kann (Atemstillstand) oder es kommt zu einem der
anderen schwerwiegenden und/oder tödlichen Impf-Folgen, die in der
medizinischen Fachliteratur selbst dokumentiert sind.
Muss die Bevölkerung dies klaglos hinnehmen und bleibt ihr
nichts anderes übrig, als sich letztlich in die Statistik der vorauszusehenden "Kollateralschäden"
einzureihen, die Folgen der Impfung sind? Hat nicht jeder das Recht, umsichtig
zu handeln und mögliche – bekannte! – Schäden vorgreifend in Betracht zu
ziehen, sich also vor Schäden zu schützen, das heißt, sich erst gar nicht
impfen zu lassen, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Impfung schwere
Körperverletzung, ja sogar den Tod zur – absehbaren! – Folge haben kann!? Wer das
Impfen verweigert, hat das Recht auf seiner Seite. Es ist nicht nur die pure Selbstverständlichkeit, sondern verbürgtes Recht,
dass der Wille des Patienten, sich nicht schädigen zu lassen, von jedem Arzt
unbedingt zu beachten ist.
Wer
als Schlachtopfer für den Altar einer tödlichen Medizin vorgesehen ist, hat
jedes Recht sich
mit allen Mitteln zu wehren.
7.6. Gestern noch hieß es, die Impfung sei "freiwillig".
Heute schon wird Druck ausgeübt und wer sich nicht impfen lässt, wird damit
bedroht, dass er seine Rechte verliert und diskriminiert und ausgegrenzt wird.
Als Nächstes wird es dann zur Pflicht gemacht, sich impfen zu lassen und das
wird zwangsweise durchgesetzt.
Ist
dies eine Reaktion der Medizin,
weil es so viel Protest gibt und so viele sich
radikal weigern zu Kreuze zu kriechen und sich dem Impf-Diktat zu unterwerfen?
Handelt
es sich also um eine Maßnahme, um diejenigen Patienten niederzuhalten und zu
bestrafen, die auf ihrer Selbstbestimmung bestehen und ihren Willen gegen den
Arzt durchsetzen? Ja, tatsächlich.
7.7. Die schädlichen und tödlichen Folgen der Impf-Kampagne
sind vorhersehbar: Auch hierbei wird es Todesfälle und Verstümmelungen geben,
so genannte "Kollateral"-Schäden der Impfung – für die in erster Linie die Ärzte verantwortlich sind, durch Tun oder Unterlassen, unabhängig davon, ob sie am Ort der Impfung
anwesend sind oder nicht. Denn die Ärzte haben die gesetzliche Garantenpflicht, Schaden von den
Patienten abzuwenden: Für jeden medizinischen Eingriff trägt in erster Linie der
Arzt die Verantwortung.
Beabsichtigt der Gesetzgeber
schamlos und im Voraus, die Ärzte von der straf-, zivil- und
disziplinarrechtlichen Haftung für mögliche schwere und tödliche
Körperverletzung freizustellen und die Last stattdessen zwangsweise den Geschädigten
aufzubürden? Ist es nicht eine bodenlose Unverantwortlichkeit und bringt es die
Patienten nicht in größte Gefahr, wenn die Regierungen nicht nur die Impfstoff-Hersteller
von der vertraglichen Haftung ausnehmen, sondern auch die Impf-Schäden zwangsweise
auf die Geschädigten abwälzen wollen?! Wird sich der Gesetzgeber all dem unterwerfen
und die Herrschaft der Medizin und die Gewinne der medizinischen Industrie über
das Recht stellen?
Wenn behauptet wird, der Impfstoff
sei „kostenlos“, so ist dies nichts als Schönfärberei und Betrug. Damit soll
die Bevölkerung verwirrt und die Tatsache verschleiert werden, dass die
Unsummen, die den Medizin-Konzernen jetzt von der Regierung in den Rachen
geworfen werden, zuvor der Bevölkerung per Dauerlohnpfändung (sog. Steuern)
abgeknöpft wurden. Die Bevölkerung hat also schon (finanziell) geblutet und jetzt
soll sie noch einmal bluten und sterben als Versuchskaninchen in einem
aufgezwungenen medizinischen Experiment.
8. Wer
sich nicht impfen lässt, ist KEINE Gefahr für andere. Aber dass man bestraft
wird, wenn man sich nicht impfen lässt und zwangsweise einer medizinischen
Zwangsbehandlung unterworfen wird, die auf gefährlichen, die soziale
Gemeinschaft schädigenden Annahmen beruht, ist in jedem Fall eindeutig illegal
und verfassungswidrig.
8.1. Glücklicherweise hat die Mehrheit der Bevölkerung inzwischen
in gewissem Umfang die Fähigkeit entwickelt, das medizinische Gift, das in
Umlauf ist, zu verdauen und zu verstoffwechseln. Dies dank der Krankheit, die das einzig wirkliche und wirksame
Immunsystem zur Verteidigung gegen die schädlichen Auswirkungen des
Iatro-Kapitalismus ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Krankheit
patho-praktiziert wird und der in der Krankheit innewohnende Protest
gezielt nach
außen gerichtet wird gegen dieses schädliche und tödliche iatro-kapitalistische
System.
8.2. Allein schon aus der sehr beschränkten medizinischen
Perspektive, die ein sogenanntes „Immunsystems“ annimmt, mussten die Ärzte in
ihrer Literatur anerkennen, dass die Immunität, die sie als
"natürlich" bezeichnen, einen viel größeren Schutz bietet als den,
den sie ihren Impfstoffen zuschreiben – wobei es statt „natürlicher Immunität“
richtigerweise heißen müsste:
Wer seine Krankheit aktiviert und in
Aktion verwandelt und dadurch gekräftigt ist (gut bei Krankheitskraft ist),
wird mit Außenreizen, auch in Form eines Virus, besser fertig.
Es ist das Eingeständnis, dass ihre Impfstoffe versagt
haben, wenn sie nun zugeben müssen, dass ihre Impfstoffe diejenigen, die geimpft
sind, NICHT schützen. Um davon abzulenken, wird, wer sich nicht impfen lässt,
ausgegrenzt und isoliert.
Es ist doch offensichtlich:
Hätten die Impfstoffe tatsächlich die von den Impf-Ideologen behauptete Wirkung,
dann wären alle Geimpften rundum sicher und geschützt und kein Geimpfter hätte
eine Ansteckung von wem auch immer zu befürchten!
Weil aber die Impfung – allen
ärztlichen Propaganda-Sprüchen zum Trotz – eben gerade
keinen Schutz bietet, wird gegen die Ungeimpften gehetzt. Um von
dem Totalbankrott der Impf-Ideologen abzulenken, wird den Ungeimpften medizynischerweise
die Schuld an der Krankheit gegeben und sie werden als "Gefahr“ aufgebaut.
Das ist sachlich so unbegründet, wie es rechtswidrig ist (Hassrede:
Aufstachelung zur Diskriminierung und Ausgrenzung).
Die Ärzteklasse in ihrer Gesamtheit benutzt den Kampf gegen
die Krankheit als bloßen Vorwand. Als Vorwand, denn es wird nicht auf die
Ursachen der Krankheit abgezielt (siehe unten), sondern auf die Patienten,
indem diese zu Unrecht der "Gefährdung der Volksgesundheit"
bezichtigt werden. So wird die Bevölkerung gespalten und gegeneinander aufgehetzt,
während die Ärzte fein raus sind. Divide et impera? Das ist offensichtlich.
8.3. Es ist eine gefährliche Behauptung und nur ein Vorwand,
dass es zum "Schutz der öffentlichen Gesundheit" nötig sei, alle
zwangsweise zu impfen und wer sich dem verweigere, müsse mit weiteren Zwangs-
und Strafmaßnahmen des Staates rechnen. Dieser Bestrafung geht die Brandmarkung
und soziale Ächtung der Impfverweigerer voraus: Es wird behauptet, sie seien eine
Gefahr als potenzieller "Ansteckungsherd". Solche Strafmaßnahmen, die
lediglich auf der völlig aus der Luft gegriffenen VERMUTUNG beruhen, dass sich
diese – nur unterstellte – Gefahr vielleicht irgendwann einmal in der Zukunft verwirklichen
könnte, sind in der Rechtsordnung absolut verboten. Ein nur angenommenes,
lediglich abstraktes Risiko ist keine
konkrete Gefahr, die abgewehrt werden müsste. Dies hat das Verfassungsgericht
beispielsweise im Urteil C-040 von 2006 festgestellt: Es verstößt gegen die
Verfassung, medizinische Zwangsmaßnahmen anzuordnen, „gestützt“ auf nichts
anderes als auf eine lediglich hypothetische, bloß angenommene Gefährdung, die
in eine weit entfernte Zukunft projiziert wird. Solche Annahmen, solche
geradezu wahnhaften medizinischen
Hypothesen, sind höchst gefährlich, weil sie darauf abzielen, Personen jetzt zu bestrafen einzig und allein
aus dem Grund, weil man annimmt, sie
könnten irgendwann einmal in der Zukunft
zu einer Gefahr für wen oder was auch immer werden.
Unter
dem Vorwand der Krankheit werden Strafen verhängt – Diskriminierung, Ausschluss
aus der Gesellschaft usw. (siehe oben). Und diese – verbotene ! diskriminierende Behandlung richtet sich
gegen alle, die krank werden könnten. Also gegen ALLE.
Keine Strafe ohne Gesetz (nulla poena sine lege). Diese
allergrundsätzlichste Rechtsmaxime wird von der Ärzteklasse ausgehebelt. Wenn
die Ärzteklasse das Sagen hat, wird jemand bestraft, ohne dass es ein Gesetz, ohne
dass es eine „Straftat“ gibt. Allein die ärztliche Behauptung, es bestehe die
Möglichkeit, dass jemand krank werden könnte, reicht aus, um Strafmaßnahmen in
Gang zu setzen. Ist das nicht eine
HEILs-diktatorische Kriegserklärung gegen alle?
Wer nicht geimpft ist, stellt
keine Gefahr dar. Demgegenüber ist die Spaltung der Bevölkerung und die
Aufwiegelung gegen den Teil der Bevölkerung, der nicht geimpft wurde, eine
große Gefahr für alle, wie jede Aufwiegelung und die Ausgrenzung und
Diskriminierung von Teilen der Bevölkerung in der Geschichte gezeigt hat: Sie
dient nur dazu, die medizinische Macht, die Macht der Ärzteklasse,
aufrechtzuerhalten, und damit werden ALLE in Lebensgefahr gebracht.
Niemand wird ernsthaft krank und landet allein deshalb auf
einer so genannten Intensivstation, nur weil er mit dem im Umlauf befindlichen
medizinischen Gift in Berührung gekommen ist. Medizinisches Gift: selbst die
offizielle medizinische Fachliteratur wagt es nicht auszuschließen, dass es aus
einem medizinischen Labor stammt. In jedem Fall wurde und wird es als Gift gegen
die Bevölkerung eingesetzt: Das „Virus“ als
HEILS-ideologischer Vorwand für repressive medizinisch-polizeiliche Maßnahmen.
Tatsächlich ist es so: Jemand kommt deshalb auf die
Intensivstation, weil sein Körper jahrelang tagtäglich ausgebeutet,
verschlissen, geschwächt und ruiniert wurde, weil er gezwungen wird, ständig in
biologischem, chemischem, radioaktivem und anderem Dreck zu leben, den die
iatro-kapitalistische Industrie produziert, und nicht zuletzt, weil er die
tödliche Luftverschmutzung einatmen muss (mehr als 7 Millionen werden jedes
Jahr durch die Luftverschmutzung getötet, was in der offiziellen medizinischen
Literatur ohne die geringste Scham zugegeben wird und zu keinerlei praktischen Konsequenzen
je geführt hat).
Viele sind zudem gezwungen, sich miserabel zu ernähren mit Speisen und
Getränken, die mit nicht minder schädlichen Zusatzstoffen vollgestopft sind,
alles im Interesse des kannibalischen Hungers nach Mehrwert und zum Schaden
aller.
Das wird medizinisch abgesegnet und für unbedenklich erklärt durch gesundheits-
und arbeitsmedizinische Atteste von Ärzten, die all diese Schäden verschweigen,
und die Patienten werden stets auf Neue in den Rachen der Lohnsklaverei geworfen,
wo sie bis zum letzten Blutstropfen ausgebeutet werden.
Wer krank gemacht wurde und deshalb nicht weiterarbeiten
kann, den therapieren die Ärzte. Das heißt: sie reparieren die kranke Ware
Arbeitskraft. Zu den Schäden durch die Ausbeutung kommen jetzt noch die
Therapieschäden, d.h. die vom Arzt verursachten Schäden. An einer Körperstelle
wird herumgedoktert und an einer anderen Körperstelle taucht die Krankheit schon
bald wieder auf. Diese Therapien dienen zu nichts anderem als den Patienten
wieder in den Zustand zu versetzen, weiter ausgebeutet zu werden und der
gleichen krankmachenden Realität erneut ausgesetzt zu werden, wo er immer mehr
Schäden anhäuft, unter den gleichen Schlägen, die ihn zuvor schon fertig
gemacht haben.
Ausgebeutet und erschöpft, mürbe gemacht und dann auch noch
medikamentös ruhiggestellt, wird einem nach und nach die Kraft geraubt, mit
Außenreizen fertig zu werden. Niedergehalten und wehrlos gemacht, ist man
leichte Beute für alles, was von außen angreift. Die geschwächten Körper sind nicht
in der Lage, dieses medizinische Gift namens Coronavirus (lateinisch
Virus =
Gift) zu verstoffwechseln und zu verkraften, das in einem medizinisch
verpfuschten Körper auf fruchtbaren Boden fällt.
Besser wäre es, beizeiten gelernt zu haben, mit Krankheit
klarzukommen, ihre Hilfe in Anspruch zu nehmen, um – statt alles zu schlucken –
Krankheit als Protest,
zusammen mit anderen,
nach außen zu richten gegen die
krankmachenden Bedingungen und die dafür Verantwortlichen.
All diese angehäuften Schäden (Folge von Ausbeutung und
Unterdrückung) bezeichnen die Ärzte schönfärberisch als "Begleiterkrankungen".
Dies dient wiederum dazu, den sozialen, d.h. den iatro-kapitalistischen Ursprung
der Krankheit zu verschleiern, womit die Ärzte sich ihrer Verantwortung (Garantenstellung!)
zu entziehen versuchen, manche durch Tun, manche durch Unterlassen. Statt gegen
diese iatro-kapitalistischen Krankheitsursachen vorzugehen, erneuert und
verstärkt die Ärzteklasse diesen Schädigungszusammenhang unaufhörlich.
Zu allem Überfluss wird den sowieso
schon geschädigten Patienten medizynischerweise auch noch die Schuld für „ihre“
Krankheit zugeschoben. Es wird gegen sie gehetzt, sie werden diskriminiert und
ausgegrenzt, mit der Falschbehauptung, sie seien eine „Gefahr für die
öffentliche Gesundheit". Diese ärztlich
fabrizierte Patientenfeindlichkeit, diese Ausmerz-Hetze, hat sogar schon dazu
geführt, dass es welche gibt, die schamlos behaupten, die "Ungeimpften"
seien "potenzielle Mörder"! Dies ist die unmittelbare Folge des von
Ärzten ausgelösten Rassismus gegen Kranke, es ist die direkte und tödliche
Folge ihres Iatro-Rassismus.
8.5. Wer ist nicht krank inmitten einer schädlichen und
tödlichen Realität wie dem Iatro-Kapitalismus? Alle sind krank, da wir alle gezwungen
sind unter diesen pathogenen, schädlichen und tödlichen Bedingungen zu leben. Jeder
und jede kann jederzeit akut krank werden. Damit ist durchgängig zu rechnen.
Denn den Kapitalismus gibt es nicht ohne die Krankheit. Davon abzulenken und
Einzelne zum Sündenbock zu machen, ist eine Diskriminierung, der jeder und jede
entgegentreten muss.
Diskriminierung
im Allgemeinen ist in höchstem Maße rechtswidrig. Dabei ist die Diskriminierung
aufgrund von Krankheit die grundlegende und typische Form der Diskriminierung,
die, wie bereits bekannt und oben erwähnt, zu den schlimmsten
Gräueltaten während
des Nationalsozialismus, aber auch zu anderen Zeiten und an anderen Orten, geführt
hat.
In diesem Zusammenhang ist es nicht überflüssig, den Gesetzgeber
an Folgendes zu erinnern: Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde in den USA die Zwangsimpfung vom Obersten Gerichtshof
als Präzedenzfall genutzt, um Zwangssterilisationen zu legalisieren! Diese
Zwangssterilisationen wurden in den USA bis in die 1970er(!) Jahre durchgeführt, auf der Basis dieser Sterilisationsgesetze,
die sich gerade gegen Patienten richteten, die von Ärzten als "Gefahr für
die öffentliche Gesundheit" gebrandmarkt wurden. Mit den Worten dieses
Obersten Gerichtshofs: "Der Grundsatz der Impfpflicht ist so weit gefasst,
dass er auch das Durchtrennen von Eileitern abdeckt. Drei Generationen von
Schwachsinnigen sind genug" (Oberster Gerichtshof der USA 1927, Buck gegen
Bell). Diese amerikanischen Sterilisationsgesetze wurden von den Nazis gelobt
und sie haben sie direkt in ihre sogenannten RassenHYGIENEgesetze übernommen.
Aber man muss gar nicht so weit weg gehen. Bei uns hier in
Kolumbien hat das allerdings anders geendet: Kürzlich musste der gesetzliche
Vorrang des Patientenwillens und das Verbot der medizinischen Zwangsbehandlung
durch das Gesetz 1996 aus dem Jahr 2019 erneut ratifiziert werden, bis zu dem
Punkt, dass die sogenannte Entmündigung (Vormundschaft) abgeschafft wurde. Dieses
Gesetz von 2019 wurde in Übereinstimmung mit der UN-Konvention über die Rechte
von Menschen mit so genannten "Behinderungen" eingeführt. Diese
UN-Konvention von 2006 richtete sich gegen Ärzteverbrechen: Ärzte hatten
Patienten und Patientinnen als „geistig behindert“ diagnostiziert und sie dann zwangsweise
sterilisiert. Auch in Kolumbien gab es diese ärztliche Praxis der Zwangssterilisation,
eine offen eugenische und totalitäre Praxis, die einst sogar von den höchsten
kolumbianischen Gerichten gebilligt worden war. Aber das Gesetz 1996 von 2019
hat diesen Verbrechen, die das Zeichen der Ärzteklasse trugen, einen Riegel
vorgeschoben. Erreicht haben dies die betroffenen Patienten, die nicht lockerließen
und hartnäckig gekämpft haben.
Klingt das noch immer weit hergeholt? „Verschwörungstheorie“?
Was ist theoretisch an einer so genannten „Verschwörungstheorie“,
wenn die Pathopraktik sie Punkt für Punkt bestätigt hat? Nichts.
Nochmals: Wird eine zwangsweise Impfung, also eine Impfung gegen die ausdrücklich erklärte Weigerung des Betroffenen für rechtlich zulässig erklärt und gibt es ein solches Gesetz, so ist der Weg zurück in die dunkelsten Zeiten der Geschichte mit ihren Ärzte-Verbrechen eröffnet. Ein solches Gesetz beseitigt die Hindernisse, die dieser Entwicklung bisher entgegengestanden haben und eines dieser Hindernisse sind die Grundrechte, die von der Patientenklasse erkämpft wurden.
9. Zusammenfassend: Es gibt das Grundrecht auf Leben und das
Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Jede Zwangsimpfung ist ein Eingriff
in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und strafbar als schwere und
gefährliche Körperverletzung und als versuchter Mord. Niemand kann gezwungen
und genötigt werden, sich durch Impfungen schaden zu lassen oder sich töten zu
lassen.
Es geht hier um eine Impfung, die
·
unnütz
ist und nicht gebraucht wird (wer sich weigert, sich impfen zu lassen, stellt
keine Gefahr dar)
·
nicht
getestet ist (der Impfstoff ist nicht regulär zugelassen. In der Regel sind
mindestens 5 Jahre erforderlich, um die mittelfristigen Auswirkungen eines
Impfstoffs zu testen
·
die
Geimpften zu Versuchskaninchen macht: Mit den erzwungenen Massenimpfungen werden
jetzt die Testreihen
durchgeführt, die schon lange vor der
Impfung hätten durchgeführt werden müssen
·
schwere
Schäden verursacht (siehe die sich häufenden Berichte über schwerwiegende und
sogar tödliche Wirkungen nach Impfungen)
·
von
unzähligen Menschen, d.h. massenhaft abgelehnt wird
·
mittels
einer Impfkampagne zwangsweise durchgesetzt wird und diejenigen, die sich nicht
impfen lassen, aussondert und aus dem gesellschaftlichen Zusammenleben
verbannt. Die freie und selbstbestimmte Entscheidung dieser Personen wird
rechtswidrigerweise ignoriert und in ihre (durch Rechtsgarantien geschützte) körperlichen
Unversehrtheit wird verbotenerweise eingegriffen
·
die
Grundrechte der Bevölkerung zwangsweise einschränkt.
Zusammenfassung:
Die Ärzte in den jeweiligen Gesundheitsämtern, Krankenhäusern,
Gesundheitszentren und in den dazugehörigen Impfbrigaden sind die Verursacher
der durch die Impfung hervorgerufenen Schäden, d.h. sie sind es, die in erster
Linie für die Schäden verantwortlich sind, die der Zivilbevölkerung zugefügt
werden. Die strafrechtliche und zivilrechtliche Verantwortung der Ärzte folgt
aus ihrer gesetzlich geregelten Garantenstellung. Dieser Sachverhalt ist ebenso
offenkundig, wie rechtlich eindeutig geregelt. Ihn zu leugnen, hieße sich zum
Mittäter an ärztlichen Verbrechen zu machen und würde dieses Unrecht
potenzieren. Eben dies will der Kongress nun tun!?
Was ist das? Ist das ein
weiterer Schritt zur Machtergreifung durch die Ärzteklasse?
Ein weiterer Schritt zur
Festigung ihrer Herrschaft über die Bevölkerung?
DOKTATUR? Ja, in der Tat.
Ist das mit der gesetzlichen Funktion des Kongresses vereinbar
oder ist dies nicht vielmehr die Entmachtung des Kongresses durch die Ärzteklasse?
Lässt man es zu, dass die Ärzte den Gesetzgeber stürzen? Der Gesetzgeber ist
nicht verpflichtet, sich dem Herrschaftsanspruch der Ärzte zu unterwerfen. Ganz
im Gegenteil ist er vielmehr verpflichtet, ausschließlich die Interessen der
Bevölkerung zur Maxime seines Handelns zu machen und er muss allen Usurpationsversuchen
entgegentreten.
Was
tun?
Alle müssen dies wissen:
Wer trotz all dem gegen den Willen des Patienten impft,
wer für die Zwangsimpfung wirbt,
wer organisatorische Vorbereitungen trifft, um die Impfung zwangsweise
durchzusetzen,
haftet zivil- und strafrechtlich für die durch die Impfung verursachten
Körperverletzungen und Todesfälle, haftet wegen rechtswidriger Nötigung,
Körperverletzung und Mord im Massenmaßstab.
Wer so handelt, stellt eine öffentliche Gefahr dar und
führt Krieg gegen die eigene Bevölkerung. Die Täter müssen verhaftet und in
Einzelhaft verbracht werden. Es besteht Verdunkelungsgefahr.
Was
die Bevölkerung, d.h. was jeder und jede tun kann, jetzt sofort und als
Minimum: Die Ärzte und ihre Komplizen bei der Staatsanwaltschaft
anzeigen,
damit Strafverfahren eröffnet und die Täter strafrechtlich verfolgt werden wegen
Nötigung, schwerer Körperverletzung und versuchtem Mord.
Ausdrückliche Aufforderung an die
Mitglieder des Kongresses:
Das
Mindeste, was die Kongressabgeordneten von Gesetzes wegen jetzt tun müssen:
Widersetzen Sie sich dem Gesetzentwurf zur Zwangsimpfung gegen "Covid-19"
und bringen Sie ihn zu Fall.
DER
WILLE DES PATIENTEN HAT HÖCHSTE RECHTSPRIORITÄT
ES
DARF KEINE ZWANGSIMPFUNG GEBEN,
UND AUCH SONST KEINE MEDIZINISCHE ZWANGSBEHANDLUNG
PATIENTENKLASSE
IST ERSTE BÜRGERPFLICHT
Unterschrift
SPK/PF
MFE Kolumbien
Viele Tausend haben sich per
Unterschrift dieser Petition und diesem Volksbegehren angeschlossen. Hier im
Internet sind die Listen mit den Unterschriften nicht beigefügt.
DER
WILLE DES PATIENTEN HAT HÖCHSTE RECHTSPRIORITÄT
ES
DARF KEINE ZWANGSIMPFUNG GEBEN,
UND AUCH SONST KEINE MEDIZINISCHE ZWANGSBEHANDLUNG
PATIENTENKLASSE
IST ERSTE BÜRGERPFLICHT
SPK/PF
MFE Kolumbien
Übersetzung aus dem kolumbianischen Spanisch: SPK/PF(H)